Für den internationalen Verkehr sind verschiedene "internationale Übereinkommen" einschlägig
In Deutschland bezieht sich z.B. die sogenannte IntVO auf eines dieser Übereinkommen.
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In diesem Übereinkommen haben sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, gewisse Mindeststandards im internationalen, grenzüberschreitenden Verkehr einzuhalten.
So ist z.B. eine technische Untersuchung für PKW durch dieses Abkommen nicht für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben.
siehe hier:
StVÜbk
Ausfertigungsdatum: 08.11.1968
Vollzitat:
"Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl. 1977 II S. 811)"
Diese "Betriebssicherheit" kann beim Grenzübertritt oder auch nach dem Grenzübertritt durch die zuständigen Behörden überprüft werden, Rechtsfolge bei fehlender Betriebssicherheit kann die "Untersagung der Einreise", also die "Zurückweisung" des Fahrzeugs sein, bzw. im Inland die "Untersagung der Weiterfahrt", d.h. verkehrssicheres Abstellen bzw. begleitetes Verbringen zu einem Abstellplatz.
In Deutschland war dafür früher an den Grenzen der BGS (heute Bundespolizei), bzw. in Bayern die Bayerische Grenzpolizei zuständig.
Heute, nach Wegfall der Grenzkontrollen ist es die BAG, bzw die Landespolizei, die Bundespolizei nur noch bei gravierenden, offenkundigen Mängeln im ersten Zugriff.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wer mit einem so lange abgelaufenem "TÜV" im Ausland unterwegs ist (Transit Slowenien, Österreich) incl. Grenzkontrolle, muss mit den o.a. Folgen rechnen, da zunächst eine "Betriebsunsicherheit" sehr wohl durch die kontrollierende Behörde angenommen werden kann.
Dann kann ja durch einen Sachverständigen im Auftrag des Halters das Gegenteil bewiesen werden....
Und eines dürfte klar sein:
Eine Anmeldung beim "TÜV", Dekra, usw. macht aus einem betriebsunsicherem Fahrzeug kein betriebssicheres Fahrzeug, egal ob sie mündlich oder auch schriftlich vorliegt.
Wenn ich ein Fahrzeug mit entsprechenden technischen Mängeln kontrolliert hätte, hätte mich ein solches Schreiben in keinster Weise interressiert....
Und mehrere Jahre keine "technische Überprüfung" sind schon gravierende Argumente für eine sofortige Stilllegung, der kontrollierende Beamte übernimmt, wenn er nicht einschreitet die Verantwortung für den Rest der Fahrt....
Hey, endlich mal jemand, der sich in die Thematik wirklich eingelesen hat.
Stimmt alles, bis auf zwei KLeinigkeiten. 1. Die IntVO gibt es seit 2008 nicht mehr. Sie ist, genauso wie Teile der StVZO in der FZV aufgegangen. 2. Den Beweis für die Betriebssicherheit im Falle einer Kontrolle muss zumindestens in Deutschland nicht der Halter führen. Das wäre eine unzulässige Beweislastumkehr. Aber der Weg ist der gleiche. Statt nach Hause geht´s bei entsprechendem Verdacht auf behördliche Weisung auf dem direkten (kostenpflichtigen)Weg ab zum nächsten Gutachter.
Die Plakette ist allenfalls ein Indiz für die Betriebssicherheit nicht aber ein Garant. Besteht bei der Einreise/Kontrolle mit abgelaufener Plakette kein Verdacht auf Betriebsunsicherheit, bleibt einem in Deutschland die Untersagung der Weiterfahrt und der eventuelle, zwangsweise Weg zum Gutachter erspart. Es werden im Falle von WOMI 80,-€ und 2 Punkte in Flensburg fällig. Darüber hinaus bekommt er einen Mängelbericht und muss innerhalb einer gesetzten Frist die Hauptuntersuchung nachholen.
ok, dass es die IntVO nicht mehr gibt, wusste ich nicht, bilde seit 10 Jahren nicht mehr aus und bin seit 2007 auch aus dem operativen Geschäft raus....
