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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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tinimia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.392

30.03.2008 20:59
#61 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Du bist da dann ein wenig ein Ausnahmefall denke ich, denn wer wechselt schon täglich den Ort oder versucht auf Privatgrundstücken zu zelten ( gibt ja Campingplätze..).

Im letzten Jahr hatten wir hier einen Fall im Forum, wo jemand dringend wegen eines Problems daheim eine Familie suchte, aber nicht wußte, wo genau die sind, Handykontakt ging irgendwie nicht. Über die Anmeldung zur Kurtaxe hätte man die dann über die Polizei razfaz gefunden - also hat gute Gründe das Ganze.

Übrigens, wenn wir in Österreich eine Nacht in Hotel oder Pension schlafen, müssen wir immer die Anmeldung ausfüllen und das ist auch in Deutschland nicht anders geregelt.

Viele Grüße - Tinimia

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

30.03.2008 22:39
#62 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
seit dem ich mit zelt & auto unterwegs bin hab ich noch nie davon gehört das ich mich darum selbst bemühen sollte und das dermaßen hohe strafen angesetzt werden


Natürlich obliegt das normalerweise dem Vermieter und der dürfte auch die Strafe kriegen, wenn er dich nicht anmeldet. In meinem Link steht doch auch nichts von einer Strafe für den Mieter, oder?

Im übrigen bin ich in 28 Jahren Auslandsurlaub noch nicht einmal kontrolliert worden, ob ich angemeldet war, egal in welchem Land. Und ich war ganz sicher nicht immer angemeldet, auch nicht in Kroatien. Also besteht wohl kein Grund, das Ganze übertrieben eng zu sehen.

________________________
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hadedeha Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 5.183

31.03.2008 15:03
#63 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
@Vera
In Antwort auf:
Im übrigen bin ich in 28 Jahren Auslandsurlaub noch nicht einmal kontrolliert worden, ob ich angemeldet war, egal in welchem Land. Und ich war ganz sicher nicht immer angemeldet, auch nicht in Kroatien. Also besteht wohl kein Grund, das Ganze übertrieben eng zu sehen.

Das habe ich in Ex-YU allerdings leider schon anders erleben dürfen . Damals hatte ich privat bei Bekannten geschlafen. Nach der zweiten Nacht standen morgens um 7 zwei Polizisten vor der Tür und machten ein Mords-Aufhebens darum, dass ich nicht angemeldet war. Wir durften mit zur Wache und wurden dort einige Stunden festgehalten. Prinzipiell wäre eine Geldstrafe fällig gewesen, soweit ich mich erinnern kann ungefähr umgerechnet 250 Mark. Allein aus dem Grund weil mein Bekannter wiederum einen Bekannten und der einen Onkel und davon der Cousin usw. hatte, der wohl irgendein hohes Tier bei der Polizei war, brauchten wir die Geldstrafe nicht zu zahlen.

Meine Schlussfolgerung daraus: Gerade wenn man privat irgendwo nächtigt und es sich um einen kleineren Ort handelt in dem jeder jeden kennt, dann ist die Gefahr von Missgunst untereinander schon gegeben und man wird eben mal angeschwärzt

Aber gut, das war vor 30 Jahren und YU gibt's auch nicht mehr....

Liebe Grüße
Helga
Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

31.03.2008 15:11
#64 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Das habe ich in Ex-YU allerdings leider schon anders erleben dürfen


Mein dt. Nachbar wurde in den letzten 10 Jahren schon 2x angezeigt und "durfte" dann jeweils 300.- bzw. 500.- Euro Strafe zahlen !

dtonal Offline



Beiträge: 5

31.03.2008 17:35
#65 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

soviel dann zu "wird schon nicht so wichtig sein" und so hohe strafen wird es schon nicht geben...ich bin mir eigentlich ziehmlich sicher das eine derartige verfolgung in D nicht vorkommt.(so wie in vielen anderen ländern auch) für mich als urlauber bedeutet das stress im urlaub. und den mache ich eben um ihn los zu werden

Lukutus ( gelöscht )
Beiträge:

31.03.2008 17:45
#66 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich bin seit 5 Jahren mit einer Kroatin verheiratet. Wir fahren mindestens 5 mal im Jahr nach Kroatien. Da ich nur einen Personalausweis besitze dachte ich, daß es evtl. zu Problemen an den Grenzen kommen kann, da meine Frau
u.a. an der Grenze von Bosnien/Hercegovina wohnt. Jedoch gab es noch nie irgendwelche Probleme.Bin als Deutscher
auch nach Hercegovina ohne Personalausweis eingereist.(Hab ihn vergessen).Es gab keinerlei Probleme.Ich mag Kroatien sehr gerne und bisher konnte ich immer mit der Polizei einigen. Es wird sicherlich noch einige Jahre so bleiben.

