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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 86 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

15.05.2008 11:05
#21 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Im deutschen Text würde ich nur unten "für die Dauer des Aufenthalts von.....bis......in der Republik Kroatien" einfügen und im kroatischen Text dann ganz unten nur "u Republici Hravtskoj od......do....." anhängen. Dass es sich bei einem Zeitraum von 2-3 Wochen um Urlaub handelt, dürfte wohl klar sein.

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schuster 2 Offline



Beiträge: 93

15.05.2008 11:12
#22 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Super Vera!

Ich glaube, damit haben wir dann alle Spatzen gefangen.

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

15.05.2008 12:04
#23 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
In Antwort auf:
Super Vera!

Ich glaube, damit haben wir dann alle Spatzen gefangen.

Nur die Österreichischen sitzen noch immer (trotz 4 eMails an den Bürgerservice resp. Einwohnermeldeamt) in bester Beamtenmanier auf dem Dach des Magistrats
Motto: "Aus Schaden (Bürgermeister) wird man nicht immer klug"
elbsegler Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 879

15.05.2008 12:56
#24 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Ich nehme in diesem Jahr keine Minderjährigen ohne Begleitung mit.

Aber für alle anderen: https://www.forum-kroatien.de/t522673f117...ch-Korcula.html



nur noch 34 Tage bis Korcula

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

15.05.2008 14:58
#25 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
@Vera
Ist die Erklärung so richtig ?
(oder gehört etwas geändert )
Dateianlage:
Vollmacht .txt
Angefügte Bilder:
Zwischenablage01.jpg  
Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

15.05.2008 18:11
#26 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Ich würde mal ja sagen, aber ich bin kein Experte...

Zu deinem Dilemma mit den Mails: Statt zu warten, bis das Amt dir zurückschreibt, kannnst du doch einfach da anrufen und dir wird sofort geholfen.

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reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

15.05.2008 18:23
#27 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
In Antwort auf:
Zu deinem Dilemma mit den Mails: Statt zu warten, bis das Amt dir zurückschreibt, kannnst du doch einfach da anrufen und dir wird sofort geholfen


Kostet Geld, (kennst Du den Buchbinder Wanninger ??) und wenn es schon eine Abteilung gibt, die sich Bürgerservice schimpft, und unser Steuergeld verbraucht, so kann man doch erwarten, daß diese auch dafür tätig wird
(Könnte notfalls auch zu Fuß hingehen...... )
So werde ich aber, da es für mich eigentlich nebensächlich ist, und nur eine Bekannte betrifft, noch 4 Tage je 2 Mails schicken, und dann einen Lesebrief verfassen (kostet ja nix außer Zeit ........)
Mautom Offline



Beiträge: 3

16.05.2008 08:51
#28 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo zusammen!

Ich habe mich gerade eben angemeldet, weil ich Euch zu danken habe, bin durch diese Diskussion auf den Umstand des Beglaubigten Zettel Papiers aufmerksam geworden; Ich kann auch was zur Lösung für Österreicher beitragen.

Definitiv, dass ist hier ja bereits herausgekommen, wird dieser Schrieb benötigt.

Meine Quellen für das folgende sind mein Reisebüro, das Kroatische Konsulat in Graz und das Aussenministerium in Wien.

Jeder unter-18-jährige, der nicht mit Erziehungsberechtigten unterwegs ist, gilt als alleinreisend.
Der Vordruck, der über den ÖAMTC erhältlich ist (hier bereits mehrmals verlinkt) ist ausreichend.
Keinen Vordruck brauchen Mitglieder einer Reisegruppe wie Schule oder Verein, wobei dann der Reiseleiter eine Liste der Reiseteilnehmer, vom Vereinsvorstand/Schuldirektion abgestempelt und bestätigt, mithaben muß, ACHTUNG: Beim Verein, was jetzt auch auf mich zutrifft, gehen die Aussagen der Quellen auseinander, hier nehme ich zur Sicherheit die vorgenannten Zettel mit.
Bei allen anderen Formen der Reise muss diese Vollmacht der Jugendliche mitführen, sein Reisepass und der Reisepass desjenigen, auf den die Vollmacht übertragen wird, muss gültig sein (Personalausweiß nicht möglich - auch wenns auf dem Zettel obensteht).
Die Beglaubigung kann in Österreich NUR ein Notar oder Gericht ausstellen, Kosten ca. 26 Euro. ACHTUNG: Die Unterschrift darf erst neben dem Notar geleistet werden, ausserdem hat der Erziehungsberechtigte ebenfalls seine Identität dem Notar nachzuweisen (Führerschein, Pass, etc.)
Bei Gruppenreisen (wo kein enger Bekannter des Jugendlichen dabei ist, empfiehlt es sich, als Bevollmächtigten den Reiseleiter einzusetzen.

