Ich finde hier leider keinerlei Informationen zu der von uns so befürchteten Waage in Österreich. Unser wohnmobil ist auf 3,5 t eingestuft, und wir wollen es nicht hochstufen, damit meine kleine Schwester auch fahren darf. Dadurch haben wir jetzt natürlich das Problem, dass das Fahrzeug total überladen ist, wenn da 4 Personen inkl. Gepäck drin sind. Ein Sicherheitsrisiko besteht deshalb natürlich nicht, es geht nur darum, in Österreich keine Strafe kassieren zu müssen. Was könnt Ihr mir denn zu der Waage sagen? Ist das eine mobile Waage oder wenn nicht, wo ist die installiert? Es wäre schon sehr ärgerlich, wenn man bei der Hinfahrt angehalten wird und erst weiterfahren darf, wenn das Gewicht stimmt. Oder habt Ihr andere Anregungen, etc?
Aha, also mobile Waagen. danke schön für die Info. Ich denke mal dass ich nicht als einziger dieses Problem habe. Was macht Ihr denn, um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen?
das risiko ist eben da. viel schlimmer finde ich ein anderes Problem. wirst du in einen unfall verwickelt und die polente wiegt dein fahrzeug sieht es ganz mies für dich aus. durch die überladung geht die betriebserlaubnis "flöten". das fahrzeug gilt als nicht mehr für den straßenverkehr zugelassen. schlimmer: auch die haftpflichtversicherung braucht nichts oder nicht alles zu bezahlen. bei personenschäden mit hohen geldforderungen..... eine ruinöse angelegenheit für die betroffenen. ich will hier nicht den moralapostel spielen, aber man sollte sich das ordentlich überlegen...........
Na ja, vielleicht wären ein paar begleitende Worte nicht schlecht, weil v-deichsel im Ergebnis (die Versicherung zahlt nicht) recht hat.
Zwar gilt seit der Versicherungsreform der Haftungsauschluss nur für unfallverursachende/-begleitende Mängel, aber so gut wie jeder Unfall hat etwas mit dem Bremsen/Fahrverhalten zu tun. Das Gewicht, also erst recht Übergewicht, verändert das Bremsverhalten und die Fahreigenschaften jedes Fahrzeuges. Und schon ist die Versicherung in diesem speziellen Fall aus der Haftung raus.
Richtig ist sicherlich, dass ein Erlöschen der BE nicht mehr automatisch den Haftungsausschluss zur Folge hat.
Letztendlich bleibt noch festzuhalten, dass gem. § 19 Abs. 2 StVZO nur Fahrzeugveränderungen die Betriebserlaubnis bei nur drei ganz bestimmten Fallalternativen (Veränderung der Fahrzeugart, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens) zum Erlöschen bringen. Überladung ist also nie ein Auslöser für das Erlöschen einer BE.
Das haben schon einige geglaubt. Wenn ich mir das viele Geld fürs WOMO zusammenkratze dann sollte man sich nicht zu neidig sein das Womo richtig anzumelden.
Das Ganze erinnert mich so an die Leute mit Boot die sich dann zu neidig sind es beim Hafenkapitän anzumelden. Und dann den ganzen Urlaub Schiß haben.
Also das Fahrzeug ist ja technisch in der Lage, das Mehrgewicht zum halten zu bringen während eines Bremsmanövers. Schliesslich werden bei einer Hochstufung über 3,5 t keine anderen Bremsanlagen oder Fahrwerke oder andere Dinge verbaut. Es ist nur eine formale Sache. Also dass man Problem bei der Überladung bekommen kann, ist mir natürlich klar, aber es besteht kein höheres Sicherheitsrisiko.
@ Dieter: Und was das Wiegen über Nacht angeht, sprich dass man da schon viel Pech haben müsste, um "erwischt" zu werden, hatte ich mir auch schon mal überlegt. Aber ist das bei Dir auch nur eine Vermutung oder hast du da bestimmtes Wissen?
Dieter: Und was das Wiegen über Nacht angeht, sprich dass man da schon viel Pech haben müsste, um "erwischt" zu werden, hatte ich mir auch schon mal überlegt. Aber ist das bei Dir auch nur eine Vermutung oder hast du da bestimmtes Wissen?
>> ist ne Wahrscheinlichkeitsberechnung weil ich in der Urlaubssaison rund 150 mal nachts da lang fahren noch nie irgendwelche Kontrolleure da gesehen habe, tagsüber schon, Gendarmen und CO. schlafen nachts lieber
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