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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Sharon Offline



Beiträge: 51

17.09.2011 17:32
#301 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Wir haben keinen Bescheid sondern nur diesen Aufkleber im Reisepass. "Odobrenje boravka", gültig bis 23.07.11. Den neuen Antrag haben wir am 10.06.11 gestellt.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

17.09.2011 19:01
#302 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Im hier schon mehrfach zitierten kroatischen Aufenthaltsgesetz
http://www.mup.hr/main.aspx?id=1266#Permanent stay
http://www.mup.hr/main.aspx?id=1266#Short-term stay
http://www.mup.hr/30305.aspx
http://www.mup.hr/UserDocsImages/englesk...9_07_%20ENG.pdf
konnte ich keinen Passus finden, der den genehmigten Aufenthalt auf einen Ort oder eine Region beschränkt (es wird immer nur vom "Aufenthalt in der Republik Kroatien" gesprochen).
Natürlich muß der Aufenthaltsort innerhalb bestimmter (dort genannter) Fristen der zuständigen Polizeibehörde gemeldet werden.

Sharon Offline



Beiträge: 51

17.09.2011 19:55
#303 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Das mit dem "Aufenthaltsort melden" versteh ich leider nicht ganz. Wir haben eine Wohnung in der Nähe von Split gemietet und haben eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Das wir das Land nicht länger als 30 Tage verlassen dürfen hab ich ja begriffen weiss nur leider nicht warum, aber, angenommen wir leihen uns ein Wohnmobil und fahren 6 Wochen kreuz und quer durch Kroatien. Was müssen wir denn dann wem melden?

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

17.09.2011 20:21
#304 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Sharon
...haben eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Das wir das Land nicht länger als 30 Tage verlassen dürfen hab ich ja begriffen weiss nur leider nicht warum...


Wo hast Du denn das aufgeschnappt ?? Wo steht das?? Wo kann man das nachlesen?

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 07:06
#305 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

in Artikel 54, Abs. 5,

Article 54
The temporary stay of an alien shall terminate if:
1. the prohibition of entry and stay in the Republic of Croatia is in force,
2. his stay has been cancelled,
3. the temporary stay permit has expired,
4. he fails to notify the competent body of his temporary residence within 30 days
of the approval of temporary stay,
5. he resides outside the Republic of Croatia for a period longer than 30 days,
6. the purpose because of which his stay was granted, has terminated.
The police directorate or police station shall adopt a decision on the termination
of temporary stay under the grounds referred to in paragraph 1, items 4, 5 and 6 of
this Article.
An appeal against the decision referred to in paragraph 2 of this Article shall be
permissible within a period of 8 days from the date of service. The Ministry shall
decide about the appeal.

emmy Offline



Beiträge: 12

18.09.2011 09:34
#306 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ja, Leute, es herrscht Zucht und Ordnung im Land. Und man soll nicht denken, das steht nur auf dem Papier geschrieben. Oh no, die Polizei achtet darauf. Als wir in Kroatien lebten, wurden sogar die kroatischen Nachbarn der unliebsamen "Aliens" befragt, ob sie denn auch durchgehend zu Hause waren oder vielleicht irgendwann einmal nicht ...

kastela Online

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

18.09.2011 09:40
#307 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

So ist es.
Ich wurde vor etwa 4 Wochen von der Polizei angerufen und wurde für den nächsten Tag bestellt.
Sie wollten sehen ob ich da bin und das trotz Daueraufenthaltsgenehmigung.
Ich fragte, ob es so üblich ist trotz Daueraufenthalt.Die Beamtin sagte ja.Es wird 2 mal im Jahr überprüft ob mann im Land ist.Da man nicht länger als 3 Monate außer Landes seien darf sonst verliert man den Aufenthalt.
LG
Kastela

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 09:46
#308 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

3 Monate würd ich ja notfalls noch akzeptieren, aber 30 Tage? Bei uns ist es leider so, dass uns die lieben Nachbarn nicht wohlgesonnen sind wegen unserer Katzen und daher wegen irgendwelcher, an den Haaren herbeigezogenen angeblicher Vergehen bei der Polizei ansch..... Aber wie sieht´s jetzt aus mit längerer Abwesenheit von der Wohnung (6 Wochen oder länger Wohnmobiltour durch Kroatien)?

kastela Online

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

18.09.2011 09:51
#309 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Sharon
Aber wie sieht´s jetzt aus mit längerer Abwesenheit von der Wohnung (6 Wochen oder länger Wohnmobiltour durch Kroatien)?


