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Dieses Thema hat 347 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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churchilla Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 24

29.10.2009 18:18
#181 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Kurzer Sachstand:
Kroatien hat sich verpflichtet die Schengen Auflagen zu erfuellen. (die Reisefreiheit in den sogenannten Schengen -Staaten kommt erst spaeter; ist verbunden mit ganz klaren Zoll und Reiseauflagen.)
Die Schengenauflagen : Jeder Auslaender ohne Visa Pflicht hat das Recht bis zu 3 Monaten im Land zu bleiben. Hotels, Pensionen der private Vermieter sind verpflichtet den Gast anzumelden. Dies gilt in Deutschland ebenso wie in der Schweiz ( nicht EU Mitglied aber dem Schengenabkommen verpflichtet).
In der Praxis sieht dies oft anders aus. In einer Grossstadt wie Zagreb ist ein Besuch bei Freunden/Familie selten mit einer Anmeldung verbunden. Sollte es aber zu einem Zwischenfall/Unfall kommen, koennten die Behoerden ueberpruefen ob der Gast ( Auslaender) angemeldet ist oder nicht. Auch dies geschieht eher selten.
Anders ist das bei Seglern und bei Besitzern von Haeusern oder einer Wohnung. Segler werden ( wie bereits erwaehnt) manchmal ueberprueft. Dies schreibt das Gesetzt besonders vo, da ueber den Seeweg die meisten Drogen und Fluechtlinge ins Land gebracht werden.
Besitzer von Eigentum ( Haus oder Wohnung) sind verpflichtet sich bei der Polizei zu melden. Der Bogen nennt sich : Voruebergehende Verlegung des Wohnsitzes. Bis vor wenigen Monaen bestand dieses Gesetz auch fuer Kroaten ( wurde allerdings nie ernst genommen und von den lokalen Behoerden eher als Mehrarbeit aufgefasst)
2010 wird in Kroatien ein neues Steuergesetz in Kraft treten.Das gleiche Gesetzt gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren. Besitzt ein Buerger mehr als ein Haus/Wohnung muss er sich klar entscheiden wo er seinen Hauptwohnsitz hat. Das sogenannte Sommerdomizil oder Weekendhaus wird steurlich mehr belastet. Am Hauptwohnsitz werden die Steuern entrichtet und von daher ist die dort vorhandene Wohnung im Bezug auf Grundbesitzabgaben guenstiger.Wie gesagt : Wie in Deuschland.
Den Globetrottern unter den Kroatienurlaubern rate ich : Unbedingt eine Quittung vom Vermieter verlangen. Der Vermieter ist verpfichtet die Kurtaxe zu entrichten und den Gast zu melden, auch wenn es nur fuer eine Nacht ist.
Wer Freunde in seinem eigenen Haus empfaengt rate ich ebenfalls die Besucher anzumelden.

petra1958 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 13.079


29.10.2009 18:31
#182 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Churchilla, vielen Dank für diese Infos

Ich wurde nicht geboren, um so zu sein wie andere mich gerne hätten

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 19:22
#183 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

nette Info, aber bitte die pauschalen Aussagen mit entsprechenden Gesetzestexten oder VO belegen, z.B.:

"Hotels, Pensionen der private Vermieter sind verpflichtet den Gast anzumelden. Dies gilt in Deutschland"

Wann, wo, bei wem?



"Besitzer von Eigentum ( Haus oder Wohnung) sind verpflichtet sich bei der Polizei zu melden. Der Bogen nennt sich : Voruebergehende Verlegung des Wohnsitzes. Bis vor wenigen Monaen bestand dieses Gesetz auch fuer Kroaten ( wurde allerdings nie ernst genommen und von den lokalen Behoerden eher als Mehrarbeit aufgefasst)
2010 wird in Kroatien ein neues Steuergesetz in Kraft treten.Das gleiche Gesetzt gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren. Besitzt ein Buerger mehr als ein Haus/Wohnung muss er sich klar entscheiden wo er seinen Hauptwohnsitz hat. Das sogenannte Sommerdomizil oder Weekendhaus wird steurlich mehr belastet. Am Hauptwohnsitz werden die Steuern entrichtet und von daher ist die dort vorhandene Wohnung im Bezug auf Grundbesitzabgaben guenstiger.Wie gesagt : Wie in Deuschland.


Klar, es gibt Erst- und Zweitwohnsitze, aber wo steht, dass der ausländische Tourist, um den es hier geht, sich irgendwo melden muss (in Deutschland)?

Woher nimmst Du die Erkenntnis über die steuerliche "schlechter"-Behandlung von Zweitwohnsitzen in Deutschland?

Seit wann melde ich mich in Deutschland bei der Polizei?

"(die Reisefreiheit in den sogenannten Schengen -Staaten kommt erst spaeter; ist verbunden mit ganz klaren Zoll und Reiseauflagen.)"

mit welchen Reiseauflagen?????

Was hat "Schengen" mit "Zoll" zu tun???

.

