In Antwort auf:Amen - genauso ist es. Wer zu dämlich auf unseren Straßen fährt, muß brennen, punktum. Ich wünsche dir viel Spaß in den nächsten Wochen.
-- lG Lucky
Bete zu Gott das sie dich nicht in Slowenien oder Kroatien erwischen,die sind dort auch ziemlich gemein und sogar mit Tarnanzug und Laserpistole bewaffnet.Selber gesehen!
und ich den österreichischen Behörden trotz "Amtshilfe" zwischen A und D gilt in D deutsches Recht. D.h., daß "Ansprüche" aus A in D nur insofern eingetrieben werden können, als sie mit deutschem Recht kompatibel sind. (also mit Gesicht zahlen - ohne nein!)aus einem Anwaltsforum!
Tja sag mal Pech gehabt...von hinten geblitzt. Du meinst vermutlich die grauen Kaesten am Strassenrand die aussehen wie ein Stromkasten und die koennen teilweise von hinten blitzen . Am besten an die Geschwindigkeit halten dann hat man kein Problem ! Ausserdem stehen sie in Slowenien ja auch oft genug - nur live und mit der Radarpistole.
meiner meinung nach wird aufgrund des abkommes zwschen D und A auch die geldstrafe vollstreckt. eine prüfung der rechtmäßigkeit des bescheides findet in D nicht mehr satt. zahlemann und söhne ist gesagt...und das ist auch gut so
Kann es sein, daß man es riskiert erwischt zu werden, bei einer späteren Kontrolle in A?? Und diese dann auf jedenfall kassiert wird bzw. man diese dann bezahlen muß?!
In Antwort auf:In Deutschland ist dieser Paragraph verfassungswidrig, da er die Grundrechte der Menschen verletzt.
Wie kommst du denn auf DAS schmale Brett ??? - Du hast in D. genauso den Führer deines Fahrzeugs zu nennen und wenn du das nicht kannst -oder willst, dann kann es ganz schnell gehen, dass du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommst - und dann heist´s vor Antritt jeder Fahrt, auch nur zum Kippen holen, erstmal schön in´s Büchlein schreiben....und bei Ankunft genauso !!
Wenn man schon cool rast, dann sollte man beim Erwischtwerden genauso cool die Arschbacken zusammenkneifen und sich nicht in´s Hemd machen.....so wie DU !!
In Antwort auf:Kann es sein, daß man es riskiert erwischt zu werden, bei einer späteren Kontrolle in A?? Und diese dann auf jedenfall kassiert wird bzw. man diese dann bezahlen muß?!
Ja das ist der Hacken an der Sache,wenn man nicht bezahlt.Aber auch dafür gibt es anscheinend einen Trick...
Man gibt an,das auf den Photo niemand zu erkennen ist und man nicht wisse wer gefahren ist.Dann kommt wieder Post aus A mit Aufforderung zur Lenkererhebung(die Ausforschung des Lenkers).Jetzt kommt einen Geistesblitz und es fällt einem ein das Verwandschaft aus Australien(Voraussetzung das sie in nächsten Jahren nicht mehr in Österreich unterwegs sind) oder von sonstwo zu besuch war und das Auto gelenkt hat.Natürlich mit der Verwandschaft absprechen und ab in die Post.Nun ist das Auto und der Hafter aus dem Schneider.Dann ist prakisch der Ball an den überspielt, ihn trifft nun die Auskunftspflicht.
In Antwort auf:Hallo grufty659 hoffentlich verschwinden bald mal alle ausländischen "Rowdys" für ein Jahr von Euren Strassen und fahren andere Routen oder gleich mal in andere Richtungen in den Urlaub. Würde mich interessieren,was in Eurem Steuersäckel dann noch hängenbleibt, wenn keine Maut,Strafen u.s.w. von den Durchreisendenden kassiert werden. Gruß Rainer
gerade gefunden (eventuell zum Nachdenken) für alle Raser:
http://salzburg.orf.at/stories/214829/ Ein Schwerverletzter kostet 320.000 Euro Ein Mensch, der bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, verursacht durchschnittlich 320.000 Euro an Folgekosten. Diese Zahl hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) errechnet.
Kaputte Autos, Behandlung, Krankenstand etc. Wie hoch die Folgekosten nach einem Verkehrsunfall sein können, ist vielen Lenker nicht bewusst.
Aber mehr als 300.000 Euro kostete zum Beispiel ein Schwerverletzter die Steuerzahler, wenn man kaputte Autos, Behandlung, Krankenstand, vielleicht Frühpension und Verwaltungskosten miteinberechnet. Gesamtkosten von 1.200 Euro pro Einwohner Auch im Straßenverkehr Getötete kosten die Allgemeinheit: so wurden laut Kuratorium für Verkehrssicherheit im vergangenen Jahr allein 151 getötet, weil sie nicht angegurtet waren.
