Zitat Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst.
noch mal die Frage:
wo steht das?
Zitat Auch das ergibt auf 1 Jahr (360 Tage) 180 Tage aufenthalt in Kroatien.
wie denn, wenn ich mich 180 Tage nicht aufhalten darf?
Zitat Und das ist, wie gesagt, in jedem EU-Land so
Zitat Auch das ergibt auf 1 Jahr (360 Tage) 180 Tage aufenthalt in Kroatien.
wie denn, wenn ich mich 180 Tage nicht aufhalten darf?
Zitat Und das ist, wie gesagt, in jedem EU-Land so
woher hast Du Dein Fachwissen? -
Doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03. Das sind genau 180 Kalendertage innerhalb eines Jahres (nicht des Kalenderjahres).
Das verstehe ich anders. Laut Stankovci dürfen 180 Tage zwischen zwei Einreisen liegen. Das würde bedeuten, dass die 180 Tage schon in der zweiten Hälfte des 6-Monats-Zeitraums beginnen. Also Ausreise am 31.03., nächste Einreise ab 1.10.-31.12., danach erst wieder Einreise am 1.07.-30.09, was ja wieder ein Jahr wäre, gerechnet vom 1.10.-30.09 des folgenden Jahres.
>>> Doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03. >>> Das sind genau 180 Kalendertage innerhalb eines Jahres (nicht des Kalenderjahres). Vera hat es erfasst.
Daxbauer: >>> nach der Meinung von stankovci dürfte ich mich dann allerdings anschließend mindesten 270 Tage nicht aufhalten... Wie dieses???
>>> Also mir ist eine solche 180 Tage Sperre weder aus kroatischem noch aus EU-Recht bekannt. Und nochmal... Ausführungsbestimmungen = wie das Gesetz anzuwenden ist von den ausführenden Behörden.
Es geht um 180-Tage Zeiträume unabhängig vom Kalenderjahr. Dann einfach nur rechnen, wie Vera es getan hat. Rechnen mit dem Beginn der Einreise = beliebiger Tag. Ist das wirklich so schwer?
Zitat Und nochmal... Ausführungsbestimmungen = wie das Gesetz anzuwenden ist von den ausführenden Behörden.
Und die hast Du vorliegen?
Zitat doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03.
erste Einreise am 01.04 ==> Beginn des 6-Monatszeitraums, Ende des Zeitraums ==> 30.09.
dann 180 Tage Einreisesperre wie du schreibst ==> Einreisesperre bis ca. 30.03.
macht ca. 270 Tage nicht einreisen dürfen..
also nach der Planung von Vera keine Einreise am 01.01. möglich...
wenn deine Aussage stimmt:
Zitat Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst. Erst dann beginnen wieder 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich max. 90 Tage am Stück oder wie auch immer aufgeteilt hier aufhalten darfst.
Ich zitiere hier zur Problematik aus der Homepage von Volker Westphal und Edgar Stoppa, den Fachleuten der dt. Bundespolizei zu dem Thema:
Zitat Nach Abwägung verschiedener Meinungen und Lösungsmöglichkeiten hat der EuGH entschieden:
Art. 20 I SDÜ ist dahin auszulegen, dass der Begriff „erste Einreise“ im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.
Damit ist klar, dass erst die Rückkehr des Drittausländers in das Schengen-Gebiet nach Ablauf von mindestens sechs Monaten nach einer „ersten Einreise“ eine neue „erste Einreise“ darstellt. Innerhalb des Sechsmonatszeitraums erfolgte Einreisen stellen demnach keine „ersten Einreisen“ im Sinne des Art. 20 I SDÜ dar. Eine als „erste Einreise“ zu qualifizierende Einreise legt verbindlich den Beginn eines Sechsmonatszeitraums fest. In dem so bestimmten Sechsmonatszeitraum kann der Drittausländer sich bis zu drei Monaten - oder wenn er in diesem Zeitraum mehrmals ins Schengen-Gebiet reist, bis zu insgesamt 90 Tagen - im Schengen-Gebiet aufhalten. Bei der Bestimmung des Bezugszeitraums ist zu beachten, dass nach europäischem Verwaltungsrecht, dem die Fristberechnungsregeln gem. §§ 187, 188 BGB entsprechen, der Bezugszeitraum am Tag nach der Einreise beginnt und nach sechs Monaten mit dem Tag endet, der durch seine Zahl dem Tag der Einreise entspricht. Beispiel: Ein Brasilianer reist erstmals in seinem Leben am 05.01.2006 in das Schengen Gebiet ein, später wieder am 15.3.2006, am 17.10.2006, am 14.02.2007 sowie am 18.05. 2007.
