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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 11 Antworten
und wurde 2.542 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
buffalobeer Offline



Beiträge: 22

26.05.2009 11:00
Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Hallo zusammen.

Auf der einen Seite liest man von verschärften Grenzkontrollen, dann purzelt mir wiederum dies hier vor die Füsse:

http://www.euroconsumatori.org/16842v24459d47813.html

Da steht was von Lockerung der Einfuhrgrenzen, 10kg für Fleisch, Milch und deren Verarbeitungsprodukten.

Darf ich denn nun munter Wurst, Schinken und Käse aus Kroatien mitbringen oder wird mir das an der Grenze weggenommen..?!

reini62 Offline

Mitgliedschaft gelöscht

Beiträge: 679

26.05.2009 11:18
#2 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten
Soweit ich es verstanden habe, gelten die verschärften Kontrollen, ob Einreise von Jugendlichen, Einfuhr von Lebensmitteln etc. nur bei der Einreise nach CRO

Gottlob gibt es dort keine Tourismuskrise (oder den kroatischen Behörden, Capingplatz-Capos etc. etc., nicht aber den Gewerbetreibenden ist dies egal)
nik Offline



Beiträge: 86

26.05.2009 12:50
#3 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Zitat von buffalobeer

Da steht was von Lockerung der Einfuhrgrenzen, 10kg für Fleisch, Milch und deren Verarbeitungsprodukten.
Darf ich denn nun munter Wurst, Schinken und Käse aus Kroatien mitbringen oder wird mir das an der Grenze weggenommen..?!


Laut dieser Verordnung darfst du Fleisch- und Milchprodukte aus Kroatien bis zu einer Obergrenze von 10 kg pro Person eingeführen.
Für Kroatien noch zusätzlich 10kg Säuglingsnahrung und 20 kg Fisch je Person.


Den umgekehrten Fall - was du nach Kroatien einführen darfst, beinhaltet diese Verordnung nicht.

Das eine ist EU-Recht, das Andere kroatisches Recht....

DieMMs Offline



Beiträge: 8

15.06.2009 11:30
#4 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Hallo,

fahren im Sommer zum 1. Mal mit Camper nach CRO.
Wie ist dann DAS zu verstehen? Ich zitiere:
"Die erste Unverschämtheit kam an einem kroatischen kleinen Grenzübergang, wo wir tatsächlich für eine 5 Jahre alte Klimaanlage sowie anderes elektronisches Equipment das wir für ins Zelt dabei hatten tatsächlich Zoll bezahlen mußten. Eine Kaution für eine Wiederausführung wäre noch nachvollziehbar gewesen aber für alte Waren eine Abgabe zu zahlen, die ich sowieso wieder mit zurücknehme ist geradezu Wegelagerei. Nicht nur das diese lächerliche Aktion Geld gekostet hat, sie kostete vor allem viel Zeit mit Behördengängen, da die entsprechenden Bereiche weit auseinander lagen. Nach 10 Stunden Fahrzeit war die Laune unten - Hammerunverschämt diese Aktion! ..."

zu lesen im Forum: http://www.mein-kroatien.info/Camping_Si...ive_Erfahrungen

Halte ich für einen extremen Einzelfall, auf Schikane aufgebaut.
Wie ist Eure Erfahrung mit elektronischen Artikeln ?
Im Camper z.b. ist ja evtl. eine Microwelle oder ein Navi drin. Beides "führe" ich ja wieder aus.
Micha

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

15.06.2009 11:52
#5 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Ich habe am Flughafen immer meinen Laptop gezeigt und nie wurde etwas dazu gesagt. Auch nach anderen elektronische Geräten wurde nie gefragt. Notfalls kann man diese Gegenstände auch im Pass eintragen lassen. Dass man Zoll zahlen musste für im Urlaub benötigte normale Gebrauchsgegenstände, habe ich noch nicht gehört.

________________________
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Alex Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.535

15.06.2009 14:28
#6 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Keine Panik, in jedem 2. Wohnwagen - Wohnmobil ist doch heute ein Flachbildschirm, SAT Anlage weitere Spielereien verbaut. Digitale Spiegelreflex und Laptop
sind auch in fast jedem Urlauberauto.

Da wird nichts verzollt, im bloedesten Fall kommt das in den Reisepass und wird bei der Ausreise wieder ausgetragen, ist mir (und wahrscheinlich auch den meisten anderen hier) in den letzten 20 Jahren aber noch nie passiert.


Alex

DieMMs Offline



Beiträge: 8

15.06.2009 14:42
#7 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Nö, Panik keine.
Hatte ja schon vermutet, dass es sich um einen Einzelfall handelt, der zufällig Pech hatte (kleiner Grenzübergang).
Aber trotzdem danke für Eure Hinweise.
Micha

Christian Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 979

16.06.2009 13:09
#8 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Hier nochmal eine Zusammenstellung, die die ursprüngliche Fragestellung dieses Threads hoffentlich klarer macht:

"europaticker: Reisende dürfen Fleisch- und Milchprodukte grundsätzlich nicht mehr aus einem Drittland in die EU verbringen
Strenge Einfuhrregelungen der EU in Kraft getreten


Ferienzeit ist Reisezeit: Da in den kommenden Wochen viele Menschen unterwegs sein werden, erinnert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn an die neuen Einfuhrregelungen der EU, die am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten sind. Danach dürfen Reisende Fleisch, Milch oder daraus hergestellte Erzeugnisse grundsätzlich nicht mehr aus einem Drittland in die EU verbringen. Die Vorschriften gelten sowohl für das persönliche Reisegepäck als auch für den Postverkehr. Der Grund für das strenge Einfuhrverbot ist die Gefahr der möglichen Einschleppung von Tierseuchenerregern. „Bestimmte Tierkrankheiten wie zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder auch für den Menschen gefährliche Krankheiten können auf diesem Weg in die Europäische Union gelangen. Das soll verhindert werden“, erläutert Amtsleiter und Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst.

