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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 434 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
Fenda Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 2

24.04.2009 20:24
Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien für Witwer antworten

Ein herzliches Hallo an alle Kroatien-Forum Mitglieder

Hier mein erster Post und schon brauche ich ein paar Tipps von euch

Folgendes Problem, meine Mutter (Kroatin) und Stiefvater (Deutscher) sind Mitte 2007 nach Kroatien ausgewandert und haben damals für meinen Stiefvater eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt welche auch problemlos befristet auf 1 Jahr genehmigt wurde.
Stand damals war, das man diese Prozedur 4 Mal durchlaufen muss und beim 5 Mal könnte man eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Leider ist zwischenzeitlich meine Mutter verstorben und zusätzlich zu unserer Trauer mischen sich jetzt Sorgen um eine weitere Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für meinen Stiefvater.
Wir sind von Behörde zu Behörde gehetzt um Auskünfte zu bekommen aber die Angestellten vor Ort haben schlichtweg keine Ahnung was in diesem Fall passiert, einzige Auskunft war, dass ja eingentlich der Grund für eine Berechtigung in Kroatien zu bleiben nicht mehr besteht, da meine Mutter ja verstorben ist, sicher sei sich die Bearbeiterin aber nicht.

Ich bin nun doch ziemlich ratlos, kann es wirklich sein?
Meine Eltern haben in Kroatien ein Haus gebaut, Renteneinkünfte sind vorhanden, Krankenversicherung auch, Polizeiregister ohne Eintrag usw., ich dachte immer das wenn man diese Kriterien erfüllt es keine Probleme geben könnte.

Wäre nett wenn jemand einen Tip hat, vielleicht aus ähnlicher Lebenssituation oder aber eine mögliche kompetente Anlaufstelle kennt.

Danke euch
Liebe Grüße


kastela Online

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.822

25.04.2009 19:53
#2 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien für Witwer antworten

Hallo Fenda,

erstmal mein herzliches Beileid.
Waren denn deine Mutter und Stiefvater verheiratet? Normalerweise dürfte es dann kein Problem sein.
Die Kriterien sind ja erfüllt.
Wende dich dochmal ans Kroatische Konsulat.
Vielleicht können sie dir Auskunft geben.
LG
Kastela

Haus Viersen an der Adria

Fenda Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 2

13.06.2009 17:45
#3 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien für Witwer antworten

Hallo Kastela,

danke für deine Anteilnahme!

Sorry für die späte Rückmeldung war mittlerweile 2 mal in Kroatien um nach dem Rechten zu sehen.
Vor einer Woche kam der Bescheid vom kroatischen MUP, dass mein Stiefvater in Kroatien bleiben kann :)
Das erstaunliche allerdings ist die Begründung, er darf in Kroatien bleiben, nicht etwa weil er alle Kriterien erfüllt bzw. selbstbwohntes Eigentum besitzt, sondern weil seine Ehefrau (meine Mutter) in Kroatien beerdigt ist. Selbst auf Nachfrage, das ist der einzige Grund :( (Familienzusammenführung)

Naja ich bin erstmal glücklich über den Bescheid und hoffe auf baldigen EU-Beitritt.
lg Fenda

petra1958 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 13.079


13.06.2009 17:51
#4 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien für Witwer antworten

So kurios das auch klingen mag (die Begründung), ich freue mich für Dich und vor allem für Deinen Stiefvater

LG
Petra

Ich wurde nicht geboren, um so zu sein wie andere mich gerne hätten

Chris Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum
Beiträge: 11.255


13.06.2009 18:14
#5 RE: Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien für Witwer antworten

In Antwort auf:
So kurios das auch klingen mag (die Begründung), ich freue mich für Dich und vor allem für Deinen Stiefvater


Das freut mich jetzt aber auch! Alles Gute weiterhin für euch!!

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