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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 20:49
#201 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von emmy
Genau das ist das Problem in Kroatien: i no spoke ingleski. Bei deutschen Behörden bemüht man sich zumindest, Englisch zu sprechen. Das kann man von Kroatien nicht behaupten, im Gegenteil. Wir haben ganz oft erlebt, dass die kroatischen Behörden ausdrücklich angewiesen wurden, keine Fremdsprachen zu sprechen. Um es den Ausländern schwerer zu machen. Welcome to Croatia!


Selten habe ich so einen Blödsinn gelesen oder gehört. Erst letzten Montag habe ich selber miterlebt, dass eine Notariatsangestellte mit einem deutschsprechenden Klienten, perfekt in der deutschen Sprache gesprochen hat. Es war nicht notwendig, dass ich dem Klienten helfen wollte.
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine deutsche Angestellte bei einem Notar jemals in der Lage war, diese Gespräche in kroatischer Sprache führen zu können.

emmy Offline



Beiträge: 12

29.10.2009 20:54
#202 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

brave SOline, da hattest Du aber Glück. Es gibt natürlich auch Ausnahmen in Form von freundlichen kroatischen Bürokraten. Aber wie gesagt sind das meiner Erfahrung nach die Ausnahmen.

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 21:05
#203 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von emmy
brave SOline, da hattest Du aber Glück. Es gibt natürlich auch Ausnahmen in Form von freundlichen kroatischen Bürokraten. Aber wie gesagt sind das meiner Erfahrung nach die Ausnahmen.


Ich gebe dir Recht. Früher war es so, in der heutigen Zeit hat sich einiges geändert.
Nenn mir bitte ein Land auf der Welt, wo man im Internet selber prüfen kann, wer als Besitzer im Grundbuch und im Kataster eingetragen ist.

Felicita Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 530

29.10.2009 21:27
#204 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

@ Soline,

nenn du mir bitte ein Land, wo du im Internet sehen kannst in welche Höhe dein Nachbar seine Hypothek und zu welchen Konditionen, aufgenommen hat.

Micije 24 Offline




Beiträge: 5.636

29.10.2009 21:30
#205 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Soline1

Zitat von emmy
Genau das ist das Problem in Kroatien: i no spoke ingleski. Bei deutschen Behörden bemüht man sich zumindest, Englisch zu sprechen. Das kann man von Kroatien nicht behaupten, im Gegenteil. Wir haben ganz oft erlebt, dass die kroatischen Behörden ausdrücklich angewiesen wurden, keine Fremdsprachen zu sprechen. Um es den Ausländern schwerer zu machen. Welcome to Croatia!


Selten habe ich so einen Blödsinn gelesen oder gehört. Erst letzten Montag habe ich selber miterlebt, dass eine Notariatsangestellte mit einem deutschsprechenden Klienten, perfekt in der deutschen Sprache gesprochen hat. Es war nicht notwendig, dass ich dem Klienten helfen wollte.
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine deutsche Angestellte bei einem Notar jemals in der Lage war, diese Gespräche in kroatischer Sprache führen zu können.




Hier muss ich dir Recht geben.

Im Sommer erlebte ich selbst,wie die CRO-Polizei eine englische Familie, (auf sauberem englisch)auf den richtigen Weg hingewiesen haben .

Das Gespräch dauerte einige Minuten und ich muss sagen ,Bravo an die CRO Polizei.

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 21:34
#206 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Felicita
@ Soline,
nenn du mir bitte ein Land, wo du im Internet sehen kannst in welche Höhe dein Nachbar seine Hypothek und zu welchen Konditionen, aufgenommen hat.



Es tut mir Leid. Es ist mir leider nicht möglich.

Aber ganz so einfach, wie du es hier darstellst, ist es auch nicht. Man kann es immer nur über die Katasternummer feststellen, die man nicht immer so ganz einfach erfahren kann. Stimmts?

Ich hätte auch sehr gerne gewusst, wieviel Schulden mein Nachbar auf seiner Hütte hat. Ich habe es noch nicht heraus bekommen.

