Hallo hab mich jetzt mal hier angemeldet weil ich nichts genaues dazu gefunden hab wie oder besser was man braucht um ein motorrad bj 1983 in kroatien einzuführen bitte helft mir ! war auch schon beim Deutschen Zoll und die haben mir gesagt von deutscher seite wäre das kein problem bloß was jetzt kroatien sagt müssen wir uns selber drum kümmern ! wär echt mega wenn jemand ne antwort hat. Danke
Ich weiß es auch nicht genau. Was ich dazu weiß ist, dass man PKW die älter als 7 Jahre sind nicht einführen darf und wenn dann nur in Ausnahmefällen. Da gibt es sicher Experten hier im Forum die dir dazu noch genaueres sagen können, so sie denn auch wollen.
"Was ich dazu weiß ist, dass man PKW die älter als 7 Jahre sind nicht einführen darf und wenn dann nur in Ausnahmefällen."
Wie verträgt sich das mit der Regelung, dass ich nur drei Monate mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, und das Fahrzeug dann in Kroatien anmelden muss?
Zitat von Daxbauer"Was ich dazu weiß ist, dass man PKW die älter als 7 Jahre sind nicht einführen darf und wenn dann nur in Ausnahmefällen." Wie verträgt sich das mit der Regelung, dass ich nur drei Monate mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, und das Fahrzeug dann in Kroatien anmelden muss? -
So wie ich das verstanden habe will er das Motorrad einführen in HR. Das bedeutet ja das er es in HR auch anmelden muss.Von dem Prozedere nach der Einfuhr ist doch gar nicht die Rede! Lies dazu auch die Überschrift: Motorrad in Kroatien verkaufen
Das hab ich schon verstanden, aber wenn ich ein Fahrzeug nach drei Monaten in Kroatien anmelden muss, dann führe ich es doch gleichzeitig auch ein, oder?
Und wenn der Sommer vorbei ist, dann melde ich es in Deutschland wieder an...
Denn da darf ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein in Kroatien zugelassenes Fahrzeug überhaupt nicht fahren..... -
@Daxbauer. Ich verstehe nicht was du sagen willst. in der Überschrift steht er will den hobel verkaufen. dazu muss er es einführen in HR. Die Ausfuhr aus D geht nur mit einem entsprechendem Ausfuhrkennzeichen. Dieses hat aber auch eine begrenzte Geltungsdauer. Von da unten fahren oder zurückführen hat er doch gar nichts geschrieben.
also wir haben in HR einen freund den wollen wir das motorrad schenken bzw. verkaufen weis nicht was da besser wäre ?? also er will es in HR anmelden !! das ist mein problem! ich will auch nicht grade an der grenze stehen und dann wieder heim fahren !
In Antwort auf: Informier dich in D auf jeden Fall erst mal bei der Zulassungsstelle wegen Ausfuhr.
Was hat die Zulassungstelle damit zu tun???
@googel Für dich ist das kein Problem
Ich habe neulich eine 81er Honda nach CRO verkauft und das ging problemlos durch.
Der Käufer hat die Abwicklung zwar selber erledigt, so dass ich nix dazu sagen kann, der hatte aber definitiv keine „Freunde“ an der Grenze, so dass die Sache sogar ganz legal gelaufen sein dürfte.
Die CRO-Gesetze sind vermutlich inzwischen so an die EU angepasst, dass die Old/Jungtimer wieder eingeführt werden dürfen. Zwischen 7 und 25 Jahren geht aber, so viel ich weiß, immer noch nix.
Wenn das Teil aber irgendwo zugelassen ist und du eine Aufenthaltsgenehmigung im Ausland hast, (weiß nicht wo du herkommst) kannst du es auf jeden Fall erst Mal nach CRO einführen, dabei ist es völlig wurscht, ob du drauf sitzt oder der Hobel auf dem Hänger steht.
Was danach damit passiert interessiert eigentlich keine Sau wirklich (außer ein paar Hobbyzöllner im Forum natürlich, aber die haben eh nix zu melden) so dass du nur noch das Nummerschild abschrauben musst, um das Moped zuhause abmelden zu können.
Mag sein, dass der Rechtweg ein anderer ist, wenn du aber das Ding nicht als geklaut gemeldet hast und wenn du dir einen Pro-Forma-Kauf/Schenkungsvertrag unterschreiben lässt, (verfasst z.B.in D) geht dich die Sache eigentlich nix mehr an, da an der CRO-Grenze bei der Einfuhr niemand danach guckt/fragt und danach sich eh der Beschenkter/Käufer damit rumärgern muss.
