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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 17 Antworten
und wurde 3.135 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Moro22 Offline



Beiträge: 104

15.03.2009 18:48
Personalausweis für Jugendliche Antworten

Hallo,
in diesem Jahr fliegen wir nach Kroatien. Die letzten Jahre sind wir immer mit dem Auto angereist. Nun ist es so, dass unser Sohn gerade 15 Jahre alt geworden ist und er noch einen Kinderausweis mit einem Foto hat, worauf er ca. 4 Jahre alt ist. Nun überlege ich, ob es wohl Probleme gibt bei der Einreise am Flughafen oder so. Denn er sieht verständlicherweise heute nicht mehr annähernd so aus wie vor 11 Jahren. Hat da jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Kann ich evtl. schon einen Personalausweis für ihn beantragen, obwohl das doch eigentlich erst mit 16 Jahren üblich ist?

LG Moro

AndreaR Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 36

15.03.2009 19:53
#2 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Hallo,
du musst amtlich ein neues Foto in den Ausweis einfügen lassen.Das reicht schon.
Andrea

Moro22 Offline



Beiträge: 104

15.03.2009 19:56
#3 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Ja, daran hatte ich auch schon gedacht. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass man auch schon für unter 16-jährige einen Personalausweis beantragen kann. Und dass soll sogar kostenlos sein? Dann hätte ich schon 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen und bräuchte das nächstes Jahr nicht angehen. Aber ob das stimmt?

Moro

petra1958 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.150

15.03.2009 20:10
#4 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

vielleicht hilft dir das hier ja ein stück weiter

https://www.forum-kroatien.de/t521406f117...TER-Jahren.html

viel glück!
petra

zeljo69 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 37

28.03.2009 18:39
#5 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
ja,seit november 2007 ist die KOSTENLOSE ausstellung des personalausweises für kinder unter 16 jahren möglich.
österreich und slovenien akzeptieren den pa für kinder bei der einreise(lt.auswärtigem amt).
kroatien hat die einreise für kinder mit einem gültigen kinderreisepass ODER kinderausweis definiert(lt.auswärtigem amt).
wir haben für unsere 11 jährige tochter beide ausweise.
ich habe es letztes jahr an der kroatischen grenze getestet und nur den pa vorgelegt---er wurde akzeptiert.
ich würde mich aber nicht darauf verlassen und habe den kinderreiseausweis ebenfalls mit.
Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

28.03.2009 19:23
#6 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

"österreich und slovenien akzeptieren den pa für kinder bei der einreise"

Ja was sollten sie denn sonst tun. Ist schließlich EU!

Außerdem finden seit einiger Zeit keine Grenzkontrollen mehr statt.

Damit es mal gesagt wird:

Jeder EU-Bürger darf sich in jedem EU-Staat aufhalten, niederlassen, leben...

Dazu ist kein gültiger Ausweis erforderlich!

Im Nicht-EU Reiseverkehr ist Standard ein gültiger Reisepass, außer es gibt entsprechende Abkommen über die Anerkennung sonstiger Ausweisdokumente.

In unserer unmittelbarer Nachbarschaft erkennen alle Nicht-EU-Staaten den deutschen Pesonalausweis als Reisedokument an, egal ob Erwachsene oder Kinder.

Ein Personalausweis für Kinder ist ein vollwertiger Personalausweis


Weiter entfernte Länder verlangen die Vorlage eines Reisepasses, dann teilweise auch für Kinder, manche verlangen Lichtbilder im Kinderausweis, manche nicht...

Das AA ist da eine erste Anlaufstelle für Informationen, besser man wendet sich direkt an die diplomatischen Vertretung dieser Staaten.

Was auch hilfreich ist, ist ein internationale Airline zu kontaktieren, die haben in ihren Computern immer die tagesaktuellen Einreisebestimmungen aller Staaten.

z.B. die British Airways

Die sind nämlich dafür verantwortlich, dass ihre Passagiere die notwendigen Dokumente für die Einreise in den Zielstaat bzw. für Transitflüghäfen und Zwischenlandungen haben.