RH Offline



Beiträge: 11

04.04.2008 23:01
#67 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
Hallo,

erlaubt mir, dass ich zum ursprünglichen Thema zurückkomme. Gerne berichte ich, was für meine Frau und mich die Folgen des neunes Ausländergesetzes sind:

Wir leben seit ca. 6 Jahren ganzjährig hier in Kroatien in einem eigenen Haus, welches wir nach dem Kauf eines Grundstücks gebaut haben. Seit dem 17.03.03 haben wir jährlich unser vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für jeweils ein Jahr beantragt und auch bekommen.
Unter diesem Aspekt und unter Beachtung der Möglichkeit - zumindest nach dem alten Ausländergesetz - relativ einfach nach Ablauf von 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen, haben wir unsere Immobilie in Deutschland verkauf, da wir als Rentner/Pensionär auf Dauer hier leben wollen(wollten)!
Nachdem wir vor zwei Tagen unsere neue Aufenthaltsgenehmigung abholen wollten, wurde uns zu unserer Überraschung mitgeteilt, dass wir diese nur noch für 6 Monate bekommen können. Danach sollen wir das Land verlassen und die erforderliche Wartefrist einhalten.

Hat unter Umständen schon jemand, der wir wir auf Dauer als Rentner hier in Kroatien lebt, Erfahrungen mit dem neuen Ausländergesetz gemacht oder kennt jemand eine Lösung unseres Problem?

Wir sind in der jetzigen Situation für jeden "Strohhalm" dankbar...


Viele Grüße


RH
Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

04.04.2008 23:14
#68 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Rainer,

schau mal in dieses Thema: https://www.forum-kroatien.de/t513991f117...h-Kroatien.html

Im Februar 2008 wurde genau euer Problem bereits diskutiert. Wende dich doch am besten mal an Churchilla, die sich bestens auskennt und die auch in diesem Thema schon geschrieben hat.

LG Vera

________________________
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RH Offline



Beiträge: 11

04.04.2008 23:49
#69 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
Hallo Vera,


danke für Deine Antwort.

Der von Dir genannte Beitrag geht leider etwas am Thema vorbei, denn das Problem mit dem Sprachtest stellt sich meines Wissens erst bei der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung. Übrigens: Ich bin schon fleißig bei Lernen, doch mit über 60 geht das verdammt schwer. Bislang bin ich mit Englisch immer gut zurecht gekommen.

Ich wäre ja schon froh, wenn wir die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen würden, für die wir bislang alle Voraussetzungen erfüllten.

Da ich privat krankenversichert bin, was hier in Kroatien nicht anerkannt wurde, zahle ich zusätzlich in die HZZO jeden Monat 50,- €, nur um die Bedingungen zu erfüllen.

Wir haben bislang alles auf die Reihe gebracht - nun nach dem neuen Gesetz geht es auf einmal nicht mehr.

Wir haben ein gesichertes Einkommen, ein im Grundbuch eingetragenes Haus, ausreichen Krankenversicherungsschutz - doch das alles nützt im Augenblick nichts.

Verdammte Sch....

Die lapidare Antwort auf eine Anfrage bei MUP in Zagreb lautete wie folgt:

Aufgrund der Bestimmung des Art. 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes (Kroatisches Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 79/07) ist vorgeschrieben, dass der vorläufige Aufenthalt zu Zwecken der Familienzusammenführung, der Beschäftigungsaufnahme, der Schulung, des Studiums, der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und aus humanitären Gründen genehmigt werden kann.

Ausnahmsweise kann der vorläufige Aufenthalt auch zu anderen Zwecken und für die Dauer von maximal 6 Monaten in einem Jahr genehmigt werden.

