normale Transport-Anhänger müssen sowohl ein eigenes Kennzeichen, eine jeweils gültige HU und eine Haftpflichtversicherung haben. So ist das ja auch im Gesetzestext nachvollzierbar.
Trailer für Sportgeräte müssen zwar ebenfalls eine gültige HU und ein eigenes Kennzeichen, jedoch keine eigene Haftpflichtversicherung haben ! Früher mussten die nicht einmal ein eigenes Kennzeichen haben, da bekamen sie das gleiche wie das Zugfahrzeug.
Das mit dem TÜV ist völlig normal - Du bekommst die Plakette nur für den normalen HU-Zyklus, sonst könnte man sich, wie das früher war, durch ständiges Überziehen der HU-Fälligkeit immer wieder mal eine HU sparen ....
Aber jetzt bringe ich es mal (wieder) richtig heftig :
Trailer am Zugfahrzeug = Trailer beim Zugfahrzeug mit haftpflichtversichert Trailer steht alleine mit Boot drauf = Trailer beim Boot mit haftpflichtversichert Trailer steht abgekuppelt und ohne Boot rum = Trailer nicht versichert
Jeder mag nun für sich entscheiden, ob er eine Trailerhaftpflichtversicherung für sinnvoll hält ...
Zitat von F. RinkAber jetzt bringe ich es mal (wieder) richtig heftig : Trailer am Zugfahrzeug = Trailer beim Zugfahrzeug mit haftpflichtversichert Trailer steht alleine mit Boot drauf = Trailer beim Boot mit haftpflichtversichert Trailer steht abgekuppelt und ohne Boot rum = Trailer nicht versichert Jeder mag nun für sich entscheiden, ob er eine Trailerhaftpflichtversicherung für sinnvoll hält ...
Ich lese immer nur von Haftpflicht. Was ist denn mit einer Kaskoversicherung, wenn der Trailer mal beschädigt oder gestohlen wird?
Es könnte doch jemand drüber stolpern und sich die Birne einschlagen
Ernst bei Seite, so abartig wäre das nicht, den Trailer zu versichern.
Mir hat hier auf dem Firmengelände jemand die Hydraulik am Anhänger ausgebaut - Gott sei Dank an dem, der Vollkasko hat. Das war ein Schaden von knapp 1000,-€
Der Trailer hat immerhin 3 oder 4000,-€ gekostet und ist nicht versichert
Edit-> Der 2,5 t Anhänger kostet im Jahr 32,-€ !!! Vollkasko 300,-SB Teilkasko ohne SB
Zitat von F. Rink Alles komplett einschl. Voll- und Teilkasko ????
Ich wundere mich doch selbst Habe eben beim Vers.-Fuzy wegen Trailer angerufen. Der könnte mir ohne KFZ-Schein keine Auskunft geben und der Schein ist vermutlich in CRO
Ich möchte ja Deine Angaben keinesfalls in Zweifel ziehen, aber dieser Betrag riecht mir doch eher nach der Haftpflichtversicherung alleine. Du kannst mir ja mal schreiben, wenn Du diesen Betrag bestätigt bekommst.
Hallo Korallen,bei uns in der BRD ist das genauso wie Fred das schreibt.Nun such mal weiter jemanden der freiwillig 500-600 Km mit 80 Kmh zuckelt. Gruß Ralf
[Das Leben ist schön,dann ist es Teuer,es geht auch billiger aber dann ist es nicht mehr schön!]
die Rückfragen bei Allianz und HDI ergab folgendes Bild:
1.) auf Wunsch versichern die Beiden alles was Ihr wollt, im Notfall sogar jeder einzelnen Reifen des Trailers. Ist halt immer eine Frage des Preises.
2.) Ein Kraftfahrzeuganhänger der, bauartbedingt, nur für Sportgeräte (Boote, Pferde, Motorräder etc.) zugelassen ist muss nicht extra versichert werden.
3.) Der unter 2.) genannte Anhänger bekommt in D ein Nummernschild mit grüner Schrift und ist TÜV-pflichtig.
4.) Der Anhänger ist fest mit dem Zugfahrzeug verbunden = Im Schadensfall tritt die Haftpflicht des Zugfahrzeugs für den entstandenen Schaden ein.
5.) Trailer steht allein mit Boot drauf = In der Versicherungspolice des Bootes prüfen ob der Trailer mitversichert ist !!! Wenn nicht, s.Pkt. 6
6.) Trailer steht allein in der Gegend rum = Separate Versicherung nötig (HDI bietet z.Zt. Haftpflicht für € 26,00 p.a. bei < 0,8 to), ansonsten haftet der Eigentümer persönlich.
Zitat von F. RinkIch möchte ja Deine Angaben keinesfalls in Zweifel ziehen, aber dieser Betrag riecht mir doch eher nach der Haftpflichtversicherung alleine. Du kannst mir ja mal schreiben, wenn Du diesen Betrag bestätigt bekommst.
