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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 13:00
#261 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

noch mal:

diese 180 Tage-Frist habe ich noch in keinem Gesetz gefunden, weder kroatisch noch deutsch noch EU

von einer solchen Regelung habe ich auch in den 27 Jahren meiner Tätigkeit als BGS`ler, bzw. Bundespolizist nie etwas gehört.

aber wenn er auf ein Polizeistation eine solche Auskunft mündlich bekommen hat.....

dann wird das wohl stimmen....
-

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

15.12.2009 13:19
#262 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich habe mal diesen Text gefunden:

Ausländischen Staatsbürgern, die für die Einreise in die Republik Kroatien kein
Visum benötigen, ist ein legaler Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen innerhalb
eines Zeitraums von 6 Monaten gestattet, gerechnet ab dem Tag ihrer ersten
Einreise. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Befristete
Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die man erhalten kann, wenn man die
durch das Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Ein Antrag auf die
Erteilung einer Befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann in einer diplomatischen
Vertretung bzw. einem Konsulat der Republik Kroatien gestellt werden.

Quelle:http://www.nautikverlag.de/gesetze/HR%20...iker%202009.pdf

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 13:57
#263 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

>>> PS: Das worüber wir hier sprechen war mein Fachgebiet bei der deutschen Bundespolizei, als Praktiker und Ausbilder.
>>> Und auf mündliche Auskünfte irgendeiner Polizeidienststelle darf man nichts geben....
>>> ES zählt nur das, was im Gesetz und in dne Veröffentlichungen des Ministeriums steht, und da ist von einer 180 Tage Frist für die Nichteinreise nie die Rede

Dann erzähl doch mal bitte wie Du die Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen interpretierst.

Und wenn ich Dich richtig versthe, was Du bisher geschrieben hast, dann würde das ja heißen 180 Tage innerhalb von 360 Tagen
Warum steht das dann nicht so im Gesetz?

Und fühl Dich nicht gleich immer auf die Füße getreten!

Gruß
Stankovci

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 14:04
#264 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

>>> Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
>>> Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.

Stimmt nicht, da Du dann die 90 Tage ja noch nicht ausgenutzt hast.
2 x 2 Wochen sind keine 90 Tage die Du innerhalb von 180 Tagen im Land sein darfst..

Gruß
Stankovci

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

15.12.2009 14:08
#265 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 15:46
#266 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hi
Ich hab's gefunden...

Fremde die Ihren Aufenthalt 90 Tage in der kroatischen verwendet haben vor dem Ablauf von 6 Monaten können erneut einreisen wenn 6 Monate nach der ersten Einreise verstrichen sind.
Fremde die einen kurzfristigen Aufenthalt hatten, können erneut einreisen, 90 Tage nach dem Ausscheidenn aus der kroatischen Republik.

(Meine stolpernde Übersetzung.)
Quelle:
HRVATSKI SABOR
Na temelju članka 88. Ustava Republike Hrvatske, donosim
ODLUKU
O PROGLAŠENJU ZAKONA O STRANCIMA
Proglašavam Zakon o strancima, koji je Hrvatski sabor donio na sjednici 13. srpnja 2007. godine.

Članak 43.
Kratkotrajni boravak je boravak stranca u trajanju do 90 dana na temelju vize ili bez vize.
Stranac kojemu za ulazak u Republiku Hrvatsku ne treba viza može boraviti u Republici Hrvatskoj najduže 90 dana u vremenskom razdoblju od 6 mjeseci, računajući od dana prvog ulaska.
Stranac iz stavka 2. ovoga članka koji je iskoristio 90 dana boravka prije proteka vremenskog razdoblja od 6 mjeseci, može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne vremensko razdoblje od 6 mjeseci računajući od dana prvog ulaska.
Stranac kojem je otkazan kratkotrajni boravak može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne 90 dana računajući od dana napuštanja Republike Hrvatske.

Hiermit nehme ich alles was ich geschrieben habe zurück und behaupte das Gegenteil.

Aber eigentlich hast Du jetzt das selbe.
Mit dem kleinen Unterschied... Im Gesetz steht 6 Monate und nicht 180 Tage.

