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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.12.2009 15:10
#241 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst.



noch mal die Frage:

wo steht das?



Zitat
Auch das ergibt auf 1 Jahr (360 Tage) 180 Tage aufenthalt in Kroatien.



wie denn, wenn ich mich 180 Tage nicht aufhalten darf?


Zitat
Und das ist, wie gesagt, in jedem EU-Land so



woher hast Du Dein Fachwissen?

-

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

14.12.2009 15:15
#242 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Daxbauer

Zitat
Auch das ergibt auf 1 Jahr (360 Tage) 180 Tage aufenthalt in Kroatien.


wie denn, wenn ich mich 180 Tage nicht aufhalten darf?

Zitat
Und das ist, wie gesagt, in jedem EU-Land so


woher hast Du Dein Fachwissen?
-




Doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03. Das sind genau 180 Kalendertage innerhalb eines Jahres (nicht des Kalenderjahres).

Ob das so richtig ist, weiß ich allerdings nicht.

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.12.2009 15:19
#243 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

nach der Meinung von stankovci dürfte ich mich dann allerdings anschließend mindesten 270 Tage nicht aufhalten...

Rest des 6-Monatszeitraumes + 180 Tage...


Also mir ist eine solche 180 Tage Sperre weder aus kroatischem noch aus EU-Recht bekannt.
-

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

14.12.2009 15:25
#244 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Das verstehe ich anders. Laut Stankovci dürfen 180 Tage zwischen zwei Einreisen liegen. Das würde bedeuten, dass die 180 Tage schon in der zweiten Hälfte des 6-Monats-Zeitraums beginnen. Also Ausreise am 31.03., nächste Einreise ab 1.10.-31.12., danach erst wieder Einreise am 1.07.-30.09, was ja wieder ein Jahr wäre, gerechnet vom 1.10.-30.09 des folgenden Jahres.

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stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

14.12.2009 15:48
#245 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

>>> Doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03.
>>> Das sind genau 180 Kalendertage innerhalb eines Jahres (nicht des Kalenderjahres).
Vera hat es erfasst.

Daxbauer:
>>> nach der Meinung von stankovci dürfte ich mich dann allerdings anschließend mindesten 270 Tage nicht aufhalten...
Wie dieses???

>>> Also mir ist eine solche 180 Tage Sperre weder aus kroatischem noch aus EU-Recht bekannt.
Und nochmal... Ausführungsbestimmungen = wie das Gesetz anzuwenden ist von den ausführenden Behörden.

Es geht um 180-Tage Zeiträume unabhängig vom Kalenderjahr. Dann einfach nur rechnen, wie Vera es getan hat.
Rechnen mit dem Beginn der Einreise = beliebiger Tag.
Ist das wirklich so schwer?

Dann geb ich es auf.

Gruß
Stankovci

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.12.2009 16:21
#246 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Und nochmal... Ausführungsbestimmungen = wie das Gesetz anzuwenden ist von den ausführenden Behörden.



Und die hast Du vorliegen?


Zitat
doch das ergibt 180 Tage, z.B. 90 Tage vom 1.04.-30.06., dann 180 Tage Pause und Einreise vom 1.01.-31.03.



erste Einreise am 01.04 ==> Beginn des 6-Monatszeitraums, Ende des Zeitraums ==> 30.09.

dann 180 Tage Einreisesperre wie du schreibst ==> Einreisesperre bis ca. 30.03.

macht ca. 270 Tage nicht einreisen dürfen..

also nach der Planung von Vera keine Einreise am 01.01. möglich...

wenn deine Aussage stimmt:

Zitat
Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst.
Erst dann beginnen wieder 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich max. 90 Tage am Stück oder wie auch immer aufgeteilt hier aufhalten darfst.




Ich zitiere hier zur Problematik aus der Homepage von Volker Westphal und Edgar Stoppa, den Fachleuten der dt. Bundespolizei zu dem Thema:


Zitat
Nach Abwägung verschiedener Meinungen und Lösungsmöglichkeiten hat der EuGH entschieden:

Art. 20 I SDÜ ist dahin auszulegen, dass der Begriff „erste Einreise“ im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.

