Auch wenn ihr Ehepartner/in Kroatien ein Haus/Wohnung hat und dort gemeldet ist, muss der Ehepartner sich anmelden. Sollten sie laenger als 90 Tage bleiben wollen, so empfiehlt es sich vor der Einreise nach Kroatien eine Aufenthaltsgenemigung zu besorgen. Wenn der Partner/in Kroatischer Staatsbürger ist sollte es in diesem Fall keine Probleme geben. Siehe: http://www.mup.hr/1266.aspx LG Chrurchilla
Bezüglich der 90 Tage-Regel: Wenn man sich bei der jeweiligen Polizeistation meldet, kommt man in den Computer, dann laufen sozusagen die Tage ab. Fährt man dann wieder nach Deutschland und zwei Monate später wieder nach Kroatien, läuft das Ganze wieder weiter und es werden die Tage des Aufenthalts abgezogen. So war es zumindest bei mir, ich denke, die Regelung gilt immer noch so. Ich war im August 2004 für 10 Tage dort im Urlaub. Als ich mich dann wieder angemeldet habe, hatte ich noch 80 Tage ein Touristenvisum, ging dann ca. bis Weihnachten. Diese 90 Tage bestehen für den Zeitraum von 6 Monaten. Bin ich also 90 Tage am Stück in HR, darf ich mich erst wieder nach weiteren 3 Monaten für 90 Tage in HR aufhalten.
Diese Regelung galt auch bei mir schon, wird aber jetzt offensichtlich strenger überprüft. Ich würde deshalb auch jedem raten, sich baldmöglichst anzumelden (falls er privat unten ist), denn wie Soline sagt, spricht sich so was unheimlich schnell herum, wenn jemand "Neuer" längere Zeit da ist.
Ich reise auch immer mit dem Perso ein, dann hat zumindest keinen Stempel im Pass. Aber, wenn man Pech hat, schützt auch das nicht davor, Probleme wegen einer fehlenden Anmeldung zu bekommen.
@Irene: Ich denke, den privremeni boravak bekommst du wirklich nur, wenn du dich überwiegend in Kroatien aufhältst. Ansonsten sehen die dazu wohl keine Veranlassung. Ist in Deutschland ja eigentlich auch so, dass man den Wohnsitz dort beantragt, wo man sich überwiegend aufhält. Du wirst dich immer wieder neu anmelden müssen.....
Zitat von TineRoHallo Churchilla, arbeitest du beim mup?
Aufgrund meiner Erfahrungen denke ich auch, dass "Churchilla" ganz genau weiss, wie es geht und was er/sie, zu diesem Thema hier schreibt. Dazu aber auch noch ein weiterer Hinweis. Die Polizei in Kroatien ist dazu übergegangen, sog. Dorfpolizeibeamte zu ernennen. Die besuchen die Mitbürger schon mal unverbindlich und hören, was es Neues in der Nachbarschaft gibt. Dadurch haben "illegale" Ausländer weniger Möglichkeiten, die Gesetze zu umgehen.
In Antwort auf:Ich reise auch immer mit dem Perso ein, dann hat zumindest keinen Stempel im Pass. Aber, wenn man Pech hat, schützt auch das nicht davor, Probleme wegen einer fehlenden Anmeldung zu bekommen.
Es scheint auch ein Unterschied zu sein, ob man per Auto oder Flugzeug einreist. Auf dem Flughafen werden die Pässe oder Ausweise irgendwie gescannt, oder sowas ähnliches jedenfalls, denn genau hab ich das nicht sehen können. Jedenfalls hat der Beamte die Ausweise auf einen Kasten gehalten und in seinen Computer geguckt. Das ist ja bei der Einreise per Auto alles nicht der Fall. Da wird ja, wenn überhaupt, zu 90 % nur ein kurzer Blick drauf geworfen.
Naja, diese ganzen Probleme haben sich dann Ende des kommenden Jahres hoffentlich gelöst, denn gerade wurde Kroatien in Aussicht gestellt, möglicherweise bereits im Herbst 2009 in die EU aufgenommen zu werden!
gast
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Gast
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13.03.2008 21:07
#27 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien
Naja, wir behandeln hier das Thema "Aufenthaltsgesetz", und ich wollte damit nur sagen, dass es innerhalb der EU Freizügigkeit gibt und dieses Problem dann also aus der Welt wäre.
Der nette Mitarbeiter erklärte mir genau : man kann z.B. 90 Tage am Stück bleiben, MUSS dann aber ein halbes Jahr draußen sein und darf dann erst wieder einreisen ! Ist ja wohl ein neues Gesetz und bei manchen auch bissel schwierig, weil Sonderfall und halb von dem, halb von dem.
Schwierig für Menschen, die den Winter in Kroatien verbringen möchten und länger als 90 Tage dort sein mögen, keine Arbeit aufnehmen wollen oder eine Firma gründen aber na ja, auch das wird sich sicher einspielen.
In Antwort auf:man kann z.B. 90 Tage am Stück bleiben, MUSS dann aber ein halbes Jahr draußen sein
Aha, so wusste ich das nicht. Als man mir das erklärt hat, kam das so rüber, als ob man quasi nach 3 Monaten wieder einreisen könnte, weil da ja dann auch ein neues halbes Jahr beginnt. Ich glaube auch immer noch, dass es so ist, aber kann durchaus sein, dass da was geändert wurde.