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 19:39
#184 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Ein kurzer und wichtiger Einwurf in diesem Zusammenhang:

Wer in Kroatien rechtsverbindliche Geschäfte abschliessen will, (z.B. Haus und Grundstücksverkauf/kauf) Autoverkauf/kauf, Bootsverkauf/kauf benötigt eine OIB-Nummer vom Finanzamt, sonst kann er diese nicht bei einem Notar abschliessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er In- oder Ausländer ist.

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 19:50
#185 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

muss ich in Kroatien zum Notar, wenn ich ein Auto kaufen will????

das Land kommt mir immer seltsamer vor....

Ich denke, ich muss meine Meinung zum EU-Beitritt Kroatiens dringend überdenken....
-

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 19:54
#186 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Zitat von Daxbauer
muss ich in Kroatien zum Notar, wenn ich ein Auto kaufen will????
das Land kommt mir immer seltsamer vor...


Bei einem in Kroatien angemeldetem Fahrzeug, eindeutig: Ja!
Und die OIB-Nummer musst du auch haben.

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 20:00
#187 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

seltsam, seltsam....


dann muss es ja tausende von Notaren geben.....

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 20:03
#188 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Wer in Kroatien Notar ist hat den gleichen Status wie jemand, der Geld drucken darf.
Ich habe mir sagen lassen, dass es bei Notaren in Deutschland, aber auch nicht viel anders sein soll.

Zur Information: Wer in Kroatien mit einem vorgedrucktem oder selbst entworfenen Vertrag, der juristisch einwandfrei ist, zu einem Notar kommt, muss garn nicht soviel Gebühren zahlen, wie man im erstem Moment denken mag. Setzt der Notar ihn auf, dann wird es erst teuer.

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 20:06
#189 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

schon, aber für einen stinknormalen Autokauf brauch ich die nicht....


Die spinnen, die Kroaten, oder wie hat Asterix immer gesagt....

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 20:09
#190 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Es mag ja sein, dass sie spinnen. Es ist aber leider so.

churchilla Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 24

29.10.2009 20:10
#191 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

leider sind die deutsch sprachige Unterlagen nur von 2007 zu erhalten. Kroatien ist inzwischen in dem Aufnahmestatus in die EU und muss die neuen Gesetze bereits umsetzen.
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 20:14
#192 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

was Schengen ist, kenne ich recht gut, aber was das mit der hier besprochenen Meldepflicht zun tun hat, weiß ich nicht.

Was willst du uns mit diesem Link sagen?

Zum Deinen Behauptungen steht da nichts drin.

Weg Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 5.455

29.10.2009 20:15
#193 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Zitat von Daxbauer
Die spinnen, die Kroaten, oder wie hat Asterix immer gesagt....


Die Römer..., Daxbauer, die Römer... ausserdem sagt's der Obelix

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 20:17
#194 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Dazu kommt noch folgendes:
Bei solchen Vertragsabschlüssen wir immer eine Erwerbsteuer von 5 % fällig.

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 20:22
#195 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

es wird immer besser...

fast wie Dänemark: 180% Luxussteuer auf Autos.....

churchilla Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 24

29.10.2009 20:24
#196 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Wer sich mit diesem Thema beschaeftigen will oder muss, sollte sich mit der Rechtslage auseinandersetzen.
over and out

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

29.10.2009 20:27
#197 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

kannst du mir glauben, dass ich das sehr ausgiebig gemacht habe, aber einfach Behauptungen aufstellen, diese dann aber nicht belegen, ist kein feiner Stil....

-

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

29.10.2009 20:28
#198 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Zitat von churchilla
over and out


Keine Ahnung was das bedeutet. Kannst du das bitte mal erklären. I no spoken engleski.

Felicita Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 530


29.10.2009 20:40
#199 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

In Antwort auf:


Zur Information: Wer in Kroatien mit einem vorgedrucktem oder selbst entworfenen Vertrag, der juristisch einwandfrei ist, zu einem Notar kommt, muss garn nicht soviel Gebühren zahlen, wie man im erstem Moment denken mag. Setzt der Notar ihn auf, dann wird es erst teuer.[/quote]

Nur mit einem sehr großen Unterschied: Der kroatische Notar übernimmt keinerlei Haftung. Es haftet für gar NICHTS. Das einzige, wofür er die Haftung übernimmt, ist die Tatsache, dass du derjenige bist, der das Formular oder den Vertrag unterschrieben hast

Die Notare in HR machen sich nicht einmal die Mühe, die Verträge zu lesen. Ist wohl auch logisch, denn für den Inhalt gibt es keine Hafung!

Ups! hat wohl mit dem "Zitieren" nicht funktioniet:-(

emmy Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 12

29.10.2009 20:43
#200 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien antworten

Genau das ist das Problem in Kroatien: i no spoke ingleski. Bei deutschen Behörden bemüht man sich zumindest, Englisch zu sprechen. Das kann man von Kroatien nicht behaupten, im Gegenteil. Wir haben ganz oft erlebt, dass die kroatischen Behörden ausdrücklich angewiesen wurden, keine Fremdsprachen zu sprechen. Um es den Ausländern schwerer zu machen. Welcome to Croatia!

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