In Antwort auf:fälschliche rechnung ausgestellt über 3000€!
gibt es in Kroatien kein Finanzamt, das man dem Kumpel auf den Hals schicken kann. In Deutschland wäre das kein Problem und beim Geld hört bekanntermassen die Freundschaft auf. Der muss seine Einnahmen doch auch verbuchen und Steuern abführen??? oder nicht???
In Antwort auf:Der muss seine Einnahmen doch auch verbuchen und Steuern abführen??? oder nicht???
Der verstorbene Vater hat ja keine Rechnung bekommen und wenn der Fensterfritze im fraglichen Zeitraum irgendwelche Einnahmen verbucht hat, wovon ich mal ausgehe, ohne den Kunden Rechnungen auszustellen, dann kann er damit frei jonglieren, beliebige Rechnungsempfänger eintragen und keiner kann ihm was....ausser die Finanzbehörde kocht sich einen schönen dicken Mokka mit viel Satz und beauftragt einen gewieften Leser....
so einfach geht das aber auch wieder nicht. Eine Rechnung über 3000 Euro kann man nicht einfach splitten und auf 50 andere verteilen. Die Rechnung hat ein Datum und muss, ich gehe jetzt natürlich von deutschen Gegebenheiten aus, auch in dem ausgestellen Monat ordentlich in einem Journal verbucht werden. In D gilt eine 10jährige Aufbewahrungsfrist (mindestens) für solche Unterlagen. Ich will jetzt nicht das Steuerrecht zerpflücken, aber auch in Kroatien muss es eine Aufbewahrungspflicht von Buchhaltungsunterlagen geben. Diese können im Zweifelsfall vom Gericht angefordert werden. Das waren meine Gedanken zum Thema gefälschte Rechnung.
meint ihr das geht in kroatien mit der steuerprüfung übers gericht? das wäre ja super dh. es muß dort der name von meinem vater stehen und nicht von ihm meinem ex schwagers könntet ihr mir die adresse von den anwälten in zagreb sesvete geben ???bitte fahre nämlich in ein paar tagen runter würde da gerne vorbei gehen danke im vorraus
zunächst einmal lernen wir zu Unterscheiden: "ratibier" ist Der, mit den hübschen Socken,"ribar" bin ich, mit dem Bier-Kücken...
In Antwort auf:so einfach geht das aber auch wieder nicht. Eine Rechnung über 3000 Euro kann man nicht einfach splitten und auf 50 andere verteilen
Wer redet den davon einen Betrag in 50 aufsplitten ?? Wo soll das Problem sein eine bestimmte Rechnung an Privat mit einem Namen zu versehen bzw. den Namen zu ändern ??
In Antwort auf:meint ihr das geht in kroatien mit der steuerprüfung übers gericht? das wäre ja super dh. es muß dort der name von meinem vater stehen und nicht von ihm meinem ex schwagers
Mach dir mal dahingehend keine Hoffnungen sondern vergiß das gleich wieder; die Finanzbehörde interresiert es einen feuchten Kericht WER der Rechnungsempfänger ist, Hauptsache es wurde eine Rechnung- und somit der Geldeingang verbucht und nur ein absoluter Megaschwachkopf würde eine RE ausstellen ohne den papirologischen Background, zumal es sich um eine solch prekäre Situation handelt !
Natürlich musst du auch ein paar Argumente vorweisen können, bevor sich die Steuerfahnder in Bewegung setzen. Ein „ hei, ich glaube, da ist einer der bescheisst“ langt dafür nicht. Wie der RIBAR schon sagte, wer clever ist, der stellt pro-forma Quittungen aus, um den Materialkauf zu begründen.
Soll heißen; Material eingekauft für 1000,-€ und 5 Türen draus gemacht für 5000,-€
Um es zu vermeiden, dass die 4000,-€ Gewinn versteuert werden, stellt der Schlawiner ne Barvekauf-Quittung aus über 1200-1300,-€ und versteuert nur die 300,-€ Gewinn und die 3700,- sackt er so ein. Auf diesen Quittungen steht in der Regel noch nicht mal der Name des Kunden drauf, da sie als Barverkauf gebucht werden.