Diese kosteten 160 Millionen - auch hier Unfallschäden, Begräbniskosten, Witwenpensionen und ähnliches miteingerechnet.
Allle Verkehrsunfälle in ganz Österreich verursachten im vergangenen Jahr zehn Milliarden Euro an Folgekosten. Das bedeutet rechnerisch für jeden Österreicher eine Belastung von rund 1.200 Euro.
ebendort gefunden :
Einseitige Betrachtung pollino, vor 2 Minuten Kosten bedeuten aber immer Einnahmen auf der anderen Seite. Die Kosten der Autoreparatur sind die Einnahmen der Werkstatt. Die Kosten der medizinischen Behandlung sind die Gehälter der Ärzte. Die Kosten für das Rettungsauto sind die Einnahmen des Fahrzeugherstellers usw. Also, liebes KfV, nicht nur die Passivseite, sondern auch die Aktivseite betrachten. Nicht einer in wirtschaftlichen Grundlagen ohnehin minderbemittelten österreichischen Bevölkerung Halbwahreiten verbreiten, sondern die Dinge gesamtwirtschaftlich betrachtet. Die wahren Kosten eines Unfalles mit Personenschaden oder Tod liegen daher nicht in den unmittelbaren Unfallkosten, sondern im Folgeschaden durch den Ausfall der betroffenen Person im Leistungsprozess. Dort liegt neben dem menschlichen Leid der große Schaden, der hochgerechnet auf ein Menschenleben weit höher ist, als die unmittelbaren Unfallkosten.
Ausländer steigen straffrei aufs Gas Die Stereirmark ist das Schlaraffenland für ausländische Raser: Werden sie geblitzt, hat die Behörde zwar das Kennzeichen und den Besitzer, an die Adresse kommt man aber nicht ran.
Werden die ausländischen Temposünder in der "grünen Mark" geblitzt, aber nicht angehalten, brauchen sie keine Strafe zu zahlen, da man ihnen den Strafbescheid nicht zusenden kann. Die EU hat das Problem zwar erkannt und versucht auch dagegen vorzugehen. Aber außer Deutschland hat - trotz EU-Beschlusses , die Raser zu verfolgen und in ihrem Land zu strafen - noch kein EU-Land die Gesetze entsprechend geändert. Lediglich die Schweiz als Nicht-EU-Land arbeitet mit österreichischen Behörden zusammen. Übrigens zahlen wir im Ausland relativ selten. Quelle: Steirerkrone-Kronenzeitung, Freitag, 17. August 2007/Nr.16.985
@Medo Wir bezeichnen Menschen wie dich als Heulsusen
In Antwort auf:Aber außer Deutschland hat - trotz EU-Beschlusses , die Raser zu verfolgen und in ihrem Land zu strafen - noch kein EU-Land die Gesetze entsprechend geändert.
Demnach bekommen sie doch Medos Adresse, da er in Deutschland wohnt.
Ja, aber leider gibt es doch die von Medo genannten Hintertürchen, womit man sich da rauswinden kann. Eigentlich sollte man für seine Verfehlungen ja geradestehen.
In Antwort auf:Ja, aber leider gibt es doch die von Medo genannten Hintertürchen, womit man sich da rauswinden kann. Eigentlich sollte man für seine Verfehlungen ja geradestehen.
will zwar nicht unbedingt helfen bei derartigen groben Tempoüberschreitungen, aber wenn die Österreicher unbedingt meinen sie müssten von hinten blitzen:
ist das Beweisfoto tatsächlich von hinten erfolgt und der Fahrer ist nicht zu identifizieren
kann -sofern der Verantwortliche sich nicht selbst belastet-
das Bußgeld in Deutschland nicht vollstreckt werden!
