ich habe meinen Pass im kroatischen Konsulat vor 4 Jahren verlängert! Ihn jedoch nicht abgeholt. Habe bisher keine Probleme gehabt und mich mit dem Führerschein ausweisen können. In den Urlaub konnte ich soweiso nicht da ich kein Geld hatte und genug mit meinem Studium am Hut habe. Weiss eventuell jemand was auf mich zukommt wenn ich jetzt hingehe und den Pass abholen will. Gibt es da Strafen zu zahlen oder ähnliches???
...bevor Du ihn dort abholst, musst Du ihn wahrscheinlich wieder verlängern lassen... Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du eine Strafe zahlen musst. Die haben eher das Problem, dass sie ihn nicht wieder finden... Ruf doch einfach mal dort an und frag nach!
ich glaube nicht das ich ihn verlängern muss. der gilt 5 Jahre da ich 27 war als ich ihn verlängert hatte! Aber was machen die wenn er nicht gefunden wird?
In Antwort auf:ich glaube nicht das ich ihn verlängern muss. der gilt 5 Jahre da ich 27 war als ich ihn verlängert hatte!
Du solltest dir eher Sorgen darum machen, was die Ausländerbehörde zu deiner Schlamperei sagen wird; denn ohne gültigen Reisepass auch keine gültige Aufenthaltserlaubnis !!
Da in Deutschland auch noch eine Ausweispflicht besteht, hast du zusätzlich gegen ein anderes bestehendes Gesetz verstoßen und ehrlich gesagt; wer derart verantwortungslos mit solch elementaren Dingen der Zivilisation umgeht, sollte auch ordentlich eine auf den Deckel kriegen !
Eigenartig das Du Dich bisher mit einem Führerschein ausweisen konntest, da nicht einmal die Bank diesen als Legitimation akzeptiert! Wir sind hier schließlich nicht in den USA. Wie war das noch?? Du studierst und hast auch sicherlich das Abi in der Tasche?
Es lag kein Musterungsbescheid bei mir vor! Ich habe das einfach verschlampt ihn abzuholen und es hat ja bisher auch geklappt mit meinem Führerschein...selbst die Bank hat diesen akzeptiert. Bei mir hat sich nie jemand vom Konsulat gemeldet. Ich habe dort auch angerufen und die haben mir gesagt ich soll vorbeikommen. Ich frage mich nur ob ich Strafen zahlen muss oder ähnliches???
In Antwort auf:jaja Abi hab ich in der Tasche aber was hat das damit zu tun?
Auch so etwas soll es geben.
Nochmalige Erinnerung an Ribars Kommentar:
In Antwort auf:Da in Deutschland auch noch eine Ausweispflicht besteht, hast du zusätzlich gegen ein anderes bestehendes Gesetz verstoßen und ehrlich gesagt; wer derart verantwortungslos mit solch elementaren Dingen der Zivilisation umgeht, sollte auch ordentlich eine auf den Deckel kriegen !
Und auch dieses hier bitte nochmals aufmerksam lesen, damit es auch hängenbleibt:
In Antwort auf:Du solltest dir eher Sorgen darum machen, was die Ausländerbehörde zu deiner Schlamperei sagen wird; denn ohne gültigen Reisepass auch keine gültige Aufenthaltserlaubnis !!
Und auch dies nochmal: Hier in Deutschland reicht ein Führerschein zur Legitimation nicht aus, außer vielleicht für Disco, Schwimmbad oder Kino.
Daher laß doch bitte eines Deiner Elternteile beim zuständigen Konsulat anrufen (die trauen sich ganz bestimmt), um in Erfahrung zu bringen ob Du nun wirklich bestraft wirst. Du schlimmer Anonymous
In Antwort auf:Es lag kein Musterungsbescheid bei mir vor! Ich habe das einfach verschlampt ihn abzuholen und es hat ja bisher auch geklappt mit meinem Führerschein...selbst die Bank hat diesen akzeptiert. Bei mir hat sich nie jemand vom Konsulat gemeldet. Ich habe dort auch angerufen und die haben mir gesagt ich soll vorbeikommen. Ich frage mich nur ob ich Strafen zahlen muss oder ähnliches???
ABI Saarland ????
Du scheinst nicht ganz zu verstehen; dein Problem ist/wird nicht das HR-Konsulat sein, sondern die Deutsche Ausländerbehörde da du seit vier Jahren (!!!) ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland weilst und das ist nunmal ILLEGAL (falls du nicht weisst was das bedeutet: gukkst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal )
Auch wenn du vielleicht mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, so hat diese nurdann einen gültigen Fortbestand, wenn sie in einem gültigen Reisepass eingetragen ist !!
