Hallo Auch wenn ich hier schon sehr viele Beiträge zum Thema gelesen hab, komme ich - für mich - nicht so ganz klar. ALSO: Meine Frau ist Kroatin, ich bin Deutscher Wir wollen im Laufe des nächsten Jahres nach Kroatien in den Ruhestand und dort unser Geld ausgeben. Bei meiner Frau ist die Anmeldung klar! Umzug wissen wir auch was Sache ist. NUR - Was muss ICH tun, um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Welche Papiere muss ich beibringen? (internationale und/oder beglaubigte Übersetzung) Wo muss ich den Antrag stellen? (einige sagen bei der Botschaft in D, andere bei der MUP in Kroatien). WIR (meine Frau und ich) haben keine Ahnung was in Kroatien Gesetz ist und müssten zur Botschaft gehen. Aber Vorkenntnisse wären dann schon sehr wünschenswert. Und im Augenblick kommen wir einfach nicht weiter
Hallo qwyx Natürlich ist das nicht geheim. Aber es ist auch noch nicht alles klar. Ich werde berichten, wenn ich alles erledigt habe. Wird also noch bis zum neuen Jahr dauern. Zwischenberichte bringen sicher nichts, weil sich die Gesetzeslage, im Hinblick auf den EU-Beitritt, auch permanent - im Sinne einer Annäherung - ändern.
Bei einer Übersiedlung braucht man auf jeden Fall Geduld Geduld Geduld Geduld Geduld Geduld Geduld Geduld und muss immer Ruhe bewahren.
Außerdem kannst Du auch noch kastela fragen... - hat mir sehr geholfen! Trotzdem gibt es immer einige PERSÖNLICHE Eigenheiten.
Hallo, habe diesen schritt vor 6 Monaten realisiert. Ich als Deutscher musste meine Aufenthaltsgenehmigung bei der Kroatischen Botschaft in Düsseldorf beantragen. Diese Unterlagen gingen dann nach Zagreb danach zur Kroatischen Polizei meines neuen Wohnortes, wo ich mich dann vorstellen musste. Als letztes musste ich dann wieder zur Kroatischen Botschaft nach Düsseldorf , wo ich einen Aufkleber in meinen Reisepass bekam der mir eine 1 Jährige Aufenthaltserlaubnis bescheinigt. Nach diesem Besuch musste ich innerhalb von 30 Tagen wieder nach Kroatien einreisen um mich dann innerhalb von 3 Tagen bei der Polizei mit meiner Kroatischen/Wohnadresse anzumelden. Die folgenden Aufenthaltsgenehmigungen werden in Zukunft an meinem Wohnort / Kroatien erstellt. Nach 5 Jahren erhält man dann als Ausländer eine Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. PS : Die Gesetze ändern sich ständig , jedoch die Kroatische Botschaft ist sehr bemüht und hilfsbereit. Tel. : 0211 / 3107633 Mit freundlichen Grüßen Lukavecki/Zadar
Zitat von LukaveckiNach diesem Besuch musste ich innerhalb von 30 Tagen wieder nach Kroatien einreisen um mich dann innerhalb von 3 Tagen bei der Polizei mit meiner Kroatischen/Wohnadresse anzumelden. Die folgenden Aufenthaltsgenehmigungen werden in Zukunft an meinem Wohnort / Kroatien erstellt.
Schön, dass mal jemand schreibt, wie man es heutzutage machen sollte. Nur noch ein Hinweis dazu: Vergiss nicht vor Ablauf eines Jahres, am besten 6-8 Wochen vorher, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizei zu beantragen. Über den Papierkram den du dann wieder beibringen musst, solltest du dich nicht wundern.
Kroatiens Hoffnungen auf zügigen Beitritt schwinden! 8. Dezember 2008 Die Regierungen der Europäischen Union werden eine Beitrittsempfehlung für Kroatien mehrheitlich nicht unterstützen, so eine Meldung der Nachrichtenagentur Reuters. Eines der Hauptgründe für die ablehnende Haltung sind der Grenzkonflikt mit Slowenien, die Korruptinsprobleme in Kroatien und der generelle Verdacht mancher Staaten einer mangelnden Zusammenarbeit Kroatiens mit dem internationalen Gerichtshof. Damit dürfte der baldige Beitritt für das Land in die Ferne rücken und aller Voraussicht nach nicht vor 2012 erfolgen.
Eines der Kernprobleme innerhalb der EU ist die mangelnde Geschlossenheit der Mitglieder. Aufgrund dieser Uneinigkeit kommen die Mitgliedsländer nicht auf einen gemeinsamen Nenner, so dass einzelne Länder wie im z.B. Slowenien ihre Interessen durchsetzen können. Ein durchaus legitimes Unterfangen, durch die Möglichkeit des Vetos, der allen Ländern zusteht und eine Entscheidung mangels alter Vereinbarungen einstimmig erfolgen müssen.
Ob Kroatien ein Termin für den baldigen Abschluss der Beitrittsverhandlungen bzw. ein angestrebter Beitrittstermin genannt werden kann ist nach heutigem Kenntnisstand äußerst fraglich.
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