Gruß Armin
P.S.: 1. Was allerdings bei einer Wiedereinreise in Österreich passiert oder passieren kann, weiß ich nicht! 2. das hier hatte ich schon mal gepostet: Verkehrsordnungswidrigkeiten Fahrerermittlungen und Vollstreckungen der Republik Österreich
Zwischen Österreich und Deutschland besteht seit dem 31. Mai 1988 ein Vertrag über die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen. Dieses Abkommen ist insbesondere im Hinblick auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bedeutsam. Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen leistet die Bundesrepublik Deutschland der Republik Österreich in österreichischen Verwaltungsstrafverfahren Amts- und Rechtshilfe. Das österreichische Verwaltungsverfahren ist vergleichbar mit dem deutschen Bußgeldverfahren. In Österreich wird daher auch bis 35,- Euro von Organstrafmandat, darüber hinaus von Geldstrafe gesprochen, die unserem Bußgeld entspricht.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Nr. 1 – 4 des Vertrages umfasst die Amts- und Rechtshilfe: - Ermittlungen einschließlich Beweisaufnahmen - Anhörung Beteiligter und Anhörung Betroffener/Vernehmung Beschuldigter - Erteilung von Auskünften einschließlich solcher aus dem Strafregister - Übersendung von Schriftstücken
Ausnahmen sind in Artikel 1 Absatz 2 Nr. 1. bis 3. des Vertrages genannt.
Ermittlungsersuchen im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten (in Österreich Verwaltungsstrafsachen) können also auch unmittelbar an die zuständige Polizeibehörde in Deutschland gesandt werden, wenn weitere Ermittlungen hinsichtlich des Fahrzeugführers notwendig werden (Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Vertrages).
Zunächst werden jedoch mit sogenannten Anonymverfügungen Verstöße unbekannter Fahrzeugführer geahndet, gegen die anhand des Kfz-Kennzeichens eine Anzeige erstattet worden ist (z.B. bei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen).
Diese Anonymverfügung wird in der Regel dem Fahrzeugführer zugestellt. Wird die Strafe beglichen, so erfolgen keine weiteren Ermittlungen.
Beruft sich der Fahrzeughalter jedoch auf sein Aussageverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht, so wird von den österreichischen Behörden die sogenannte Lenkererhebung erfolgen.
Nach österreichischem Recht ist der Halter nämlich verpflichtet, den entsprechenden Fahrzeugführer anzugeben. Eine Nichtmitwirkung bei der Aufklärung einer Verwaltungsstrafsache im Rahmen der Lenkererhebung ist ebenfalls mit einer Verwaltungsstrafe belegt und kann auch gegenüber ausländischen Fahrzeughaltern geltend gemacht werden. Dies wird damit begründet, dass der Fahrzeughalter die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat und damit zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug doch selbst geführt hat.
Den österreichischen Behörden wurde durch das Bundesinnenministerium (BMI) bereits mit Schreiben vom November 1996 auf der Grundlage eines Erörterungsergebnisses im Bund-Länder-Fachausschuss StVOWi mitgeteilt, dass Strafverfügungen gegen einen Kfz-Halter wegen Nichtangabe des verantwortlichen Fahrzeugführers nicht mehr vollstreckt werden.
Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass die Vollstreckung solcher Verwaltungsstrafen gegen Kfz-Halter den verfassungsrechtlich gebotenen wesentlichen Elementen der deutschen Rechtsordnung, dem Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht, widerspricht. Amts- und Rechtshilfe wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Vertrages nicht geleistet, wenn sie nach geltendem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist. Folglich dürften deutsche Behörden solche Vollstreckungsersuchen nicht mehr erhalten, lediglich der Betroffene (Fahrzeughalter) kann ihn postalisch durch die österreichischen Behörden unmittelbar zugesandt bekommen.
Anmerkung: Probleme dürfte es möglicherweise erst wieder bei der Wiedereinreise nach Österreich geben...
Folgender Rechtsmittelweg ist möglich: Einspruch gegen die Strafverfügung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder bei Parkverstößen ggf. bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Österreich einzulegen. Die Rechtsmittelentscheidung wird durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) getroffen, gegen dessen Entscheidung kein Rechtsbehelf möglich ist. Als außerordentliches Rechtsmittel steht dann nur noch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder beim Verfassungsgerichtshof (VGH) offen, die innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Berufungsbescheids einzulegen ist, jedoch keine aufschiebende Wirkung hat.
Konsequenz: Rechtskräftige österreichische Strafverfügungen (außer im o.g. Fall gegen den Kfz-Halter bei Verweigerung der Lenkerauskunft) bzw. deutsche Bußgeldbescheide können gemäß Artikel 9 des Vertrages für Geldstrafen / Bußgelder ab 25,- Euro im jeweiligen Land zwangsvollstreckt werden.
In Antwort auf:Stichwort: Länderrecht - EU Recht ....
Das ist ein Problem für die österreichischen Behörden. Sie haben das EU-Recht zwar anerkannt, verhängen ihre Strafen aber dennoch nach Landesrecht. Deshalb zanke ich mich seit August 2006 wegen 200 € mit ihnen rum. Da ich mich im Recht fühle, seh ich auch nicht ein, zu zahlen. Aber was das Ganze am Ende kostet, möchte ich gar nicht wissen. Zum Glück zahlt die Rechtsschutzversicherung das Verfahren.