Damit ist klar, dass erst die Rückkehr des Drittausländers in das Schengen-Gebiet nach Ablauf von mindestens sechs Monaten nach einer „ersten Einreise“ eine neue „erste Einreise“ darstellt. Innerhalb des Sechsmonatszeitraums erfolgte Einreisen stellen demnach keine „ersten Einreisen“ im Sinne des Art. 20 I SDÜ dar. Eine als „erste Einreise“ zu qualifizierende Einreise legt verbindlich den Beginn eines Sechsmonatszeitraums fest. In dem so bestimmten Sechsmonatszeitraum kann der Drittausländer sich bis zu drei Monaten - oder wenn er in diesem Zeitraum mehrmals ins Schengen-Gebiet reist, bis zu insgesamt 90 Tagen - im Schengen-Gebiet aufhalten. Bei der Bestimmung des Bezugszeitraums ist zu beachten, dass nach europäischem Verwaltungsrecht, dem die Fristberechnungsregeln gem. §§ 187, 188 BGB entsprechen, der Bezugszeitraum am Tag nach der Einreise beginnt und nach sechs Monaten mit dem Tag endet, der durch seine Zahl dem Tag der Einreise entspricht.
Beispiel: Ein Brasilianer reist erstmals in seinem Leben am 05.01.2006 in das Schengen Gebiet ein, später wieder am 15.3.2006, am 17.10.2006, am 14.02.2007 sowie am 18.05. 2007.

Als „erste Einreise“ im Sinne des Art. 20 I SDÜ sind unzweifelhaft die Einreisen am 05.01.2006 und am 17.10.2006 zu qualifizieren, weil zwischen ihnen ein Abstand von mindestens sechs Monaten liegt. Der erste Bezugszeitraum besteht demnach vom 06.01.2006 bis zum 05.07.2006, der zweite schließt sich diesem Zeitraum aber nicht unmittelbar an, sondern beginnt erst nach der nächsten „ersten Einreise“ am 18.10.2006 und dauert bis zum 17.04.2007. Somit sind die Einreisen am 15.03.2006 und 14.02.2007 nicht, wohl aber die am 18.05.2007 als „erste Einreise“ zu qualifizieren. Die Einreise am 18.05.2007 begründet auch wieder einen neuen Bezugszeitraum, der vom 19.05.2007 bis zum 18.11.2007 dauert. Auch wenn Art. 20 I SDÜ andere Auslegungen für Berechnungsmöglichkeiten zulässt, ist doch nun eine schengeneinheitliche Regelung vorgegeben, die ein Bestimmtheitsdefizit beseitigt. Es bleibt zu hoffen, dass die durch Art. 20 I SDÜ begünstigten Drittausländer in geeigneter Weise darüber informiert werden, jedenfalls durch die zuständigen Behörden schengenweit entsprechend Auskunft erlangen können.



http://www.aufenthaltstitel.de/west/004.html

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.317

14.12.2009 18:23
#247 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Also das mit den 180 Tagen nicht einreisen dürfen hab ich auch vorher noch nie gehört.

Pro 180 Tage jeweils 90 Tage erlaubt, ja.
Das heisst wenn die einen 180 Tage vorbei sind, in denen man sich 90 Tage aufgehalten hat, darf man sich in den nächsten 180 Tagen wieder maximal 90 Tage aufhalten.
So habe ich das verstanden.

Ob sich dort, wo sich die beiden Zeiträume treffen, 2 mal 90 Tage "treffen" dürfen (das heisst, man dann also 180 Tage am Stück bleiben dürfte, 90 Tage vom einen Halbjahr und 90 Tage vom anschliessenden, da bin ich mir nicht sicher. Ich dachte eigentlich nicht. Aber wenn sich durch dieses "1.Einreise" Gesetz so ein Schlupfloch gibt, ist es vielleicht möglich? Aber da würde ich mir das Gesetz zuerst genau ansehen.... bevor einfach riskieren.... oder jemanden fragen, Botschaft oder so, oder auf der Ploizei wenn man dort ist...

Kathrin

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

14.12.2009 18:29
#248 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Falls das Missverständlich rübergekommen ist:
Ich hatte schonmal geschrieben:

>>> Nach 90 Tagen endet die Aufenthaltberechtigung ohne Visum - Punkt.
>>> Dann musst Du ausreisen - für 180 Tage.
Das war mein Beitrag heute von 13:00 Uhr

Mein Zitat Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst.
Erst dann beginnen wieder 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich max. 90 Tage am Stück oder wie auch immer aufgeteilt hier aufhalten darfst.

Sorry das war einfach Schmarrn - in der Hitze der Diskussion.

Es muss natürlich heissen wenn die max. 90 Tage innerhalb der 180 Tage beendet sind, beginnen 180 Tage Wartefrist (siehe oben).
Komplizierter: Mit der 'letzten' Ausreise beginnen 180 Tage Wartefrist, wenn man die 90 Tage nicht ausnutzen würde.


