Halloollii..hab mal eine Frage vllt weiß das ja jemand hier..ich möchte in den nächsten Wochen für ein halbes JAhr nach Kroatien weiß aber nicht ob ich dafür eine Aufnethaltsgenehmigung brauche..ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit und möchte nach ZAgreb. Kann jemand weiter helfen? Danköö schon mal
Ich hab eine Frage meine Schwester ist mit einem Kroaten verheitatet.Sie ist (deutsche), und will mit ihm in Kroatien wohnen. Um Krankenversichert zu sein (sie ist Schwanger),braucht sie ein Visum.Das hat sie auch schon ihm Kroatischen Konsulat beantragt. Meine Frage ist wie lange so etwas dauert? Kennt sich da jemand aus?
Wenn sie mit nem Kroaten verheiratet is, dann bekommt sie logischerweise alle Genehmigungen um in Kroatien zu leben und auch zu arbeiten. Frage is nur, warum sie das in Deutschland gemacht hat und nicht bei der zuständigen MUP in Kroatien? Geht doch so viel schneller (einen Monat maximal).
Selbstredend muss die Aufenhalts. und Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Das ist aber zum Zweck der Familienzusammenführung reine Formsache. je nach dem ob sie mehr als drei (bin mir nicht sicher, mglv. auch 5) Jahre verheiratet sind kann sie gleich die dauerende Aufenhaltsgenemigung beantragen. Bekommt sie jediglich eine befristete, ist zudem noch die Arbeitsgenemigung zu beantragen.
Ja. 5 Jahre sind es jetzt insgesamt. Bis letztes Jahr waren es noch 3 ! Da ich leider erst im Maerz 06 mein erstes Visa beantragte, fiel ich nicht mehr unter die 3 Jahre ! Also noch 2 weitere Jahre Papierkram!!! UFF
Ebent! So schlimm ist das ja nicht. Passbilder, Krankenversicherungsnachweis vom Finanzamt und von der Krankenkasse und in diesem Jahr (wg. Gesetzesänderung) notarielle Beurkundung der Lebensgemeinschaft. Gesamtaufwand inkl. Fahrzeit: 4 Stunden (und wir wohnen echt am Arsch der Welt)
Nur, warum ich jetzt noch einmal eine Geburtsurkunde vorlegen muß, verstehe ich nicht wirklich. Können Geburten ungültig werden?
Geburtsurkunde mussten wir beide jedes Jahr vorlegen. Denke wegen Namensänderung oder Heirat, was aus der Urkunde ersichtlich wäre.
Zudem mussten wir dieses Jahr eine Art Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Schwierig, schwierig, da es eigentlich nur für eine Heirat ausgestellt wird. Wir haben es mit einfachen Bescheinigungen vom jeweiligen Standesamt erledigt, worauf lediglich vermerkt wurde, dass es nur für die Verlängerung des Aufenthalts dient.
Dank der neue Gesetze darf ich nun auch arbeiten. [flash]
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