Da Sie in die Grundbücher der Republik Kroatien als Eigentümerin einer Liegenschaft eingetragen sind und auf dieser Grundlage auch Ihren Aufenthaltstatus in der Republik Kroatien regeln, kommt in Ihrem Fall die Bestimmung des Artikels 51 Abs. 2 des Ausländergesetzes zur Anwendung und Sie können aufgrund dieses Sachverhalts Ihren Aufenthalt für die Dauer von
6 Monaten jährlich regeln.

Es scheint wirklich so, als wenn wir im September zurück nach Deutschland müssten; dann werden wir auf jeden Fall versuchen, hier alles zu verkaufen. Aber vielleicht ist das ja die Absicht...


Gruß Rainer
Heiko01 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.623

05.04.2008 09:41
#70 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten
Also ich würde Euch empfehlen, sofern Ihr noch keinen Anwalt habt, in der deutschen Botschaft in Zagreb nachzufragen und Euch Adressen von deutschsprachigen Anwälten geben zu lassen.
Ohne offiziellen Rechtsbeistand würde ich mit keinem " Schreibtischtangestellten" mehr reden. Da es " Kann " Bestimmungen sind und es sicher noch mehr Klauseln gibt die nicht näher beschrieben worden sind, kannst du wenn Du Pech hast an einer einzelnen Person scheitern die gerade keinen Bock hat " JA " zu sagen oder tiefer nachgeschaut hat.
Da Ihr noch genügend Zeit habt denke ich das gute Chanchen mit Anwalt da sind.
Ihr seit mit Sicherheit nicht die Einzigsten die das betrifft.

Mein Sprachtest war übrigens nicht zum fürchten gewesen, saß bei einer Polizistin von der Ausländerbehörde im Büro und sie fragte mich ein paar kleinigkeiten auf kroatisch die mit meinem ca 25 % kroatischem Wissen zu beantworten waren. Die falsche Grammatik brachte Sie dabei noch zum schmunzeln....

Viele Grüsse Heiko
____________

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

05.04.2008 12:21
#71 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Was mich vor allem wundert, ist die Handlungsweise eines Landes, was so schnell wie möglich in die EU möchte. Sollten sie 2009 oder 2010 drin sein, lassen sie die 2008 Ausgewiesenen alle wieder rein oder wie soll das gehen? Die Gesetze so kurz vor dem EU-Beitritt derart zu verschärfen, ist ja fast eine Lachnummer, wenns nicht so traurig wäre.

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churchilla Offline



Beiträge: 24

05.04.2008 23:32
#72 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo,
Kroatien hat die EU Gesetzesvorlagen angenommen und handelt nun "EU konform "! Leider hat der Gesetzgeber in Kroatien vergessen, dass es sogenannte "Altregelungen" gibt. D.h. bisher bestehende Regelungen werden nach Prüfung der Daten übernommen.
Ein weiterer Punkt : Es gibt bestimmte Stellen, die den EU Beitritt forcieren wollen. Dazu braucht es aktive und "streitbare" Europäer, die Kroatien so schnell wie möglich in der EU sehen wollen. Unter dem Motto : Wenn Du hier ( in Kroatien) Deine Ruhe haben willst, dann mach Dich bei Deinen Politikern stark für einen EU Beitritt. Der Fall Polen hat Schule gemacht.
cheers
Churchilla

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

05.04.2008 23:38
#73 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

@ Churchilla

Hast du denn einen Rat für Rainer?

________________________
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churchilla Offline



Beiträge: 24

06.04.2008 22:36
#74 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

@ Vera

wir arbeiten daran....Ein Ratschlag an alle : Geben Sie beim Kroatischen Generalkonsulat nur die notwendigen Begründungen an. D.h. keine persönlichen Gründe. Sie haben ein Haus, einen Betrieb ( buziness) , wollen in Kroatien studieren oder sie wollen die Aufenthaltsgenehmigung wg. Familienzusammenführung. Alle anderen Gründe werden nicht angenommen !!! Wer dennoch Probleme bekommt sollte beim Auswärtigen Amt heftigst protestieren.
Churchilla

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

06.04.2008 23:02
#75 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Hast du denn einen Rat für Rainer?

Was spricht dagegen sich an der Uni anzumelden??

Bekannte von uns ist jetzt Rentnerin und hat sich an der Kunst-Akademy eingelogt

RH Offline



Beiträge: 11

06.04.2008 23:26
#76 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo!

Vielen Dank für die doch recht zahlreichen Tipps die ich zur eventuellen Lösung meines Problems bekommen habe.