In Antwort auf:Als man mir das erklärt hat, kam das so rüber, als ob man quasi nach 3 Monaten wieder einreisen könnte, weil da ja dann auch ein neues halbes Jahr beginnt.
eigentlich macht das ja auch nur so sinn; denn im anderen fall (so wie churchilla es beschreibt) sieht die rechnung ja z. b. so aus: 2008: jan bis märz = 90 tage aufenthalt in cro 2008: april bis sept = 180 tage ausserhalb 2008: okt bis dez = 90 tage in cro 2009: jan bis juni = 180 tage ausserhalb 2009: juli bis sept = 90 tage in cro 2009/2010: okt bis märz = 180 tag ausserhalb usw.
so käme man nur im ersten jahr tatsächlich einmal auf die insgesamt 180 tage, die man in cro verbringen darf... lt. rati bin ich ja nun kein mathegenie , kann also sein, dass ich mich da etwas verrechnet habe... falls aber nicht, finde ich diese regelung ziemlich banane...! na ja, das ist halt politik, kann man als normaler mensch ja eh nicht verstehen
In Antwort auf:Die 6-Monatsfrist beginnt am Tag der ERSTEN Einreise zu laufen. Das kann jeder beliebige Tag im Jahr sein.
das ist logisch! trifft aber nicht den kern! dass ich bei dem beispiel mit dem ersten januar angefangen habe, war nur zur verdeutlichung gedacht! aber wenn du möchtest, kann ich das gerne mit jedem beliebigen datum ausrechnen; es wird immer auf das gleiche ergebnis hinauslaufen...
Die 90 Tage Regelung gibt es schon lange. Da wir uns öfters und auch längerfristeig in HR aufhalten, habe ich mich bereits vo 6 Jahren beim kroatischen Konsulat in Frankfurt erkundigt. Die Antwort hierauf war folgende:
Nach der Ersteinreise kann man innerhalb von 6 Monaten insgesamt 90 Tage sich ohne Visum in HR aufhalten, ob an einem Stück oder in mehreren Aufenthalten. Verbringt man z.B. gleich bei der Ersteinreise 90 Tage am Stück in HR, so bleiben dann natürlich 3 Monate bis die 6 Monatsfrist beendet ist und die nächste Einreise erfolgen kann.
z.b. Ersteinreise 01.03. Ende der 6-Monatsfrist 31.08.
Splittet man seine Aufenthalte, darf der Aufenthalt insgesamt auch nicht mehr als 90 Tage sein. Ein Beispiel z. B. bei uns bei o.g. Frist.
Aufenthalt März-Mai-Juli-September gesamt 83 Tage. Nächste Einreise geplant Dezember, dann Beginn von neuer 6-Monatsfrist.
Wir führen schon seit Jahren eine Liste mit unseren Aufenthalten, die wir durch die Anmeldebelege nachweisen um bei eventuellen Kontrollen den Nachweis erbringen zu können.
Da die sogenannten "Rentner" die mehr als 90 Tage an einem Stück in HR bleiben wollen nun ab 01.01.2008 eine Aufenthaltsgenehmigung von 6 Monten beantragen können wäre dieser Bedarf auch abgedeckt.
Neues kroatisches Ausländergesetz seit dem 01.01.2008
Am 01.01.2008 ist in Kroatien ein neues Ausländergesetz in Kraft getreten. Es enthält u.a. folgende wichtige Änderungen, von denen auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind:
• der Erstantrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss vor Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung gestellt werden (bisher war eine Beantragung nach Einreise bei der örtlichen Polizeidienststelle möglich:
• die befristete Aufenthaltsgenehmigung kann nur zu den im Gesetz vorgesehenen Zwecken (Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Studienzwecke, Forschung, humanitäre Gründe) beantragt werden. Zu sonstigen Zwecken kann eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 6 Monate im Jahr gewährt werden;
• eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann nur zu einer Person gewährt werden, die die kroatische Staatsangehörigkeit oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzt, ansonsten zu einem Ausländer, der sich zu Forschungszwecken oder seit mind. 2 Jahren in Kroatien aufhält. Damit haben Familienangehörige von Deutschen, die aus beruflichen Gründen nach Kroatien kommen, keine Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;
• zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind Sprachkenntnisse nachzuweisen (Prüfung bei einer der 5 Fakultäten, die Kroatisch für Ausländer anbieten; Richtlinien über den Umfang der Prüfung sind noch nicht erlassen);
Der Gesetzestext ist in englischer Sprache auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums unter http://www.mup.hr/1266.aspx nachlesbar.
In Antwort auf:wir meinen alle drei das gleiche, aber ich gebe es trotzdem auf! scheinbar bin ich nicht in lage, irgend etwas richtig zu erklären...
@Petra: Doch, das hast du schon richtig beschrieben, war verständlich erklärt! Bei Tinimia klang das so, als ob man immer wieder ein halbes Jahr draußen sein müsste - da hat deine Rechnung also schon gepasst.
Nur muss man eben nicht nach 90 Tagen wieder für 180 Tage außerhalb Kroatiens sein, sondern diese 90 Tage kann man auf ein halbes Jahr verteilen. Bleibt man also 90 Tage am Stück, dann kann man schon nach 90 Tagen (also insgesamt nach einem halben Jahr) wieder einreisen. So wurde es zumindest mir erklärt und aus Ursulas Erläuterungen schließe ich das auch.
ich kann nur das sagen, was mir das Konsulat sagte. Und dort sagte man ganz unmißverständlich : "wenn Sie 90 Tage am Stück bleiben, müssen Sie ein halbes Jahr warten und können erst dann wieder einreisen."
Ich find das ja auch nicht so toll. Andererseits halten sich ja nicht sooo viele Leutchen länger als ein paar Wochen dort auf. Aber vielleicht kann unser Experte nochmal was dazu sagen? Solange dem kroatischen Staat niemand auf der Tasche liegt und sogar noch Geld dort ausgibt, könnte es HR doch eigentlich ganz recht sein wenn manche länger dort bleiben mögen.
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