Ausländischen Staatsbürgern, die für die Einreise in die Republik Kroatien kein Visum benötigen, ist ein legaler Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten gestattet, gerechnet ab dem Tag ihrer ersten Einreise. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die man erhalten kann, wenn man die durch das Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Ein Antrag auf die Erteilung einer Befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann in einer diplomatischen Vertretung bzw. einem Konsulat der Republik Kroatien gestellt werden.
>>> PS: Das worüber wir hier sprechen war mein Fachgebiet bei der deutschen Bundespolizei, als Praktiker und Ausbilder. >>> Und auf mündliche Auskünfte irgendeiner Polizeidienststelle darf man nichts geben.... >>> ES zählt nur das, was im Gesetz und in dne Veröffentlichungen des Ministeriums steht, und da ist von einer 180 Tage Frist für die Nichteinreise nie die Rede
Dann erzähl doch mal bitte wie Du die Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen interpretierst.
Und wenn ich Dich richtig versthe, was Du bisher geschrieben hast, dann würde das ja heißen 180 Tage innerhalb von 360 Tagen Warum steht das dann nicht so im Gesetz?
Und fühl Dich nicht gleich immer auf die Füße getreten!
>>> Denn das würde bedeuten, wer im Ostern und im Sommer je 14 Tage da war, darf Weihnachten nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist. >>> Ostern ist nächstes Jahr 14 Tage früher, wer letztes Jahr Ostern da war, darf dann nächstes Jahr nicht mehr hin, da innerhalb der 180 Tage Frist.
Stimmt nicht, da Du dann die 90 Tage ja noch nicht ausgenutzt hast. 2 x 2 Wochen sind keine 90 Tage die Du innerhalb von 180 Tagen im Land sein darfst..
Fremde die Ihren Aufenthalt 90 Tage in der kroatischen verwendet haben vor dem Ablauf von 6 Monaten können erneut einreisen wenn 6 Monate nach der ersten Einreise verstrichen sind. Fremde die einen kurzfristigen Aufenthalt hatten, können erneut einreisen, 90 Tage nach dem Ausscheidenn aus der kroatischen Republik.
(Meine stolpernde Übersetzung.) Quelle: HRVATSKI SABOR Na temelju članka 88. Ustava Republike Hrvatske, donosim ODLUKU O PROGLAŠENJU ZAKONA O STRANCIMA Proglašavam Zakon o strancima, koji je Hrvatski sabor donio na sjednici 13. srpnja 2007. godine.
Članak 43. Kratkotrajni boravak je boravak stranca u trajanju do 90 dana na temelju vize ili bez vize. Stranac kojemu za ulazak u Republiku Hrvatsku ne treba viza može boraviti u Republici Hrvatskoj najduže 90 dana u vremenskom razdoblju od 6 mjeseci, računajući od dana prvog ulaska. Stranac iz stavka 2. ovoga članka koji je iskoristio 90 dana boravka prije proteka vremenskog razdoblja od 6 mjeseci, može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne vremensko razdoblje od 6 mjeseci računajući od dana prvog ulaska. Stranac kojem je otkazan kratkotrajni boravak može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne 90 dana računajući od dana napuštanja Republike Hrvatske.
Hiermit nehme ich alles was ich geschrieben habe zurück und behaupte das Gegenteil.
Aber eigentlich hast Du jetzt das selbe. Mit dem kleinen Unterschied... Im Gesetz steht 6 Monate und nicht 180 Tage.
Zitat können erneut einreisen wenn 6 Monate nach der ersten Einreise verstrichen sind.
180 Tage nach der ersten Einreise, nicht nach dem Verstreichen des ersten Zeitraumes!
also so, wie ich es geschrieben habe...
Zitat Stranac kojem je otkazan kratkotrajni boravak može ponovno ući i boraviti u Republici Hrvatskoj kada protekne 90 dana računajući od dana napuštanja Republike Hrvatske.
Kann das mal ein Muttersprachler übersetzen?
Ich vermute, da geht es um ausgewiesene Ausländer, die eine Sperrfrist haben...
Zitat Fremde die einen kurzfristigen Aufenthalt hatten, können erneut einreisen, 90 Tage nach dem Ausscheidenn aus der kroatischen Republik.
Das würde aber bedeuten, dass ich nach zwei Wochen Urlaub erst nach 90 Tagen wieder einreisen darf. Das kann doch nicht sein!
Bei Google steht es in diesem Kauderwelsch:
Stranger, die abgebrochen wurde für einen kurzfristigen Aufenthalt können erneut eingeben und ihren Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, wenn 90 Tage vergangen sind, ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem kroatischen Republik.
