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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 86 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

17.05.2008 15:06
#41 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Zitat von Soline1

Zitat von Vera
Diesen Satz kenne ich zwar, aber das kann ja auch eigentlich nur ein Witz sein.


Diesen "Witz" hat man sich hier ausgedacht:
http://www.vlada.hr/
und hier mit Mehrheit beschlossen:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe




Die Regelung mit dem Tagessatz von 100 bzw. 50 € besteht ja schon seit einigen Jahren und nicht erst seit Januar. Ich meinte mit dem Witz nur, dass sie für den Fall von Jugendreisen wohl nicht angewandt werden kann, oder sollte ich meiner Tochter jetzt 700 € Taschengeld für zwei Wochen mit auf den Weg geben?

________________________
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Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

17.05.2008 15:28
#42 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten


Wie hast du da überhaupt was gefunden???
Die Seite ist ne Katastrophe

Wenn das aber stimmen würde, wäre das der größte Blödsinn, den sich je einer ausgedacht hat
zumal der Aufwand für die Kontrollen gar nicht zu bewältigen wäre

Da ist die Bezeichnung "Kranke Welt" schon fast untertrieben

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

17.05.2008 15:46
#43 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

@Ratibier

Gefunden habe ich es hier unter der Rubrik "sonstiges":
Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe

Und die vorher Genannten, haben sich das mal ausgedacht. Achte aber auf die Formulierung "können".

@Vera
Es ist nicht nötig deiner Tochter 700,00 Euro mitzugeben. Eine Kreditkarte reicht bestimmt, um ganz sicher zu sein. Es kommt aber sicher auch darauf an, mit wem sie einreist.

Ratibier Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 7.607

17.05.2008 16:18
#44 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten


Dass das in der Praxis nicht verlangt wird, ist mir auch klar, aber hier regen sich schon welche auf, wegen der Maut in Slowenien und bezeichnen das als Diskriminierung.

In Kroatien müsste aber ne 4-köpfige Familie theoretisch an der Grenze nachweisen können, dass sie über 8400,-€ verfügt, wenn sie drei Wochen auf dem CP zelten will und das ist in CRO für viele – ein Jahresgehalt.

Solche Gesetze zu verabschieden ist zumindest weltfremd, wenn nicht schon idiotisch

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

17.05.2008 16:53
#45 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Noch ein Unsinn vom Auswärtigen Amt:

Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, ......

Der/die Verfasser ( ev. Ferialpraktikant ?) kennen wohl den Unterschied zwischen sollen und müssen nicht ....
Ein Veterinärausweis ist wohl eher zum Unterschied vm "Europäischen Heimtierausweis" der Ausweis eines Tierarztes?

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

20.05.2008 09:12
#46 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
Nachdem ich vergeblich versuchte, den Salzburger Bürger "Service " aus dem wohlverdienten Büroschlaf zu reißen, bzw. die Bürohengste auf Trab zu bringen (eventuell sind diese aber anderweitig beschäftigt, dazu paßt u. U. auch diese ORF Meldung:)
In Antwort auf:
Peinlich: Bürohengst surft auf Sexseite
Wenn Angestellte vom Bürocomputer aus Sexseiten im Internet abrufen und das bekannt wird, ist es auch für die betroffenen Firmen peinlich. Der .... AG ist genau dies passiert. Interesse an Bordell-Öffnungszeiten Datenschützer der ARGE Daten in Wien haben herausgefunden, dass ein Mitarbeiter des Landesenergieversorgers während der Dienstzeit eindeutig nicht-Dienstliches angesehen hat.



Habe ich mich auch bei der deutschen Nachbarstadt umgehört, und erhielt prompt fogende Antwort:
In Antwort auf:
>
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nationalität spielt bei der Beglaubigung keine Rolle. Die Gebühr beträgt
5 Euro.
>

--

Mit freundlichen Gruessen
Wolfgang Hartenboden
Telefon-Durchwahl: +49 (8654) 6309-27
E-Mail persönlich: wolfgang.hartenboden@freilassing.de
E-Mail Abteilung : soziales@freilassing.de

Stadt Freilassing
Münchener Str. 15
83395 Freilassing
Telefon: +49 (8654) 6309-0
Telefax: +49 (8654) 6309-11
Internet: http://www.freilassing.de
E-Mail : rathaus@freilassing.de




Die dürfte für alle Forummitglieder, welche im deutschen Grenzgebiet wohnen von Interessse sein
uleli Offline



Beiträge: 30

11.06.2008 07:34
#47 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo, bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen - und habe jetzt VOLL DIE FRAGEZEICHEN

SOS, bitte Hilfe zu 3 Fragen (sorry, habe das den bisherigen Beiträgen noch nicht entnehmen können):

1) Vera und noch wer (?) (Herzlichen Dank) haben ja die Vollmachttexte als Vorlage angehängt - wie soll ich als Nichtkroatin (also keine kroatischen Sprachekenntnisse)den kroatischen Vordruck ausfüllen? Und welcher Bürgerservice-Beamte beglaubigt einen Text, den er nicht lesen kann?

