Hallo möchte eine zweite Garage auf der anderen Seite meines Grundstückes bauen. Bei Grenzbebauung müssen ja alle Nachbarn zustimmen. Leider möchte einer nicht. Darum muss ich halt von diesem Nachbarn einen gewissen Abstand halten. Weiss zufällig jemand vieviel meter? Bei Wohnhäuser sind es 3m. Ich könnte mir vorstellen, das dies bei einer Garage weniger sind. Gruss Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
In Antwort auf:Ich könnte mir vorstellen, das dies bei einer Garage weniger sind.
Ich möchte einer juristisch kompetenten Antwort nicht vorgreifen, gebe aber zu bedenken, dass Einheimische hinter dem Wort 'Garage' einen Euphemismus vermuten können. Also ein 40-50qm Einfamilienhäuschen mit Dach, unter welchem sich stabile Pfeiler für die nächste Etage befinden.
Hallo Peter! Das ist kein problem das geht ohne probleme mit zuschtimung oder nicht auf einen Nachbarn kommt nicht das ganze geehnemigung in frage. Das geht auch bauen und dann beantragen geehn. die kommen dann ausmessen das tauert ca.3 Monate. So wurde mir in Crikvenica geesagt. Grüsse und Glück! Anna!
In Antwort auf:Weiss zufällig jemand vieviel meter? Bei Wohnhäuser sind es 3m
Da sind es genauso 3m ! Darüberhinaus musst du auch noch darauf achten, dass du insgesamt nur 30% deiner Grundstücksfläche bebauen darfst, und hier zählt alles was ein Dach hat, auch überdachte Terassen !!
Die 30% beziehen sich auf die Gesamtquadratur; wenn du also z.B. 900qm Grundstück hast, dann darfst du insgesamt 300qm überdachte Fläche haben, alle Stockwerke, (überdachte) Terassen, Garagen oder auch nur Klohäuschen mit eingerechnet !
Quelle meiner Info´s: Architekt auf Vir, Stand vom August 2007 !
In Antwort auf:insgesamt 300qm überdachte Fläche haben, alle Stockwerke,
das ist ja interessant! verstehe ich das jetzt richtig wenn ich mir ein haus mit 100 qm grundfläche baue, sprich erdgeschoss, dann zählt die 1. etage mit ebenfalls 100 qm dazu? also habe ich dann schon 200 von möglichen 300 qm (bei 900 qm grundstück) "verbaut"
ABSOLUT !! -und wenn du dir dann noch im Erdgeschoß eine Terasse von 50qm baust, das Dach der Terasse eine Terasse für das OG ergibt und du diese wiederum überdachst, dann hast du fertig !!
In Antwort auf:ABSOLUT !! -und wenn du dir dann noch im Erdgeschoß eine Terasse von 50qm baust, das Dach der Terasse eine Terasse für das OG ergibt und du diese wiederum überdachst, dann hast du fertig !!
und ein wunderschönes grosses grundstück, auf dem ich mir einen nicht überdachten minigolf-platz anlegen kann oder darf
In Antwort auf:und ein wunderschönes grosses grundstück, auf dem ich mir einen nicht überdachten minigolf-platz anlegen kann oder darf
Da wird´s dann schon schwieriger: Wenn die Mini-Golf-Bälle keine Kroatischen Produkte sind, müssen die Mini-Golf-Bahnen zuvor als Touristen-Mini-Golf-Ball-Bahnen deklariert- und als solche von der "Foreign-Miniature-Golf-Commission" (kurz FMGC) abgenommen werden !!
Hallo Ribar, da es sich Zufällig um meine Strandhütte auf Vir handelt, hast du die beste Informationsquelle.Ich möchte wegen der besonderen Situation auf Vir nicht einfach bauen, (wie Anna meint--vielen dank für deine Glückwünsche) und dann hinterher eintragen lassen, und schon gar nicht wenn mir bekannt ist,das es jemanden nicht passt.
Vieleicht ist dies in meiner Anfrage untergegeangen. Ich habe bereits eine Grenzbebauung ( 10m Garage für mein Boot) In D ist nur auf einer Seite eine Grenzbebauung möglich. Die meisten meinten ja es geht auch ohne den Nachbar. Vieleicht kannst du mal bei deiner Informationsquelle eine detailierte Auskunft bekommen, und wenn dein Architekt auf Vir auch bereit wäre dies zu beantragen(gegen bezahlung)wäre ich schon einen großen Schritt weiter. gruss an alle Krofan´s Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
In Antwort auf:Vieleicht kannst du mal bei deiner Informationsquelle eine detailierte Auskunft bekommen, und wenn dein Architekt auf Vir auch bereit wäre dies zu beantragen
Hallo Ribar, kannst du mir die Adresse des Architekten auf Vir geben? Meine Frau und ich besitzen ein Haus auf Vir ( Ausnahmsweise mit Baugehmigung ) und möchten nun noch eine Garage ( wirklich für Auto, Fahrrad etc. )bauen.
Hallo Virologe, ich habe inzwischen aus Kroatien erfahren, dass wenn eine Baugenehmegung fürs Haus vorhanden ist, die Garage wirklich keine Baug.braucht. Deshalb muss ich jetzt übrigens warten, bis ich meine Baug. habe. Du brauchst nur die offiziele Vermessung beantragen, danach wird die Garage auch im Katasterbuch eingetragen. AAbbber wie schon in den anderen postings steht, bitte vorher prüfen lassen , wie groß darf gebaut werden. Glückwunsch zu deiner Baugenehmigung Peter
auch ich bin ein Vir`aner
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Hallo Vera, bei mir blinkt nix Habe die Mail trotzdem gefunden Danke Gruss von einem Ex-St. Töniser
Falls nichts blinkt (was mich allerdings wundert), ist es auch möglich die PM abzurufen, in dem man in der oberen Menüleiste auf „Private Mails” klickt. - Thofroe
In Antwort auf:ich habe inzwischen aus Kroatien erfahren, dass wenn eine Baugenehmegung fürs Haus vorhanden ist, die Garage wirklich keine Baug.braucht.
Da solltest du schleunigst deinen Informanten wechseln !! - Man braucht mittlerweile, rein theoretisch natürlich, sogar eine Baugenehmigung für einen gemauerten Grill, wenn ein Dach drauf ist !
In Antwort auf:Man braucht mittlerweile, rein theoretisch natürlich, sogar eine Baugenehmigung für einen gemauerten Grill, wenn ein Dach drauf ist !
ich war bis vor kurzem der ansicht, mehr bürokratie als in deutschland könnte es eigentlich nicht geben , aber da scheine ich mich wohl gründlich geirrt zu haben , werde mir also noch überlegen, ob ich mein rentendasein (falls es jemals dazu kommt), wie geplant, in cro verbringe...
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