Felicita Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 530

29.10.2009 21:42
#207 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Stimmt Soline,
wenn du aber die eigene Katasternummer hast, dann ist es kein Problem auch die Nummer des Nachbars aus der Planskizze abzulesen

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 22:14
#208 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Felicita
Stimmt Soline,
...... auch die Nummer des Nachbars aus der Planskizze abzulesen


Stimmt auch Felicita. Dazu muss man aber erst einmal diesen Plan auf dem Katasteramt einsehenund sich dort die genaue Nummer geben lassen.

seezitrone Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3

01.12.2009 18:49
#209 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Die Aufenthaltsgenehmigung für Kroatien zu bekommen ist gar nicht so kompliziert. Der zuständige Mitarbeiter in der kroatischen Botschaft in München war sehr hilfsbereit. Die anschließdende Anmeldung bei der Polizeistation in Kroatien verlief ebenfalls ohne Probleme und die Dame in Polizeibüro war der englischen Sprache mächtig sowie freundlich.

slowen1921 Offline



Beiträge: 35

11.12.2009 17:02
#210 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Die Kroaten können schon - wenn sie wollen!

slowen1921 Offline



Beiträge: 35

11.12.2009 17:15
#211 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich bin Neuling in diesem Forum.
Aber wenn diese wenig sachlichen und schon gar nicht hilfreichen Bemerkungen, die inzwischen 11 Seiten füllen, so weiter geführt werden habe ich keine Lust, mir das weiter zuzumuten.
Wer hier ernsthaft nach einer hilfreichen Information sucht, fühlt sich doch richtiggehend verarscht.
Also Leute, bleibt sachlich und hilfreich (und ihr Unwissenden haltet euch raus)und bemüht euch um konkrete Infos.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

11.12.2009 17:24
#212 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von slowen1921
Ich bin Neuling in diesem Forum.
Aber wenn diese wenig sachlichen und schon gar nicht hilfreichen Bemerkungen, die inzwischen 11 Seiten füllen, so weiter geführt werden habe ich keine Lust, mir das weiter zuzumuten.
Wer hier ernsthaft nach einer hilfreichen Information sucht, fühlt sich doch richtiggehend verarscht.
Also Leute, bleibt sachlich und hilfreich (und ihr Unwissenden haltet euch raus)und bemüht euch um konkrete Infos.



Das nenne ich mal einen tollen Einstand. Solltest du zu den Wissenden gehören, wäre es vielleicht hilfreich, dieses Wissen hier niederzuschreiben, um anderen Unwissenden die Formalitäten zu erleichtern.

Außerdem haben sich seit der Eröffnung des Themas im Jahre 2008 viele Vorschriften wieder geändert.

________________________
Meine Fotogalerie

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

11.12.2009 17:32
#213 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von slowen1921
Ich bin Neuling in diesem Forum.
Aber wenn diese wenig sachlichen und schon gar nicht hilfreichen Bemerkungen, die inzwischen 11 Seiten füllen, so weiter geführt werden habe ich keine Lust, mir das weiter zuzumuten.
Wer hier ernsthaft nach einer hilfreichen Information sucht, fühlt sich doch richtiggehend verarscht.
Also Leute, bleibt sachlich und hilfreich (und ihr Unwissenden haltet euch raus)und bemüht euch um konkrete Infos.


Da bin ich doch so richtig dankbar, dass uns Unwissenden hier ein Neuling endlich mal zeigt, wo es lang zu gehen hat.
Über die Fülle der sachlichen und hilfreichen Informationen die er uns in seinen ersten 5 Beiträgen zumutet, bin ich regelrecht begeistert.

slowen1921 Offline



Beiträge: 35

12.12.2009 14:50
#214 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

ufenthaltsgenehmigung konfrontiert.
Meine/unsere (Campingfreunde) Frage konkret ist: Brauche ich diese Besch. bei einem Aufenthalt auf dem CP von insges. 5 Monaten, aufgeteilt in 70 Tage CP, 14 Tage Unterbrechung und Rest.

