Wie ich gehört habe, muß man einen unbefristeten Aufenthalt in Kroatien bei der dafür zuständigen Polizeidienststelle in Kroatien beantragen. Hat jemand damit Erfahrung? Welche zusätzlichen Voraussetzungen (Haus, ausreichend Geld und Kroatische Ehefrau sind vorhanden) muß ich erfüllen? Welche Dokumente werden benötigt? Wie lange kann der Vorgang dauern? Was muß ich noch beachten....?
Vor den unbefristeten Aufenthalt haben die Götter den befristeten gesetzt. Den mußt du erst mal bekommen. Dazu brauchst du: Geburtsurkunde (international nach Wiener Abkommen) MIT Apostille polizeiliches Führungszeugnis Krankenversicherungsnachweis HR/D 111/112 Einkommensnachweis und Grund für deinen Aufenthalt
Alles natürlich von einem zugelassenen Übersetzer ins Kroatische übertragen.
Zitat von StormriderVor den unbefristeten Aufenthalt haben die Götter den befristeten gesetzt. Den mußt du erst mal bekommen.
Vielen Dank! Das hört sich ja relativ einfach an. Kann ich den befristeten im Konsulat beantragen oder auch, wie den unbefristeten, in der zuständigen Polizeidienststelle?
Auf meine unbefriste warte ich nun auch schon 9 Monate, beim letzten anruf bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, das es ab Januar 2008 ein neues Gesetzt gibt. Demzufolge bekommen Verheiratete unkompliziert gleich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
So meine letzten Auskünfte - mal sehen ob das auch ab Hanuar gleich klappt.
Haben ebend nochmal angerufen - verheitatete brauchen laut Ausssage garkeine Papiere mehr vorzulegen....
Kann ich bei der Bürokratie hier zwar garnicht glauben - wir sollen uns gleich Anfang Januar bei der Polizei melden......
Ich muß diesmal (für die Verlängerung der befristeten) auch nur noch den KV-Nachweis vorlegen, da meine LAG inzwischen wieder die kroatische Staatsbürgerschaft hat.
@qwyx
Geht bei der MUP meist schneller als beim Konsulat.
In Antwort auf:Demzufolge bekommen Verheiratete unkompliziert gleich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Huii. Das waere ja wunderbar . Mir wurde noch im Juni in DUB gesagt, als ich wieder mein befristetes bekam, noch weitere 2 Jahre den ganzen Papierkram und dann erst die unbefristete.
LAG - LebensAbschnittsGefährte MUP - Ministarstvo unutarnjih poslova (Innenministerium bzw. die Polizei, die dem Innenminister untersteht) http://www.mup.hr DUB - soll hier Dubrovnik heißen
Zitat von AlexWen das wirklich so kommt, hole ich sie mir auch, die unbefristete
und geht man noch n Schritt weiter, wirds richtig lustig. 1350 Kuna sind zu berappen für die kroatische Staatsbürgerschaft. Und ne lustige Menge Papierkram kommt noch dazu. - Lebenslauf für die Zeit in der man sich in Kroatien aufhält - Geburtsurkunde nach internationalem Standart - Heiratsurkunde nicht älter als 6 Monate (Anm.: man könnte ja auch geschieden sein ) - Reisepass des Heimatlandes und Personalausweis für Ausländer
Das die Pfeifen schon alles haben, mal abgesehen von der Heiratsurkunde, is denen völlig wurscht.
Auf der Internetseite MUP die Anselm angegeben hat, steht noch dieses: Permanent resident : 2) has been granted a temporary stay in the Republic of Croatia, and has been married for three years to a Croatian national or an alien who has been granted permanent residence. Das waere ja dann die Auskunft die ich in DUB bekommen habe. Hoffen wir mal es aendert sich noch.......
In Antwort auf:Das hört sich ja relativ einfach an.
HÖRT sich vielleicht so an, ist es aber an sich nicht. Wollte dir huegus (Ronny) als Ansprechpartner empfehlen, aber der hat sich ja schon geäußert. Außerdem scheint sich wieder einiges geändert zu haben.
Einen langen Atem wirst du erfahrungsgemäß brauchen, da das nötige Geld wohl da ist, werden dir auch die Zahlungen für jede Kleinigkeit wohl egal sein können.
Also bei mir war es vor 10 Jahren so, das ich Eigentum in Kroatien vorweisen mußte,außerdem wurde eine gültige Krankenversicherung so wie ein Einkommensnachweis verlangt. Da sie eine Kroatische Ehefrau haben,dürfte sich die Angelegenheit in ca 6 Wochen regeln lassen.Sie bekommen die Afenthaltsgenehmigung zuerst für 1Jahr,anschließend können sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Es ist auch möglich auf dieser Schiene die Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Meine letzte Auskunft bei der MUP (Dienstag) lief darauf hinaus, daß sich durch die Gesetzesänderung lediglich die Anzahl der befristeten Genehmigungen (vor der unbefristeten) von fünf auf drei verringert.
Allerdings ist das Auge der (wirklich) netten Dame weder von Fach- noch von Sachkenntnis getrübt.
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