Du mußt dich so oder so wenn ihr mit dem Wohnmobil unterwegs seit anmelden.Das heißt der Campingplatz macht das.
Urlaub ist doch nicht verboten.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 09:56
#310 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

aber wir haben doch eine Aufenthaltserlaubnis für "Kroatien" und nicht nur für unsere Wohnung. Warum müssen wir uns dann noch irgendwo anmelden zumal wir nicht unbedingt vorhaben uns auf Campingplätzen aufzuhalten da davon ja sowieso die Meisten im Winter geschlossen sind?

kastela Online

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

18.09.2011 10:07
#311 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Wildcampen ist verboten.Ihr könnt euch nicht einfach irgendwo hinstellen.
Und das ihr angemeldet werdet egal ob Camping,Apartment oder Hotel ist doch normal.Ist überall so.Nicht nur in Kroatien.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

emmy Offline



Beiträge: 12

18.09.2011 10:19
#312 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Am besten mal nachfragen bei der örtlichen Polizei. DIe werden Euch ja dann eh vermissen, wenn Ihr so lange nicht vor Ort seid. Aber so einfach wegfahren, das nix sein gut, Frau ...

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 10:30
#313 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

die Experten bei unserer Polizei haben ja bereits gesagt, dass dieses gleich behandelt wird wie ein Verlassen des Landes. Was ich bisher jedoch noch in keinem Gesetz gelesen habe. Was aber nichts heißen soll, da ich weder kroatisch spreche noch verstehe und meine englischen Sprachkenntnisse für den Hausgebrauch reichen.

emmy Offline



Beiträge: 12

18.09.2011 10:33
#314 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Wie ist es eigentlich jetzt mit der Aufenthaltsgenehmigung geworden? Lt Ausländergesetz von 2008 durfte man doch nur noch ein halbes Jahr bleiben. Hat man das wieder rückgängig gemacht? Nachdem, was Ihr hier schreibt, gibt es jetzt ja doch wieder das Jahresvisum oder ?

emmy Offline



Beiträge: 12

18.09.2011 10:39
#315 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Vielleicht mal einen Anwalt fragen, oder die Deutsche Botschaft. Oder nur 30 Tage wegfahren, und vorher bei der Polizei abmelden...

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 10:39
#316 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

wir haben schon seit Längerem diese jährliche Aufenthalterlaubnis da wir vor einigen Jahren eine d.o.o. gegründet haben. Haben aber von Anfang an jedes Jahr Probleme mit dieser Aufenthaltserlaubnis. Diese benötigen wir aber, sonst bekommen wir keine Geschäftserlaubnis.

kastela Online

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

18.09.2011 10:46
#317 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Sharon
da ich weder kroatisch spreche noch verstehe



Das ist nicht gut.Wie habt ihr dann die Aufenthalserlaubnis bekommen und habt eine d.o.o.?
Ich wurde bei meinem ersten Antrag direkt von der Polizei befragt(belanglose Fragen)aber sie wollten sehen,
ob Sprachkentnisse vorhanden sind.Die waren natürlich da.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 10:51
#318 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

soweit ich informiert bin, ist es nur für die Erlangung der permamenten Aufenthaltserlaubnis erforderlich kroatische Sprachkenntnisse nachzuweisen nicht aber für die Begrenzte und auch nicht für die Gründung einer d.o.o. Wir haben das bisher mit deutschsprechenden kroatischen Freunden und Bekannten hinbekommen.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

18.09.2011 10:53
#319 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zur den Anmeldefristen der kroatischen Meldeordnung sie auch hier: http://www.mup.hr/30305.aspx
"Instructions on the procedures for registration/cancellation of residence/stay, or change of aliens' address of dwelling"

Sharon Offline



Beiträge: 51

18.09.2011 11:03
#320 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

ja, aber soweit ich das verstehe, bezieht sich das nur auf die Annulierung bzw. die Änderung des Wohnsitzes, sprich wenn ich an eine andere als im Antrag angegebene Adresse umziehe

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