Hallo möchte meine Freude kund tun. Habe endlich nach drei Jahren die Zustimmung aus Zagreb bekommen. Das Grundstück kann nun auf mich umgeschrieben werden. Habe nicht mit Vitamin B nachgeholfen und auch nicht per Notar/Anwalt gedrängelt. Deshalb musste ich wohl auch drei Jahre warten. Brauchte natürlich auch meine Grunderwerbsteuer (noch) nicht bezahlen. Mit dem Bescheid kam auch die Zahlungsaufforderung für die Grunderwerbsteuer. Das ich meine 5 % zahlen muss ist mir bekannt, nur leider wurde im Bescheid nicht der Kaufpreis als Bassis genommen, sonder ein Preis der doppelt so hoch ist. Ist dies Wilkür? Wird der heutige Wert angenommen? Habe den Eindruck das die Zustimmung bewusst verzögert wurde. Somit kann man die Steuerschuld in drei Jahren verdoppeln. Weiss einer im Kroatien-Forum, ob es möglich ist gegen die Berechnung Einspruch zu erheben? Trotzdem freue ich mich nach der langen Wartezeit endlich meinen Namen (bald) im Grundbuch zu finden. grüsse an Alle Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Wenn der Staatsscherge den Kaufpreis für unrealistisch hält, was oft genug vorkommt, weil die Kroaten gerne das Finanzamt bescheißen, kann er die Besteuerung nach der Vergleichtabelle anordnen.
Soll heißen, wenn es darüber Unterlagen gibt, dass in der Gegend jemand deutlich mehr bezahlt hat als du, wird er dir unterstellen, dass du (zumindest ein Teil) schwarz bezahlt hast.
Dagegen kannst du allerdings klagen (hast, glaube ich 4 Wochen Zeit)
In D ist das übrigens auch der Fall. Ich habe schon 2X gegen die Stadt FFM und Giessen geklagt und gewonnen. Das letzte Mal sogar vor Oberfinanzgericht im Kassel.
Sie versuchen es halt immer wieder, weil sie damit rechnen, dass man klein beigibt. Es kann dir aber niemand vorschreiben, wie und was du kaufen sollst oder darfst.
Besorge dir einen guten Anwalt und die Eidesstattliche Erklärungen von allen, die am Geschäft beteiligt waren und der Finanzamtfuzi kann einpacken ....und auch noch deinen Anwalt bezahlen, falls die Sache vom Gericht landet
Hier der neueste Stand. Habe von meinem Anwalt in Zadar erfahren, das erst nach Zustimmung des Ministerium in Zagreb (zur Eigentum überschreibung an Ausländer)das Finanzamt das Gebäude/Grundstück nach Buchwert den Wert des Hauses schätzt. Ob dies Rechtens ist, werde ich jetzt prüfen lassen, da die Werte sich natürlich nach 3-4 Jahren Wartezeit erheblich geändert haben. Gruss an alle Mitstreiter Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Zitat von Peter NHallo Ratibier, weißt du zufällig, ob (m)ein Einspruch eine Aufschiebende Wirkung hat? oder muss ich erst bezahlen und dann Anwalt/klagen? gruss Peter
Hallo Peter!
Dein Einspruch hätte keine aufschiebende Wirkung. Kroatien lehnt sich sehr stark an das deutsche Steuerrecht an und da ist es genauso (sonst würden wohl auch alle Leute, die klamm sind, mal eben einen Einspruch abgeben)
Übrigens hast Du zu früh gekauft: ab Februar 2009 entfällt die Zustimmung des Minsteriums!
Hallo Bertha! Das ist ja interessant ... und was ist mit denjenigen, die seit Jahren auf einen positiven Bescheid aus Zagreb warten? Werden die Anträge ab Februar 2009 unbeantwortet zurückgeschickt? Ich warte auch seit über 4 Jahren! Grüße von Beate
habe ich von einem Makler. Kann den Newsletter hier leider nicht reinstellen, verstößt wohl gegen den Datenschutz!
Habe die Info aber auch schon von anderer Seite erhalten, evt. hier aus dem Forum?? Ich weiß aber, dass es wirklich stimmt und nicht nur Gerücht ist! Ursprünglich sollte das neue Gesetz bereits im Oktober verabschiedet werden! Vermutlich wird das neue Gesetz verabschiedet, weil Kroatien bald in die EU will!