Gruß
Stankovci

berggams Offline



Beiträge: 6

15.12.2009 15:52
#267 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hi stankovci

wird nicht ganz zum thema passen hoffe jedoch auf dein wissen darüber oder du kennst jemanden der mir helfen kann.

also ECN kiste. wie oder wo kann ich gekd darauf bringen. meine sprach kenntnisse sind noch gleich null.
glub aber ist so.

ersuche dich /Euch um hilfe

lg Chris

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 15:55
#268 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
können erneut einreisen wenn 6 Monate nach der ersten Einreise verstrichen sind.



180 Tage nach der ersten Einreise, nicht nach dem Verstreichen des ersten Zeitraumes!

also so, wie ich es geschrieben habe...

Zitat
Stranac kojem je otkazan kratkotrajni boravak može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne 90 dana računajući od dana napuštanja Republike Hrvatske.



Kann das mal ein Muttersprachler übersetzen?

Ich vermute, da geht es um ausgewiesene Ausländer, die eine Sperrfrist haben...

nicht so, wie es stankovci übersetzt hat.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

15.12.2009 16:06
#269 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Fremde die einen kurzfristigen Aufenthalt hatten, können erneut einreisen, 90 Tage nach dem Ausscheidenn aus der kroatischen Republik.



Das würde aber bedeuten, dass ich nach zwei Wochen Urlaub erst nach 90 Tagen wieder einreisen darf. Das kann doch nicht sein!

Bei Google steht es in diesem Kauderwelsch:

Stranger, die abgebrochen wurde für einen kurzfristigen Aufenthalt können erneut eingeben und ihren Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, wenn 90 Tage vergangen sind, ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem kroatischen Republik.

________________________
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Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

15.12.2009 16:38
#270 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hier noch ein Link, wo man ins Ausländergesetz und das Äderungsgesetz von 2009 schauen kann.

http://www.policija.hr/mup.hr/132.aspx

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 16:39
#271 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

deswegen habe ich ja einen Muttersprachler gebeten, das mal zu übersetzen

Es geht wahrscheinlich um eine "Sperrfrist" für ausgewiesene (abgebrochen....) Ausländer.

Das wäre mit 90 Tagen sehr human...

In Deutschland bekommst ein Illegaler "lebenslänglich"...

emmy Offline



Beiträge: 12

15.12.2009 16:44
#272 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
das Äderungsgesetz von 2009 schauen kann.


was für ein änderungsgesetz ist das? was hat sich geändert? kann das mal jemand ins deutsche übersezten?

emmy Offline



Beiträge: 12

15.12.2009 17:04
#273 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hier hat jemand diese gesetzes-änderungen von 2009 schon beschrieben:


Änderung im Ausländergesetz (Daueraufenthalt)

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

15.12.2009 17:07
#274 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Das hat aber wieder nichts mit der visafreien 90-Tage-Regelung zu tun, sondern mit dem Daueraufenthalt in Kroatien.

________________________
Meine Fotogalerie

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 17:32
#275 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Daxbauer
Jetzt muß ich doch mal ein wenig insistieren.
Als ehemaliger BGS'ler solltest Du doch bessere Quellen haben als dieses Forum.
Du solltest, mit Deinem Hintergrund, dann auch in der Lage sein, selbst zu recherchieren und zu Ergebnissen zu kommen.
Diese solltest Du dann freundlicherweise dem Forum zur Verfügung stellen.

Nimm das nicht wieder als persönlichen Angriff.
Ich vermeine nur feststellen zu können, das Du nur fragst und in Zweifel ziehst.
Allerdings habe ich nicht alle Beiträge zum Thema Aufenthalt hier im Forum gelesen.
Mea culpa

Gruß
Stankovci

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

15.12.2009 17:54
#276 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

liegt der Hund begraben in diesem "kojem je otkazan".... ? Wie würdet ihr das übersetzen? Klingt schon eher nach, der Weg wurde einem gewisen, als man ist freiwillig gegangen? ;-)

Wenn es wirklich so wäre mit den 180 Tagen, das kann irgend wie gar nicht sein. Das würde heissen, wenn man die 90 Tage ausnutzt, darf man nach 90 Tagen wieder. Wenn man kürzer bleibt, erst nach 180?