Sonst wirds teuer....

zeljo69 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 37

01.04.2009 10:22
#7 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
Ja was sollten sie denn sonst tun. Ist schließlich EU!
Jeder EU-Bürger darf sich in jedem EU-Staat aufhalten, niederlassen, leben...



......aaaaach eeeeecht????
Wie gut, dass Du es uns noch Mal ins Gewissen rufst!!!
Ich hatte mich auf das ausw. Amt berufen und deren Stellungnahme zu den EU Ländern A+SLOwiedergegeben.
Und übrigens konnten mir vor 1 Jahr weder das AA noch das Konsulat(Düsseldorf) definitiv bestätigen , dass nur der Kinderperso für die Kroatieneinreise reicht!!!

Die British Airways hatte ich natürlich nicht kontaktiert................!!!
Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

01.04.2009 10:41
#8 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
dann halt ich mich da besser raus....

von der Homepage des AA

[i]Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.

Falls Du ein Bild von einem "Kinderpersonalausweis" hast, stell es bitte mal ein, ich kenne dieses Dokument nicht....


-

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

01.04.2009 11:00
#9 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Zitat von Daxbauer
dann halt ich mich da besser raus....

Falls Du ein Bild von einem "Kinderpersonalausweis" hast, stell es bitte mal ein, ich kenne dieses Dokument nicht....
-


Ich denk, du arbeitest auf dem Amt? Es gibt doch keine Kinderausweise mehr, nur noch Kinderreisepässe bis 12 Jahren(ab 2006-2008 wurden die bis 16 Jahren ausgestellt) und ansonsten Kinderpersonalausweise(ab 2008). Gesehen habe ich die Dinger auch noch nicht, aber das es sie gibt, ist mir bekannt.

________________________
Meine Fotogalerie

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

01.04.2009 11:07
#10 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
Auf dem Amt arbeite ich nicht, ich war 27 Jahre "Grenzer"

Der "Personalausweis für Kinder" unterscheidet sich nicht von einem "normalen" Personalausweis.

Deshalb meine Frage nach dem Aussehen des "Kinderpersonalausweises"

ich zitiere §1 des Personalausweisgesetzes:

§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.


Es handelt sich beim "Kinderpersonalausweis" und einen ganz normalen BPA, und der reicht nunmal aus, nach Kroatien einzureisen, also wo bitte liegt das Problem?????
Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

01.04.2009 11:13
#11 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Danke für die Erklärung. Ich hab sowieso kein Problem, da meine Kinder von diesen ganzen Änderungen nicht mehr betroffen waren.

________________________
Meine Fotogalerie

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

01.04.2009 12:26
#12 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
In Antwort auf:
Jeder EU-Bürger darf sich in jedem EU-Staat aufhalten, niederlassen, leben...

Dazu ist kein gültiger Ausweis erforderlich!

Wie beweise ich ohne gültigen Ausweis, daß ich EU Bürger bin ?
In Antwort auf:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;

Etwas widersprüchlich
Seinerzeit lag es sogar im Ermessen und je nach Laune des "Grenzers" , ob man einen "Ausflugschein" bekam
biba Offline




Beiträge: 1.536

02.04.2009 10:31
#13 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Hey Ihr,

ich hab heute morgen einen Kinderpersonalausweis für meine Tochter ( jetzt 10) und für meinen großen Sohn ( dann 16) einen normalen Personalausweis beantragt. Beide Dokumente sind bei der ersten Ausstellung kostenfrei und dauern ca 3 Wochen bis sie fertig sind. Mit den "Häftlingsbildern" drin, ist klar.

Wenn ich die Teile hab, kann ich gern mal Bilder davon einstellen.