Gruß slowen1921
"ich weiß daß ich nichts weiß"

Weg Offline



Beiträge: 5.455

12.12.2009 15:16
#215 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von slowen1921
"ich weiß daß ich nichts weiß"


Sehr Sinnig.

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

12.12.2009 15:43
#216 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

ufenthaltsgenehmigung konfrontiert.
Meine/unsere (Campingfreunde) Frage konkret ist: Brauche ich diese Besch. bei einem Aufenthalt auf dem CP von insges. 5 Monaten, aufgeteilt in 70 Tage CP, 14 Tage Unterbrechung und Rest.

??????

Kannst Du eine klare verständliche Frage stellen?
Oder habe ich etwas vepasst.
Ich bin sicher jeder hier im Forum hilft Dir gern, aber wir sind nicht dafür verantwortlich, das sich die Gesetze ändern und dann - evtl. sogar kurzfristig -
andere Regeln gelten.
Ich versuche mal deine Frage zu deuten...
Du darfst Dich - ohne Aufenthaltsgenehmigung - 90 Tage im Land aufhalten.
Nach 90 Tagen Aufenthalt musst Du für 180 Tage das Land verlassen.
Dann darfst Du Dich wieder 90 Tage im Land aufhalten.
Du musst Dich binnen 24 Std., nach der Ankunft in Kroatien, bei der Polizei anmelden, bzw. Dein Vermieter macht das.
Für alles was über 90 Tage hinausgeht - innerhalb einer Frist von zusammenhängend 180 Tagen - benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung.
Alles ganz einfach, wie in jedem anderen EU-Land
Noch fragen?

Gruß
Stankovci

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

12.12.2009 21:54
#217 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

>>> Du darfst Dich - ohne Aufenthaltsgenehmigung - 90 Tage im Land aufhalten.
>>> Nach 90 Tagen Aufenthalt musst Du für 180 Tage das Land verlassen.
>>> Dann darfst Du Dich wieder 90 Tage im Land aufhalten.

Ich dachte - und das stimmt auch damit überein, was man mir auf der Polizei in Kroatien sagte - dass man nach 90 Tagen Aufenthalt dann 90 Tage wegbleiben muss, dann wieder kommen darf. Nicht 180 Tage.
Innerhalb von 180 Tagen darf man 90 bleiben... also 90 im Land, dann wieder 90 ausserhalb.
Oder man kann es auch verstückelt machen. Also zB war ich im Juni/Juli ca 1 1/2 bis 2 Monate dort, dann im Sept/Okt nochmals etwas mehr als einen Monat. Fragte nach wann ich wieder einreisen darf. Das wäre ab dieser vergangenen Woche gewesen, 180 Tage nach meiner ersten Einreise in diesem Jahr.

Ich hoffe ich habe da nichts falsch verstanden.

Wenn man eine besondere genehmigung hat ist es natürlich wieder anders.

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

13.12.2009 10:18
#218 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

>>> Du darfst Dich - ohne Aufenthaltsgenehmigung - 90 Tage im Land aufhalten.
>>> Nach 90 Tagen Aufenthalt musst Du für 180 Tage das Land verlassen.
>>> Dann darfst Du Dich wieder 90 Tage im Land aufhalten.

>>> Ich dachte - und das stimmt auch damit überein, was man mir auf der Polizei in Kroatien sagte - dass man nach 90 Tagen Aufenthalt dann 90 Tage wegbleiben muss, dann wieder kommen darf. Nicht 180 Tage.

Das Gesetz ist so wie ich es geschrieben habe
Das hast Du SICHER falsch verstanden.
Natürlich kannst Du auch stückeln.
Aber innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen (zusammenhängend) darfst Du Dich nur 90 Tage im Land aufhalten.
Danach musst Du das Land für 180 Tage verlassen. Unabhängig vom Kalenderjahr - um das auch noch zu sagen.
Das ist EU Gestzgebung. Schönes Europa der freien Wirtschaft, aber nicht der BÜrger.