Wollte dir den Vertrag einscanen und sehe gerade, dass du wieder Recht hast.
Der 32,-€ Vertrag ist aus 2001, als ich das Teil gekauft habe
In 2008 waren es schon 68,91 € incl. Kasko Vermutlich wegen den Schäden
Kurz mal zu der Versicherung. Die Auskunft einer Versicherung und die tatsächliche Abwicklung in einem Schadensfall sind immer zwei paar Schuhe. Da ich in der PKW-Anhängerbranche (Vermietung)tätig bin, werde ich wöchentlich mit der Problematik Schadensbegleichung konfrontiert.
Die übliche Abwicklung der Schäden bei der Konstellation "Halter Zugfahrzeug und Halter Trailer sind nicht ein und die selbe Person" und das trifft ja bei dieser Diskussion zu, sieht wie folgt aus:
Der Fahrer fährt mit angehängtem Trailer zu schnell in die Kurve, der Trailer (Anhänger) kippt um, wird selber beschädigt und schleudert noch gegen ein geparktes Auto. In diesem Fall geht die Schadensverursachung von dem ziehenden Fahrzeug aus, so dass die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges alle Fremdschäden (am Trailer, an der Ladung und am geparkten Auto) zahlen muss. Hier ist nicht relevant, ob oder wie der Trailer oder die Ladung versichert sind.
-Fall 2 Der Fahrer fährt mit angehängtem Trailer an der Kreuzung auf ein Fahrzeug auf und gibt an, die Bremsen des Trailers haben nicht gegriffen und er wurde hierdurch auf seinen Vordermann geschoben. Hier wird in erster Linie die Versicherung des Trailers in Anspruch genommen, weil die Schadensverursachung von diesem ausgeht. Zweifelt man an den Aussagen des Fahrers, kann man höchstens versuchen, durch ein Gutachten das Gegenteil zu beweisen. Fakt ist aber, dass die Trailerversicherung zahlen muss, damit die Geschädigten nicht unnötig lange auf ihre Schadensbegleichung warten müssen.
-Fall 3 Der Fahrer fährt mit seinem Trailer (Anhänger mit Hochplane) in eine Tiefgarage oder gegen eine Brückenunterführung, weil er die Durchfahrthöhe nicht beachtet hat. Hier verweigern in 99% aller Fälle die Versicherungen eine Kostenübernahme und der Fahrer bleibt auf den Kosten sitzen weil er grob fahrlässig gehandelt hat.
-Fall 4 Der Fahrer hängt den Trailer ab, schiebt ihn zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto. Hier ist die private Haftpflichtversicherung des Fahrers (wenn er eine hat, sonst ist er pers. haftend) zur Schadensbegleichung verpflichtet, da die Schadensverursachung von der "Person" Fahrer ausgeht und er die treibende Kraft ist, welche den Anhänger bewegt.
-Fall 5 Der Trailer steht auf einem Parkplatz und ist normal gegen Wegrollen gesichert, wird aber durch starken Wind gegen ein parkendes Auto gedrückt. Jetzt tritt die Versicherung des Trailers zur Schadensbegleichung ein. Sollte keine bestehen und ist der Trailer auch anderweitig nicht mitversichert, ist der Halter privat haftend.
Wie gesagt, dieses sind nur ein paar Beispiele, die aber schon zigmal tatsächlich passiert sind und die immer wieder gleich geendet haben.
Daher empfehle ich trotz gut gemeinter freundschaftlicher Dienste, vorher genau zu klären, wie und was versichert ist. Denn das wissen wir alle, wenn es ums Geld geht hört die Freundschaft schnell auf und ein Unfall passiert auch schnell und auch gerade dann, wenn ich eine freundschaftliche Dienstleistung übernehme und fremdes Eigentum befördere.
Ich fahre am 19-AUGUST-2008 nach Zadar koennte also das Boot mitnehmen allerdings reichen 50.- Box fuer den Umweg nicht aus.
Lass dich nicht verrueckt machen wegen dem Zoll oder so...hab schon oefters ein Boot ueberfuehrt...wenn Zulassung und Papiere OK sind ist das kein Problem.haftung ist ne andere sache aber das kann man vertraglich regeln... Ahoi
In Antwort auf:3.) Der unter 2.) genannte Anhänger bekommt in D ein Nummernschild mit grüner Schrift und ist TÜV-pflichtig.
Das mit dem grünen Kennzeichen stimmt nicht (mehr). Meine Zulassungsstelle hat das bestätigt.
Seit wann ist es dann so und wo ist das nachzulesen? Meinen Trailer habe ich im April 2007 angemeldet und bekam von der Zulassungsstelle das beschriebene Kennzeichen mit grüner Schrift.
Ist ja OK,haste Ihn als Normalen Anhänger und nicht zweckgebunden zugelassen. Mit Grünem Kennzeichen darfste nichts anderes damit transportieren(Bretterod.Rohre). Gruss Ralf
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