Hallo Daxbauer Jetzt muß ich doch mal ein wenig insistieren. Als ehemaliger BGS'ler solltest Du doch bessere Quellen haben als dieses Forum. Du solltest, mit Deinem Hintergrund, dann auch in der Lage sein, selbst zu recherchieren und zu Ergebnissen zu kommen. Diese solltest Du dann freundlicherweise dem Forum zur Verfügung stellen.
Nimm das nicht wieder als persönlichen Angriff. Ich vermeine nur feststellen zu können, das Du nur fragst und in Zweifel ziehst. Allerdings habe ich nicht alle Beiträge zum Thema Aufenthalt hier im Forum gelesen. Mea culpa
liegt der Hund begraben in diesem "kojem je otkazan".... ? Wie würdet ihr das übersetzen? Klingt schon eher nach, der Weg wurde einem gewisen, als man ist freiwillig gegangen? ;-)
Wenn es wirklich so wäre mit den 180 Tagen, das kann irgend wie gar nicht sein. Das würde heissen, wenn man die 90 Tage ausnutzt, darf man nach 90 Tagen wieder. Wenn man kürzer bleibt, erst nach 180?
Dann hätte mir die Polizistin im Herbst aber gesagt ich wäre illegal, als sie meine Daten auf dem Computer nachschaute, weil ich wissen wollte, wann ich wieder einreisen darf! Weil ich nämlich im Sommer schon ca 1 1/2 Monate da gewesen war. Dann ca ein Monat in der Schweiz. Dann erneut nach Kroatien. Und allem anschein nach war das nicht illegal.
Ich habe meines Erachtens sehr konkret geschrieben:
90 Tage Aufenthalt innerhalb eines 6-Monatszeitraums
6-Monatszeitraum beginnt am Tag der "ersten Einreise"
Nach Ende des 6-Monatszeitraums beginnt mit der nächsten Einreise wieder ein neuer 6-Monatszeitraum. (Da ein neuer Tag der "ersten Einreise")
d.h. wieder 90 Tage zur Verfügung..
(Nicht geregelt ist der Fall, wenn man sich genau an der Grenze der zwei Zeiträume in Kroatien aufhält, aber das kann jedem Touristen passieren, dass er zufällig genau an diesem Datum wieder in Urlaub ist, siehe oben mein Segeltörn. Das kann nicht negativ sein, da dies ein völlig normaler Vorgang ist. Daher das "Extrembeispiel" mit den 179 Tagen am Stück)
Du hast die Variante mit der "180 Tage Abstinenz" nach Ende des 6-Monatszeitraums ins Spiel gebracht.
Das hatte ich in Zweifel gestellt und um Quellen gebeten.
Meine Hauptquelle habe ich weiter oben bereits genannt.
Zitat Stay of aliens Short-term stay – stay of aliens of up to 90 days, with or without visa.
Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Official Gazette 79/07).
Ich habe gestern (war es gestern?) die Auskunft von der Polizei Benkovac bekommen. Das muß ich erstmal glauben - und jeder andere auch. Niemand kann gezwungen werden immer mit dem jeweiligen Gesetz unter dem Arm herum zu laufen. Dennoch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe wie wir alle wissen.
Heute habe ich den Text gefunden und sofort ins Forum gebracht. Mehr kann ich nicht tun. Trotzdem - Gesetzteskonform oder nicht, wenn einem die Einreise verweigert wird, oder die Polizei steht vor der Tür und schickt einen nach Hause, hat man erstmal keine Chance. Vor Gott und dem Zoll ist der Mensch nichts. Seien wir also alle froh, das nicht jeder Einreisende EDV-technisch erfasst wird und somit Spielräume gegeben sind. Aber das wird auch kommen.
Damit möchte ich mich, da wir den Text ja jetzt vorliegen haben, aus der Diskusion ausklinken. Nicht weil ich nicht weiter mitmachen möchte, sondern weil in ein paar Tagen Weihnachten ist und ich dafür noch einiges zu tun habe. Man muss prioritäten setzen
Allen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr. (nicht zu lange rutschen, gibt Blasen am Po)
Gruß Stankovci
PS: Vielleicht kann die Moderation den Originaltext (nur diesen Auschnitt) und eine Übersetzung als - wie sagt man - 'Hauptpunkt' ins Forum setzen, weil diese Frage immer wieder auftauchen wird und wenn dieses Thema geschlossen wird wäre alles verloren und umsonst gewesen. Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten.
Hallo, also ich wollt mal fragen ob des so wie ich meinen aufenthalt in kroatien nächstes jahr geplant hab funktionieren würde.. ich werde am sprachkurs am croaticum teilnehmen, der vom 22.2.-4.6.10 dauert... das wären insgesamt 105 tage.. daher hab ich mir gedacht, in den ferien kroatien zu verlassen, so dass insgesamt nur 90 tage zusammen kommen... muss ich dann jedes mal wenn ich ausreise mich bei der polizei melden? bzw ist des dann so überhaupt möglich wie ich mir des gedacht habe? grüße verena
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