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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

19.12.2009 12:17
#281 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich hoffe auch dass noch jemand hier was schreibt.
So wie es mir gesagt wurde, kann man die 90 Tage entweder am Stück ODER an mehreren Stücken verbringen.
Dieser Thread hier hat mich auch ein bisschen verwirrt.
Ich hoffe das ist ein Missverständnis.

LG Kathrin

p.s. Ich würde mich aber informieren, ob du, wenn du eine Schule besuchst, sowieso eine andere Art von Genehmigung brauchst. Ich weiss zB von meiner Zeit in den USA her, dass man da als Tourist nicht an eine Schule durfte, dafür brauchte man ein Student Visa. Ich weiss nicht wie das in HR ist.

Weg Offline



Beiträge: 5.455

19.12.2009 13:02
#282 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Kathrin74
Dieser Thread hier hat mich auch ein bisschen verwirrt.


ich wollte eigentlich zu dem Thema nix schreiben, aber meine Finger....

gesetzliche Vorschriften.., gut und recht. Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn du (was selten vorkommt) in HR. wegen Aufenthaltsbescheinigung kontrolliert wirst, solltest du irgend etwas vorweisen können. In den vergangenen Jahren war ich oft über die ominösen 90 Tage in HR. Keine S** hat's interessiert. Die Polizeistation "meines Vertrauens" begrüßt mich freundlich: "Bog, bist' schon wieder da, da hast dein Wisch(od. Stempel). Ich hab gleich Dienstschluß, weißt ja wohin".

Gesetzliche Regelungen sind das eine, die Durchführung ist was anderes. Wie es natürlich in Verbindung mit Arbeit, Studium o.ä. ist, kann ich nicht sagen. Meine Aussage gilt nur für den "gemeinen" Touri.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

19.12.2009 15:54
#283 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Verena-89
...ich werde am sprachkurs am croaticum teilnehmen, der vom 22.2.-4.6.10 dauert...
das wären insgesamt 105 tage... in den ferien kroatien zu verlassen, so dass insgesamt nur 90 tage zusammen kommen...
muss ich dann jedes mal wenn ich ausreise mich bei der polizei melden? ...



Das sind mehrere Fragen. Ich wollte mich auf dieses ausgelutschte Thema auch nicht mehr einlassen, denn es ist bereits alles gesagt. Die folgende gesetzliche Bestimmung wurde bereits dutzendfach „neu entdeckt“, wiederholt zitiert und interpretiert. Zitat von [http://www.mup.hr/main.aspx?id=1266#stay of aliens] -> Stay of aliens, :

“Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Offi-cial Gazette 79/07).”
Zu deutsch:
"Ausländer, die kein Visum brauchen, um in die Republik Kroatien einzureisen, dürfen sich in der Republik Kroatien für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, aufhalten"

Das heißt für Dich: 105 Tage am Stück ohne Aufenthaltsgenehmigung gehen (offiziell) schon mal nicht. Für Dich konkret:
Wenn Du (wie beabsichtigt) zB am 22.2. einreist, dann darfst Du ununterbrochen nur bis 23.5. (90 Tage) ohne Aufenthaltsgenehmigung bleiben.
Erst nach dem 22.8. darfst Du wieder einreisen, das sind die 6 Monate nach der ersten Einreise, die ja am 22.2 war !
Diese neue Wiedereinreisemöglichkeit (6 Monate gerechnet ab der ersten Einreise) gilt immer, wenn im 6-Monatszeitraum 90 Aufenthaltstage ggf. mit Unterbrechungen verbraucht sind. Mit der Wiedereinreise beginnt ein neuer Zeitraum.

Du kannst natürlich Deinen Aufenthalt so unterbrechen, dass die 90 Tage ab 22.2. bis zum 4.6. (= Ende des Sprachkurses) noch nicht verbraucht sind.

