Zitat von RatibierDa hat jemand die BWL neu definiert Wenn das so wäre, dann bräuchte man die Ware nur noch hin und her schicken und man könnte von der MwSt-Rückerstattung prima leben.
Die Ausfuhrbescheinigung bekommst Du ja nur, wenn Du die Steuer des Bestimmungslandes bezahlst. Ansonsten wäre es ein netter Job - da hast Du Recht.
In Antwort auf:Die Ausfuhrbescheinigung bekommst Du ja nur, wenn Du die Steuer des Bestimmungslandes bezahlst
Das ist so aber nicht richtig; eine Ausfuhrbescheinigung bekommst du bei Ausfuhr an der EU-Aussengrenze - ob du im Bestimmungsland die Ware versteuerst oder nicht, spielt keine Rolle !
In Antwort auf:Die Ausfuhrbescheinigung bekommst Du ja nur, wenn Du die Steuer des Bestimmungslandes bezahlst
Das ist so aber nicht richtig; eine Ausfuhrbescheinigung bekommst du bei Ausfuhr an der EU-Aussengrenze - ob du im Bestimmungsland die Ware versteuerst oder nicht, spielt keine Rolle !
Dieser Meinung bin ich auch.
In Kroatien liegen tausende, unverzollte Boote in den dortigen Marinas. Wenn von denen jemand Motore oder andere Teile für sein Boot benötigt, wird ihm der ausländische Händler diese ohne MWSt. liefern. Dass er diese dann in Kroatien versteuern muß, wäre mir neu.
In Antwort auf:In Kroatien liegen tausende, unverzollte Boote in den dortigen Marinas. Wenn von denen jemand Motore oder andere Teile für sein Boot benötigt, wird ihm der ausländische Händler diese ohne MWSt. liefern. Dass er diese dann in Kroatien versteuern muß, wäre mir neu.
Deshalb ist das noch lange nicht legal.
Denk doch kurz nach.
Du hast ne Panne in CRO (VW T-Reg V10-TDI) und ich liefere dir per Spedition einen neuen Motor. Der Motor kostet schlappe 20TE Brutto. Davon will der Staat von mir 3195,- MwSt (D=19%)
Ich bekomme aber von dem Spediteur ein grünes Formular (glaube, das ist das K-100) wo drin steht, dass die Ware D verlassen hat, so dass ich nix zahlen muss und die Sache für mich eigentlich erledigt ist.
Der Staat will die 3195,- € aber immer noch haben.
Wenn jetzt in dem Formular die USt.Id.Nummer des Empfängers drin steht, weiß der Fiskus, dass die Ware nach Handelsabkommen in CRO mit 22% oder 3697,-€ versteuert wird und somit die Sache rechtens ist.
Wenn der Flipper aber in CRO gar keine Steuern bezahlen muss, weil er ein D oder von mir aus auch ein A – Bürger ist und der Touareg oder von mir aus die Sea Rey in D oder A zugelassen ist, so dass sich die Kiste offiziell nur vorübergehend dort aufhält, dann kannst du dir mit zwei Finger ausrechnen, was man dir beim Finanzamt erzählen wird.
Es ist schon strafbar, wenn man von Bayern mal schnell nach Tschechei fährt, um einen Unfall dort günstig reparieren zu lassen
In Antwort auf:Wenn jetzt in dem Formular die USt.Id.Nummer des Empfängers drin steht, weiß der Fiskus, dass die Ware nach Handelsabkommen in CRO mit 22% oder 3697,-€ versteuert wird und somit die Sache rechtens ist
Die USt-IdNr. ist nur und ausschließlich für den EU-Binnenmarkt relevant ! Somit entfallen aufwendige Zollformalitäten; RE mit gültiger USt-IdNr. ist dann sozusagen die Ausfuhrerklärung !
Warenverkehr ausserhalb des EU-Binnenmarktes, wozu HR (noch) gehört, bedarf Ausfuhrerklärungen - und hier genügt es, wenn eben diese an der EU-Aussengrenze vom Zoll abgestempelt wird - ob du dann im Zielland die Ware versteuerst oder mit der Kohle in Puff gehst, interessiert den (z.B.) deutschen Fiskus nicht, Fakt ist, dass die Ware aus der EU ausgeführt wurde und die landesübliche MwSt. hinfällig ist ! .....ausser; HR hat irgendein Abkommen/ Sonderstatus das/den ich verpasst habe...!?
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