Hmm deshalb frag ich ja Vera. Ich weiß nur das man zumindest als Miteigner eingetragen sein muss. Ob das nun für dauerhafte Einfuhr gilt oder auch für temporäre weiß ich eben nicht. Da werden sich aber sicher noch unsere Experten hier zu melden
Danke erst mal für euer Interesse und die Beteiligung an diesem Thread.
Das Ganze wird ziemlich einfach, denn ich kann es so einrichten, dass ich mit meinem Wohnwagengespann vornedran oder hinterher fahre und damit immer am Boot dran bin.
Hallo,Nichts für ungut aber ich glaube da wirst Du wohl so schnell niemand finden. Denn nicht jeder wird so umsonst ca 500-600Km mit Trailer fahren wollen und wer versichert schon gern nen fremden Trailer über sein Auto und setzt seine Versicherung auf´s Spiel,immer in der Hoffnung das alles gut geht,aber im Falle eines Falles hört spätestens dann die Freundschaft auf.
[Das Leben ist schön,dann ist es Teuer,es geht auch billiger aber dann ist es nicht mehr schön!]
Zitat von KroatienanglerHallo,Nichts für ungut aber ich glaube da wirst Du wohl so schnell niemand finden.
Warum sollte das denn nicht klappen? Es gibt doch noch hilfsbereite Leute, da bin ich mir sicher.
In Antwort auf:Denn nicht jeder wird so umsonst ca 500-600Km mit Trailer fahren wollen....
Von "umsonst" war ja nie die Rede - einen Unkostenbeitrag bin ich ja bereit hinzuzusteuern.
In Antwort auf: ...und wer versichert schon gern nen fremden Trailer über sein Auto .....
Der Trailer hat eine eigene Versicherung, das ist bei uns in der BRD Pflicht.
In Antwort auf:...und setzt seine Versicherung auf´s Spiel,immer in der Hoffnung das alles gut geht,aber im Falle eines Falles hört spätestens dann die Freundschaft auf.
Ich kann deine Bedenken gut verstehen, die aber hier völlig aus der Luft gegriffen sind.
In Antwort auf:Der Trailer hat eine eigene Versicherung, das ist bei uns in der BRD Pflicht.
Das stimmt nun aber überhaupt nicht !! Wer hat Dir das denn erzählt ?
Ansonsten - ich würde dein Böötchen gerne hinten anhängen, wenn ich zu der Zeit nach HR fahren würde. Damit hätte ich unter Bootskollegen überhaupt kein Problem. Mein Auto würde das wahrscheinlich garnicht bemerken ....
In Antwort auf:Ich glaube fast, daß Du das mit der Bootsanmeldung, sprich Personenliste verwechselst
Deshalb habe ich gefragt Fred. Weil ich es eben nicht weis und irgendwann mal was gelesen habe. Und bevor ich was behaupte frag ich lieber erst mal nach.
In Antwort auf:Die Zulassungsstelle und mein Versicherungsunternehmen.
Bei Wohnwagen ist das richtig - nicht jedoch bei Trailern für Sportgeräte und hier geht es ja nun mal um einen solchen. Entweder hast Du das mißverstanden, oder man Dir Mist erzählt !
Ich brauche dazu weder eine Zulassungsstelle als "Berater", noch bin ich auf dem Holzweg ! Ich sollte das auch nach nunmehr 20 Jahren, in denen ich einen Bootstrailer habe, allmählich wissen ....
§ 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger Die Neufassung des Gesetzes begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Halter des ziehenden Fahrzeuges und des Anhängers. In Zukunft wird der Geschädigte bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespannes ereignen, sowohl den Halter des Anhängers als auch den des ziehenden Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Die Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger an, sondern lediglich daran, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden. Der Halter des Anhängers ist somit auch für sich lösende oder für abgestellte Anhänger verantwortlich. Er kann sich aber entlasten, wenn der Unfall unvermeidbar war. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss jetzt auch in bestimmten Fällen eintreten, in denen der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden war (z.B. nur der schadenverursachende Anhänger wird ermittelt). Eine Umgehung der SFR-Rückstufung für die Versicherung des ziehenden Kfz werden die Versicherer durch entsprechende Änderung der Bedingungen ausschließen: sofern die Leistung zunächst über die Haftpflichtversicherung des Anhängers erbracht wurde, erfolgt anschließend entsprechend dem Verursachungsanteil ein Regress beim ziehenden Fahrzeug, so dass dort eine SFR-Belastung erfolgt. Viele Anhänger unterliegen weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch der Versicherungspflicht. Hierzu zählen insbesondere · land- und forstwirtschaftliche Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) und · (Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten z.B. Bootsanhänger) oder Tieren zu Sportzwecken (z.B. private Pferdeanhänger), sofern diese Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.
In Antwort auf:So trägt im Schadensfall die Haftpflichtversicherung die Last und nicht ich mit meinem Privatvermögen..
Ich auch nicht, denn der Bootstrailer ist automatisch in der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert. Wenn Dir das Dein Versicherungsmensch nicht gesagt hat, ist das für mich völlig unverständlich .... Wenn Dir darüber hinaus die Zulassungsstelle erklärt hat, daß Bootstrailer versicherungspflichtig seien, dann ist mir das noch unverständlicher.
Jetzt kapiere ich auch nix mehr. Ich hätte auch gedacht, dass der Trailer versichert und geTüVt sein muss. Finde aber keine Unterlagen darüber.
Ich habe noch zwei Anhänger (0,8 und 2,5 Tonnen) Die sind beide versichert (einer sogar Vollkasko) und geTüVt.
Vom Trailer (3,5 t) habe ich aber nix, obwohl das Teil noch relativ neu ist. Die drei Jahren sind aber schon rum, so dass ich mir normal die Plakette geben müsste.
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