Gruß Silvia

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

02.04.2009 12:08
#14 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Für die Personalausweise brauchst du keine "Häftlingsbilder" normale Passbilder reichen, sie müssen nicht "biometrisch" sein

Wie beweise ich, dass ich EU-Bürger bin?

gute Frage, wenn ich als Deutscher beim Flughafen bei der deutschen Einreise stehe, und habe keinen gültigen Ausweis dabei, lässt mich der Grenzer trotzdem rein?

klar, denn ich bin Deutscher

und das gilt für alle EU-Bürger.....

siehe hier:

Auszug aus der Homepage von Westphal/Stoppa, den Ausländer- und EU-Rechts Fachleuten der Bundespolizei:

http://www.westphal-stoppa.de/Osterweiterung.htm

Grenzübertritt ohne (gültigen) Pass



Die Behörden der neuen EU-Staaten haben naturgemäß erhebliche Umstellungsprobleme im Umgang mit dem EU-Recht zu bewältigen.



Problemtisch ist vor allem, dass zwar die meisten Rechtstexte der EU - insbesondere die Verträge, Richtlinien und Verordnungen - schon in die Sprachen der Beitrittstaaten übersetzt sind und den Behörden zur Verfügung stehen (vgl. http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/accession.html)

jedoch bislang offenbar keine Übersetzungen der EuGH-Urteile vorliegen. Die Auslegung des EU-Rechts wurde aber erheblich durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt.



So vermag es nicht verwundern, dass die nationale Gesetzgebung der Beitrittsstaaten zur Umsetzung des EU-Rechts (vor allem der Richtlinien) und die konkrete Auslegung nicht immer „gemeinschaftsrechtskonform“ erfolgt.



So haben auch die Grenzbehörden der Beitrittsstaaten erhebliche Probleme bei der Einreisekontrolle gegenüber Freizügigkeitsberechtigten – seien es EU-Bürger oder Drittausländer denen abgeleitetes Freizügigkeitsrecht zusteht.



Eine häufig gestellt Frage:

Darf ein EU/EWR- oder Schweizer-Staatsbürger die Grenze (Einreise in einen EU-Staat) überschreiten, wenn er sich bei der Grenzkontrolle nur mit einen abgelaufenen Personalausweis ausweist, seine Staatsbürgerschaft aber unumstritten ist ?


Die Antwort lautet eindeutig „Ja”!


Das Einreise- und Aufenthaltsrecht steht dem EU-Bürger allein aufgrund seiner EU-Bürgerschaft zu (ständige Rechtsprechung des EuGH. Pass oder Personalausweis sind nur das Mittel, um die Staatsangehörigkeit zu belegen. Wenn die Staatsangehörigkeit aber auch auf andere Weise bewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, darf die Einreise oder der Aufenthalt nicht verweigert werden. Zwar heißt es in Artikel 3 der Richtlinie EG 68/360 Absatz 1



„Die Mitgliedstaaten gestatten den in Artikel 1 genannten Personen bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Einreise in ihr Hoheitsgebiet“


Doch hat der EuGH in dem Urteil Giagonides (U. v. 05.03.1991, Rs C-376/89) und noch deutlicher in dem Urteil MRAX (U. v. 25.07.2002, Rs C-459/99) klargestellt, dass der Besitz eines gültigen Passes oder Ausweises nicht zwingende Voraussetzungen für das Einreise- und Aufenthaltsrecht ist. Das jeweilige nationale Verfassungsrecht lässt es auch nicht zu, einem eigenen Staatsangehörigen die Einreise zu verweigern - so hat ein Deutscher in Deutschland das Recht zur Einreise auch ohne Ausweis, wenn seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht in Zweifel steht. Das gleiche Recht hat der EU-Bürger in jedem EU-Staat. Bedauerlicherweise sind diese Fakten vielen Behörden nicht bekannt.