Dann hätte mir die Polizistin im Herbst aber gesagt ich wäre illegal, als sie meine Daten auf dem Computer nachschaute, weil ich wissen wollte, wann ich wieder einreisen darf!
Weil ich nämlich im Sommer schon ca 1 1/2 Monate da gewesen war. Dann ca ein Monat in der Schweiz. Dann erneut nach Kroatien. Und allem anschein nach war das nicht illegal.

Liebe Grüsse Kathrin

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 17:55
#277 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich habe meines Erachtens sehr konkret geschrieben:

90 Tage Aufenthalt innerhalb eines 6-Monatszeitraums

6-Monatszeitraum beginnt am Tag der "ersten Einreise"

Nach Ende des 6-Monatszeitraums beginnt mit der nächsten Einreise wieder ein neuer 6-Monatszeitraum. (Da ein neuer Tag der "ersten Einreise")

d.h. wieder 90 Tage zur Verfügung..

(Nicht geregelt ist der Fall, wenn man sich genau an der Grenze der zwei Zeiträume in Kroatien aufhält, aber das kann jedem Touristen passieren, dass er zufällig genau an diesem Datum wieder in Urlaub ist, siehe oben mein Segeltörn. Das kann nicht negativ sein, da dies ein völlig normaler Vorgang ist. Daher das "Extrembeispiel" mit den 179 Tagen am Stück)

Du hast die Variante mit der "180 Tage Abstinenz" nach Ende des 6-Monatszeitraums ins Spiel gebracht.

Das hatte ich in Zweifel gestellt und um Quellen gebeten.

Meine Hauptquelle habe ich weiter oben bereits genannt.

Zitat
Stay of aliens
Short-term stay – stay of aliens of up to 90 days, with or without visa.

Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Official Gazette 79/07).




http://www.mup.hr/main.aspx?id=1266#Short-term%20stay

Du hattest es ja bereits ins Deutsche übersetzt.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.12.2009 17:57
#278 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

@Kathrin

das sehe ich genauso wie Du

stankovci Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 182

15.12.2009 20:13
#279 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Daxbauer und alle anderen

Ich habe gestern (war es gestern?) die Auskunft von der Polizei Benkovac bekommen.
Das muß ich erstmal glauben - und jeder andere auch.
Niemand kann gezwungen werden immer mit dem jeweiligen Gesetz unter dem Arm herum zu laufen.
Dennoch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe wie wir alle wissen.

Heute habe ich den Text gefunden und sofort ins Forum gebracht.
Mehr kann ich nicht tun.
Trotzdem - Gesetzteskonform oder nicht, wenn einem die Einreise verweigert wird, oder die Polizei steht vor der Tür und schickt einen nach Hause, hat man erstmal keine Chance.
Vor Gott und dem Zoll ist der Mensch nichts.
Seien wir also alle froh, das nicht jeder Einreisende EDV-technisch erfasst wird und somit Spielräume gegeben sind.
Aber das wird auch kommen.

Damit möchte ich mich, da wir den Text ja jetzt vorliegen haben, aus der Diskusion ausklinken.
Nicht weil ich nicht weiter mitmachen möchte, sondern weil in ein paar Tagen Weihnachten ist und ich dafür noch einiges zu tun habe.
Man muss prioritäten setzen

Allen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr. (nicht zu lange rutschen, gibt Blasen am Po)

Gruß
Stankovci

PS: Vielleicht kann die Moderation den Originaltext (nur diesen Auschnitt) und eine Übersetzung als - wie sagt man - 'Hauptpunkt' ins Forum setzen, weil diese Frage immer wieder auftauchen wird und wenn dieses Thema geschlossen wird wäre alles verloren und umsonst gewesen. Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten.

Verena-89 Offline



Beiträge: 4

19.12.2009 12:14
#280 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo, also ich wollt mal fragen ob des so wie ich meinen aufenthalt in kroatien nächstes jahr geplant hab funktionieren würde..
ich werde am sprachkurs am croaticum teilnehmen, der vom 22.2.-4.6.10 dauert...
das wären insgesamt 105 tage.. daher hab ich mir gedacht, in den ferien kroatien zu verlassen, so dass insgesamt nur 90 tage zusammen kommen...
muss ich dann jedes mal wenn ich ausreise mich bei der polizei melden?
bzw ist des dann so überhaupt möglich wie ich mir des gedacht habe?
grüße verena

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