Die ganz doofen kaufen immer nur ein und verkaufen angeblich nix und wundern sich dann, dass die Steuerfutzies skeptisch werden.
edit---> habe es nicht gesehen, dass der Ribar schon geantwortet hat....ich lasse es trotzdem stehen, auch wenn es im Prinzip das gleiche ist.
also wenn die rechnung durchkäme obwohl sie eigentlih cnicht stimmt hätte er eigentlich nur anrecht auf die hälfte des wertes da er zu dem zeitpunkt noch mit meiner schwester verheiratet war oder täusch ich mich da jetzt???
In Antwort auf:hätte er eigentlich nur anrecht auf die hälfte des wertes
Warum das denn? Einen Drecksack muss man wie einen Drecksack behandeln. Wenn ihr zwei, du und die Schwester, euch erinnert, dass der Papa dem DS in euren Beisein dass Geld für die Rechnung in die Hand gedrückt hat, ist die Quittung nix mehr wert.
In Antwort auf:Wenn ihr zwei, du und die Schwester, euch erinnert, dass der Papa dem DS in euren Beisein dass Geld für die Rechnung in die Hand gedrückt hat, ist die Quittung nix mehr wert
Genau so ist es doch gewesen !?
Und mal darüber nachdenken; hat er damals gearbeitet ?? Falls ja, wieviel hat er verdient, wieviel für Lebenshaltungskosten benötigt ?? Woher sollen die € 3.000,- gekommen sein ??!!!
Im Gegenzug die Einkünfte/ Sparbücher etc. des verstorbenen Vaters herbeiziehen, sammelt Fakten und verirrt euch nicht in moralischen Gerechtigkeitsgedanken, Gericht ist Gericht, Gerechtigkeit liegt anderswo !
In Antwort auf:irgendwelche Einnahmen verbucht hat, wovon ich mal ausgehe, ohne den Kunden Rechnungen auszustellen, dann kann er damit frei jonglieren, beliebige Rechnungsempfänger
Darauf beruht meine Antwort mit den natürlich übertriebenen 50 Personen. Wenn die Rechnung ordentlich ausgestellt wurde zum Zeitpunkt der Arbeiten, muss sie auch zu diesem Zeitpunkt verbucht werden. Somit muss sie in den Buchungsjournalen auftauchen. Und zwar an in einem Betrag, den besagten 3000,-- Euro. In so einem Journal muss auch der Name des Rechnungsempfängers stehen, dies gilt ebenfalls für das tägliche Kassenbuch. In deinem Kontoauszug tauchen auch keine Beträge ohne Bezug auf, um mal ein einfaches Beispiel zu nennen.
Im Prinzip ging es mir ja nur darum, dass der nette Kumpel vielleicht einen Rückzieher macht, wenn er merkt, dass man ihm auch an den Kittel will. Er weiss ja schliesslich nicht, ob die Steuerprüfung nicht doch gerade mal Zeit hat. So manch kleiner Betrieb dachte das schon und ist auf die Nase gefallen.
zunächst einmal lernen wir zu Unterscheiden: "ratibier" ist Der, mit den hübschen Socken,"ribar" bin ich, mit dem Bier-Kücken...
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Wer redet den davon einen Betrag in 50 aufsplitten ?? Wo soll das Problem sein eine bestimmte Rechnung an Privat mit einem Namen zu versehen bzw. den Namen zu ändern ??
War diese Frage an mich gerichtet oder nicht? Für mich sieht das so aus, da sich die Frage auf mein Posting bezog. Ich wollte lediglich der Höflichkeit wegen eine Antwort schreiben. Die ist wohl bei dir nicht angebracht.
hallo also meine mutter ich meine schwester und die kleine tochter waren dabei als mein vater das geld bezahlte und auch im auto ein arbeiter von ihm ist das auch vor gericht gültig das wir das alle gesehen haben ????das er kein recht vor gericht bekommen wird?
In der Regel lebt das Gericht von Zeugenaussagen und wer die meisten/besten Zeugen hat, der gewinnt auch den Prozess. Mit der Wahrheit oder Recht hat das nix zu tun, denn Recht und Gerechtigkeit, falls so was überhaupt gibt, wohnen bestimmt nicht in einem Gerichtsaal.
