Zitat von bonacaja der Vertrag kommt autom.zum Finanzamt, aber du bist eigentlich verpflichtet es innerhalb von 30 tagen d. Finanzamt zu melden.mein Grundstück wurde auch vom Schreibtisch aus bewertet (es kamm mir fast wie polizeiverhör vor?)zum schluß wurden 20% draufgeschlagen (wir waren zufrieden)er wollte es verdoppeln bekammen sofort den Bescheid,gleich bezahlt und die Verträge abstempeln lassen
Den ersten Satz würde ich etwas umformulieren. Man ist nicht verpflichtet es innerhalb von 30 Tagen zu melden (das macht der Notar) Du musst dich nur innerhalb von 30 Tagen beim Finanzamt melden, damit für die Grundbucheintragung die Steuer und deren Bezahlung festgelegt wird. Im übrigen ist es nicht unüblich, wie in Deutschland auch, im Kaufvertrag einen geringeren Kaufpreis als den tatsächlichen anzugeben. Deshalb wird der Wert des Objektes vom Finanzamt geschätzt. Nicht selten kommt es vor, dass sich es sich jemand von denen, vor Ort anschaut und erst dann der Wert festgelegt wird. Du kannst also mit dem Polizeiverhör ganz zufrieden sein.
vielen dank für Eure Info. die 30 Tage sind natürlich schon um, doch ich fahre im Oktober runter, dann werde ich dort mal vorbeischauen. Ich hoffe sie sperren mich nicht gleich ein. grins Ich melde mich wieder was dabei rausgekommen ist.
Kann das denn wirklich stimmen? Ich bin in einer sehr ähnlichen Situation wie bereits zuvor beschrieben.
Vor 4 Jahren habe ich am Meer in Kroatien ein Haus gekauft und konnte als Ausländer natürlich nicht gleich ins Grundbuch. Mein Akt wurde nach Zagreb geschickt und ich bekam keine Antwort. In der Zwischenzeit habe ich begonnen das Haus zu renovieren und einen Stock draufzubauen. Erst dieses Jahr bekam ich die Antwort aus Zagreb, dass sie dort nicht mehr zuständig sind, da aufgrund einer Gesetzesänderung Ausländer direkt ins Grundbuch können. Ich dachte mir Hurra...alles wird gut. Um ins Grundbuch zu kommen, wurde mir gesagt, dass ich mich beim Finanzamt registrieren muss, um danach Grunderwerbsteuer zu zahlen. Ich habe mich sodann registriert und war doch etwas überrascht, als eine "Kommission" vom Finanzamt kam, um den Wert meines Hauses nach 4 Jahren Umbauarbeiten (inklusive neues Stockwerk) zu schätzen. Sie haben den Wert meines Hauses mit mehr als den 2x ursprünglichen Kaufpreis beziffert (es war ja schon ein Stockwerk drauf und alles neu renoviert). Meine Frage hierzu ist, ob dies rechtens ist?
In Österreich und auch in Deutschland wäre dies meines Wissens nicht rechtens. Dort wird nämlich die Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis berechnet. Ausnahme ist, dass der Kaufpreis nicht den üblichen Marktwert inspricht und zu niedrig war. Dies ist aber bei mir nicht der Fall, da der Kaufpreis vor 4 Jahren absolut in der Norm lag. Interessant ist hierzu auch folgender Link auf der Seite des Kroatischen "Tax administration": "The market value of the real estate at the moment of the acquisition that is the price of the real estate that is obtained or that might be obtained on the market at the moment of the acquisition. During the acquisition of real estate with compensation the basis for real estate transfer tax is the total amount of the compensation for the transferred ownership of the real estate." (siehe Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe)
Daher meine Frage: Ist dies wirklich rechtens? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation. Ich frage mich wirklich, ob ich nicht Einspruch machen sollten
Diesen Fall sollte man unter der Abteilung Pech gehabt abbuchen.
Ein Einspruch einzureichen ist möglich, aber nur sehr schwer durchzusetzen.
Bleiben wir mal realistisch. Bei 100.000 Euro Mehrschätzung macht das gerade einmal 5.000 Euro aus. Was ist das schon, wenn man ein schönes Objekt erworben und geschaffen hat.
Du hättest wissen können, dass das Haus nicht in Österreich oder Deutschland gekauft worden ist.
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