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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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littlelinus Offline



Beiträge: 35

01.09.2009 16:22
#161 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

nicht streiten

petra1958 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.150

01.09.2009 16:26
#162 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von littlelinus
nicht streiten


Wer streitet denn hier? Wenn Du das schon Streit nennst, dann solltest Du Dich mal ein wenig durchs Forum lesen

littlelinus Offline



Beiträge: 35

01.09.2009 17:21
#163 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

ok ok

Jana K. Offline



Beiträge: 3

29.10.2009 11:05
#164 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo!

Ich gebe zu, jetzt nicht alle 9 Seiten dieses Themas gelesen zu haben (weil sich das meiste um längere Aufenthalte drehte) und frage stattdessen noch mal:

Ich will über Silvester für eine Woche nach Zagreb, wohne aber privat bei einem Freund. Nun findet er das äußerst lächerlich, mich irgendwo anzumelden, und ich fürchte, er würde das nicht machen. Muss ich mich denn jetzt selbst irgendwo melden, und wenn ja, wo und wie? Touristenbehörde? Wo wäre die in Zagreb, und dauert das lange bzw. muss ich dafür Kroatisch sprechen? Ich will meinem Kumpel ja auch nicht irgendwelche Umstände machen, wenn er mich schon bei sich wohnen lässt.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

29.10.2009 11:08
#165 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Als Ausländer bist Du verpflichtet, Dich innerhalb von 24 Std. polizeilich zu melden.

Das kannst Du direkt bei einer pol. Behörde oder über ein Touristbüro machen (lassen).

ferrox Offline



Beiträge: 130

29.10.2009 11:24
#166 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Fred
Als Ausländer bist Du verpflichtet, Dich innerhalb von 24 Std. polizeilich zu melden.
Das kannst Du direkt bei einer pol. Behörde oder über ein Touristbüro machen (lassen).



Das ist zu 100% richtig!

Allerding übernehmen das bei Touristen überwiegend die Vermieter/Hotels (oder auch nicht, z.B. bei Schwarzvermietung :-)). Ich habe mich jedenfalls noch nie angemeldet, wüste auch nicht, wie das kontrolliert wird. Selbst bei polizeilichen Kontrollen wurde immer nur Führerschein und KFZ-Schein verlangt und das wars. Selbst die beiden Dokumente habe ich immer nur als Kopie vorgelegt, was auch nicht beanstandet wurde.

Ich sehe das also auch nicht so eng mit dem anmelden, möchte hier aber auch keine falsche Empfehlung aussprechen.
Muss wirlich jeder selber wissen.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

29.10.2009 11:45
#167 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Ich habe mich jedenfalls noch nie angemeldet, wüste auch nicht, wie das kontrolliert wird.



Wo wohnst du denn immer? In Ferienwohnungen wird man ja meistens vom Vermieter angemeldet und in Hotels und auf Campingplätzen sowieso.

________________________
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Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 11:53
#168 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

[quote=]Als Ausländer bist Du verpflichtet, Dich innerhalb von 24 Std. polizeilich zu melden.[/quote]

Oder dafür zu sorgen, dass derjenige bei dem du dich aufhälst, es für dich macht. Vergl. Artikel 150 des Gesetzes für die Ausländer.

Und hier kannst du dir das erforderliche Formular vorher herunterladen:

http://www.mup.hr/UserDocsImages/dokumen...8a_original.pdf

So locker wie ferrox, würde ich das nicht sehen wollen.Im "Normalfall" ist zwar nicht sehr viel zu befürchten, aber man weiss ja nie, was alles passieren kann.


Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

29.10.2009 11:57
#169 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich frage mich, wann Kroatien diese aus kommunistischer Zeit übriggebliebene Bestimmung endlich abschafft!


-

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 11:59
#170 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Daxbauer
Ich frage mich, wann Kroatien diese aus kommunistischer Zeit übriggebliebene Bestimmung endlich abschafft!-



Du bist doch Experte. Schreib doch mal wie das wäre, wenn ich mich bei dir in Deutschland für mehrere Tage aufhalten würde.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

29.10.2009 12:01
#171 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

das wäre völlig problemlos, eine solche "Meldepflicht" gibt es in Deutschland nicht....

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

29.10.2009 12:06
#172 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Daxbauer
das wäre völlig problemlos, eine solche "Meldepflicht" gibt es in Deutschland nicht....


Für Deutsche vielleicht nicht, denn die sind ja schon in Deutschland gemeldet. Aber für Ausländer auch nicht???

In Deutschland mus aber auch jeder Beherbergungsbetrieb einen Meldezettel ausfüllen.

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

29.10.2009 12:14
#173 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Richtig

Der "gewerbliche" Übernachtungsgast (egal ob Ausländer oder Inländer) muss handschriftlich einen Meldeschein ausfüllen, der aber beim Berherbergungsbetrieb verbleibt und nach einem Jahr vernichtet wird.

Dieser dient nur zur Vorlage bei einer behördlichen Kontrolle vor Ort.

Eine generelle Meldepflicht z.B. beim Ausländeramt für Ausländer besteht nicht.


Aus polizeilicher Sicht wäre sie zwar wünschenswert, aber es gibt sie nicht.

Erst wenn eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt wird, muss der Ausländer diese beim Ausländeramt beantragen, hierfür ist in Deutschland auch nicht die Polizei zuständig.