@ratibier Ich hab ja schon bei meinem ersten Posting geschrieben das ich nix genaues weiß.Und was kostet es schon, mal bei der Zulassungsstelle anzurufen? Ich will ja nur nicht das googol en Problem kriegt. Eine rechtssichere Auskunft kriegt er in einem Urlauberforum eh nicht. Ich kann aber morgen mal bei einem befreundetem Autohändler nachfragen wie das ist mit der Ausfuhr aus D.Der kennt sich da aus. Ich meine aber dass das mit der Ausfuhr mit dem Ausfuhrkennzeichen so sein muss eben wegen der Legalität der Sache (Verbleib des Fahrzeugs und so!?).Aber wie gesagt, ich frag da morgen mal nach wie das mit dem Export aussieht. @googol Wäre später auch interessant zu erfahren wie das abgelaufen ist. Ich hoffe du informierst uns darüber.
In Antwort auf:Ich meine aber dass das mit der Ausfuhr mit dem Ausfuhrkennzeichen so sein muss eben wegen der Legalität der Sache (Verbleib des Fahrzeugs und so!?
Ein Ausfuhrkennzeichen benötigt man nur dann, wenn das jeweilige Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist und man es auf eigener Achse aus D. ausführen möchte - wenn das Ding auf´m Hänger/ LKW/ Esel transportiert wird, braucht man keinerlei Kennzeichen und der Zulassungsstelle ist es so breit wie hoch, wohin ein abgemeldetes Fahrzeug vercheckt wird oder auch nicht........diese Auskunft war auch kostenlos !
Hallo googol... Da ich 3. Oldtimer habe, wolte ich Die "Gülle Pumpe" Im Kroatien anmelden. Das geht nicht weil Die "Pumpe" nur 28 jahre alt ist !! Denn NSU will ich aber im D behalten. Also mit Motorrädern werhält sich wie mit Autos. Dürfen nicht zu alt sein. Ich warte noch 2 Jahren. Auserdem sehe ich im "www.oglasnik@hr" ( Zeitung ähnlich wie Quka = Kurz und Fündig !!), im Kroatien gibts auch alles wie im D, auswahl ist natürlich kleiner, aber wenn ich an ärger an Zoll denke,... dann kaufe ich es lieber unten. Grus.
Der Googel wollte nur wissen, ob man das Moped einführen darf und das darf man eben. Von einer Zulassung in CRO war keine Rede.
Man kann die Mopeds sammeln auch wenn sie nicht angemeldet sind. In D gibt es dafür das Sammelkennzeichen. Ich habe selber auch schon über 20 Bulldogs mit einem Knz. gefahren
Ob die Kroaten auch so ne Lösung für Youngtimer haben, ist mir nicht bekannt, das dürfte aber eh wurscht sein, da der Googel nix darüber gesagt hat, was er mit dem Moped in CRO vor hat.
Ich habe das so verstanden, dass er das Ding nur verkaufen will und das ist kein Problem, seit dem, die Überschrift hat mit dem Thema nix zu tun
erstmal danke für die vielen antworten ! also das man das motorrad wenn es angemeldet ist nach HR nehmen kann ist klar. bloß ich bekomme da keinen TÜF drauf ! und mit einen nicht angemeldeten motorrad über den zoll zu kommen in HR wird schwierig ich weiß auf jeden fall schon mal das man den Fahrzeugbrief und den Kaufvertrag mit haben muss wenn man über die Grenze will, bloß kommt da noch irgendetwas in frage ? und muss ich das motorrad dann an der grenze verzollen ? das wären meine letzten fragen und sag euch dann auch noch mal bescheid wie das alles aus ging
War das jetzt Spanisch?? Ich habe nur Motorrados verstanden
Was hat die CRO-Zollbehörde mit D-TÜV zu tun und wieso hat das Teil kein TÜV??
Du kannst da keinen Schrott anschleppen. Der (Sammler) Wert der Maschine muss erkennbar sein, sonst lassen sie dich das Ding nicht verzollen.
Du muss den Zöllner schon überzeugen können, dass das ein Youngtimer ist. Wenn das aber ne Reisschüssel ist, die in hohen Stückzahlen damals angefertigt wurde und heute so schrottig ist, dass du noch nicht mal TÜV bekommst und dann auch noch ne Rechnung über 50,- € hast, dann brauchst du dir die Mühe erst gar nicht machen.
In 4 Jahren ist das Ding Oldtimer, dann ist das egal.
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