Aber Die deutsche Botschaft berichtet unter Bezugnahme auf [http://www.mup.hr/main.aspx?id=1266#stay of aliens] (Zitat):
"- für bestimmte Aufenthaltszwecke (Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, höhere Schul- und Universitätsausbildung, wissenschaftliche Zwecke, humanitäre Gründe) wird ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eingeführt;
("Temporary stay shall be granted on the following grounds ...- secondary school education and university-level studies)

Das könnte auf Dich zutreffen und deshalb solltest Du besser eine Aufenthaltsgenehmigung für den ganzen Zeitraum beantragen. Das geht auch noch in HR.

Da Du an einem offiziellen Sprachkurs am croaticum teilnimmst, solltest Du Dich auch polizeilich anmelden und Dich nicht darauf verlasssen, dass Deine Anwesendheit nicht bemerkt wird. (Das wäre mE das schwerwiegendere Vergehen)

balticskipper Offline



Beiträge: 73

19.12.2009 18:42
#284 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Mir kommt diese Debatte auch immer wieder so vor, wie mit der Uhrenumstellung von Winter auf Sommerzeit.
Dabei ist es doch nun wirklich einfach, man darf innerhalb von 180 Tagen 90 Tage insgesamt im Land bleiben, also auch jederzeit stückeln.
Wenn man die An- und abmeldung macht, ist doch belegt, wieviel Tage man verbraucht hat und noch hat.
wer bleibt denn länger als 90 Tage in einem Halbjahr oder 180 Tage im Jahr schon am Stück im Land?
Für die, die es möchten und brauchen gibt es ja eine Aufenthaltsgenehmigung. Gut, die muß man beantragen, das ist Alles.
Verstehe beim besten Willen nicht, wo hier ein Problem sein soll, es gibt genügend Länder, wo ich ohne Visa gar nicht einreisen kann und andere Länder wieder mit einer 30 Tage Frist, da sind doch 180 Tage pro Jahr ja nun wirklich nichts, oder?

Bin selber mal 2007 ausgewiesen worden, weil ich diese Regelung nicht kannte, ging aber alles ruhig über die bürokratische Bühne und konnte nach 10 Tagen auch wieder einreisen. Nun achte ich ein bischen auf die Aufenthaltsdauer jeweils, und gut ist es.

Viele Grüße Balticskipper PS. Fast vergessen 2007 gab es diese Regel auch schon.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

19.12.2009 20:00
#285 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von balticskipper
...man darf innerhalb von 180 Tagen 90 Tage insgesamt im Land bleiben, also auch jederzeit stückeln...


Liebe Leute, leider schon wieder derselbe 180-Tage-Fehler.
Nun löst Euch mal von den 180 Tagen, denn von 180 Tagen steht nichts im Gesetz. Ich weiß nicht, wer diese unnötige, komplizierte und Verwirrung stiftende 180-Tage-Rechnung eingebracht hat.

Im Gesetz steht "90 Tage innerhalb von 6 Monaten".
Dabei sind 6 Monate nie nur 180 Tage sondern immer mehr und unterschiedlich zwischen 181 Tagen (zB Januar bis Juni) und 184 Tagen (zB Juli bis Dezember).

Deshalb sind nur die Aufenthaltstage zu zählen und für den Zeitraum geht man einfach (von der Ersteinreise) datumsgenau 6 Monate weiter. (eine 180-Tage-Rechnung ist überflüssig und wäre auch falsch, weil man damit ggf. zu früh wieder einreisen würde).

Die Aufenthaltsbestimmung in einem Satz:
Sind 90 Aufenthaltstage erreicht, ist ein weiterer Aufenthalt erst mit Wiedereinreise frühestens nach 6 Monaten, datumsgenau gerechnet vom Datum der Ersteinreise, erlaubt.

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

19.12.2009 21:50
#286 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Slava-de

Die Aufenthaltsbestimmung in einem Satz:
Sind 90 Aufenthaltstage erreicht, ist ein weiterer Aufenthalt erst mit Wiedereinreise nach 6 Monaten, datumsgenau gerechnet vom Datum der Ersteinreise, erlaubt.



Ziemlich genauso hat es mir die Polizistin in HR auch gesagt. Am 10.6. Ersteinreise registriert, also dürfe ich ab 10.12. wieder 90 Tage.

