Anscheinend ist das "drübige Forum" doch nicht allwissend (eventuell einige hier und dort besserwissend)
Fand jedenfalls dortselbst folgende Anfrage
In Antwort auf:BeitragVerfasst am: 04.06.2007, 21:27 • Titel: Einreise mit abgelaufenen Pickerl ........ Ich fahre am Samstag ja Richtung Kroatien. Hab aber heute gesehen das mein Pickerl mit 06/07 abgelaufen ist. Hier in Österreich kann ich ja 4 Monate drüber fahren. Aber wie sieht das im Ausland aus? Hat darin schon jemand Erfahrungen gemacht? Würd mich über Antworten sehr freuen!
Hier hingegen war schon vor Jahren die Antwort
Für Österreicher: Bei deutschen weiss ich nicht wie das mit pickerl abläuft.
Der Urlaubsfreude ist schnell ein Ende bereitet, wenn man an der Grenze des Urlaubslandes wieder zurückgeschickt wird. Eben das kann Urlaubern passieren, die mit einem Auto nach Kroatien fahren wollen, dessen Pickerl abgelaufen ist. Im Gegensatz zu Österreich, wo der Überprüfungstermin (§ 57a Überprüfung) um vier Monate überzogen werden darf, kann man in Kroatien deswegen Schwierigkeiten bekommen. Es sind mehrere Fälle bekannt, "in denen Urlaubern die Einreise nicht erlaubt worden ist", so ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Die Expertin rät daher, das eingestanzte Überprüfungsdatum rechtzeitig vor Reiseantritt zu kontrollieren ------------------- GRÜßE TOM
Beim "Pickerl" gelten auch im Ausland die österreichischen Regeln
In Ungarn und Kroatien gibt es in der Praxis jedoch Probleme bei überzogenem Pickerl
Österreichs Autofahrer haben vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" noch Zeit, sich ein neues zu beschaffen. Diese Toleranzfrist von vier Monaten gilt auch im Ausland. Trotzdem müssen Autofahrer in Ungarn und Kroatien in der Praxis mit ernsthaften Problemen rechnen, wenn ihr Pickerl überzogen ist. Verkehrsminister Hubert Gorbach ist aufgefordert, über das Außenministerium diese Schikane für österreichische Staatsbürger schnellstens abzustellen.
Der Österreicherin F. ist es nun gelungen, geltendes Recht auch in der Praxis umzusetzen und der Bestrafung durch ungarischen Behörden zu entkommen. Ihr "Fall": Frau F. wurde in Ungarn angehalten. An ihrem Fahrzeug wurde das überzogene Pickerl beanstandet und ihr sogar bei Nichtbezahlung der Strafe eine Haftstrafe angedroht.
F. argumentierte dagegen, dass die viermonatige Toleranz nicht nur in Österreich gilt, sondern auch im Ausland. "Völlig zu Recht", bekräftigt die ARBÖ-Verkehrsjuristin. Das Pickerl, die 'Wiederkehrende Begutachtung nach §57a', gehört zu den Ausrüstungsvorschriften. Ausrüstungsvorschriften betreffen das Fahrzeug selbst und werden nach dem Recht desjenigen Staates beurteilt, in welchem das Fahrzug zugelassen wurde. Verhaltensvorschriften hingegen betreffen das Verhalten des Lenkers im Straßenverkehr und richten sich immer nach dem Recht desjenigen Staates, indem sich der Lenker befindet.
Frau F. musste allerdings all ihre Sprachkenntnisse und ihre Überredungskünste einsetzen, um der sofortigen Bezahlung der Geldstrafe in Ungarn zu entkommen und mit einem Erlagschein zurückzufahren. Allerdings enthielt auch dieser die Androhung einer Haftstrafe bei Nichtbezahlung. Zurück in Österreich konnte sie mit Hilfe der ARBÖ-Verkehrsjuristin die Angelegenheit restlos klären.
Die ARBÖ-Verkehrsjuristin empfiehlt allen Urlaubern trotzdem, mit einem gültigen Pickerl auf die Reise zu gehen. Nicht nur, um Kämpfen mit ausländischen Polizeibehörden zu entrinnen, sondern auch der eigenen Sicherheit zuliebe. Beim Pickerl-Check werden ja wichtige technische Fehler erkannt und falsch eingestellte Abgaswerte korrigiert. Die rechtzeitige Reparatur technischer Mängel bringt mehr Sicherheit und erspart Geld und eine Menge Zores.
Ich hatte mich mal schlau gemacht wegen meinem Bootstrailer, bei welchem der TÜV auch schon etwas länger abgelaufen war, der sollte nach HR und dann dort untenbleiben. Dabei bekam ich die Info, daß es sich beim TÜV um eine rein nationale Angelegenheit handelt, welche im Ausland nicht relevant wäre. Da ich keine Lust hatte, den Trailer beim TÜV vorzustellen wegen 4 Stunden Fahrt auf deutschem Gelände wollte ich ein Kurzzeitkennzeichen holen, jedoch wusste keiner, ob ich eine Versicherung dazu brauche oder nicht (Anhänger ist ja eigentlich Versicherungsfrei, da übers Zugfahrzeug versichert). Also auch kein Kurzzeitkennzeichen. Von der Versicherung erhielt ich den Rat doch einfach zu fahren und es darauf ankommen zu lassen, was ich dann auch gemacht habe (Hätte natürlich bei einer deutschen Kontrolle schöne Probleme gegeben) Allerdings hatte die Plakette am Trailer die selbe Farbe welche auch zufällig in dem Jahr wieder an der Reihe war, also war das ganze recht unauffällig
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