Drittländer im Sinne des Gesetzes sind alle Länder, die nicht der Europäischen Union angehörig sind. Hiervon ausgenommen sind Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz, da die EU mit diesen Ländern spezifische Abkommen geschlossen hat.

Für bestimmte Produkte hat der Gesetzgeber Ausnahmen erlassen. Hierunter fallen z.B. Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse für den persönlichen Verbrauch bis maximal 10 kg pro Person, wenn sie aus Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland oder Island stammen. Dieselbe Mengenbeschränkung gilt für Säuglingspulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtierfutter, wenn sie zusätzlich noch die folgenden Bedingungen erfüllen:

* Erzeugnisse müssen vor dem Verzehr nicht gekühlt werden.
* Es handelt sich um verpackte Markenprodukte und
* die Packungen sind nicht geöffnet, es sei denn, sie sind gegenwärtig in Gebrauch.

Die zulässige Gesamtmenge solcher Produkte reduziert sich auf 2 kg pro Person, sofern sie nicht aus einem der oben genannten Länder (Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland oder Island) stammen.
Für Fisch und Fischereierzeugnisse gilt, dass sie nur dann für den persönlichen Verbrauch in die EU eingeführt werden dürfen, sofern frischer Fisch zuvor ausgenommen wurde und das Gewicht der Fischereierzeugnisse nicht 20 kg oder das Gewicht eines Fisches übersteigt (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte). Diese Beschränkungen gelten nicht für Fischereierzeugnisse von den Färöern oder Island.

Andere tierische Erzeugnisse wie etwa Honig, lebende Hummer, lebende Miesmuscheln oder Schnecken dürfen Reisende bis zu einem Gewicht von 2 kg pro Person in die EU mitbringen.

Erfüllen die mitgebrachten Produkte nicht diese Bedingungen, so sind sie an der EU- Grenze abzugeben. Sie werden dann unschädlich beseitigt. „Wer solche Erzeugnisse nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen", warnt Bornhorst. Denn das Einfuhr diene dazu, die Gesundheit von Tieren und Menschen zu schützen.
Reisende werden deshalb auch gebeten, sich über die Risiken zu informieren und bei der Rückkehr aus Drittländern in die EU keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs mitbringen. Spezielle Fragen beantworten auch die Reiseunternehmen oder Mitarbeiter an den Flughäfen."

Gefunden in:
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=27220

Dieter Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 208

16.06.2009 13:52
#9 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Schei.. Idioten EU, Ar...löcher und was mir sonst noch einfällt !
Jetzt darf ich mir keinen Käse aus Kroatien mitbringen, sind die aber übermorgen in der EU dann darf ich, dann sind wohl die Tierkrankheiten-Seuchen schlagartig ausgerottet und es gibt nichts mehr zum übertragen, hahaha,
man könnte da stundenlang drüber philosophieren, kommt aber nichts bei raus

gruss dieter

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 13.392

16.06.2009 14:24
#10 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Dein Ärger in allen Ehren, aber reichen Dir 10 kg Käse pro Person nicht aus?

Diese Menge kann man nämlich gemäß des vorstehenden Beitrages legal aus Kroatien in die EU einführen.
Leider nicht funktioniert das mit direkt beim Erzeuger gekauften Käse, denn das ist ja kein Markenprodukt.

-------------------------------
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Christian Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 979

16.06.2009 14:39
#11 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Zitat von Thofroe
Leider nicht funktioniert das mit direkt beim Erzeuger gekauften Käse, denn das ist ja kein Markenprodukt.


und leider auch nicht mit domaci Prsut, Kulen etc ...

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.632

16.06.2009 17:11
#12 RE: Verwirrung am Zoll? Oder: 10kg Freikarte vs. strenge Kontrollen - wie passt das zusammen?? Antworten

Ich verstehe das aber anders, nämlich so:

Für bestimmte Produkte hat der Gesetzgeber Ausnahmen erlassen. Hierunter fallen z.B. Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse für den persönlichen Verbrauch bis maximal 10 kg pro Person, wenn sie aus Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland oder Island stammen.
Dieselbe Mengenbeschränkung gilt für Säuglingspulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtierfutter, wenn sie zusätzlich noch die folgenden Bedingungen erfüllen:

* Erzeugnisse müssen vor dem Verzehr nicht gekühlt werden.
* Es handelt sich um verpackte Markenprodukte und
* die Packungen sind nicht geöffnet, es sei denn, sie sind gegenwärtig in Gebrauch.


Demnach dürfte ich Fleisch und Milchprodukte auch einführen, wenn es kein verpacktes Markenprodukt ist.

Stimmt, das klingt logisch. - Thofroe

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