Zum Abschluss eine kleine Anekdote vom sehr feundlichen Sachbearbeiter im Aussenministerium:
Eine Beglaubigung für das Ausland (nicht nur Kroatien) muss, damit sie Rechtsgültigkeit hat, vom Notar an das Landesgericht, von da zum Aussenministerium und von dort zur Botschaft weitergeleitet werden. Denn dem Beamten im Zielland (in unserem Fall: Kroatischer Zöllner) ist nicht zuzumuten, jegliche Siegel als Echt zu erkennen.

So weit, so gut.

Kosten und Zeitaufwand enorm und teurer als die meisten Urlaubsreisen. Kroatien ist sich dessen bewusst und verzichtet auf diesen Amtsweg, es "reicht" die erste Beglaubigung, wobei rechtlich gesehen, diese eben das Papier nicht Wert ist, auf dem sie gestempelt ist, Aber Kroatien verlangt es.

Noch ein Tipp: Diese zusätlichen Papiere nicht direkt im Pass mitführen, sondern nur auf Verlangen vorweisen, alles andere bringt die Kameraden nur auf blöde Ideen und verzögert die Abfertigung.
Da ich eine Reisegruppe mit 42 Personen habe, und wir mitten in der Nacht die Grenze passieren, gehen alle davon aus, dass der Bus durchgewunken wird, aber wenn kontrolliert wird, wäre es gut, alles mitzuhaben, sonst steht jemand zwischen Slowenien und Kroatien auf der Strasse...

Liebe Grüße
Tom

Tikap Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 3.459

17.05.2008 11:43
#29 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo Tom!

Deine Vorsicht ist berechtigt, denn ich bin schon oft mit dem Bus nach Kroatien und habe die Grenzen immer nachts passiert, aber die Busse wurden fast immer kontrolliert und Leute ohne die richtigen Papiere (vor allem ungültige Pässe) auch mitten in der Nacht aus dem Bus gezogen und nach Hause bzw. zum Konsulat des Heimatlandes geschickt.

Also Busreisen nicht auf die leichte Schulter nehmen unter dem Motto "Wir werden schon durchgewunken". Das passiert bei Bussen VIEL seltener als bei Privatautos.

LG

Tikap

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

17.05.2008 12:34
#30 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
In Antwort auf:
Also Busreisen nicht auf die leichte Schulter nehmen unter dem Motto "Wir werden schon durchgewunken". Das passiert bei Bussen VIEL seltener als bei Privatautos.

Wobei aber vermutlich zwischen der Gastarbeiter-Bussen (Volksmund "Knoblauch-Express") und (devisenbringenden) Touristen-Bussen unterschieden wird ??????
Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

17.05.2008 12:47
#31 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Zitat von reini62

Wobei aber vermutlich zwischen der Gastarbeiter-Bussen (Volksmund "Knoblauch-Express") und (devisenbringenden) Touristen-Bussen unterschieden wird ??????


Das dürfte so sein. Vermutlich wird auch weniger streng geprüft, wenn ein Jugendreiseveranstalter mit einer Busladung von Jugendlichen ankommt, denn da haben ja die Eltern die Reise bezahlt und somit genehmigt und ihre Kinder in die Obhut der Betreuer übergeben.

Trotzdem lasse ich mir den Wisch beglaubigen, da ich mir dann keine weiteren Gedanken machen muss, ob nun alles gut läuft...

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reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

17.05.2008 13:17
#32 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
In Antwort auf:
wenn ein Jugendreiseveranstalter mit einer Busladung von Jugendlichen ankommt, denn da haben ja die Eltern die Reise bezahlt und somit genehmigt und ihre Kinder in die Obhut der Betreuer übergeben.

Aber der Veranstalter (bzw. Bäderbus) nimmt ohne "den beglaubigten Wisch" die Jugendlichen gar nicht mit ......

Auch im Zug dürfte mehr und genauer kontrolliert werden.
Bekannte wurden vom österreichischen Grenzer aufmerksam gemacht, daß der Reisepaß abgelaufen war. Einreise mit dem Auto in SLO unf CRO null Problemo. Einige Tage später endete die selbe Fahrt mit dem Zug bereits in Villach
Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

17.05.2008 14:30
#33 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten


Ist die Welt krank geworden.

Ich habe früher unsere Tochter schon mit 3 Jahren alleine nach Zagreb geschickt.
Da kam ne Stewardess am Flughafen und hat das Kind mitgenommen
In Zagreb wurde die Kleine dann von den Großeltern abgeholt und gut war’s.