Ich würde mir wünschen das ich mich als freier Bürger innerhalb der EU (Kroatien ab 2012?), solange ich dem jeweiligen Saat nicht auf der Tascche liege - d.H. Sozialleistungen beanspruche -
wirklich frei ohne Zeitbegrenzung bewegen kann.
Das ist für mich ein freies Europa. Aber was zählt der Bürger gegenüber der Wirtschaft.

Gruß
Stankovci

slowen1921 Offline



Beiträge: 35

13.12.2009 12:52
#219 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallop stankoci,
das ist doch endlich mal eine klar deffinierte Antwort - danke. Ich glaube, Du kennst Dich damit gut aus.
Ich bin schon seit Jahren auf dem CP Bijela Uvala und wurde dieses Jahr zum 1. Mal von der Reception darauf hingewiesen, daß ich für 2010 eine Aufenthaltsgen. brauche, da ich innerhalb von 180 Tagen zwar mit Unterbrechung aber mehr als 90 Tage auf dem CP bin. Auf dem und dem benachbarten CP herrscht diesbez. ein heilloses Durcheinander an Meinungen. Ein ehem.Zollbeamter meinte sogar, die 90 Tage beginnen nach einer Unterbrechung von vorn - das stimmt Deiner Info nach nicht.
Von der Behörde in Porec erfuhr ich (sehr umständlich, da nur schlechtes Deutsch!), daß sämtl.Papiere übersetzt in original bzw. notariell beglaubigt erbracht werden müssen. Das kostet - mit 20 Kuna ist das nicht zu machen (wie ein Forum-Mitglied meinte).
Ich hoffe, ich habe das richtig interpretiert.

Gruß
slowen1921

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

13.12.2009 14:16
#220 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Klare Fragen.. klare Antworten... das gilt für jeden im Forum.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen musst Du:
1. Eine Krankenversicherung nachweisen - Dafür gibt es ein EU Standardpapier das eine Krankenkasse ausstellt.
Frag mich jetzt nicht nach der Bezeichnung.
Eine normale Bescheinigung, Her/Frau Sowieso ist bei uns Krankenversichert, reicht nicht!
bzw. Hier eine private Krankenversicherung abschließen.
2. Ein geregeltes Einkommen nachweisen.
Bescheinigung eines Arbeitgebers, das Du in einem ungekündigten Arbeitverhältnis stehst... (was bei 5 Monaten Aufenthalt wohl eher unwahrscheinlich ist)
Den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens
bzw. einen Rentenbescheid/Nachweis.
Es reicht kein Vermögensnachweis. Es ist uninteressant, wieviel Millionen Du auf dem Konto hast (aber eine würde ich - natürlich nur von Dir - annehmen).
3. Ein polizeilisches Führungszeugnis (mit Apostille!!!)
Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
ALLE Unterlagen aus Deutschland, bzw. nicht in kroatisch verfasst, müssen amtlich übersetzt sein.
Das geht in Kroatien bei einem vereidigten Übersetzer sehr schnell und preiswert.
Außerdem muss ein, kroatisch verfasster, Fragebogen ausgefüllt werden. Die Polizeibehörde hilft Dir dabei.
Die Behörden in Kroatien sind - soweit ich sie kennengelernt habe - alle sehr freundlich und hilfsbereit und seeehr geduldig.
Das es oft an der Sprache mangelt... das geht einem Kroaten in Deutschland bei den Behörden genau so.
Es wäre gut einen, sehr guten 'Übersetzer' zu haben, damit es keine Missverständnisse gibt.
Freundlichkeit wird übrigens auf der ganzen Welt fast immer mit Freundlichkeit begegnet.

Das alles - was ich geschrieben habe - bezieht sich auf eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, die dann verlängert wird, wenn man sich nicht zu schulden kommen lassen hat.
Kann sein, aber ich glaube es kaum, das es bei einer Aufenthaltsgenehmigung für einen definierten Zeitraum (Bsp. 5 Monate) anders verhält.
Wie gesagt, eher unwahrscheinlich.

Gruß
Stankovci

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