Familienzusammenführung ist ja einer der Gründe, die lt. kroatischem Gesetz die Erteilung der befristeten Aufenthaltsberechtigung (6Mon-1 Jahr) ermöglichen.
Bei mir ist die Situation folgendermassen :
Meine Mutter ist Kroatin und besitzt ein Haus bei Zagreb. Dort wohnt sie seit einiger Zeit, als Altersruhesitz, und bezieht ihre ALtersrente aus Deutschland.
Da zum Haus noch einiges an Arbeit anfällt Garten, Weinberg, Reparaturen, Instandhaltung usw. haben wir uns überlegt ob ich nicht runterfahren könnte um ihr zu helfen, da sie altersbedingt nicht mehr so fit ist.
Allerdings bin ich deutscher Staatsangehörigkeit und daher ist meine Frage, ob das ausreichend ist, um im Sinne der Familienzusammenführung eine befristete Aufenthaltberechtigung zu begründen.
Habe im Netz schon ewig rumgegoogelt aber keine informative Seite gefunden die mir weitergeholfen hätte.
Die vielen anderen Probleme die andere haben stellen sich in meinem Fall nicht unbedingt :
Wohnnraum ist ausreichend vorhanden, ich spreche einigermassen kroatisch, (wobei es eigentlich eher eine Art Slang aus dem örtlichem Dialekt, dem alten serbo-kroatisch und dem offiziellen Neu-kroatisch ist...)
Ausserdem würde meine Mutter für die Kosten meines Lebensunterhaltes bürgen, sodass ich nachweisen kann dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen, und Krankenversicherung würde ich in Kroatien lokal und privat abschliessen.
U.u. bestünde auch die Möglichkeit eine d.o.o. zu gründen, (Zimmervermietung) um eine Aufenthaltsberechtigung zu erhalten, das wäre allerdings mit sehr viel mehr Aufwand verbunden.
Vielen Dank schon mal, falls sich jemand findet, der meine Frage beantworten kann.
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