Als „erste Einreise“ im Sinne des Art. 20 I SDÜ sind unzweifelhaft die Einreisen am 05.01.2006 und am 17.10.2006 zu qualifizieren, weil zwischen ihnen ein Abstand von mindestens sechs Monaten liegt. Der erste Bezugszeitraum besteht demnach vom 06.01.2006 bis zum 05.07.2006, der zweite schließt sich diesem Zeitraum aber nicht unmittelbar an, sondern beginnt erst nach der nächsten „ersten Einreise“ am 18.10.2006 und dauert bis zum 17.04.2007. Somit sind die Einreisen am 15.03.2006 und 14.02.2007 nicht, wohl aber die am 18.05.2007 als „erste Einreise“ zu qualifizieren. Die Einreise am 18.05.2007 begründet auch wieder einen neuen Bezugszeitraum, der vom 19.05.2007 bis zum 18.11.2007 dauert. Auch wenn Art. 20 I SDÜ andere Auslegungen für Berechnungsmöglichkeiten zulässt, ist doch nun eine schengeneinheitliche Regelung vorgegeben, die ein Bestimmtheitsdefizit beseitigt. Es bleibt zu hoffen, dass die durch Art. 20 I SDÜ begünstigten Drittausländer in geeigneter Weise darüber informiert werden, jedenfalls durch die zuständigen Behörden schengenweit entsprechend Auskunft erlangen können.
Also das mit den 180 Tagen nicht einreisen dürfen hab ich auch vorher noch nie gehört.
Pro 180 Tage jeweils 90 Tage erlaubt, ja. Das heisst wenn die einen 180 Tage vorbei sind, in denen man sich 90 Tage aufgehalten hat, darf man sich in den nächsten 180 Tagen wieder maximal 90 Tage aufhalten. So habe ich das verstanden.
Ob sich dort, wo sich die beiden Zeiträume treffen, 2 mal 90 Tage "treffen" dürfen (das heisst, man dann also 180 Tage am Stück bleiben dürfte, 90 Tage vom einen Halbjahr und 90 Tage vom anschliessenden, da bin ich mir nicht sicher. Ich dachte eigentlich nicht. Aber wenn sich durch dieses "1.Einreise" Gesetz so ein Schlupfloch gibt, ist es vielleicht möglich? Aber da würde ich mir das Gesetz zuerst genau ansehen.... bevor einfach riskieren.... oder jemanden fragen, Botschaft oder so, oder auf der Ploizei wenn man dort ist...
Falls das Missverständlich rübergekommen ist: Ich hatte schonmal geschrieben:
>>> Nach 90 Tagen endet die Aufenthaltberechtigung ohne Visum - Punkt. >>> Dann musst Du ausreisen - für 180 Tage. Das war mein Beitrag heute von 13:00 Uhr
Mein Zitat Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst. Erst dann beginnen wieder 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich max. 90 Tage am Stück oder wie auch immer aufgeteilt hier aufhalten darfst.
Sorry das war einfach Schmarrn - in der Hitze der Diskussion.
Es muss natürlich heissen wenn die max. 90 Tage innerhalb der 180 Tage beendet sind, beginnen 180 Tage Wartefrist (siehe oben). Komplizierter: Mit der 'letzten' Ausreise beginnen 180 Tage Wartefrist, wenn man die 90 Tage nicht ausnutzen würde.
das ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land? dabei geht es doch der kroatischen wirtschaft anscheinend so schlecht. und trotzdem will man keine ausländer haben - keine divisen, keine investoren. ergibt für mich keinen sinn.
Zitat das ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land? dabei geht es doch der kroatischen wirtschaft anscheinend so schlecht. und trotzdem will man keine ausländer haben - keine divisen, keine investoren. ergibt für mich keinen sinn
Mit einer EU-Mitgliedschaft Kroatiens (die von unseren Kroatischen Forumsmitgliedern leider mehrheitlich abgelehnt wird) würden sich solche Probleme fast erledigen, auch für Kroaten, die öfter ein-und ausreisen, würde sich einiges verbessern. (Für meine Kulen und Schnapstransporte sowieso...)
ja, versteht kein mensch. hört sich an wie alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc. aber im ernst: schade, dass man es den leuten so schwer macht. und mit der eu da kann sich das forum freuen, denn das wird so schnell nix werden.
Zitat von emmydas ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land?
Dem Otto-Normal-Touristen wird diese Regelung ziemlich egal sein. Wer macht schon mehr als 90 Tage Urlaub innerhalb eines halben Jahres (180 Tage)?
Zitat Dem Otto-Normal-Touristen wird diese Regelung ziemlich egal sein. Wer macht schon mehr als 90 Tage Urlaub innerhalb eines halben Jahres (180 Tage)?
Stimmt,
aber auf den CP befinden sich genügend deutsche "Langzeiturlauber", die den ganzen Sommer unten sind.
Zu Deinem letzten Beitrag... alles schon mal geschrieben Ich habe keinen schriftlichen Beleg! Es ist eine Auskunft der Polizeibehörede Benkovac - Visumstelle.