Antwort an: ________________________________________________________________________________________ ABI Saarland ????
Du scheinst nicht ganz zu verstehen; dein Problem ist/wird nicht das HR-Konsulat sein, sondern die Deutsche Ausländerbehörde da du seit vier Jahren (!!!) ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland weilst und das ist nunmal ILLEGAL (falls du nicht weisst was das bedeutet: gukkst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal )
Auch wenn du vielleicht mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, so hat diese nur dann einen gültigen Fortbestand, wenn sie in einem gültigen Reisepass eingetragen ist !! _________________________________________________________________________________________
RIBAR du hast keine Ahnung! Das sollte erstmal gesagt werden. Du solltest nicht mit deinem begrenztem Wissen versuchen den Menschen hier KEINE konstruktive Hilfe anzubieten. Das was du dir "ergoogelst" oder bei Wikipedia abliest reicht lange nicht um sich ein Bild von dem deutschen Recht zu machen. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wird nur in den verlängerten Pass übertragen und NICHT verlängert. Was das Wort "unbefristet" bedeutet kannst du ja bei Wikipedia durchlesen. Und soweit ich verstanden hab ist der Pass verlängert worden, jedoch nur nicht abgeholt worden?? Nichts desto trotz sollte man sorgfältiger damit umgehen und die seine Passangelegenheiten klären. Vielleicht will man ja auch mal in den Urlaub
In Antwort auf:Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wird nur in den verlängerten Pass übertragen und NICHT verlängert. Was das Wort "unbefristet" bedeutet kannst du ja bei Wikipedia durchlesen.
Kann ich nur bestätigen !!! Von deutscher Seite hast du zumindest nichts Strafrelevantes zu befürchten.
Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass du von Seiten des Konsulats Stress bekommen wirst. Wenn du den Pass bei Antragstellung schon bezahlt hast und ihn dann nicht abholst, ist das halt dein Problem. Ist ja nicht gerade billig.
In Antwort auf:möglicherweise hast du recht, ich habe keine ahnung davon, was ich aber sehr seltsam finde, ist, dass solche
In Antwort auf:RIBAR du hast keine Ahnung! Das sollte erstmal gesagt werden.
bemerkungen zumeist von leuten gemacht werden, die sich nicht anmelden. finde das ein wenig unfair
Wenn man nun aber tatsächlich keine Ahnung hat, aber dann derart auf den Putz haut wie ribar, sollte man sich auch mal einen kleinen Seitenhieb gefallen lassen müssen.
Für derlei Dinge brauche ich nicht zu googeln, das sagt einem halbwegs am System Interessierten der gesunde Menschenverstand und die Fähigkeit des logischen Denkens !
Nun wollen wir einige Fakten mit einfließen lassen (und ja, dafür habe ich gegoogelt):
Nur zwei (sollten reichen) Auszüge aus dem Aufenthaltsgesetz der BRD:
§ 3 Passpflicht Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
§ 52 Widerruf Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann außer in den Fällen des Absatzes 2 nur widerrufen werden, wenn er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzt....
In Antwort auf:Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung wird nur in den verlängerten Pass übertragen und NICHT verlängert. Was das Wort "unbefristet" bedeutet kannst du ja bei Wikipedia durchlesen.
Hierzu darf ich mich selbst zitieren: "Auch wenn du vielleicht mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, so hat diese nur dann einen gültigen Fortbestand, wenn sie in einem gültigen Reisepass eingetragen ist !!"
(Richtig LESEN bitte !!)
In Antwort auf:Das was du dir "ergoogelst" oder bei Wikipedia abliest reicht lange nicht um sich ein Bild von dem deutschen Recht zu machen
Meiner Meinung nach solltest wohl eher DU DICH etwas mehr mit dem Deutschen Recht befassen, bevor du versuchst anderen Maulschellen darüber zu verpassen !
Übrigens: ich sauge mir das nicht aus den Fingern sondern habe in meinem jugendlichen Übermut seinerzeit den gleichen Fehler begangen wie "Forrest" und stand kurz vor der Abschiebung, ein Verfahren wegen illegalem Aufenthalt in der BRD kam noch als Nachzügler !
Hierzu darf ich mich selbst zitieren: "Auch wenn du vielleicht mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hast, so hat diese nur dann einen gültigen Fortbestand, wenn sie in einem gültigen Reisepass eingetragen ist !!"
^^^^^^^^^^Genau das ist eben Quatsch und steht in keinem Gesetz geschrieben und soviel ich weiss kannst du es auch nicht ändern!!!!
