Hallo zusammen brauche mal eure hilfe bin in Kroatien teil einer erbengemeinschaft einer wohnung und habe 10/16 dieser wohnung jetzt hat meine tante ihren teil verschenkt und der neu besitzer ihres teils 4/16 will mir seinen teil verkaufen wir können uns nich einigen und er droht mir jetzt mit einem öffentlichen verkauf kann er das obwohl ich die meisten teile besitze ? die teile sind im grundbuch auch nicht genau bestimmt also wem welches zimmer gehört sondern nur die einzelnen teile der wohnung eben in 16tel festgelegt was kann das für probleme geben ??
Zunächst einmal ist es immer ein blöde Situation, wenn ich einer Erbengemeinschaft Uneinigkeit besteht. Wenn nicht anders vertraglich festgelegt, gehören Dir 3/4 der Rechte und Pflichten bei der Nutzung der Wohnung und Deinem „Mitbesitzer” gehört 1/4 der Rechte und Pflichten der Wohnung. Die Pflichten sind relativ klar bestimmbar, denn es sind die finanziellen Aufwendungen, die durch den Besitz bestehen. Bei den Rechten ist es schon komplizierter. Es kommt darauf an, wie die Wohnung genutzt wird. Wird die Wohnung vermietet ist es ebenfalls klar. Hier werden die Miteinnahmen anteilmäßig verteilt. Wird die Wohnung selbst genutzt, fangen meist die Probleme an. Theoretisch könnte der eine Besitzer die Wohnung 3/4 des Jahres (also 9 Monate) nutzen und der andere Besitzer 3 Monate. In der Praxis klappt das aber sicher nur selten.
Mit den Anteilen gehören einem Besitzer nicht automatisch einzelne Bereiche bzw. Zimmer der Wohnung, sondern nur Anteile der gesamten Wohnung. Jedoch könnte ich mir beispielsweise vorstellen (vorausgesetzt Größe und Aufteilung der Wohnung lassen das überhaupt zu), dass der Besitzer des 1/4 einen bestimmten Raum der Wohnung nutzt und Du den Rest. Bad und Küche werden gemeinsam genutzt. Wie gesagt, das ist nur ein Beispiel.
Offensichtlich ist nun Dein Mitbesitzer mit der derzeitigen Situation unzufrieden oder er wittert das große Geld. Dabei wird oft der tatsächliche Marktwert der Sache überschätzt.
Ich bin kein Anwalt, daher kann ich nur Vermutungen anstellen. Ich gehe aber davon aus, dass jeder über seine Anteile frei verfügen kann. So wie Deine Tante ihre Anteile verschenkt hat, müsste auch ein Verkauf möglich sein. Falls das aber überhaupt in der Praxis klappt, ist zu befürchten, dass der Erlös deutlich unter 1/4 des Verkaufspreises liegt, welcher für die gesamte Wohnung zu erzielen wäre. Schließlich kann der neue Besitzer nicht allein über seinen Besitz verfügen, sondern muss sich immer mit seinem „Hauptaktionär” einigen.
Zitat von AdminIch bin kein Anwalt, daher kann ich nur Vermutungen anstellen. Ich gehe aber davon aus, dass jeder über seine Anteile frei verfügen kann. So wie Deine Tante ihre Anteile verschenkt hat, müsste auch ein Verkauf möglich sein. Falls das aber überhaupt in der Praxis klappt, ist zu befürchten, dass der Erlös deutlich unter 1/4 des Verkaufspreises liegt, welcher für die gesamte Wohnung zu erzielen wäre. Schließlich kann der neue Besitzer nicht allein über seinen Besitz verfügen, sondern muss sich immer mit seinem „Hauptaktionär” einigen.
Bis du sicher, das du kein Anwalt bist?? Das hast du sehr schön formuliert.
Das habe ich damit gemeint - Es ist ne Patt-Situation, Egal wer wieviel besitzt. Ihr werdet euch einigen müssen, sonst wird keiner damit glücklich
Ich würde mir beim Kataster die Immo-Preise für eure Gegend einholen und die 4/16 zum Marktwert plus Trinkgeld aufkaufen. Dann kannst du tun oder lassen - was du willst, vorausgesetzt natürlich, du bekommst auch noch die letzten 2/16 Davon hast nu noch gar nicht gesprochen
Offensichtlich bin ich ein schlechter Mathematiker, denn ich habe gar nicht bemerkt, dass da noch jemand mit 2/16 drinhängt. Das hätte einem gutem Anwalt nicht passieren dürfen, aber ich bin ja keiner. Da bin ich mir sicher.
ersmal vielen dank für eure antworten das hilft mir schonmal weiter die 2/16 könnte ich ohnen probleme bekommen gehören meinem onkel mit dem ich mich sehr gut verstehe
habe da nur noch eine frage und zwar sagte mir der besitzer das es in kroatien dann so wäre das wenn wir uns nicht einig würden die ganze wohnung verkauft werden müße oder eine sogenannte etagierung (was auch immer das ist) durchgeführt werden müßte kann er das verlangen
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