Jetzt brauchen die Großeltern schon ne Vollmacht, wenn sie mit den Enkelkindern im Park spazieren gehen wollen

Gilt der Quatsch auch innerhalb der EU ??
Dann dürfte ein 17jähriger theoretisch gar nicht mehr alleine nach Paris oder London fahren – so als WE-Tripp

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

17.05.2008 14:31
#34 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Aber der Veranstalter (bzw. Bäderbus) nimmt ohne "den beglaubigten Wisch" die Jugendlichen gar nicht mit ......


Denkste! Ich hab doch da angerufen und gefragt, ob sie von der Änderung wissen, weil ich da immer so meine Zweifel habe, dass die Infos so fließen, wie sie sollten. Die Dame meinte nur, das sei ihr bekannt, aber es sei in dem Fall der organisierten Jugendreisen nicht nötig, weil die Reisen durch die Eltern gebucht und somit schon genehmigt worden wären.

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Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

17.05.2008 14:34
#35 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
Zitat von Ratibier

Gilt der Quatsch auch innerhalb der EU ??
Dann dürfte ein 17jähriger theoretisch gar nicht mehr alleine nach Paris oder London fahren – so als WE-Tripp


In Spanien brauchen Jugendliche unter 16 Jahren eine Vollmacht der Eltern. Die muss aber nicht beglaubigt oder gar in der Landessprache verfasst sein. Wie das in anderen Ländern ist, habe ich noch nicht nachgeguckt. Man muss ja nicht immer alles wissen.

Edit: schon wieder falsch...In Spanien brauchen Kinder unter 15 eine polizeilich beglaubigte Vollmacht möglichst mit spanischer Übersetzung.

Und jetzt hab ich doch noch extra nachgeguckt. Bei Frankreich steht nix drin und in England gelten keine besonderen Vorschriften für die Einreise minderjähriger Jugendlicher. Soviel zur EU!

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Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

17.05.2008 14:47
#36 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Zusätzlich ist noch folgendes zu beachten:

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer (auch Jugendliche) nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen. (Quelle:AA)

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

17.05.2008 14:52
#37 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
In Antwort auf:

Jetzt brauchen die Großeltern schon ne Vollmacht, wenn sie mit den Enkelkindern im Park spazieren gehen wollen

Sicher nicht, das Enkelkind kann auch das Kind sein, die moderne Medizin machts möglich, daß noch 60 jährige Kinder bekommen....
Trotzdem, wie einige Vorfälle zeigten, ist es gar nicht so verkehrt, wenn ich nachweisen kann, daß es mein (Enkel)Kind ist
In Antwort auf:
Denkste! Ich hab doch da angerufen und gefragt, ob sie von der Änderung wissen,
Beim Bäderbusveranstalter Vorderegger/Raml-Reisen wurden wir sofort (bevor ich es im Forum fand) darauf hingewiesen, obwohl " die Reisen durch die Eltern gebucht und somit schon genehmigt worden wären"
In Antwort auf:
Das ist ja auch kein ausgesprochener Jugendreiseveranstalter. Da ist mir schon klar, dass das evtl. anders läuft. Bei Ruf oder Höffmann in Deutschland fahren ja ausschließlich Jugendliche mit.

Die werden auch noch umdenken, wenn ihnen die Einreise verwehrt wird (siehe "abgelaufene §57A Begutachtungsplakette" Thread)
Maßgebend ist die Meinung (und Laune) des Grenzers, der sich im Recht fühlt
Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

17.05.2008 14:53
#38 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Zitat von Soline1
Zusätzlich ist noch folgendes zu beachten:
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer (auch Jugendliche) nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen. (Quelle:AA)


Diesen Satz kenne ich zwar, aber das kann ja auch eigentlich nur ein Witz sein. Die Jugendlichen buchen über einen Veranstalter eine Reise mit Vollverpflegung, buchen ihre Ausflüge bereits von zu Hause, sind nachweislich krankenversichert und haben natürlich nur ein Taschengeld dabei. Mehr brauchen sie ja auch nicht. Ich denke mal, dass auch hier Ausnahmeregelungen gelten...

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Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.645

17.05.2008 14:56
#39 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Beim Bäderbusveranstalter Vorderegger/Raml-Reisen wurden wir sofort (bevor ich es im Forum fand) darauf hingewiesen


Das ist ja auch kein ausgesprochener Jugendreiseveranstalter. Da ist mir schon klar, dass das evtl. anders läuft. Bei Ruf oder Höffmann in Deutschland fahren ja ausschließlich Jugendliche mit.

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Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

17.05.2008 15:01
#40 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Zitat von Vera
Diesen Satz kenne ich zwar, aber das kann ja auch eigentlich nur ein Witz sein.



Diesen "Witz" hat man sich hier ausgedacht:

http://www.vlada.hr/

und hier mit Mehrheit beschlossen:

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

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