Selbstverständlich werde ich über den Fortgang unserer Bemühungen hier weiter berichten.

Nochmals allen "Vielen Dank"!

Gruß Rainer - noch aus Kroatien...

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

07.04.2008 11:47
#77 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hallo RH,

seit wann habt ihr denn die "alte" Aufenthaltserlaubnis beantragt. Das Datum 17.03.08 kann doch nicht stimmen. Vielleicht kommt für Euch folgende Regelung in Betracht:

Antragsteller auf Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis müssen zuvor eine vorübergehende ununterbrochene Aufenthaltsdauer von 5 Jahren nachweisen können. Innerhalb des Zeitrahmens von 5 Jahren dürfen mehrmalige (vorübergehende) Abwesenheiten von Kroatien 10 Monate nicht übersteigen. Bei einmaliger Abwesenheit innerhalb dieses Zeitrahmens darf diese nicht länger als 6 Monate andauern.

gefunden hier:

http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslandsoesterreicher/ratgeber/fremden-und-aufenthaltsgesetz.html

Gruß

gast ( Gast )
Beiträge:

07.04.2008 13:54
#78 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo
im kroat. Konsulat in Zagreb habe ich auf meine Frage die Antwort bekommen, ich solle mich an das Konsulat in D wenden.
Scheint, dass sie sich selbst nicht mehr auskennen.

RH Offline



Beiträge: 11

13.04.2008 21:51
#79 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Ursula,


bitte entschuldige, wenn ich Dir erst heute antworte. Leider war ich ein paar Tage nicht online und komme erst heute dazu, ins Internet zu schauen.

Natürlich hast Du Recht: Der Erstantrag auf einer vorläufige Aufenthaltsgenehmigung wurde am 17.03.2003 gestellt. In Februar dieses Jahres haben wir den Antrag für die fünfte vorläufige Aufenthaltsgenehmigung abgegeben.

In unserer Situation gibt es bislang noch nichts Neues. Wir haben in der Zwischenzeit mit einem Anwalt in Porec Kontakt aufgenommen, der uns geraten hat, zuerst einmal das zu nehmen, was man uns gibt - um Zeit zu bekommen.

Nach seinen Äußerungen ist es aus verschiedensten Gründen unabdingbar, dass das Gesetz nochmals "umgeschrieben" wird.

Hoffnung macht auch ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

"Es soll allerdings zum Ausdruck gebracht werden, dass bemerkt wurde, dass es bei der Anwendung bestimmter Bestimmungen des geltenden Ausländergesetzes Schwierigkeiten gibt, weshalb das Innenministerium den Anstoß für die Änderung des Ausländergesetzes geben wird, um für ausländische Staatsbürger, die nach dem alten Ausländergesetz zu Zwecken der Nutznießung von Liegenschaften in der Republik Kroatien aufhältig waren, den vorläufigen Aufenthalt von 1 Jahr zu ermöglichen!"

Bitte zeige Verständnis für die Tatsache, dass ich hier nicht mehr über den Empfänger dieses Schriftstückes nennen möchte.

Der Inhalt jedoch ist ein kleiner Hoffnungsschimmer!


Liebe Grüße




Rainer

tonia Offline



Beiträge: 7

01.05.2008 12:46
#80 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Rainer,
ich bin eine Leidensgefährtin.
Ich lebe seit 1999 in Kroatien.Bin ganz offiziell eingereist und habe in Deutschland alles aufgegeben.Im Oktober wurde mir die Aufenthaltserlaubnis verweigert.Ich sollte nach 30 Tagen das Land verlassen.Natürlich habe ich Widerspruch beim Ministerium in Zagreb eingelegt.
Vor 3 Tagen kam die Antwort.
Die hiesige Behörde wurde angewiesen die Angelegnheit intern zu regeln.Es wurde darauf hingewiesen,daß sie mir schon 8 mal die Bewilligung erteilt hätten.Mir wurde jetzt die 6 monatige Erlaubnis angeboten.
Mir ist damit nicht geholfen.Ich lebe allein ,bin 70 Jahre alt,habe eine normal kleine Rente und keine Kraft und keine Mittel um in Deutschland noch einmal anzufangen.

1999 war ich sehr willkommen.Ich hatte mir schon 1977 diese Insel für mein Alter ausgesucht.
Ich bin sehr verzweifelt.


Gruß Antonia

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