Zitat:
"Besteht bei der Einreise/Kontrolle mit abgelaufener Plakette kein Verdacht auf Betriebsunsicherheit.."
stimmt, aber "mehrere Jahre abgelaufen" verlangt doch stark nach einer intensiveren Überprüfung, und die kann der Kollege vor Ort nur schlecht wahrnehmen....
Zumindest wird ihm niemand (außer dem Halter) einen Vorwurf daraus machen.
In Antwort auf: ist es in der Republik Kroatien vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger, gleich welcher Art, d.h. auch Wohnwagen und Bootstrailer, zwei Jahre nach der Erstzulassung und danach jedes Jahr, einer technischen Prüfung unterzogen werden müssen, die an genau vorgeschriebenen Stellen vorzunehmen ist.
Genau so ist es Soline1,muß jedes Jahr sogar mit einem 50er Roller in kroatien über den Kroatischen Tüv. Ps.Roller ist aber auch in Kroatien angemeldet. Gruß bolbin
In Antwort auf:aber "mehrere Jahre abgelaufen" verlangt doch stark nach einer intensiveren Überprüfung, und die kann der Kollege vor Ort nur schlecht wahrnehmen....
Was auch immer man unter "intensiver Überprüfung" verstehen mag ..... Ich weiß ja selbst, wie solche "intensiven Überprüfungen" beim TÜV aussehen, vor allem wenn auch noch das Boot drauf ist.
Am Samstag war ich in Augsburg auf einer Messe und habe an einem Stand der bayr. Polizei dieses Thema sehr ausführlich besprochen. Unter der Prämisse, wie ich das bereits eingangs geschrieben habe :
In Antwort auf:Im Voraus einen TÜV-Termin zuhause vereinbaren und das schriftlich mitführen ! So habe ich das bei einem Auto eines Freundes gemacht, das ich mit 2Jahren TÜV-überzogen nach Deustchland überführt habe. In Kroatien ist der TÜV von Ausländern völlig uninteressant. .
Mein Tandem-Trailer steht seit 1998 in Kroatien. Wenn ich mit ihm fahren muss, werden zuerst Licht und Bremsen sowie Radlager überprüft - dann geht es los.
ist man bei der Polizei im grünen Bereich !
So - nun dürfen wieder die Paragraphenreiter ran !
Hallo Fre und alle Anderen, ich melde mich auch mal wieder. Ich habe die Diskussion mit großem Interesse verfolgt. Meine Meinung ist immer noch die Gleiche, ein verdammt komplexes Thema mit Grauzonen. Ich halte Euch alle für kompetent und es ist gut so viele Meinungen zu lesen.
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten :)
Um einer evtl. Strafe in Kroatien zu entgehen, wäre es dann nicht möglich und sinnvoll sich vor der Ausreise ein Ausfuhrkennzeichen für den Trailer ausstellen zu lassen?
Gruß Mani
Ps. mein Trailer steht auch seit neun Jahren in Kroatien.
In Antwort auf:Um einer evtl. Strafe in Kroatien zu entgehen, wäre es dann nicht möglich und sinnvoll sich vor der Ausreise ein Ausfuhrkennzeichen für den Trailer ausstellen zu lassen?
Du meinst ein kroatisches Ausfuhrkennzeichen für einen (z.B.) deutschen Trailer ??
@volle18 Frage: Wenn der TÜV bereits 12 Monate abgelaufen ist,bis wann gilt dann die neue TÜV-Untersuchung? Oder wenn er bereits 2 Jahre abgelaufen ist? mr3
Dann zahlst Du pro 2-Jahresperiode die Gebühren nochmals separat !
Ich habe das bei dem Auto, welches ich aus HR geholt habe, selbst erlebt - sogar für die ASU musste ich zweimal zahlen, obwohl sie nur einmal gemacht wurde !
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