In Antwort auf:Suche einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt
...das klingt wie "ehrlicher Pole mit eigenem Auto.."
Wenn du spezifische Fragen klar formulieren kannst, dann schau mal da vorbei: http://www.juraforum.de/ da habe ich schon des öfteren hilfreiche Tipps / Antworten bekommen, du musst allerdings unbedingt darauf achten, dass du die Fragen im "was-wäre-wenn-Stil" formulierst, sonst kannst du warten bis ein Türke Papst wird !
In Antwort auf:Da sind 184 Seiten und das Problem vielleicht schon dabe
Hab geguckt, viel Interessantes dabei - aber irgendwie nix zu meinem Problem.
Ich will zahlungsunfreudige Mieter fristlos kündigen und brauche wasserdichte Begründungen für mein Kündigungsschreiben. Da scheiden sich im Netz die Geister, was wie exakt drinstehen muss, damit geltendem Recht genüge getan wird.
@ ribar
In Antwort auf:...das klingt wie "ehrlicher Pole mit eigenem Auto.."
Ich habe gehört, dass es davon mindestens FÜNF geben soll. Die Dunkelziffer wird noch um einiges höher geschätzt.
In Antwort auf:Ich will zahlungsunfreudige Mieter fristlos kündigen und brauche wasserdichte Begründungen für mein Kündigungsschreiben.
Ich empfehle dir, gleich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der das Kündigungsschreiben für dich schreibt. Das kostet vielleicht 40 Euro +/- . Eine Räumungsklage kostet dich mehrere tausend Euro, die du nie wieder sehen wirst, wenn die Leute kein Geld haben oder gar Mietnomaden sind. Wir haben das alles hinter uns. Wenn wir gleich einen Anwalt beauftragt hätten, wäre vielleicht vieles anders gelaufen.
In Antwort auf:Eine Räumungsklage kostet dich mehrere tausend Euro, die du nie wieder sehen wirst, wenn die Leute kein Geld haben oder gar Mietnomaden sind.
Da wird Britta aber wohl nicht dran vorbeikommen, wenn die auf die fristlose Kündigung nicht reagieren ! Ich habe das ebenfalls hinter mir und kann daher auch nur empfehlen : sofort einem Anwalt übergeben.
In Antwort auf: Das kostet vielleicht 40 Euro +/-
Eine Beratung richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert, also garnicht erst mit einer Beratung abgeben, sondern einem Anwalt die Angelegenheit zur Abwicklung übergeben. Es muß darauf geachtet werden, daß es wirklich ein Anwalt ist, der auf Mitrecht spezialisiert sit. Auskunft erhält man bei der zuständigen Anwaltskammer.
In Antwort auf:Eine Räumungsklage kostet dich mehrere tausend Euro, die du nie wieder sehen wirst, wenn die Leute kein Geld haben oder gar Mietnomaden sind.
Manche sind da schlauer. Ich habe bei der Bahn einen Grünstreifen von ca. 300 m² für ca. 300,-€/Monat gemietet. Für die Kaution habe ich allerdings knapp 20000,-€ hinterlegt
In Antwort auf:wenn die auf die fristlose Kündigung nicht reagieren !
Genau das wurde den beiden Mietern zu Beginn des Mietverhältnisses vom Sozialamt empfohlen. Sie könnten dann doch damit rechnen MINDESTENS ein halbes Jahr dort wohnen zu können, bis eine Räumungsklage durch wäre. Da wollte ich nämlich gleich kündigen, weil die beiden massiv falsche Angaben gemacht hatten. Mein damaliger Anwalt, leider inzwischen verstorben, meinte bloß, ich solle mich über jeden Euro freuen, den die überhaupt zahlen und erst wenn gar nichts mehr geht auf Kündigung drängen.
Ganz schön happig, dass Sozialamtssachbearbeiter ihr Klientel nicht bei vernünftiger Problemlösung unterstützen, sondern noch zu solch üblen Abzocken anhalten. Spart dem Sozialamt natürlich Geld, denn es könnte ja zur Wohnungssicherung aufgefordert werden.
In Antwort auf:Eigenbedarf anmelden klappt meistens, wenns begründbar ist.
So einfach ist das auch wieder nicht, Henry ! Der Eigenbedarf muß nicht nur begründet sein, sondern muß auch vollzogen werden, sonst ist der Vermieter im Nachhinein noch der Ar... und darf blechen ....
Also ich kann Dir 2 Dinge raten: Entweder mal ein Anruf bei der ÖRA hier in HH bzw. wirklich direkt bei der Rechtsanwaltskammer fragen und Dir dort einen empfehlen lassen. Kenne zwar einige Anwälte aber keinen für Mietrecht.... Viel Glück dabei!
Also erst mal wo Wohnst du denn? Wenn du zb hier in meiner nähe Währst http://www.dr-fremuth.de da Arbeitet meine Frau. Aber hier in Rosenheim und umgebeung kennen wir etliche Anwälte.
Wenn ein Mieter schon darauf aus ist, den Vermieter so lange wie möglich hinzuhalten, soll heißen die Räumung so lang wie möglich zu verzögern, so wird es sich wohl schon im einen Mietnomaden halten. Ein Mieter, der einfach so (aus welchen Gründen auch immer) in eine finanzielle Schieflage geraten ist, wird immer versuchen einen Kompromiss mit dem Vermieter zu finden.
Dass jedoch das Sozialamt hier noch Tips gibt, was im Ernstfall zu beweisen wäre (problematisch), finde ich das fast schon kriminell.
Oft läuft es darauf hinaus, dass nach möglichst langer Hinhaltetaktik die Wohnung kurz vor Durchsetzung der Räumungsklage durch den Gerichtsvollzieher dann doch (ganz klamm und heimlich) verlassen wird. Was dann zurückbleibt, ist die rückständige Miete, eine unrenovierte (eventuell auch noch vollkommen verwarloste und abgewohnte) Wohnung und der Müll, Dreck und Schrott (z.B. alte Möbel), den es dann auch noch zu entsorgen gilt.
Dem Whg-Eigentümer bleiben zudem event. Zins und Tilgung sowie Hausgeld (Nebenkosten) und die Frage, ob eine vermietete Eigentumswohnung wirklich das passende Instrument zur Altersvorsorge ist .
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