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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 14 Antworten
und wurde 1.470 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

01.07.2009 18:43
Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Unter den Dauercamper auf Konobe hat sich herumgesprochen, dass neuerdings die kroatischen Behörden auf die maximale (visumsfreie) Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten achten

gibt es woanders ähnliche Erfahrungen?

-

Rainer Offline



Beiträge: 4

02.07.2009 22:26
#2 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Hallo Daxbauer!

Am vergangenen Sonntag hatte ich Besuch von einer Familie, die auf dem Campingplatz LANTERNA in der Nähe von Poreč Dauercamper sind.

Nach ihren Erzählungen mussten bereits einige andere Dauercamper, die keine Aufenthaltsgenehmigung für 180 Tage beantragt hatten, zusammenpacken und den Platz verlassen...

Angeblich soll „hart durchgegriffen werden“!

Gruß

Rainer

Dieter Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 208

02.07.2009 23:53
#3 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

als zukünftiges EU Mitglied vorher noch mal richtig knüppelhart durchgreifen und schikanieren nach Lust und Laune, das haben die Kroaten mit am besten gelernt,

gruss dieter

Maslenica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.130

03.07.2009 00:04
#4 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Zitat von Dieter
als zukünftiges EU Mitglied vorher noch mal richtig knüppelhart durchgreifen und schikanieren nach Lust und Laune, das haben die Kroaten mit am besten gelernt,
gruss dieter

Was hast du denn geraucht? Ne Portion Tzatziki?
Es ist ein Gesetz in Kroatien was die Aufenthaltsdauer für Ausländer regelt, genau so ein Gesetz gibt es in Deutschland auch.
Jeder der sich länger in Kroatien aufhalten will hat die Möglichkeit, wenn er die Kriterien erfüllt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Wenn du in Deutschland nicht die nötigen Kriterien für eine Aufenthaltsgenehmigung erfüllst, kriegst du sie in Deutschland auch nicht.

Dieter Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 208

03.07.2009 00:54
#5 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

ich trinke immer Bier mit Tzatziki, bin Nichtraucher
Da man ja mal zu Europa will, könnte man wohlwollend sowas schon mal etwas lockern, aber das Gegenteil ist in vielen Belangen der Fall, ich hab mich schlau gemacht, bis zu fünf Jahren müsste ich mich erstmal anständig benehmen , dann darf ich mal hoffen länger als 90 Tage pro Jahr gnädigerweise dableiben zu dürfen, so hat man es mir am Telefon erklärt.
Zum Punkt Kriterien könnte ich ja einwenden das meine an die Wand genagelten, vielen Zahvalica's aus schlechten Zeiten, Fress- Kleidungs und Dinge des täglichen Lebens- Transporte in das ehemalige Jugoland, mir einen Heimvorteil verschaffen könnten, denn wenn man es richtig sieht müsste das ja eigentlich ein Freundschaftsbeweis sein der schon über 40 Jahre andauert, ich höre noch die Worte aus vergangen Zeiten > Immer willkommen, nie mehr Kurtaxe usw.
Weiter werde ich mich nicht auslassen, mittlerweile reichen mir 4 Wochen Kroatien, könnte ich die Zeit zurück drehen, keinen Finger würde ich mehr krum machen für Hrvatska,
aber nicht so eng sehen , das ist nur meine eigene Billianz,
und zum Schluss gibts dann noch ein schönes altes Video, von mir selbst gemacht, zur Versöhnung

guckst Du hier, https://www.youtube.com/watch?v=pd8s2s1vZHU

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

03.07.2009 01:06
#6 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Da man ja mal zu Europa will, könnte man wohlwollend sowas schon mal etwas lockern, aber das Gegenteil ist in vielen Belangen der Fall, ich hab mich schlau gemacht, bis zu fünf Jahren müsste ich mich erstmal anständig benehmen , dann darf ich mal hoffen länger als 90 Tage pro Jahr gnädigerweise dableiben zu dürfen, so hat man es mir am Telefon erklärt.


Gerade das Gegenteil war doch der Fall. Da sie zur EU wollen, mussten sie ihre Gesetze anpassen, also strenger anwenden. Es gibt im Übrigen eine neue Regelung für Dauercamper, die es ihnen ermöglicht, länger als 90 Tage im Halbjahr im Land zu bleiben. Natürlich muss das beantragt werden und man muss diverse Unterlagen beibringen, aber es wird dann genehmigt.

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.07.2009 01:36
#7 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Hat jemand fundierte Information darüber, wie der Halbjahreszeitraum berechnet wird?

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

03.07.2009 08:12
#8 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

In Antwort auf:
ich höre noch die Worte aus vergangen Zeiten > Immer willkommen, nie mehr Kurtaxe usw.

Worte sind Schall und Rauch !
Hast Du das denn schriftlich ??

Kristina Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 1.261

03.07.2009 08:31
#9 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Ich versteh hier die ganze Aufregung nicht. Als mit den Gesetzen zu locker umgegangen worden ist, war es nicht recht und jetzt, wo Kroatien endlich mal lernt und durchgreift, ist es auch nicht recht. Kroatien ist kein gesetzesfreier Staat, auch wenn es manchmal den Eindruck erweckt!!! Meiner Meinung nach müsste bei vielem sogar noch härter durchgegriffen werden.

didimon Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 426

03.07.2009 09:18
#10 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Hallo,
ich habe gehört vom Ausswärtigen Amt in Berlin das Kroatien ein Sondererlass verabschiedet hat , der wie lautet:
Deutsche und Östereichische Staatsbürger können sich unbefristet in Kroatien aufhalten !
Jedoch keiner Arbeit nachkommen ! Ab dem 01.05.09 !
So mein Stand .