2) s. folgendes Zitat

Bei allen anderen Formen der Reise muss diese Vollmacht der Jugendliche mitführen, sein Reisepass und der Reisepass desjenigen, auf den die Vollmacht übertragen wird, muss gültig sein (Personalausweiß nicht möglich - auch wenns auf dem Zettel obensteht

heißt das , ich (Deutsche, nehme meine 15j. Nichte mit), muss RP haben? lt.ADAC und allen Reiseführern reicht PA??Wir fahren in 2 Wochen - kriegt man so schnell noch einen RP?

3) Was muss meine Nichte denn als "ausreichende Mittel" mitnehmen: eine Kreditkarte von wem? Sie als Minderjährige hat doch keine? Und die Eltern werden sich wohl bei aller Liebe hüten, ihr eine anzuvertrauen??

Danke für Licht im Fragezeichendschungel im Voraus

Gruß Uleli

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

11.06.2008 07:53
#48 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo Uleli,

1. Richte dich beim Ausfüllen doch einfach nach dem deutschen Text. Die Reihenfolge ist doch die gleiche. Der Bürgerservice-Beamte beglaubigt nur deine Unterschrift und nicht den ganzen Text, darum darfst du erst auf dem Amt unterschrieben.

2. Ein Kinderausweis reicht völlig aus für deine Nichte.

3.Da du im Urlaub das Sorgerecht hast, musst in dem Fall auch du die Mittel nachweisen, nehme ich an.

Gruß Vera

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schuster 2 Offline



Beiträge: 93

11.06.2008 08:34
#49 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo Vera,

ich hab mich als Städtischer mal bei unserem Meldeamt bezüglich des Kinderausweises erkundigt.
Seit zwei Jahren werden die bisher altbekannten Kinderausweise nicht mehr ausgestellt. Stattdessen
gibt es den Kinderreisepass, den aber nur bis zum 12. Lebensjahr. Danach kommt der BPA oder RP.
Die bisher ausgestellten Kinderausweise, die noch Gültigkeit besitzen, werden in den meisten
Ländern, wie z.B. Türkei weiterhin anerkannt. Man konnte mir aber nicht sagen, ob dies auch für
Kroatien zutrifft. Meine Tochter ist 11Jahre und besitzt diesen Kinderreisepass.

Gruß
Schuster

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

11.06.2008 08:38
#50 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo Schuster,

meine Tochter hat noch den Kinderausweis. Im Jahr 2005 wurde der ja noch verlängert, daher gilt er bis 2011. Und da Ulelis Nichte 15 ist, hat sie diesen Ausweis natürlich auch noch.

Aber ein BPA oder RP mit 12? Das habe ich noch nicht gehört. Ist das jetzt neu?

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AndreaR Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 36

11.06.2008 08:54
#51 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten: - die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes, - Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.

Ich habe gelesen,dass die Kroaten es nicht mehr verlangen( siehe rot),daher erst vielleicht nochmal nachfragen...

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

11.06.2008 08:58
#52 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Ich habe das hier im Forum auch gelesen. Eine Quelle stand leider nicht dabei. Auf den Seiten des auswärtigen Amtes sowie der deutschen Botschaft in Zagreb steht es auch immer noch. Daher werde ich die Summe von 1,50 € investieren und auf Nummer Sicher gehen.

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schuster 2 Offline



Beiträge: 93

11.06.2008 10:42
#53 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo Vera,
das mit 12 Jahren ist relativ neu. Es geht jetzt eigentlich nur darum, ob ein vorhandener ausgestellter
und gültiger Kinderausweis bei einer 15jährigen in Kroatien anerkannt wird. In vielen Urlaubsländer
wie die Türkei wird dieses Dokument anerkannt. Kroatien?

Gruß
Schuster

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

11.06.2008 11:13
#54 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Natürlich wird der Kinderausweis anerkannt. Das steht auch so in den Einreisebstimmungen.