Gruß
Stankovci

emmy Offline



Beiträge: 12

14.12.2009 20:39
#249 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

das ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land? dabei geht es doch der kroatischen wirtschaft anscheinend so schlecht. und trotzdem will man keine ausländer haben - keine divisen, keine investoren. ergibt für mich keinen sinn.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.572

14.12.2009 20:57
#250 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
das ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land? dabei geht es doch der kroatischen wirtschaft anscheinend so schlecht. und trotzdem will man keine ausländer haben - keine divisen, keine investoren. ergibt für mich keinen sinn


Mit einer EU-Mitgliedschaft Kroatiens (die von unseren Kroatischen Forumsmitgliedern leider mehrheitlich abgelehnt wird) würden sich solche Probleme fast erledigen, auch für Kroaten, die öfter ein-und ausreisen, würde sich einiges verbessern. (Für meine Kulen und Schnapstransporte sowieso...)

emmy Offline



Beiträge: 12

14.12.2009 21:06
#251 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

ja, versteht kein mensch. hört sich an wie alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc.
aber im ernst: schade, dass man es den leuten so schwer macht.
und mit der eu da kann sich das forum freuen, denn das wird so schnell nix werden.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.12.2009 22:07
#252 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Es muss natürlich heissen wenn die max. 90 Tage innerhalb der 180 Tage beendet sind, beginnen 180 Tage Wartefrist (siehe oben).



Schick mir doch einfach mal den Link zu der Quelle, woher Du das hast...

Ich lasse mich gerne überzeugen.




Deiner Meinung nach wären die letzten Tage meines einwöchigen Segeltörns im Oktober illegal gewesen...

Ersteinreise:

09.04.09 dann ca. 80 Tage in Kroatien mit verschiedenen Unterbrechungen
Halbjahreszeitraum endet damit am 08.10.2009

zum Segeltörn eingereist am 03.10.09

ausgereist wieder am 10.10.09

bereits nach Ablauf der 6-Monatsfrist!

also deiner Meinung nach illegal, da ich ja am 08.10. hätte ausreisen müssen und dann 180 Tage warten muss..



@Kathrin74: es ist so, aber genau 180 Tage geht nicht, da du einen Tag für das bewusste Fristsetzen am Anfang brauchst.


Aber Vorsicht bei der bewussten Wahl des "Tages der ersten Einreise" ==> der vorherige 6-Monatszeitraum muss natürlich bereits beendet sein!

(siehe das Urteil des EuGH)
-


-

woho Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 457

14.12.2009 22:56
#253 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von emmy
das ist ja alles total kompliziert. wieso ist das so schwierig in kroatien? hört sich an, als ob man keine touristen will oder was ist das problem mit dem land?

Dem Otto-Normal-Touristen wird diese Regelung ziemlich egal sein. Wer macht schon mehr als 90 Tage Urlaub innerhalb eines halben Jahres (180 Tage)?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.12.2009 23:13
#254 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Dem Otto-Normal-Touristen wird diese Regelung ziemlich egal sein. Wer macht schon mehr als 90 Tage Urlaub innerhalb eines halben Jahres (180 Tage)?



Stimmt,

aber auf den CP befinden sich genügend deutsche "Langzeiturlauber", die den ganzen Sommer unten sind.

Und die betrifft es.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

14.12.2009 23:22
#255 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Die Langzeitcamper können doch alle eine Jahresgenehmigung beantragen, da wurde doch eine Regelung geschaffen.

________________________
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stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 09:24
#256 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Daxbauer

Zu Deinem letzten Beitrag... alles schon mal geschrieben
Ich habe keinen schriftlichen Beleg!
Es ist eine Auskunft der Polizeibehörede Benkovac - Visumstelle.

>>> Deiner Meinung nach wären die letzten Tage meines einwöchigen Segeltörns im Oktober illegal gewesen...

Das wird wohl so sein.
Wobei man, wenn man böswillig wäre, davon ausgehen könnte, das Du Dich die ganze Zeit illegal in Kroatien aufgehalten hast,
weil Du 'vergessen' hast Dich beim Tourismusbüro anzumelden.

Wenn Du es ganz genau wissen willst, kann Dir hier im Forum so wie so niemand helfen, weil Du Dich auf diese Auskünfte nicht stützen kannst, selbst mit schriftlichem Beleg.
Die Gesetzgebung ändert sich hier im Augenblick so schnell, das man kaum hinterher kommt.

