In Antwort auf:Für Wehrdienst und Wahlrecht lassen sich da leicht Regeln finden
Beim Wehrdienst ist es jetzt schon so, dass betroffene Doppelstaatler es sich aussuchen können, in welchem Land sie diesen ableisten wollen. Beim Wahlrecht wäre es vielleicht sinnvoll, dass man in dem Land wahlberechtigt ist, in dem man dann seinen Wohnsitz hat.
Für "Ausländer" die in Deutschand leben sollte diese sicherlich einfacher zu erlangen sein. Ich pers. lege als deutscher auf meine/n deutsche/n Staatsabürgerschaft/Pass keinen Wert, würden diese/n lieber heute als morgen abgeben und die eines Staates annehmen mit dem unser (Diktatur)-Staat u.a. kein Sozialabkommen hat. Aber leider nicht einfach möglich.
Stimmt nicht. Mußte jedesmal, als wir auf die Idee kamen zum Bummeln nach Straßburg zu fahren, bibbern ob sie nun nach dem Paß fragen oder nicht?! Selbst für z. B. Frankreich brauchten wir ein Visum!
Liebe Tikap, danke für Deinen Beitrag! Das ist genau der Punkt: Wenn man sich zwei (oder mehr) Staaten verbunden fühlt durch Herkunft und/oder Heirat, ist es doch schön, wenn man auch die Staatsangehörigkeit des entsprechenden Landes annehmen kann. Allerdings gibt es bei Männern im wehrfähigen Alter schon immer mal Probleme, je nachdem, ob die beiden Staaten, deren Pässe sie besitzen, sehr ähnliche Regelungen haben oder nicht. Ich habe drei Brüder, und der erste hatte Probleme, weil er in D Zivildienst gemacht hatte, es diesen damals aber in Spanien aber noch nicht gab, weshalb ihn die Spanier zwingen wollten, dass er dort zum Militär geht (!). Das wollte mein Bruder natürlich nicht und musste seinen spanischen Pass abgeben (inzwischen konnte er ihn aber wiederbekommen). Bei meinem nächstjüngeren Bruder war Zivildienst dann kein Thema mehr, da in Spanien inzwischen auch eingeführt, doch mein dritter Bruder hatte dann wieder Probleme, weil er wegen der Drittbrüderregelung in D weder Zivil- noch Wehrdienst ableisten musste und diese Regelung wiederum nicht in Spanien existiert, weshalb er Angst hatte, während seines Auslandssemesters in Madrid dort vom Militär einkassiert zu werden.... Aber wir Frauen haben auf jeden Fall keine Probleme, soweit ich bisher feststellen konnte. Wählen dürfen wir übrigens in beiden Ländern (für Spanien Briefwahl). Schade, dass es Kroaten im Ausland auch mit nur EINEM Pass so schwer gemacht wird zu wählen. Bisher musste man ja immer bis zu einem Konsulat fahren (was ja auch nicht immer ganz billig und einfach ist), aber scheinbar soll es bei den nächsten Wahlen im November nun noch schwieriger werden. Hoffen wir also mal, dass im Zuge der Vorbereitung auf den EU-Beitritt Kroatien zumindest einmal für die Kroaten die Briefwahl einführt.
Übrigens konnte ich kurioserweise, als ich mal für ein halbes Jahr in Spanien lebte, trotz meines spanischen Passes und meiner Staatsbürgerschaft keinen Personalausweis bekommen (den bekommt man nur, wenn man dort seinen ersten Wohnsitz hat und wenn man vor dem 18. Lebensjahr dort hatte) und damit dort auch nicht den Autoführerschein machen! (Was ich erst erfuhr, nachdem ich die gesamte Theorie auf Spanisch gelernt und der Fahrschule ein schönes Sümmchen gezahlt hatte )
zdribac
(
Gast
)
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05.09.2007 00:07
#46 RE: Deutschland erlaubt mehr doppelte Staatsbürgerschaften
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