In Antwort auf:Die in Deutschland ausgestellten amtlichen Sportbootführerscheine entsprechen dem ICC. Dies trifft ebenso auf die amtlichen Führerscheine Österreichs und der Schweiz zu.
Ja, nur dass halt die ICC's ausschließlich für s.g. Pleasure-Craft's gültig sind, Charteryachten in Kroatien aber als "kommerziell" eingestuft sind (auch wenn kein bezahlter Skipper an Bord ist)! Da liegt der Hund begraben, denn mit dem HR-Patent dürfen auch kommerzielle Fahrten unternommen werden!
Freunde der Seefahrt ! Ich glaub einfach nicht an "Zufälle"- oder daß Beamte was "verschlafen" Irgendwer hat gesagt : ES GIBT KEINEN ZUFALL !!
das ist in diesem Fall auch meine Meinung : ES GEHT SCHLICHT UMS GELD !!
. . . und diese Taktik würde auch aufgehen, WENN die Tendenz STEIGEND wäre - ist aber NICHT !! darum halte ich es schlichtweg für DUMM und zum Schaden für ALLE Beteiligten.
Viel besser als auf Geschäfte mit Scheinen zu sinnen - wären alle Einfälle die geeignet sind DEN MARKT ZU BELEBEN !
sonst bleibt doch nur ein schlechtes Ergebniss für alle Beteiligten. Ist das sooo schwer zu durchschauen ?
Bleibt doch locker - es wird ja ohnehin schon an einer Lösung gefeilt und, dass man mit der Regelung das Chartergeschäft untergraben würde, wissen die Herrschaften in Zagreb auch!
Zwischen Österreich und Kroatien ist man sich in Sachen eines bilateralem Abkommens schon sehr nahe gekommen und es dürfte meinen Informationen zufolge nur noch eine Frage kurzer Zeit sein bis alle Papiere unterschrieben sind! Und was wir "Ösis" schaffen, werden doch die Deutschen auch zusammenbringen...
Zitat von Edwin DJa, nur dass halt die ICC's ausschließlich für s.g. Pleasure-Craft's gültig sind ...
Die offizielle Übersetzung des Bundesjustizministeriums für "pleasure-craft" i.S.d. ICC lautet "Sportboot" (Quelle http://WWW.juris.de).
Zunächst einmal gibt es keine ICC´s. ICC ist ein internationales Übereinkommen (Resolution) und keine internationale Fahrerlaubnis oder ähnliches (auch wenn es die wörtliche Übersetzung vermuten ließe)
Dieses kroatische Novum ist auch kein neues Gesetz, dass seit Juli 2008 in Kraft ist, sondern nur eine Interpretation einer bestehenden Verordnung durch das kroatische Ministerium für Meer und Verkehr. Darüber wurden mit einem Fernschreiben im Juli 2008 alle Hafenbehörden in Kenntnis gesetzt
Nun stellt sich nur noch die Frage, ob kommerzielle Sportboot-Charter als "Berufsschifffahrt" zu definieren ist, wenn kein Berufsskipper an Bord ist. In der EU käme wohl kaum jemand auf die Idee. Genau darüber diskutieren inzwischen die Seglerverbände der EU mit den kroatischem Ministerium. Man kann dieser Sache also entspannt gegenübertreten, weil Kroatien mit seiner Rechtsauffassung weltweit ziemlich allein dasteht und deshalb auch schon an einer Novellierung arbeitet.
Ich bin ja leider der kroatischen Sprache nicht mächtig, aber vielleicht kann ja mal jemand das Original richtig übersetzen :
REPUBLIKA HRVATSKA
MINISTARSTVO MORA, PROMETA I INFRASTRUKTURE
Uprava za sigurnost plovidbe, zaštitu mora i unutarnjih voda
10000 Zagreb, Prisavlje 14
Tel: 01 6169 250; Fax: 01 6169 069
Zagreb, 07. srpnja 2008.
LK ŠIBENIK
n/p Lučki Kapetan Janes Lakoš n/p Načelnik sigurnosti plovidbe
Boris Seljanovski
Predmet: Države i klubovi o priznavanju osposobljenosti za upravljanje
Brodicama i jahtama pod Hrvatskom zastavom
Vezano za Vaše pitanje o priznavanju dozvole osposobljenosti za voditelje brodica i jahti u Republici Hrvatskoj. Temeljem ugovora između država Republike Hrvatske, ovlaštenja za voditelje brodica i jahti priznaju se samo državama Slovačke i Mađarske. S ostalim državama nemamo sklopljen ugovor, pa tako ni s klubovima drugih država. Za voditelje brodica i jahti pod hrvatskom zastavom svi strani državljani koji nemaju Hrvatska ovlaštenja, a imaju ovlaštenja svojih država, moraju polagati ispit u Lučkim Kapetanijama Hrvatske kako bi im se izdala ovlaštenja Republike Hrvatske. U protivnom ne mogu upravljati brodicama i jahtama pod Hrvatskom zastavom.
In Antwort auf:Die offizielle Übersetzung des Bundesjustizministeriums für "pleasure-craft" i.S.d. ICC lautet "Sportboot"
Sportboot - eben nicht für kommerzielle Zwecke zugelassen!
In Antwort auf:Zunächst einmal gibt es keine ICC´s. ICC ist ein internationales Übereinkommen (Resolution) und keine internationale Fahrerlaubnis oder ähnliches (auch wenn es die wörtliche Übersetzung vermuten ließe)
Falsch - das Übereinkommen ist die UN-Resolution 40 und das ICC ist das "International Certificate Costal", welches auf Antrag beim MSVÖ bzw. ÖSV (in Österreich) ausgestellt wird! Infos dazu hier Dieses Zertifikat gibt es natürlich auch in Deutschland, wer da allerdings für die Ausstellung zuständig ist, weiß ich leider nicht!