-
-

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

29.10.2009 12:19
#174 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Daxbauer
Ich frage mich, wann Kroatien diese aus kommunistischer Zeit übriggebliebene Bestimmung endlich abschafft!-



So ganz kommunistisch scheint dieses Gesetz nicht zu sein. Zumindest in Italien gilt folgende Vorschrift:Das italienische Melderecht sieht tatsächlich eine Meldepflicht für ausländische Besucher vor. Jeder Italien-Tourist muß innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft im Lande den Behörden seinen Aufenthalt melden.

Im übrigen ist das kroatische Gesetz relativ neu und mit ausdrücklicher Zustimmung der EU erlassen worden.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

29.10.2009 12:25
#175 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Daxbauer
Richtig
Der "gewerbliche" Übernachtungsgast (egal ob Ausländer oder Inländer) muss handschriftlich einen Meldeschein ausfüllen, der aber beim Berherbergungsbetrieb verbleibt und nach einem Jahr vernichtet wird.
Dieser dient nur zur Vorlage bei einer behördlichen Kontrolle vor Ort.

-



Ich bin im Schwarzwald schonmal mit dem Meldeschein zum Tourist-Büro gegangen und habe ihn für meine Vermieterin abstempeln lassen, weil ich sowieso dorthin wollte, um Broschüren zu holen. Also so ganz proforma scheint das auch in D nicht zu sein. Das Ding besteht aus 3 Blättern, wobei das 3. die Gästekarte für den Touristen ist. Damit gibts dann einige Ermäßigungen. Der 1. Durchschlag bleibt im Buch und das Original geht zum Amt.

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

29.10.2009 12:27
#176 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

das liegt dann am örtlichen Melderecht der Gemeinde bzw. des Bundeslandes

Ich vermiete selber und kenne so etwas nicht

teilweise verlangen die Gemeinden die Vorlage wegen der Abrechnung der Bettenabgabe/Kurtaxe


eine Meldepflicht für Gäste bei Beherbergungsbetrieben ist jedenfalls etwas ganz anderes als eine generelle Meldepflicht für Ausländer.....
-

Weg Offline



Beiträge: 5.455

29.10.2009 14:09
#177 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Da wir mit dem Boot unterwegs sind, müssen wir uns auch um die polizeiliche Anmeldung kümmern, die verbindlich vorgeschrieben ist.
Wenn ich über Italien einreise, erst Port of Entry - Boot u.Besatzung, dann zur Polizei - Aufenthaltsbestätigung, ist so 'ne Pappkarte.
Wenn ich in Borik ins Wasser gehe, stellt mir die Marina eine Meldebescheinigung aus. (Ungern-wegen Arbeit, aber sie tun's.).
Zur Frage, was passiert, wenn nicht vorhanden: Ich hab's erlebt, daß in einer Ankerbucht alle Boote kontrolliert wurden. Mein Bojennachbar, Deutscher, hatte keine Meldebescheinigung. Er wurde, recht rüde, aufgefordert mit seinem Boot dem Polizeiboot zu folgen.
Wie er mir später erzählt hat, fuhren sie in die nächst größere Stadt mit Polizeistation. Dort sollte ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts in HR eröffnet werden. Erst nach stundenlangen Diskussionen (sehr laut und emotional)ließ man ihn, mit einer saftigen Geldstrafe, wieder ziehen. (Quittung vorhanden.Nicht, das man schlechtes denke).

Fazit: Immer polizeilich Anmelden.

ferrox Offline



Beiträge: 130

29.10.2009 14:39
#178 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Vera

In Antwort auf:
Ich habe mich jedenfalls noch nie angemeldet, wüste auch nicht, wie das kontrolliert wird.


Wo wohnst du denn immer? In Ferienwohnungen wird man ja meistens vom Vermieter angemeldet und in Hotels und auf Campingplätzen sowieso.




Wie ich schon vorher geschrieben habe ist mir bekannt, dass die Anmeldung über das Hotel bzw. über die Vermieter läuft. Wenn wir urlauben und drei Wochen vor Ort sind, gehe ich auch davon aus, dass wir angemeldet werden.
Wenn wir aber nur einen Abstecher nach Kroatien machen und unterwegs in verschiedenen kleinen Pensionen übernachten (z.B. Doppelzimmer 25,--€ ohne Quittung), gehe ich davon aus, dass wir nicht angemeldet werden. Daher frage ich ja, wie soetwas kontrolliert wird, da bei Polizeikontrollen nichts verlangt wird.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

29.10.2009 14:48
#179 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Daher frage ich ja, wie soetwas kontrolliert wird, da bei Polizeikontrollen nichts verlangt wird.


Wie Winnie gerade belegt hat, wird anscheinend doch kontrolliert.
Ich melde mich grundsätzlich vor meinen Bootstörn an meinem "Heimatort" an, dazu bin ich ja verpflichtet
und führe diese Anmeldebestätigung auf den Törns mit. Notfalls könnte sich die Polzei diese Anmeldung
immer auch noch telef. bestätigen lassen.

Dieter Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 208

29.10.2009 18:08
#180 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

das läuft ganz einfach ab, in der Regel drei Leute oder auch mehr laufen im Ort, z.B. Biograd, von Haus zu Haus, einer sichert hinter Haus, einer vor dem Haus der dritte geht ins Haus und kontrolliert die Räume und anwesenden Personen,

gruss dieter

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