In Antwort auf:Ich hab heute den Antrag zur Einbürgerung abgegeben
.und wenn die Deutschen dir den Pass geben,is es egal was die Serben machen.Die haben keinen Einfluss darauf,ob du den deutschen Pass bekommst......Und wenn du das Erbe nich verlierst,dann lass den Arsch im Konsulat doch schimpfen....
Das kann nich sein.Ob jemand den deutschen Pass bekommt,liegt immer im ermessen der deutschen Behöreden. Wie sonst könnte es sein,das es Iraner mit deutschem Pass gibt??Der Iran entlässt aus Prinzip schon niemanden aus seiner Staatsangehörigkeit...... Das wäre ja noch schöner.,wenn ein fremder Staat quasi entscheiden könnte,wer Deutscher wird oder wer nich. Die Sache is dann von interesse,sollte sie nach Serbien einreisen,aber für den Rest der Welt zählt der deutsche Pass
ich kann nur aus der Erfahrung meiner Frau sprechen, die Ihre kroatische Ausbürgerungsurkunde haben mußte, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen
In Antwort auf:Ok,ich weis nich in wie fern man die serbische mit der kroatischen Staatsangehörigkeit vergleichen kann...
Kann man schon, denn es gibt an dieser Stelle 2 Kategorien von Staaten: a) Staaten bei denen man die Staatsbürgerschaft abgeben muss (Kroatien und Serbien) b) Staaten bei denen man seinen Pass behalten kann (z. B. Griechenland, Iran, Frankreich etc.)
Es ist so,sollte der ,oder die jenige Antragsteller/Antragstellerinn nicht binnen einer angemessenen Frist aus der Staatsbürgerschaft entlassen sein,kann er /sie einen Antrag beim zuständigen Oberlandesgericht stellen .Entscheidet das Gericht das der Antragsteller /Antragstellerinn alles ihm/ihr mögliche unternommen hat um aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu werden,wird der deutsche Pass auch ohne Ausbürgerung aus der anderen Staatsbürgerschaft ausgestellt. So war der Stand jedenfalls vor 6oder 7 Jahren in Bayern.Ob sich da was geändert hat entzieht sich meiner Kenntnis. Gruß Mrvica
In Antwort auf:Also das stimmt so doch auch nich.Ich habe hier schon des öftern gelesen,das es Leute gibt,die den deutschen sowie den kroatischen haben..oder?
Ja, wenn man "mit beiden" geboren wird (als Kind einer binationalen Ehe) dann "hat" man beide und kann sie behalten.
Ganz schönes durcheinander hier, jetzt mal langsam und nach einander. Die Einbürgerung wird beantragt, wenn dem Antrag zugestimmt wurde bekommt man einen Bescheid da steht drin das der Einbürgerung nichts mehr im Wege steht und man sich Ausbürgern lassen kann. Ohne diesen Bescheid kann keine Ausbürgerung beantragt werden. Mit dem Bescheid geht man zur Botschaft und beantragt die Ausbürgerung, ist diese erfolgt muss der Bescheid darüber bei der deutschen Behörde abgegeben werden und die führt die entgültige Einbürgerung durch. Da es aber Länder gibt die ihre Bürger grundsätzlich nicht ausbürgern und diese auch bei den deutschen Behörden bekannt sind, brauchen Bürger dieser Staaten keine Ausbürgerung vorlegen und werden so eingebürgert. Sollte jemand die Kosten der Ausbürgerung nicht bezahlen können weil sie ein mehrfaches seines Monatsgehaltes betragen braucht er sich auch nicht ausbürgern zu lassen, genau wie bei Verlust von Erbe,Vermögen etc. Wenn jemand meint er könne sich nach erfolgter Einbürgerung ja wieder in seinem Heimatland einbürgern lassen, so möchte ich zu bedenken geben das die Behörden sich unter Umständen unter einander austauschen und derjenige seine gerade erworbene deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt bekommen kann. Diese weiss ich alles aus eigener Erfahrung, bis auf die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, das steht so im Gesetz. Sogar ich, der ich deutsche Eltern und Grosseltern habe würde ohne vorherige Absprache mit den Behörden meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Wie mein Vorschreiber sagt, bei gemischten Ehen hat das Kind automatisch beide Staatsangehörigkeiten. drago
HoffentlichAch ja, eins habe ich noch vergessen. Bei Kindern Ausländischer Eltern hat das Kind bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres beide Staatsangehörigkeiten und muss sich dann für eine entscheiden.
In Antwort auf:Sogar ich, der ich deutsche Eltern und Grosseltern habe würde ohne vorherige Absprache mit den Behörden meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Das verstehe ich nicht so ganz, du hast deine Staatsbürgerschaft doch nicht erworben, sondern von Geburt an. Die kannst du so einfach nicht verlieren.
Doch das steht so in dem Gesetz was damals von Rot/Grün neu beschlossen wurde. Auch ich als Deutscher vom Blut,(blöder Ausdruck)kann meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Zumindest habe ich den Gesetzestext so verstanden. Als Erklärung sei noch gesagt, als Deutscher vom Blut gilt jeder desen Vorfahren schon vor 1914 Deutsche waren. Spielt aber in dem neuen Gestz keine Rolle mehr, wenn ich mich richtig erinnere
Zitat von fredinada Das verstehe ich nicht so ganz, du hast deine Staatsbürgerschaft doch nicht erworben, sondern von Geburt an. Die kannst du so einfach nicht verlieren.
Gerade du, als Kommunalpolitiker und ........ solltest wissen, dass das Staatsbürgerschaftsrecht, aufgrund der jeweiligen Verfassungen, nicht Gesetze, in Deutschland ganz anders ist, als in Kroatien oder in Serbien. Du kannst dich ja mal informieren. Ein Mensch, der kroatische oder serbische Vorfahren hat, ist und bleibt Kroate/Serbe, selbst wenn er seinen Pass mal abgegeben und die Ausbürgerung beantragt hat.
ich kann dir da auch nicht so ganz folgen, drago! unter welchen umständen könntest du denn die deutsche staatsbürgerschaft verlieren? du bist doch von geburt an deutscher, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
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