....frage mal hier nach bevor ich das ganze www auf den kopf stellen muss, vielleicht kann mir wer was zu sagen. frage: ist der kroatische B schein auch gültig auf dem gardasee ! danke für antworten
Nein ! Das kroatische B-Patent ist ein Küstenpatent.Der Gardasee ist jedoch eindeutig ein Binnengewässer.
OT : Italien soll ja grundsätzlich für die Küstengewässer das B-Patent aus HR anerkennen, nachvollziehbare behördliche Bestätigungen darüber konnte ich bislang jedoch noch nicht ausfindig machen.
Kannst ja mal in ital. Gewässern mit Kroschein als Deutscher einen Crash bauen, dann wird dich die Versicherung aufklären. Was ist eigentlich mit Slowenien? Ich weiss es definitiv nicht. lg mr3
na, eigentlich ist mir das egal ob ich darf, hab eh nur den schein für kroatien gemacht und will auch nur dort fahren.in senj hat mir der hafenkapitän aber gesagt das er fast überall die gültigkeit hat,ich glaube die wissen es alle nicht wo man ihn einsetzen kann. möchte hier nicht lesen,der schein ist gekauft,!! ne im ernst, ich musste schon was tun dafür. kann echt navigieren und so. dachte mir mit der frage nur,binnen (gardasee) ja oder nein. habe jetzt aber auch gelesen in italien brauchst du keinen schein. na ja, das der in deutschland nicht anerkannt ist,ist klar,aber wie siehts aus mit dem eu beitritt 2010? führerschein ist führerschein. oder??
Meine, da wird eine Kleinigkeit verwechselt mit dem Desinteresse der Italienischen Behörden. Aus meiner Erinnerung haben Sie sozusagen "keinen Bock", solange nichts schiefgeht, und es um diese lästigen Sportboote geht.
In Odranto habe ich einmal einklarieren wollen. Dieses Ansinnen hat doch glatt mit einem Hinauswurf geendet und mir wurde unmissverständlich klargemacht : " das gilt nur für SCHIFFE !" Und nicht für (Sport-) Boote .
Aber wie gesagt . . . solange alles gutgeht. Im Falle eines Falles werden sie recht unangenehm !
In Antwort auf:Meine, da wird eine Kleinigkeit verwechselt mit dem Desinteresse der Italienischen Behörden.
Da wird ganz sicher nichts verwechselt !
Ich kann niemandem raten, daß er auf evtl. Desinteresse von Exekutuven baut bzw. sich darauf verlässt ! Die rechtlichen Folgen für den Fall, daß man erwischt wird mögen ja noch relativ tragbar sein - aber was ist, wenn ein Unfall passiert ? Da kann sehr schnell das ganze Leben versaut sein.
Fazit : Fahre niemals ohne gültige Fahrerlaubnis, gleichgültig wo und womit !
Das Problem ist nur : wie soll ich - wenn ich einfach rausgeschmissen werde ? und sind leider keine Einzelfälle ! möglicherweise ist das die Ursache dieser Ansichten.
Wirklich geschehen : gehen nach Überfahrt von Split in Otranto zur Hafenbehörde, und diese VERWEIGERN einfach, mit der Begründung : wir sind kein richtiges Schiff ! sondern ein Sport- Boot ! Was soll man dazu ?
Das Einklarieren von Sportbooten ist in Italien halt einfach nicht üblich, was aber nichts damit zu tun hat, dass man keinen Führerschein brauchen würde! Bei einer Kontrolle oder gar einem Unfall sieht die Sache ganz anders aus!
Zitat von rumtreiber630gin senj hat mir der hafenkapitän aber gesagt das er fast überall die gültigkeit hat ... wie siehts aus mit dem eu beitritt 2010? führerschein ist führerschein. oder??
Mal zurück zur Ausgangsfrage:
Grundsätzlich gilt ein Sport-Schifffahrtszeugnis nur im Wohnsitzstaat, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde. Die verschiedenen nationalen Führerscheinverordnungen enthalten darüber hinaus meistens sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht dort haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine entsprechende inländische Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Gastregelungen sind zugunsten des grenzüberschreitenden Tourismus eingeführt worden. Im Ausland erworbene Führerscheine werden i.d.R. auch nicht umgeschrieben. Innerhalb der EU greift manifestierend die Resolution Nr. 40 ECE, der Deutschland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei und Tschechien zugestimmt haben.Sportbootführer, deren Wohnsitzstaat zu den Anwendern der Resolution gehört, können die Gastklausel in Anspruch nehmen, wenn sie Inhaber einer Fahrerlaubnis in ihrem Wohnsitzstaat oder in dem Staat, dem sie angehören, sind. Die Resolution Nr. 40 ECE fordert ihre Anwenderstaaten ausdrücklich auf, ausländische (internationale) Zertifikate anzuerkennen, überlässt aber den Umfang der Anerkennung der nationalen Rechtssetzung.
Das Problem ist also immer der Wohnsitz (dauernder Aufenthaltsort für mind. 185 Tage im Jahr). Diese Bedingung erfüllen nur die wenigsten Ausländer mit dem kroatischen B-Schein. Außerdem ist zu beachten, dass sich Italien nicht der Resolution Nr. 40 angeschlossen hat.
Fazit: der kroatische Fahrerlaubnis ist für Nichtkroaten außerhalb Kroatiens nicht das Papier wert, auf das der Führerschein gedruckt wurde.
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