Wer glaubt, dass man in D einen Altersheimplatz mit 1000-1500,-€, was die meisten „gutverdienenden“ D-Rentner „verdienen“, finanzieren kann, der hat entweder keine Ahnung oder ist er selber als Staatsscherge unterwegs gewesen und kann jetzt gut lachen.
Wenn das Geld auch noch für zwei Personen reichen muss, weil sich einer weigert, vorher zu sterben, erhöht sich der Minusbetrag monatlich auf mindestens 3000,-€ und schon stehen die Menschen da, wie ein 1,-€ Jobber, der zwar ein Gehalt bekommt, aber damit nix anfangen kann, abgesehen davon, dass so was verfassungswidrig sein dürfte
Die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Bezieher und deren Familienangehörige ist mit der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst worden (nach dem Ideengeber der Reform Peter Hartz im Volksmund „Hartz IV“ genannt). (Wiki)
Das tolle ist, dass seit Hartz IV die Berechtigten, Beiträge zur Sozialversicherung zahlen und so unter Umständen ohne auch nur einen Tag gearbeitet zu haben einen Rentenanspruch erwerben.
In Antwort auf:Warum macht ihr nicht einen neuen Thread auf, in dem es um Hartz 4 und Rente geht. In diesem hier geht es um Einbürgerung.
Soo weit auseinander sind die Themen doch gar nicht.
Mir haben z.B. neulich zwei Neudeutsche-Ex-Russen vorgerechnet, dass sich die Arbeit für sie eigentlich nicht rechnet, (obwohl sie m.E. mit 13,80 und 17,00 €/Stunde nicht unterbezahlt sein dürften) und dass die Überstunden nur ihren Exfrauen einen Vorteil bringen würden, was sie aber tunlich vermeiden wollen
Sie waren auch bereit, für viel weniger Geld zu arbeiten und nebenbei ein bisschen Harz IV zu kassieren, wenn ich sie nur schwarz bezahlen würde.
Dann soll mir noch jemand hier sagen, dass die Zuwanderer keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hätten und dass sie auch noch geschult bzw. geprüft werden müssen.
Ich hatte davon jedenfalls keine Ahnung, obwohl ich seit fast 30 Jahren hier lebe und arbeite
In Antwort auf:Dann soll mir noch jemand hier sagen, dass die Zuwanderer keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hätten und dass sie auch noch geschult bzw. geprüft werden müssen.
Zitat von maschuauch ich finde Deine Antwort mit Altersdemenz(den Smilie kannste vergessen) völlig daneben auch wir haben aktuell wieder solch einen Fall in der Familie also, zügel Dich ein bißchen
und weil Pelinkovec sein Hund Flöhe hat, ist das Thema Hunde-Flöhe künftig auch Tabu oder was wolltest du damit sagen???
Mein Vater ist 87. Glaubst du wirklich, ich weiß es nicht, was Altersdemenz ist??
Meine Mutter hat das Pech gehabt, bei vollem Verstand mit 84 zu sterben, nach dem sie monatelang bettlägerig war und sich die ganze Zeit Vorwürfe gemacht hat, dass sie mir „auf der Tasche liegt“, weil es ihr klar war, dass man mit 200,- € Rente in Monat - keinen Sanatorium Aufenthalt finanzieren kann.
Seit dem betrachte ich die Alzheimer als Gnade Gottes
In Antwort auf:Ribar, bei Dir ist auch nicht alles in Ordnung, oder?
Keine Sorge, alles im grünen Bereich; Staatsbürgerschaft intakt, Gedächtnis bei ca. 30-99% (je nachdem um was es geht), Zähne verrichten noch ihren Dienst und die blauen Pillen nehme ich höchstens mal für Hochleistungssport !
OffTopic. Man oh man, es geht hier um das Aufgeben einer Staatsbürgerschaft und ob man dann eventuell seine Erbansprüche verliert. das ist aber auch alles und nicht ob man dann lieber ALG II bezieht, so heisst das nämlich und nicht Hartz IV, oder nicht wenn man denn endlich die Deutsche hat. Könntet ihr das bitte mal zur Kenntnis nehmen.
Wenn Du das meinst ist es ja gut. Es soll aber auch Staaten geben die Erbansprüche nicht mehr anerkennen wenn der Erbe sich vor Erbantritt hat Ausbürgern lassen.
Zitat von F. RinkErbansprüche haben doch rein garnichts mit einer Staatsangehörigkeit zu tun.
Da hast du natürlich Recht. Im ehemaligen Jugoslawien wird aber immer noch erzählt, dass jemand der im Ausland lebt, oder gar die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, seine Erbansprüche verliert. Fakt ist: Das steht in keinem Gesetz.
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