Gruß euer Brac-Clan

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.643

03.07.2009 09:22
#11 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

@ Didimon

Das habe ich noch nirgends gehört und auch heute müssen sich die Dauercamper aufs Amt begeben, wenn sie länger als 90 Tage bleiben wollen, und einer Arbeit gehen die ja auch nicht nach. Vielleicht kannst du nochmal nachhören, wo das stehen soll.

________________________
Meine Fotogalerie

didimon Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 426

03.07.2009 09:36
#12 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Vera,
werde mich mal schlauch machen.
Bis dann.

Gruß euer Brac-Clan

biba Offline




Beiträge: 1.536

03.07.2009 11:07
#13 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

In Antwort auf:
Deutsche und Östereichische Staatsbürger können sich unbefristet in Kroatien aufhalten !
Jedoch keiner Arbeit nachkommen ! Ab dem 01.05.09 !
Sag das bloss nicht zu laut, dann sind meine Eltern das ganze Jahr unten, und ich muss mich hier um Haus und HAustiere kümmern

Maslenica Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.130

03.07.2009 12:26
#14 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Zitat von Dieter
ich hab mich schlau gemacht, bis zu fünf Jahren müsste ich mich erstmal anständig benehmen , dann darf ich mal hoffen länger als 90 Tage pro Jahr gnädigerweise dableiben zu dürfen, so hat man es mir am Telefon erklärt.


Wer hat dir das denn erklärt? Das mit den 5 Jahren lass dir nochmal richtig erklären.
HIER kannst du mal nachlesen wie es für Deutschland geregelt ist.

HIER die Einreisebestimmungen Kroatien: Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe


Ach ja , der Kommentar in dem Video is der Knaller.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.07.2009 23:50
#15 RE: Aufenthaltsdauer Kroatien Antworten

Also ich habe keine Sonderregelung für EU-Bürger gefunden...

Der 6-Monatszeitraum berechnet sich nach dem Tag der ersten Einreise, an diesem Tag beginnen die 6 Monate zu zählen, danach beginnt der nächste Zeitraum.

d.h. wer am 1.1. eines Jahres einmal kurz nach Kroatien einreist, setzt damit den Beginn eines 6-Monatszeitraums (Jan - Juni)

(Voraussetzung ist allerdings, dass der 6 Monatszeitraum des Vorjahres bereits bendet ist)

von Jan - Juni darf man sich also 90 Tage aufhalten, am 1. Juli beginnt der nächste Zeitraum.

mit geschickter Planung lässt sich also die Beschränkung umgehen.

Diese Auslegung ist übrigens EU-Rechtskonform, nur in Deutschland rechnet man auf Weisung des BMI anders, in den vergangenen 6 Monaten dürfen nicht mehr als 90 Tage zusammenkommen....

(Stand 2007)

Lässt sich aber meiner Meinung nach nur solange aufrechterhalten, bis der erste Ausländer vor Gericht einen guten Verteidiger hat, der diese Auslegung zu Fall bringt und auf das (auch für Deutschland) gültige EU-Recht pocht.

Ich hoffe nur für die festnehmenden Kollegen, dass man Ihnen nicht anschließend vorwirft, sie hätten erkennen können und müssen, dass diese BMI-Weisung gegen höherrangiges, direkt wirkendes EU-Recht verstößt und daher rechtwidrig ist, somit alle polizeiliche Folgemaßnahmen auch....



Diese Information dürfte für Dauercamper (-urlauber) in Kroatien auch interessant sein:

2. How long is an alien allowed to drive a car with foreign registration plates?

Aliens who have been granted temporary stay in the Republic of Croatia and in possession of a vehicle registered abroad (with valid registration documents and insurance), may use their car not longer than three months following the day of entry into the Republic of Croatia, after which period the vehicle should be re-registered in the Republic of Croatia.

Quelle: http://www.mup.hr/1268.aspx

müsste auch für Wohnmobile und Wohnwagen gelten...


Mit einem deutschen "Führerschein" darf man übrigens, wie international üblich, ein Jahr in Kroatien fahren, danach benötigt man eine kroatische Fahrerlaubnis.

Ist vielleicht für die "ausgewanderten" hier im Forum interessant zui wissen, aber da schreibe ich wahrscheinlich nichts neues, wissen eh alle, und haben ihre deutsche FE umschreiben lassen bzw. neu gemacht.

siehe hier:

1. What are the requirements for an alien to drive a car in the territory of the Republic of Croatia?

Under Article 225 of the Road Traffic Safety Act (Narodne novine No 105/04 – RC Official Journal), an alien staying in the Republic of Croatia may drive a motor vehicle in the territory of the Republic of Croatia if he/she has a valid driver’s license issued by a competent authority of a foreign state. Under Article 226 of said Act, aliens who have been granted a temporary stay or permanent residence in the Republic of Croatia, as well as employees of foreign commercial, traffic, cultural and other agencies, may drive a motor vehicle if they have a valid foreign driver’s license for a period of one year following the day of entry into the Republic of Croatia.

gleiche Quelle wie oben

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