Ja das ist was man aus einem Non-EU Land in die EU mitnehmen darf. ABER wenn man aus einem EU-Land in ein selbiges einreist darf man mehr Alk / Schluck mitnehmen. Aber 8-ung auf Überladung achten. Das Prob ist halt nur, wie bekommt man seine EU "Ration" aus CRO nach SLO Der Witz ist, dass mich weder die CRO (aus BiH kommend)noch die SLO Zöllner nach Alkohol gefragt haben, jedoch stets die Jungs die vorm Karawankentunnel stehen
Versteh ich nicht. Nadine nimmt den Prosek doch von HR nach D mit. Also gelten die Grenzen für Nicht-EU-Länder. Oder soll sie den Österreichern klarmachen, dass sie den in SLO gekauft hat?
IMHO juckt das nicht von wo das Produkt nach D eingeführt wird***. Nadine verbringt den Alk zuerst nach SLO = 1. EU-Land und da gelten die Grenzen im Link von Dir. Dann nach A und erst dann nach D. Eine Zollkontrolle findet im Prinzip weder zwischen SLO > A noch A > D statt. Dass zwischen SLO und A (und zwischen CZ bzw. PL > D) ein Uniformierter steht, kiegt eigentlich nur daran, dass dort die Schengen-Außengrenze ist. Auch wenn man/frau mehr als die sg. Freigrenze von einem EU-Staat in den anderen verbringt ( zB 20 Liter Stroh Rum pP A > D ) darf/kann der Zoll wenn denn kontrolliert wird, nichts kassieren, wenn dagelegt wird, dass diese Menge zum persönlichen Bedarf - Kuchenbacken, erhöhter Grogbedarf usw. in der Norddeutschen Tiefebene - benötigt wird, also kein Handel getrieben wird.
*** Außer man/frau kommt aus der Schweiz (weil da der Alk ja soo billig ist ) oder aus einem Non-EU-Land; Ausnahmen Die Kanaren und Helgoland.
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