In der neuen am 29.04.2004 verabschiedeten Richtlinie 2004/38 (ABlEU v. 30.04.2004 L 158 S. 77) über das Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger und ihren Familienangehörigen, hat man den Vorgaben des EuGH Rechnung getragen und in
Art. 5 Abs. 4 regelt:

„Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.“


Dem nationalen Gesetzgeber ist es aber gestattet, das Überschreiten der Grenze ohne gültigen Ausweis oder Pass als Ordnungswidrigkeit (also lediglich Geldbuße!) zu sanktionieren - wobei aufgrund des Diskriminierungsverbots (Artikel 12 EG-Vertrag) die Voraussetzungen und Höhe der Sanktion nicht anders geregelt sein dürfen, als für eigene Staatsangehörige. Zudem kann verlangt werden - soweit es gesetzlich geregelt ist und gleichermaßen auch für eigene Staatsangehörige gilt - dass der EU-Bürger sich gegen Gebühr einen Passersatz an der Grenze ausstellen lässt (in Deutschland ein sog. Reiseausweis als Passersatz - RaP für 8 Euro).


In Deutschland gilt folgende Rechtslage: Deutsche und EU-Bürger, die ohne gültigen Pass / Passersatz oder Personalausweis zur Einreise nach Deutschland kommen erhalten einen RaP gegen Gebühr von 8 Euro - wenn sie den RaP nicht beantragen/bezahlen wollen (eher ein theoretischer Fall), dann muss zwar die Einreise gestattet werden, doch ist dann der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt (§ 25 PassG; 12a AufenthG-EWG) mit einem höheren Bußgeld. Ausnahmen können gelten, wenn die Dokumente ohne Verschulden des Betroffenen abhanden gekommen sind (z.B. Diebstahl) und es nicht zumutbar war, vor der Einreise einen neuen Ausweis zu beantragen.
[i]


die Besitzpflicht des BPA hat damit gar nichts zu tun, denn die gilt innerdeutsch und nur für Deutsche...

Den Beweis, dass ich Deutscher bin, führe ich übrigens weder mit dem BPA noch dem RP, sondern ausschließlich mit einem so genannten "Staatsangehörigkeitsausweis"

den bekomme ich auf Antrag bei meiner Gemeinde, und der ist nur kurz gültig

[/klugscheißmodusaus]
.

biba Offline




Beiträge: 1.536

03.04.2009 15:30
#15 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Zitat
Für die Personalausweise brauchst du keine "Häftlingsbilder"

echt..... ich wurde leider eines besseren, mit Hinweis auf Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe belehrt, und die ersten schönen Passfotos wurden nicht akzeptiert.....also nur noch "Häftlingsbilder"

wasti Offline



Beiträge: 4

05.04.2009 19:16
#16 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Hallo,
wir waren letztes Jahr in Kroatien, unsere Tochter bekam mit 12 Jahren ihren richtigen Personalausweis, weil der Kinderausweis abgelaufen war. Ging ohne Probleme.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.04.2009 19:30
#17 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten
Hab gerade vor vier Wochen für meine 12jährige den BPA mit hübschen Passbildern machen lassen, wurde extra darauf hingewiesen, dass die anderen nicht sein müssen
DieMMs Offline



Beiträge: 8

15.06.2009 11:19
#18 RE: Personalausweis für Jugendliche Antworten

Mh, da scheint es ja unterschiedliche Meinungen bzw. Wissenstände sogar innerhalb Deutschlands zu geben, was mich wundert. Auf unserem Rathaus hiess es ebenfalls, biometrische Bilder sind Pflicht. Meine Tochter (11J) hat letzes Jahr einen PA bekommen, nur mit "Häftlingsfotos", mein Sohn (10J) musste jetzt ebenfalls einen bekommen für Kroatien. In der Mehrheit, wie es scheint, sind die biometrischen Bilder vorgeschrieben, also würde ich mich daran halten, sonst könnte es mal irgendwo Probleme geben. Sogar unser Nesthäkchen musste als Baby mit 1 Jahr ein Bio-Foto machen lassen, was wir auch für völligen Blödsinn hielten. War etwas schwierig, wie ihr euch denken könnt .

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