Hi, leider kann ich Dir nix zu Deinem Problem sagen. Ich finde es aber sehr lustig das die ersten Antworten die zu diesem Thema kammen( Martina/Grufti) auch nix zu deiner eigentlichen Frage zu sagen hatten ,es aber für unerlässlich hielten den moralischen Oberlehrer raushängen zu lassen. ich bin froh das es noch so tolle regelorientirte Menschen gibt....Ihr werft bitte den ersten Stein! Slibo
In Antwort auf:ich bin froh das es noch so tolle regelorientirte Menschen gibt....Ihr werft bitte den ersten Stein!
Nicht nur mir stinkt es, daß verschiedene Nationen Narrenfreiheit haben, und dies auch weidlich ausnützen. Auch ich wurde sehr oft geblitzt, aber ich stehe dazu, "Zahlemann & Söhne", und übernehme dafür auch die Verantwortung , statt krankhaft ein Schlupfloch zu suchen Dazu muß ich bemerken, daß bei etwas Aufmerksamkeit vieles vermeidbar gewesen wäre. Beispiel: Was macht auf einer geraden Strecke, wo kein Haus steht, ein geparkter Privatwagen ?. Daß man auch die "Starenkasten" auf der Autobahn in der Regel sehen müßte, sei nebenbei erwähnt... Allerdings gibt es auch Polizisten, welche in einer Streugut-Kiste sitzen , dies, aber nur dies, ist eine "Falle" Angeblich hatte sogar früher (?) die Polizei die Weisung, im Sinne des Fremdenverkehrs, die löblichen Gäste mit Samthandschuhen anzufassen Die Kehrseite ist eventuell, daß einige Polizisten "von den Piefke angefressen" sind, und sich dort, wo etwas zu holen ist, zuschlagen , Also, liebe Vera, beschwere Dich bei Deinen "Hintertürchen suchenden, straffrei bleibenden geschwindigkeitsübertretenden" Landsleuten . Jemand muß den Staatssäckel ja füllen
In Antwort auf:Hi, leider kann ich Dir nix zu Deinem Problem sagen. Ich finde es aber sehr lustig das die ersten Antworten die zu diesem Thema kammen( Martina/Grufti) auch nix zu deiner eigentlichen Frage zu sagen hatten ,es aber für unerlässlich hielten den moralischen Oberlehrer raushängen zu lassen. ich bin froh das es noch so tolle regelorientirte Menschen gibt....Ihr werft bitte den ersten Stein! Slibo
Aha, is ja interessant... Mir is das ja Kaka ob der zahlt oder net. Aber wenn bei dir die Spezies "Raser" mit 160km/h im Kofferraum parkt möcht ich gern DEIN tolerantes Lächeln sehen! Liebe Grüße Mario
Aha, is ja interessant... Mir is das ja Kaka ob der zahlt oder net. Aber wenn bei dir die Spezies "Raser" mit 160km/h im Kofferraum parkt möcht ich gern DEIN tolerantes Lächeln sehen! Liebe Grüße Mario
Lieber Mario.... bei einen Rechtsfahrgebot kann es nicht dazu kommen.... aber wenn es Dich behruhigt...bei Tempo 160 parkt kein Raser mehr im Kofferraum, es sei denn er ist in der Tat dumm, aber das ist so selten..... leider muss ich mich dennoch immer wieder wundern wieviele Leute erst nach mühseligem erreichen Ihrer Höchstgeschwindigkeit einsehen das man das auch auf der Mittelspur machen kann. Nur im das Klarzustellen: Ich bin für eine klare Geschwindikeitsregelung!!!! Gruß slibo
In Antwort auf:bei einen Rechtsfahrgebot kann es nicht dazu kommen....
Na klar, hast noch keinen vor dir gehabt der auf der linken Spur mit 100km/h fährt, und kein Mensch überholt dann rechts.
In Antwort auf:aber wenn es Dich behruhigt...
Selten das jemand mit Absicht einen anderen auffährt,
In Antwort auf:bei Tempo 160 parkt kein Raser mehr im Kofferraum, es sei denn er ist in der Tat dumm, aber das ist so selten..
War Auffahren gemeint??? Selten??? 3 Spurig gibts in Kroatien selten, meist bei Steigungen wg. der LKW´s Muß mal nachfragen, wo in Kroatien war vergangenes Jahr der Unfall? an einem Tunneleingang? mit 2 od. 3 deuschen Toten? Auffahrunfall?
Aber schön das du für eine Geschwindigkeitsregelung bist
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