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uleli Offline



Beiträge: 30

11.06.2008 22:01
#55 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Hallo zusammen,

Danke soweit erst mal, habe jetzt alles klar bis auf obiges Zitat (aus einem der vorherigen Beiträge zur Einreise Minderjähriger)- ich kopiere es nochmal:

Bei allen anderen Formen der Reise muss diese Vollmacht der Jugendliche mitführen, sein Reisepass und der Reisepass desjenigen, auf den die Vollmacht übertragen wird, muss gültig sein (Personalausweiß nicht möglich - auch wenns auf dem Zettel obensteht

Demnach geht es nicht um die Frage des Reisepass für die Kinder, sondern Reisepass desjenigen, auf den die Vollmacht übertragen wird - das bin ich und ICH habe keinen RP

Die Kinder haben beide einen Kinderreisepass, das ist erledigt. Aber mit obiger Formulierung bekäme ich - nur mit meinem üblicherweise bei Einreise ausreichenden Perso -Ärger. Oder verstehe ich da was nicht??
Bzw. kann es sein, dass der Beitrag von einem Österreicher kommt und österreichische Touristen grundsätzlich anders als deutsche einen RP haben müssen - unabhängig von der Mitnahme "fremder" Kinder?

Gruß Uleli

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

11.06.2008 22:47
#56 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Bei allen anderen Formen der Reise muss diese Vollmacht der Jugendliche mitführen, sein Reisepass und der Reisepass desjenigen, auf den die Vollmacht übertragen wird, muss gültig sein (Personalausweiß nicht möglich - auch wenns auf dem Zettel obensteht


Das hat ein Österreicher geschrieben. Möglicherweise gilt für diese eine andere Vorschrift. So dürfen Österreicher ja auch mit einem nicht länger als 5 Jahre abgelaufenen Reisepass in Kroatien einreisen.

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uleli Offline



Beiträge: 30

12.06.2008 08:50
#57 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

OK, Danke!! Werde beim kr. Tourismusbüro nachfragen - dann bin ich auf der sicheren Seite und kann ggf. noch mal Infos hier eingeben.

Uleli

uleli Offline



Beiträge: 30

12.06.2008 09:30
#58 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

Habe gerade mit dem kroatischen Konsulat gesprochen – die wissen`s ja wohl am genauesten:



- eine deutsche Vollmacht reicht (ohne kr. Übersetzung)

- sie muss NICHT beglaubigt sein

- es MUSS ein Kinderreisepass vorhanden sein, da in den meisten Fällen die Kinderausweise (grünes Faltblatt) etliche Jahre alt sind und damit halt auch das Foto (es geht also um das möglichst aktuelle Foto, ist ja auch logisch, so wie die sich verändern)

- bei Zeitdruck reicht ein vorläufig ausgestellter KRP



Gruß Uleli

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

12.06.2008 10:13
#59 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten
Dank für die Info.

Ich finde das einfach klasse. Mitte Mai haben sie mir in Berlin noch erzählt, dass man eine beglaubigte Vollmacht in kroatischer Sprache haben muss. Die lassen sich alle vier Wochen irgendwas Neues einfallen und auf den zuständigen Infomationsseiten findet man aber nichts darüber. Wer nicht zufällig eine kroatische Zeitung im Internet entziffern kann, tappt irgendwie im Dunkeln. Irgendwo fiel mal der Ausdruck Bananenrepublik. Ich glaube fast, das trifft hier zu.

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uleli Offline



Beiträge: 30

12.06.2008 23:39
#60 RE: Mitnahme Minderjährige nach Kroatien Antworten

...es kommt noch besser: meine Schwester, mittlerweile angesteckt von der Hin und Her "So oder besser doch so" Raterei, rief ca 1 Stunde nach mir auch beim Konsulat an. Der Beamte erzählte ihr zutiefst überzeugt (wie seine Kollegin vorher mir) wieder was anderes: Kinderausweis der Nichte/bzw. generell Minderjähriger geht doch, Foto egal, aber bitte Kopie der elterlichen Personalausweise und Geburtsurkunde der Nichte/ Beglaubigung zwar nicht (das sei zwar Gesetz, aber man habe "interne" Absprachen es nicht einzufordern an der Grenze). Aber: natürlich die Vollmacht auch in kroatisch (merke: seine Kollegin eine Stunde vorher zu mir: Nein, keine Übersetzung).

Was lernen wir daraus; wir nehmen jetzt zur Beruhigung der aufgewühlten Nerven quer Beet an Papieren alles mit, was auch nur im Entferntesten eingefordert werden KÖNNTE, quasi als Placebo. Wir werden wahrscheinlich eher wieder wie Luft behandelt : beim letzten Besuch hat´s keinen an der Grenze gejuckt wer wir sind und so - wir sind mit einer gewissen arroganten Ignoranz durchgewunken worden.Und wenn sie die EM packensind sie vielleicht ne zeitlang lockerer so wie die Deutschen vor 2 Jahren

Was bleibt als Moral der Geschicht:nach dem Hin und Her: Bürokraten sind überall gleich...Hauptsache Kraotien ist so wunderschön wie eh und je und schön warm

Uleli

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