Zitat von Edwin DFalsch - das Übereinkommen ist die UN-Resolution 40 und das ICC ist das "International Certificate Costal", welches auf Antrag beim MSVÖ bzw. ÖSV (in Österreich) ausgestellt wird!
Na, na. Immer locker bleiben. Richtig heißt die Resolution : ECE Resolution 40 on international certificate for operators of pleasure craft (kurz ICC).
Das was Du nun als "ICC" definierst, ist keine eigenständige Fahrerlaubnis sondern nur eine Übersetzung Deiner heimischen Fahrerlaubnis und sie resultiert aus der o.a. Resolution, deshalb wird sie auch in Anlehnung an die Resolution ICC betitelt. In England gibt es meines Wissens nach auch noch mal so etwas ähnliches, dort heißt sie "International Certificate of Competence".
Zitat von Edwin D Sportboot - eben nicht für kommerzielle Zwecke zugelassen!
Das Eine hat mit dem Anderen leider gar nichts zu tun. Und genau darum streitet sich Kroatien zur Zeit mit dem Rest der Welt.
§ 2 SportbootVO Im Sinne dieser Verordnung sind 1.Sportboote Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind, 2.große Sportboote Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten, 3.kleine Sportboote Sportboote, die für Fahrten binnenwärts der Basislinie (andere Gewässer) oder in Strandnähe geeignet und bestimmt sind, insbesondere offene Segel-, Motor-, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Wassertretboote
Selbst das Wort "Freizeitzwecke" schließt auch kommerziell zur Verfügung gestellte Charterboote für den Freizeitskipper (Vergnügungsfahrten) ein. Deswegen kann man in Deutschland und in der gesamten (fast) restlichen Welt ja auch mit seinem heimischen Sportbootführerschein ein Boot mieten. Und das will Kroatien entgegen der Rechtsauffassung anderer Staaten eben nicht einsehen.
Fazit: mit dem Wort "Falsch" ist das schon so eine Sache, lieber Edwin
Keine Sorge Jadran - ich bin und bleib ganz locker!
Nur bleibt ein Zertifikat immer noch ein solches und wird nicht zur Resolution oder umgekehrt! Beschreibungen zum Wort "Zertifikat" siehe am besten bei Wikipedia
Anbei findest Du die deutsche Übersetzung der Resolution (wo übrigens nochmal ausdrücklich von "Vergnügungsfahrzeugen" die Rede ist) samt den Bedingungen zur Ausstellung des Zertifikates. Im Sprachgebrauch hat sich das ICC (das 2. C eben für Costal) für Küstengewässer und das IC für Binnengewässer "eingebürgert".
Keine Angst - ich bleibe locker ! - weil es eigentlich NICHT mein Bier ist - und weil ich sowiso jeden gewünschten Schein habe
Aber : es fällt mir einfach schwer, zuzuschauen, wie um den Brei herumgeredet wird, alle möglichen Kleinigkeiten verdreht und schlecht dargestellt werden.
In der Zwischenzeit geht eine halbe Branche den Bach hinunter . . . und die "Oberlehrer" wollen das Wesentliche noch immer nicht sehen.
Man kann ja lang zusehen und mitlesen, aber irgendwann platzt der Kragen! Sestrice schreiben Sie in Ihr Logbuch: Edwin ist einer der wenigen hier, der wirklich eine Ahnung von diesem Thema hat! Ich gratuliere Ihnen zu jedem gewünschten Schein!!!! Und nun warten wir einmal getrost ab, wie sich die Causa entwickelt- und ich bin mir sicher, zur Zufriedenheit aller.
Hab Edwin nur wegen : bleib locker geschrieben. Mit Oberlehrer hab ich Edwin NICHT gemeint. Falls falsch verstanden : bitte um Entschuldigung. Edwin hat ja zur Sache gute Beiträge geschrieben und u.a. auch mit wenigen Worten die Prüfungsthemen beschrieben.
In Antwort auf:Und nun warten wir einmal getrost ab, wie sich die Causa entwickelt- und ich bin mir sicher, zur Zufriedenheit aller.
Das wäre das beste alles andere hat wenig Sinn
Komisch ist schon eines, einige schreiben von Internationalen Scheinen aber die gibt es gar nicht laut den Seiten der zuständigen Ministerien. Bin aber überzeugt das sich die irren
In Antwort auf:Auch das auf der Basis der UN-Resolution Nr. 40 ausgestellte und oft zitierte "International Certificate of Competence" (ICC, Internationales Zertifikat) ist kein "internationaler Yachtführerschein", sondern ein freiwilliges Zusatzdokument zu einem jeweiligen nationalen Sportbootführerschein. Mit diesem ICC wird im Wesentlichen bestätigt, dass der als Grundlage für die Ausstellung des ICC vorhandene nationale Führerschein bestimmten Mindestkriterien entspricht und von einer vom jeweiligen Land autorisierten Stelle ausgestellt worden ist. In Österreich sind das der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segel-Verband (ÖSV)
Quelle http://www.wmcw.at/ ist aber auch auf vielen anderen Seiten zu finden
Es ist mir nicht ganz verständlich: Wenn er doch den deutschen SBF See hat, wozu dann ein kroatisches Patent. Wenn er nur den SBF Binnen hat, nutzt ihm dieser auf See weder in Kroatien, noch in Frankreich etwas. Ein Kroatisches Patent ist nur dann erforderlich (und gültig), wenn er mehr als 1 Jahr in Kroatien lebt.
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