>>> Deiner Meinung nach wären die letzten Tage meines einwöchigen Segeltörns im Oktober illegal gewesen...
Das wird wohl so sein. Wobei man, wenn man böswillig wäre, davon ausgehen könnte, das Du Dich die ganze Zeit illegal in Kroatien aufgehalten hast, weil Du 'vergessen' hast Dich beim Tourismusbüro anzumelden.
Wenn Du es ganz genau wissen willst, kann Dir hier im Forum so wie so niemand helfen, weil Du Dich auf diese Auskünfte nicht stützen kannst, selbst mit schriftlichem Beleg. Die Gesetzgebung ändert sich hier im Augenblick so schnell, das man kaum hinterher kommt.
Du bist ja auch hier im Forum sehr 'rührig'. Stecke Deine Energien doch mal in eine Mail an die Kroatische Botschaft in Berlin oder an ein entsprechendes Konsulat. Aber wenn die Polizei vor Dir steht, hilft Dir auch das alles nichts... dann bist Du drann. Und das wird teuer und kann zum Aufenthaltsverbot führen. Ab 2010 wird alles kontolliert... die wollen unbedingt in die EU.
fredinada: >>> Mit einer EU-Mitgliedschaft Kroatiens (die von unseren Kroatischen Forumsmitgliedern leider mehrheitlich abgelehnt wird) würden sich solche Probleme fast erledigen, auch für Kroaten, die öfter ein-und >>> ausreisen, würde sich einiges verbessern. (Für meine Kulen und Schnapstransporte sowieso...)
Da ändert sich nur etwas für Deine Kulen und Schnapstranporte. Die Einreisebedingungen für Touristen bleiben. Das ist ein Europa der Wirtschaft (in deinem Sinn fast doppeldeutig) nicht der Bürger.
Hallo emmy >>> ja, versteht kein mensch. hört sich an wie alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc. >>> aber im ernst: schade, dass man es den leuten so schwer macht. >>> und mit der eu da kann sich das forum freuen, denn das wird so schnell nix werden.
Das ist alles nicht so schlimm. Wie hier schon jemand geschrieben hat: Für Otto Normalverbraucher ist das in der Regel nicht von Interesse. Ich kann nur meine Erfahrungen wiedergeben und die sind durchweg positiv. Alle Behördenmitarbeiter hier sind nett und freundlich und man bekommt bereitwillig Auskunft. Das war auch mal anders. Kroatien wird wohl 2012 in die EU kommen. Das ist gut und schlecht. Für die kroatische Wirtschaft wird das eine Katastrophe. Auch die Kleinbauern, die jetzt auf dem Markt ihr Gemüse verkaufen, werden leider verschwinden und damit auch die Qualität. Und wenn ich wieder holländische Tomaten futtern müsste, wäre das gar nicht gut.
Gruß Stankovci
PS: Du hast recht... alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc.
Zitat Wobei man, wenn man böswillig wäre, davon ausgehen könnte, das Du Dich die ganze Zeit illegal in Kroatien aufgehalten hast, weil Du 'vergessen' hast Dich beim Tourismusbüro anzumelden.
Wer sagt denn das?
PS: Das worüber wir hier sprechen war mein Fachgebiet bei der deutschen Bundespolizei, als Praktiker und Ausbilder.
Und auf mündliche Auskünfte irgendeiner Polizeidienststelle darf man nichts geben....
ES zählt nur das, was im Gesetz und in dne Veröffentlichungen des Ministeriums steht, und da ist von einer 180 Tage Frist für die Nichteinreise nie die Rede
Wäre auch absoluter Blödsinn!
Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
Entweder man hat Dir da Blödsinn erzählt, oder der Beamte wusste es nicht besser, was übrigens in dieser Materie völlig normal wäre....
Oder Du hast was falsch verstanden, was, wenn Du Laie auf dem Gebiet bist, auch verständlich wäre.
Zitat Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
Das fände ich auch widersinnig. Wahrscheinlich gilt das mit der Wartezeit auch nur, wenn man in einem 180-Tage-Zeitraum die 90 Tage voll ausgeschöpft hat. Sonst könnte man ja in einem Jahr nicht drei mal 14 Tage Urlaub machen...
Zitat Das fände ich auch widersinnig. Wahrscheinlich gilt das mit der Wartezeit auch nur, wenn man in einem 180-Tage-Zeitraum die 90 Tage voll ausgeschöpft hat. Sonst könnte man ja in einem Jahr nicht drei mal 14 Tage Urlaub machen...
so weit ich weiß, ist es aber tatsächlich so streng geregelt. das ist auch ein grund für den kaputten immobilienmarkt in kroatien. wer will schon ein ferienhaus kaufen, in das man nur noch 2x im jahr fahren darf. war auf jeden Fall so letztes Jahr und ich glaube nicht, dass sich inzwischen etwas an diesem gesetz geändert hat, oder?
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