Jetzt habe ich mich mal selber auf die Suche gemacht und tatsächlich folgenden Artikel gefunden:
Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
Danach soll es Bürgern aus EU Ländern tatsächlich ab 01.02.2009 möglich sein, genauso Grundbesitz und Immobilien in Kroatien erwerben zu können, wie es einheimische Bürger auch können. Wie die "Altfälle" behandelt werden, steht da leider nicht drin. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die Betroffenen sich nach diesem Termin, ins Grundbuch eintragen lassen können.
Hallo Bertha, ich habe per Anwalt Einspruch eingelegt und nicht bezahlt da (lt Anwalt) dies aufschiebende Wirkung hat. Das Fin. Amt hat sich daraufhin gemeldet und wollte nur eine schriftliche Vollmacht haben, das dieser Anwalt im meinem Namen tätig ist. Es wurde ersteinmal keine weitere Zahlungsaufforderung bzw Mahnung gesendet. Ich finde die Einstellung von Fin Amt aber äusserst Ungewöhnlich den Wert eines Objektes erst nach Zustimmung vom Ministerium zu ermitteln--und das auch noch nach "Buchwerten". Ich werde auf jeden Fall bis zum Ende (notfalls klagen) gehen, denn im Gesetzt steht 5% vom Wert des Hauses und nicht Mittelwert von Rijeka bis Dubrovnik. gruss an alle Mitstreiter und Bootsfahrer immer eine Hand breit Wasser unterm Kiel (hatte ich leider vorletzte Woche nicht) Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Ist Dein Anwalt denn auf Steuerrecht spezialisiert?? Ich kann mir nur vorstellen, dass das FA ohne Rechtsgrundlage stillhält, da Du ja unter Umständen zu hoch geschätzt wurdest!
Ich bin aber bereits von mehreren Maklern darauf hingewiesen worden, dass das FA die Höhe des Kaufpreises gerne anzweifelt, da die Einheimischen bei der Angabe des Kaufpreises viel Schmuh machen. Allerdings war auch die Aussage, dass bei Deutschen die Höhe des Kaufpreises eigentlich immer geglaubt wird!
Hallo Christine, mein Anwalt ist der,der mir den kaufvertrag ausgearbeitet hat. Sicherlich kein Fachanwalt. Natürlich ist der Kaufpreis vom Haus gering, dies lag aber an der besonderen Situation auf Vir vor 3-4 Jahren. Noch heute ist dies die günstigste Ecke in HR (am Wasser) deshalb ist jede Mischkalkulation ein Nachteil für alle Vir -ianer. werde jetzt ersteinmal abwarten wie die auf meinen Einspruch reagieren. Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
An alle, wie versprochen melde ich mich wieder wenn die Sache beendet ist. 2 jahre nach meinem Einspruch und nun 5 Jahre nach meinem Kauf, wurde endlich endschieden. Meinem Einspruch wurde nun letzlich in Zagreb stattgegeben. Mal eben so das Doppelte verlangen/festlegen durch die örtlichen Behörden war nicht richtig. Ich brauch jetzt "nur" die 5 % vom Kaufpreis(der reallistisch war) von vor 5 Jahren zahlen. Zahlungsziel wurde mit 2 Wochen angegeben. Zinsen wurden keine fällig. Mein Einspruch hatte aufschiebende Wirkung. Mit der Zustimmung(zum Einspruch) kam die neue Höhe der Grunderwerbsteuer.Die Anwaltskosten musst ich tragen. Wie ich sehe bekommt man auch ohne "Beschleuniger" sein Recht. gruß Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Zitat Mal eben so das Doppelte verlangen/festlegen durch die örtlichen Behörden war nicht richtig.
Bei uns in Blato auf Korcula gilt folgendes. 1. Einheimische Kroaten auf der Insel zahlen 1/3 2. Leute, die nicht von der Insel stammen, z.B. aus Zagreb oder Split, aber auf der Insel ein Haus haben, zahlen 2/3 3. Ausländer, z.B. Deutsche, Österreicher oder in Australien lebende Kroaten zahlen 3/3 Grundsteuer
Kann sich dieses örtliche Grundsteuermodell nach EU Beitritt noch halten ?
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.