Das konfuse an diesem Thread war das mit dem 6 Monate bzw 180 Tage warten müssen. Ich glaube das war ein Missverständnis.

Zitat von balticskipper

Bin selber mal 2007 ausgewiesen worden, weil ich diese Regelung nicht kannte, ging aber alles ruhig über die bürokratische Bühne und konnte nach 10 Tagen auch wieder einreisen. Nun achte ich ein bischen auf die Aufenthaltsdauer jeweils, und gut ist es.



Da wird auch nochmals eine Angst kleiner, die mal ein Kommentar ausgelöst hatte! Jemand sagte mir, wenn man ausgewiesen werde weil man zu lange bleibt, dürfe man sein ganzes Leben nicht zurückkommen. Ich glaubte das eh nicht wirklich.

Liebe Grüsse Kathrin

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

19.12.2009 22:21
#287 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Da wird auch nochmals eine Angst kleiner, die mal ein Kommentar ausgelöst hatte! Jemand sagte mir, wenn man ausgewiesen werde weil man zu lange bleibt, dürfe man sein ganzes Leben nicht zurückkommen.



Das gilt in Deutschland!

nach Abschiebung und Zurückschiebung

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

19.12.2009 22:25
#288 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Etwas brutal?

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

19.12.2009 23:47
#289 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

manchmal ja


das Einreiseverbot gilt dann übrigens für die ganze EU, nicht nur für Deutschland

Es gibt Ausnahmemöglichkeiten, aber das geht zu stark ans "Eingemachte", die hier aufzuzählen.

tenahr Offline



Beiträge: 147

04.01.2010 22:16
#290 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

wie kannst du sagen du bist kroatin wenn deine mutter deutsche ist.verleugnest ja irgendwie deine mutter.steh dazu was du bist.

Lonjica Offline



Beiträge: 17

26.01.2010 13:38
#291 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von tenahr
wie kannst du sagen du bist kroatin wenn deine mutter deutsche ist.verleugnest ja irgendwie deine mutter.steh dazu was du bist.



meiner meinung nach, darf jeder mensch für sich selber entscheiden welchem land er sich zugehörig führt. personen die das glück haben 2 nationalitäten in sich zu tragen muss doch wohl freigstellt sein ob, wie, und für was er sich individuell entscheidet. und nur weil man sich mehr zu einer richtung zugehörig fühlt heißt das noch lange nicht das man etwas verleugnet oder nicht dazu steht was man ist.
sry aber das musste ich jetzt mal loswerden ...

avatarist Offline



Beiträge: 3

06.02.2010 19:40
#292 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat vom Balticskipper:

....Gut, die muß man beantragen, das ist Alles.
Verstehe beim besten Willen nicht, wo hier ein Problem sein soll, es....


So einfach wie Du schreibst ist die Sache aber nicht. Habe gerade angefangen „alles richtig" nach dem Gesetz zu machen und gleich erster Schritt hat sich als Stolperstein erwiesen.
Ich habe von der Krankenkasse die HR 3 Bestätigung (Urlaubskrankenschein) geholt. Diese ist aber nur 6 Wochen gültig! Logisch gesehen kann dadurch die HR Behörde keine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Zeitraum wie 3 Monate ausstellen, oder sehe ich das falsch?
Der HR Botschaft hat mir auch nicht weiter geholfen, die zuständige Dame hat gemeint, dass ich trotzdem beantragen soll und Zagreb wird schon irgendwie entscheiden.
Schön und gut, aber das ganze „Papierkram“ kostet ca.150.- Euro pro Person.

Meine Frage: Hat schon einmal jemand von Euch die Aufenthaltsgenehmigung (privremeni boravak) als nicht Pensionist oder Student erfolgreich beantragt?

Als Neuer im Forum begrüße ich alle Mitglieder recht herzlich und besten Dank an alle für die, bisher überwiegend gute Ratschläge.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

07.02.2010 11:59
#293 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von avatarist
...Ich habe von der Krankenkasse die HR 3 Bestätigung (Urlaubskrankenschein) geholt. Diese ist aber nur 6 Wochen gültig! Logisch gesehen kann dadurch die HR Behörde keine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Zeitraum wie 3 Monate ausstellen, oder sehe ich das falsch?...


