kurze frage zum erbrecht kro-Deutschland.... mein vater ist vor kurzem hier in Deutschlnd verstorben und hatte einiges an schulden angesammelt, hat aber in kro länder und ein haus wo mein bruder mit familie lebt.... ich lebe hier (ca. 400 km weg vom Vater da meine eltern getrennt waren, wir hatten kaum kontkt) ich möchte das erbe durch die schulden hier nicht antreten... mein bruder möchte das haus in kro aber nicht verlieren, falls er das erbe annimmt muss er dann auch für die schulden hier in deutschland eintreten oder spielt das keine rolle was hier war für meinen bruder da er immer in kro gelebt hat?? DS im voraus
Wenn schulden die Erbmasse uebersteigern,besser ist Erbschaft auszuschlagen, mit Annahme muss mann auch fuer die schulden aufkommen.
Wenn Haus in Kro viel wert ist und auf Vaters namen eingetragen ist,und nicht auf Bruder,dann musst du mit Bruder absprechen,und Haus und Schulden muesst Ihr teilen,wenn Kein Testament.
Am besten einen Anwalt sprechen.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
In Antwort auf:mein vater ist vor kurzem hier in Deutschlnd verstorben und hatte einiges an schulden angesammelt
Ihr solltet so schnell wie möglich den Totenschein aus D. übersetzten und notariell beglaubigen lassen - damit in HR (asap) das Erbe antreten und die Lädereien überschreiben lassen, damit der Name des Vaters schnellstmöglichst aus den Grundbüchern verschwindet !
Creditreform & Co. sind zwar schon in HR ansässig, länderübergreifende Inkassomaßnahmen gehen jedoch derzeit noch recht schleppend vor sich......die EU aber galoppiert......!!
Wenn Dein Vater in Deutschland nur Schulden hinterlassen hat, sollten Du und Dein Bruder das Erbe hier ausschlagen, und die deutschen Gläubiger - das sind die, bei denen Dein Vater Schulden hatte - gehen leer aus. Du kannst aber trotzdem unbesorgt das Grundstückserbe in Kroatien antreten. Selbst, wenn die Gläubiger Deines Vaters davon erfahren, können sie Dir nichts anhaben, weil es zwischen Deutschland und Kroatien (noch) kein diesbezügliches Rechtshilfeabkommen gibt. Das heißt: ein eventuell erwirkbarer Beschluß eines deutschen Gerichts zur Pfändung oder Belastung eines kroatischen Grundstücks ist in Kroatien (noch) nicht durchsetzbar. Anders gesagt: was Du in Kroatien nach kroatischem Recht erbst, hat mit dem, was Du in Deutschland nach deutschem Recht erbst, nichts zu tun - Dein kroatisches Erbe ist für die deutsche Justiz unantastbar. Daran würde auch ein EU-Beitritt Kroatiens nichts ändern, weil für eventuell denkbare Gesetzesänderungen in Deutschland ein grundgesetzlich garantiertes sogenanntes Rückwirkungsverbot gilt. Das bedeutet, dass Dein/Euer ererbtes Grundeigentum in Kroatien selbst dann nicht von den Gläubigern Deines Vaters gepfändet oder belastet werden kann, wenn Kroatien irgendwann mal der EU beitritt.
na kraju krajevima: schlag' das Erbe in Deutschland aus und nimm das Erbe in Kroatien an.
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