Ich will niemand zur Falschaussage animieren, aber ein Prozess gegen jemand, dessen Freund oder Schwager die Richterrobe trägt, kannst du nicht mit der Wahrheit und schönen Augen gewinnen und ohne einen pfiffigen Anwalt, brauchst du es noch nicht mal versuchen.
Zitat von ClaudiaWenn die Rechnung ordentlich ausgestellt wurde zum Zeitpunkt der Arbeiten, muss sie auch zu diesem Zeitpunkt verbucht werden. Somit muss sie in den Buchungsjournalen auftauchen. Und zwar an in einem Betrag, den besagten 3000,-- Euro. In so einem Journal muss auch der Name des Rechnungsempfängers stehen, dies gilt ebenfalls für das tägliche Kassenbuch. In deinem Kontoauszug tauchen auch keine Beträge ohne Bezug auf, um mal ein einfaches Beispiel zu nennen.
nix muss, es kann - mehr aber auch nicht und wer Schwarzgeld waschen will, der wird sich hüten, auf einer Bar-Rechnung einen Namen zu schreiben.
Wenn du bei Karstadt deinen Einkauf bar bezahlst, fragt dich auch niemand wie du heißt Wenn du aber per Katalog bestellst oder mit ne Karte bezahlst - hinterlässt du Spuren
Ich finde es zwar sinnlos darüber zu diskutieren, da wir es nicht wissen, was auf den Quittungen drauf steht, aber theoretisch wäre es durchaus möglich, dass der Schreiner dem DS seine Schwarzquittungen zu Verfügung gestellt hat, denn wer will die schon anzweifeln?
In Antwort auf:Ich will niemand zur Falschaussage animieren, aber ein Prozess gegen jemand, dessen Freund oder Schwager die Richterrobe trägt, kannst du nicht mit der Wahrheit und schönen Augen gewinnen
Da kann ich ein Lied von singen; Installateur gepfuscht, Wasserleitung (Unterputz) undicht, 120qm Parkett (Eiche Klassik, erst 6 Mon. alt) kompl. im Ar... ! Zwei Gutachter bestätigten die Schadensursache, nach über 1,5 Jahren wurde beim dritten Gerichtstermin erneut ein Gutachter bestellt, (Parkett war inzwischen kompl. entfernt damit der Estrich trocknen kann, also nix zum begutachten da) aus dem gleichen Ort wie der Installateur, Gutachten: Unmöglich, dass der Schaden daher rührt (....), Klage abgewiesen !
Zum dritten Gutachter: tritt mit dem Fuß drei mal auf den Estrich und meint: "da ist wohl keine Isolation drunter ?!!", auf meine Frage "ob er wohl immer mit solch präzisen Instrumenten misst" meinte er nur, "er hätte Erfahrung" (es handelt sich um einen Neubau nach modernen Richtlinien mit allem Schnick-Schnack !) Ich hätte ihn ja gerne mit meinem Meßinstrument vermessen um festzustellen, ob da noch ein Nasenbein vorhanden ist...
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass die Richterin mit dem Installateur verschwägert ist, habe zweite Instanz eingeleitet und warte nun schon das zweite Jahr darauf.............
In Antwort auf:Ich finde es zwar sinnlos darüber zu diskutieren, da wir es nicht wissen, was auf den Quittungen drauf steht,
@ratibier
eben deshalb habe ich mich zur Angelegenheit nicht mehr geäussert. Wir wissen nicht, was drauf steht, auch du nicht. Deshalb verstehe auch auch nicht, warum der alte Beitrag von mir jetzt wieder ausgegraben wird ohne neue Kenntnisse. Als geprüfte Bilanzbuchhalterin und Betriebswirtin kannst du mir aber schon zutrauen, dass ich weiss von was ich rede, sonst hätte ich mich hier überhaupt nicht eingemischt. Aber es sind ja genügend Kenner unterwegs, und so kann ich mich zurück halten. Ihr werdet das Kind schon schaukeln.
In Antwort auf:Zwei Gutachter bestätigten die Schadensursache, nach über 1,5 Jahren wurde beim dritten Gerichtstermin erneut ein Gutachter bestellt, (Parkett war inzwischen kompl. entfernt damit der Estrich trocknen kann, also nix zum begutachten da) aus dem gleichen Ort wie der Installateur, Gutachten: Unmöglich, dass der Schaden daher rührt (....), Klage abgewiesen !
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