.. ob sich die Konsulate in D zu so was hergeben, erfragst Du am besten dort. Was Dich vermutlich aber bewegt, ist die Frage der Rechtswirksamkeit eines nicht in Kroatien abgeschlossenenen Kaufvertrags.Hierzu ist hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass in Kroatien der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags keine Rechtswirksamkeitsvoraussetzung für die Gültigkeit des Kaufvertrags darstellt ( anders als z.B. hier in D ).Ihr könntet demnach Euren Kaufvertrag auch privatschriftlich abschließen, was allerdings nicht zu empfehlen ist. Vorschlag: Ihr einigt Euch über alle Details, bringt das Ergebnis zu Papier und lasst Eure Unterschriften hier in D ( bei einem Notar oder auch Konsulat, falls das möglich und Euch lieber ist ,) beglaubigen. Etwas anderes würde in Kroatien beim Notar auch nicht passieren, weil dort nicht per Gesetz die Mitwirkung des Notars bei der Erstellung (= Formulierung) der Urkunde, sondern lediglich die anschließende Beglaubigung der Unterschrift ( vernünftigerweise) erfolgt.
Wenn ihr beide Kroaten seid, ist das kein Problem. Beim CRO-Konsulat in FFM z.B. kannst du alle Dokumente notariell beglaubigen lassen und das auch noch für kleines Geld. (glaube, 1 Seite = 10,-€)
Stell bitte erst fest,dass das Objekt-Haus,tatsaechlich dem Verkaeufer gehoert,und nicht belastet ist. Vertrag unterschreiben ist kein Problem aber die Kohle auf ein uebergangs Konto,aufbewahren,wo nur der Kauefer und Verkaufer nur gemeinsamm zugreufen koennen bei Objekt uebergabe,ansonsten, kan was leicht daneben gehen. Ein treffen mit Nacbarn des Hauses ist zu empfehlen,um zu erfahren ob alles mit rechten Dingen zugeht. Vorsicht ist die Mutter der Sicherheit
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
hallo Pino, alles , was Du schreibst, ist zutreffend - war aber nicht die Frage. Über die Sicher-/Un-/heit beim Kauf einer Immobilie - auch - in Kroatien gibt es hier genügend Hinweise, die Tatty alle bei der Unterzeichnung des Vor-vertrags - NB: in Kroatien! - beachtet hat ( oder auch nicht). Wenn der Vorvertrag irgendeinen Sinn macht, ist er unter den Parteien auch bindend , enthält lediglich eine Bestimmung, die jetzt wohl eingetreten sein wird, so dass der Haupt-vertrag nun abgeschlossen werden kann.
Zitat von Rassmushallo Pino, alles , was Du schreibst, ist zutreffend - war aber nicht die Frage. Über die Sicher-/Un-/heit beim Kauf einer Immobilie - auch - in Kroatien gibt es hier genügend Hinweise, die Tatty alle bei der Unterzeichnung des Vor-vertrags - NB: in Kroatien! - beachtet hat ( oder auch nicht). Wenn der Vorvertrag irgendeinen Sinn macht, ist er unter den Parteien auch bindend , enthält lediglich eine Bestimmung, die jetzt wohl eingetreten sein wird, so dass der Haupt-vertrag nun abgeschlossen werden kann.
Das ist schon richtig,aber auch ein vorvertrag,kann zwischen einen gutglaubigen und einem Betrueger geschlossen werden. In Zagreb sind Wohnungen von Untermieter(gefaelschte Ausweis) an Naive,verkauft worden,und die schauen heute in die Roehre.
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