Ist ja klar, dass der kroatische Staat nicht riskiert, dass Du ihm nach Ablauf des Urlaubskrankenscheins zur Last fällst.

Also besorge Dir eine Bescheinigung von der KV, dass der Krankenversicherungsschutz über den beantragen Aufenthaltszeitraum hinaus gilt.
Alternativ kann man eine private Auslandskrankenversicherung bis zu 1 Jahr abschließen, kostet ca. 1 EUR pro Tag.

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

06.11.2010 00:26
#294 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Also, an alle noch immer unsicheren (wie ich es auch war); ich hab bei der Botschaft (HR-Botschaft in der Schweiz) direkt per Mail angefragt, und das mit den 3 (nicht mehr 6 anscheinend) Monaten Nicht-Einreisezeit bezieht sich also nur auf Leute, denen der Aufenthalt aus irgend einem Grund abgesagt worden ist. Ansonsten stimmen die 90 Tage in 6 Monatelt. Konkreter Fall: Ich bin dieses Jahre schon zweimal in Kroatien gewesen, insgesamt knapp 90 Tage, und das erste Mal am 6.5. eingereist. Ich habe ab dem 6.1.. wieder 90 Tage. :)

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

06.11.2010 01:16
#295 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Ansonsten stimmen die 90 Tage in 6 Monatelt. Konkreter Fall: Ich bin dieses Jahre schon zweimal in Kroatien gewesen, insgesamt knapp 90 Tage, und das erste Mal am 6.5. eingereist. Ich habe ab dem 6.1.. wieder 90 Tage. :)



Das verstehe ich nicht. Vom 6.5. bis zum 6.1. sind doch 8 Monate, oder ist das ein Tippfehler und du meintest 6.11.?

________________________
Meine Fotogalerie

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

06.11.2010 08:57
#296 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

SORRY :)
Natürlich meinte ich den 6.11.

Sharon Offline



Beiträge: 51

16.09.2011 14:46
#297 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Haaaaalo!!! Ist hier jemand der mir helfen kann? Habe nur 2 Fragen. 1. Frage: Werden die Gesetze, welche die zeitweise Aufenthaltserlaubnis (in meinem Fall 1 Jahr) betreffen bereits mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages geändert oder erst nachdem der Beitritt vollzogen ist, also voraussichtlich Mitte 2013? 2. Frage: Gilt die Aufenthaltserlaubnis für Kroatien oder nur für den Wohnsitz bzw. den Ort an dem diese Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde? Wäre nett, wenn jemand was Konkretes wüßte.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

17.09.2011 15:22
#298 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zu Frage 1:
Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in EU-Ländern wird idR erst dann wirksam, wenn der EU-Beitritt tatsächlich vollzogen ist, es sei denn im Aufenthaltsgesetz des beitrittswilligen Landes ist ein anderer (ggf. früherer) Zeitpunkt genannt.
zu Frage 2:
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für das ganze Land und nicht nur für den Wohnort, (denn andernfalls könnte man ja das Land nicht mehr verlassen, weil dazu das Land durchquert werden müßte, logo?)

Sharon Offline



Beiträge: 51

17.09.2011 15:55
#299 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Slava-de, vielen Dank für die Antworten. Dann verstehe ich nur nicht (zu Frage 2), warum der Ausländerbeauftragte der Polizei bei seinem Besuch auf unsere Frage ob wir denn für längere Zeit mit einem Wohnmobil durch Kroatien fahren dürfen, "nein" geantwortet hat.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

17.09.2011 15:59
#300 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Dann schau doch mal in Euren Bescheid zur Aufenthaltserlaubnis, ob dort das Aufenthaltsrecht auf einen Ort oder Region begrenzt ist und das Land nur zum Zwecke der Ein- und Ausreise (ggf. auf kürzestem Weg) bis zur Grenze durchquert werden darf.

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