Hallo! Wenn Kroatien bei der EU ist, und das Boot in Kroatien liegt, und man ein Ferienwohnsitz in Kroatien besitzt kann man dann das Boot auf ein Kroatischen Kennzeichen anmelden ohne Zoll,Steuern.... Danke
Frage: Wenn ich mir ein gebrauchtests Auto in gebrauchtestschland kaufe zahle ich in Österreich auch keine MWST. sonder muss nur die NOVA abführen und nicht extra MWST. bezahlen!!!
So funktionierts momentan bei Gebrauchtwagen, nehme an das es bei Booten nichts anderes ist.
Import aus der EU
Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig! Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:
Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten. Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen. In beiden Fällen:
Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt! Auf die erforderlichen Unterlagen achten (wie etwa Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, etc.). Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist
Da musst du einfach abwarten bis Kroatien wirklich in der EU ist. In Deutschland ist es so, wenn Ware aus der EU in Deutschland eingeführt wird, ist eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. (Hat Vera ja schon geschrieben) Hier ist dann dein örtliches Finanzamt zuständig. Hier ist auch egal ob gebraucht oder neu!
Gerade bei diesem Thema ist in der EU keine Einigkeit zu erkennen. Österreich z.B. wendet mal nationales Recht mal EU-Recht an, gerade so wie es passt.
Eine NOVA gibt es in Deutschland nicht. Eine Typisierung gibt es in Deutschland nicht. Einen Anhänger mit EU-Abnahme kannst du in Deutschland z.B sofort zulassen in Österreich nicht.
Wie gesagt, keine Einigkeit.
Daher würde ich auch noch keine Gedanken daran verschwenden, was mal ist , wenn Kroatien in der EU ist. Selbst wenn der Beitritt in 2010/2011 vollzogen wird, bis alles umgesetzt ist dauert es dann nochmal 2-3 Jahre.
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