Du bist ja auch hier im Forum sehr 'rührig'.
Stecke Deine Energien doch mal in eine Mail an die Kroatische Botschaft in Berlin oder an ein entsprechendes Konsulat.
Aber wenn die Polizei vor Dir steht, hilft Dir auch das alles nichts... dann bist Du drann.
Und das wird teuer und kann zum Aufenthaltsverbot führen. Ab 2010 wird alles kontolliert... die wollen unbedingt in die EU.

fredinada:
>>> Mit einer EU-Mitgliedschaft Kroatiens (die von unseren Kroatischen Forumsmitgliedern leider mehrheitlich abgelehnt wird) würden sich solche Probleme fast erledigen, auch für Kroaten, die öfter ein-und >>> ausreisen, würde sich einiges verbessern. (Für meine Kulen und Schnapstransporte sowieso...)

Da ändert sich nur etwas für Deine Kulen und Schnapstranporte.
Die Einreisebedingungen für Touristen bleiben.
Das ist ein Europa der Wirtschaft (in deinem Sinn fast doppeldeutig) nicht der Bürger.

Gruß
STankovci

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 09:43
#257 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo emmy
>>> ja, versteht kein mensch. hört sich an wie alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc.
>>> aber im ernst: schade, dass man es den leuten so schwer macht.
>>> und mit der eu da kann sich das forum freuen, denn das wird so schnell nix werden.

Das ist alles nicht so schlimm.
Wie hier schon jemand geschrieben hat: Für Otto Normalverbraucher ist das in der Regel nicht von Interesse.
Ich kann nur meine Erfahrungen wiedergeben und die sind durchweg positiv.
Alle Behördenmitarbeiter hier sind nett und freundlich und man bekommt bereitwillig Auskunft.
Das war auch mal anders.
Kroatien wird wohl 2012 in die EU kommen.
Das ist gut und schlecht.
Für die kroatische Wirtschaft wird das eine Katastrophe.
Auch die Kleinbauern, die jetzt auf dem Markt ihr Gemüse verkaufen, werden leider verschwinden und damit auch die Qualität.
Und wenn ich wieder holländische Tomaten futtern müsste, wäre das gar nicht gut.

Gruß
Stankovci

PS: Du hast recht... alles doof, ich doof, du doof, krabbelkäfer doof etc.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 11:26
#258 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Wobei man, wenn man böswillig wäre, davon ausgehen könnte, das Du Dich die ganze Zeit illegal in Kroatien aufgehalten hast,
weil Du 'vergessen' hast Dich beim Tourismusbüro anzumelden.



Wer sagt denn das?

PS: Das worüber wir hier sprechen war mein Fachgebiet bei der deutschen Bundespolizei, als Praktiker und Ausbilder.

Und auf mündliche Auskünfte irgendeiner Polizeidienststelle darf man nichts geben....

ES zählt nur das, was im Gesetz und in dne Veröffentlichungen des Ministeriums steht, und da ist von einer 180 Tage Frist für die Nichteinreise nie die Rede

Wäre auch absoluter Blödsinn!

Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.

Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.

Entweder man hat Dir da Blödsinn erzählt, oder der Beamte wusste es nicht besser, was übrigens in dieser Materie völlig normal wäre....

Oder Du hast was falsch verstanden, was, wenn Du Laie auf dem Gebiet bist, auch verständlich wäre.


-
-

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

15.12.2009 12:21
#259 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.

Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.



Das fände ich auch widersinnig. Wahrscheinlich gilt das mit der Wartezeit auch nur, wenn man in einem 180-Tage-Zeitraum die 90 Tage voll ausgeschöpft hat. Sonst könnte man ja in einem Jahr nicht drei mal 14 Tage Urlaub machen...

________________________
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emmy Offline



Beiträge: 12

15.12.2009 12:42
#260 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Das fände ich auch widersinnig. Wahrscheinlich gilt das mit der Wartezeit auch nur, wenn man in einem 180-Tage-Zeitraum die 90 Tage voll ausgeschöpft hat. Sonst könnte man ja in einem Jahr nicht drei mal 14 Tage Urlaub machen...



so weit ich weiß, ist es aber tatsächlich so streng geregelt. das ist auch ein grund für den kaputten immobilienmarkt in kroatien. wer will schon ein ferienhaus kaufen, in das man nur noch 2x im jahr fahren darf. war auf jeden Fall so letztes Jahr und ich glaube nicht, dass sich inzwischen etwas an diesem gesetz geändert hat, oder?

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