Da es sich nur um eine Übertragung handelt und nicht um eine Verlängerung! Grade wenn man selber sowas erlebt hat sollte man nicht mit unqualifizierten blablablubb andere verrückt machen. Tut mir echt leid, aber mein Mann arbeitet bei der Ausländerbehörde. Und das ist nicht "ergoogelt"
In Antwort auf:Da es sich nur um eine Übertragung handelt und nicht um eine Verlängerung!
Ja, eigentlich ist dies auch der Fall, kenne ich. Mir reichte es einmal zeitlich (eigene Hochzeitsfeier) nicht mehr für den Übertrag und dann mußte ich mit beiden Pässen reisen, da die Aufenthaltsberechtigung nicht "gelocht" wurde/wird! Doch dieser Zeitraum in dem diese nicht in einen gültigen Ausweis übertragen wurde ist ein wenig zuuuuuu extrem.(Daher, konnte nicht widerstehen, da Anonymous "Forrest" es irgendwie nicht anders verdient hatte, so daß ein wenig "wachrütteln" und "dampf" machen, wohl noch erlaubt sein dürfte....)
Man darf hier dennoch nicht vergessen, daß hier in Deutschland tatsächlich eine Ausweispflicht besteht und dafür reicht der Führerschein nicht. Und dies weiß ich auch mit 100%iger Sicherheit.
Zitat von SnjegulicaVon deutscher Seite hast du zumindest nichts Strafrelevantes zu befürchten.
Wer kann dies bitte kurz in Erfahrung bringen oder aber auch einmal (aktuell) ausprobieren, damit wir alle Erfahren was es für Folgen hätte?!
Die Reaktion der Polizei hätte mich aber doch sehr interessiert, falls er überprüft worden wäre. Ganz sooooo streßlos wäre es ihm hier sicherlich nicht ergangen. Legitimation ja,.... aber leider seit vier Jahren abgelaufen...stotter, stotter... Wie?? Wieso mitkommen zur Überprüfung...??? Aber wozu hab ich doch schon damals verlängern lassen, leider nur noch keine Zeit gehabt diesen abzuholen!!...
Vielleicht frage ich einmal meine Nachbarn, wie sie nun tatsächlich reagieren würden.
Oh je, das tut mir ja leid das hier so gross was aus meiner Frage gemacht wurde. Also hier ein paar Fakten! Ich wurde bereits oft von der Polizei kontrolliert in den 4 Jahren, Jedesmal hatte ich den Pass "vergessen" . Das hat man mir immer geglaubt und der Führerschein hat vollkommen ausgereicht! Die Polizei hat dann bei der Dienststelle angerufen und alles war wieder ok:) Die haben mich sogar ein Stück mit nach Hause genommen. Zweitens hab ich nur selbner ein Problem weil ich nicht Ausreisen kann, aber damit ist nun auch Schluss , weil ich Dank eurer Hilfe weiss das ich keine Strafgelder oder ähnliches zahlen muss. Werde den Pass jetzt einfach abholen und mich mal überraschen lassen von den Mitarbeitern dort. Denke der wird eh nicht zu finden sein. Aber ein bischen schade finde ich schon das die sich nie gemeldet haben. Ich hätte ja wirklich verünglückt sein können!? Naja soviel zum interesse an seinen Mitbürgern! Also streitet euch nicht wegen sowas sondern vertragt euch wieder und freut euch das ihr mir helfen konntet. Und wenn ich was auf den Deckel bekomme ist das auch ok...Peace
In Antwort auf:sollte man nicht mit unqualifizierten blablablubb andere verrückt machen. Tut mir echt leid, aber mein Mann arbeitet bei der Ausländerbehörde.
Sorry, ich wusste natürlich nicht, dass Angestellte/ Beamte der Ausländerbehörde geltendes Recht ausser Kraft setzten können....
Zitat von S73Man darf hier dennoch nicht vergessen, daß hier in Deutschland tatsächlich eine Ausweispflicht besteht und dafür reicht der Führerschein nicht. Und dies weiß ich auch mit 100%iger Sicherheit.
Das erläuter mir bitte mal näher. Üblicherweise weist man sich in D durch einen "amtlichen Lichtbildausweis" aus, das kann ein Personalausweis sein, ein Reisepass oder ein Führerschein. Meine Frau reist seit vielen Jahren mangels Personalausweis immer mit ihrem Führerschein herum, der wurde bisher überall akzeptiert (außer vielleicht im Handy-Laden). Die Ausweispflicht besteht übrigens nur darin, dass man einen Pass "besitzen" muss. Der kann aber zuhause in der Schublade liegen.
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