Zitat von RatibierIn meinen Ohren klingt das so, als dürfte man die Boote doch privat verleihen, was eigentlich auch völlig normal wäre.
Natürlich darf man das! Bei einer Kontrolle muss man nur eine von einem Notar beglaubigte schriftliche Vereinbarung vorlegen. Die Beglaubigung kostet nur ein paar Kunas.
Zitat von RatibierIn meinen Ohren klingt das so, als dürfte man die Boote doch privat verleihen, was eigentlich auch völlig normal wäre.
Natürlich darf man das! Bei einer Kontrolle muss man nur eine von einem Notar beglaubigte schriftliche Vereinbarung vorlegen. Die Beglaubigung kostet nur ein paar Kunas.
Folgende Vereinbarung in kroatischer Sprache würde, nach meinen Informationen ausreichen:
Zwischen Herrn Ratibier, wohnhaft in der hessischen Pampa, Besitzer des Motorbootes XYZ, mit dem Kennzeichen XYZ, mit der Motornummer XYZ
und
Herrn Soline, wohnhaft auf der Insel Krk, wird folgende Vereinbarung getroffen:
Abs. 1
Herr Ratibier überlässt Herrn Soline für die Zeit vom ........ bis zum......... sein oben genanntes Boot. Dafür erhält Herr Ratibier kein Entgelt und keine Entschädigung.
Herr Soline übernimmt für den genannten Zeitraum sämtliche Haftungsfragen.
Unterschrift: Unterschrift: Ratibier Soline
Edit und Nachtrag: In der Vereinbarung muss die jeweilige OIB-Nummer der Beteiligten angegeben werden, die aber auch jeder Ausländer bekommen kann.
Sehe gerade, dass du schon mal drauf hingewiesen hast, dass sowas möglich ist. Irgendwie ist die Meldung aber nicht beachtet worden und man zog es vor, an der alten Regelung festzuhalten und dem Thomas01 die Ohren mit Funklizenzen abzukauen
Zitat von RatibierIrgendwie ist die Meldung aber nicht beachtet worden und man zog es vor, an der alten Regelung festzuhalten und dem Thomas01 die Ohren mit Funklizenzen abzukauen
Hier handelt es sich um ein allgemeines Problem in Kroatien. Mangels Sprachkenntnissen ist es meist nicht möglich einen Beamten aufzufordern und zu sagen, wo es steht was er verlangt.
Falsch ausgedrückt, Soline. Es muß heißen:...Wo es steht und was er velangt.
Ich traue dir zu, dass du verstanden hast, was ich sagen wollte. Aber nochmals: Wenn Staatsschergen, wie solche Leute von Gospodin Ratibier gerne genannt werden, etwas von dir verlangen, frage sie, wenn es möglich ist, nett und höflich: Wo steht das?. Solche Fragen können Wunder bewirken.
Zitat von Soline1 Solche Fragen können Wunder bewirken.
Joo, so'ne Frage hat bei mir auch mal Wunder bewirkt, ein blaues Wunder hab ich da erlebt. Seit dem versuche ich, Probleme mit Staatsschergen bei "geistigen Getränken", privat, auszuhandeln. Das bewirkt meist wirklich Wunder.
Zitat von SolineZwischen Herrn Ratibier, wohnhaft in der hessischen Pampa, Besitzer des Motorbootes XYZ, mit dem Kennzeichen XYZ, mit der Motornummer XYZ
und
Herrn Soline, wohnhaft auf der Insel Krk, wird folgende Vereinbarung getroffen:
Abs. 1
Herr Ratibier überlässt Herrn Soline für die Zeit vom ........ bis zum......... sein oben genanntes Boot. Dafür erhält Herr Ratibier kein Entgelt und keine Entschädigung.
Herr Soline übernimmt für den genannten Zeitraum sämtliche Haftungsfragen. Unterschrift: Unterschrift: Ratibier Soline
Wenn Herr Soline so etwas unterschreiben würde, dann würden ihm einige Tassen im Schrank fehlen.
Für mich ist es selbstverständlich, dass ich auf See Hilfe rufen kann und das geht auf See nur per Funk- also ist der Funkschein FÜR MICH untrennbar mit dem Seeschein gekoppelt.
Meine Frau macht das brit. SRC, ich habe das LRC und so denke ich, sind wir rechtlich abgesichert. Jeder von uns weiss, wie wir mit den Funk umgehen müssen. Im Notfall darf sowieso jeder funken. Not bricht Gesetz.
GMDSS im Notfall über Kanal 70: Distress drücken, alles andere läuft automatisch. Es wird, wenn vorher eingegeben, alles übermittelt wie z.B. MMSI, Personenanzahl, Ziel, GPS-Ort, (wenn das Funkgerät mit GPS gekoppelt ist) usw. Das ist eines der großen Vorteile von GMDSS. Nach der Alarmierung nimmt die Seenotleitstelle verbal Kontakt auf.
Ersetzt kein GMDSS-Funk!: Seenotruf über eines der neuen Mobilnetze, wie das C-, D- oder E-Netz: Nummer 124124 .
Wenn ich das falsch verstanden habe, warum steht das dann überall????
Und das mit dem Geheimniss gilt meines Wissens für alle, die Kenntnis erlangen, und das sind nun mal alle, die sich in der Nähe des Funkgerätes aufhalten, also nicht nur der SRC-Inhaber...
Willst du auf Seeschiffahrtsstraßen Boot fahren mit Funk an Bord, mach den SRC. Willst du für alles gerüstet sein, mach den LRC. Fährst du auch auf Binnengewässern, brauchst du den UBI. Aus die Maus. Willst du Funken zum Beruf machen, mußt du wieder zur Schule.
In Antwort auf:Wo finde ich die deutschen Bestimmungen über die "Funkausrüstungspflicht"?
Für was brauchst du das denn? Ach so, dir ist langweilig! OK, ich zähls dir auf:
Internationaler Schiffssicherheitsvertrag ISSV => nationale Schiffssicherheitsverordnung SchSV => SOLAS u.a. KVR und FfS. zusätzlich noch die Empfehlung der BSH bezüglich GMDSS.
Wenn dir das zu wenig ist, kannst du dich noch in die VO Funk, das FAG und das Handbuch Seefunk einlesen.
Mann mann mann, meld dich einfach bei ner Schule an und mach deine Scheine.
aber den Kurs mach ich gerade, deshalb stöbere ich ja ein wenig, weil ich nicht alles unbelegt glaube, was man mir so den lieben langen Tag lang erzählt...
Ich habe selber lange genug "Recht" ausgebildet und bin es gewöhnt, wenn ich etwas behaupte, es auch an Hand von Paragraphen oder Urteilen belegen zu können.
Die globale Antwort "In diesen Gesetzen, viel Spaß beim Lesen" hätte ich mir nicht leisten können..."
Die Vereine und kommerziellen Schulen, die Funkscheine und andere Befähigungsnachweise ausbilden, verlangen viel Geld für die Ausbildung, dann erwarte ich als Kunde auch Ausbilder, die auf konkrete rechtliche Fragen auch konkrete Antworten geben können, und nicht nur, "das ist halt so"...
Deshalb blättere ich ganz gerne mal nach....
Und wenn ich dann unter den angegebenen Fundstellen nichts finde, oder da steht das Gegenteil, dann frag ich halt.
Manchmal bekommt man dann z.B. so eine Antwort:
Die Frage geht also nicht in Richtung SRC. So verstanden wäre Ihr Einwand natürlich richtig. Der Fragenkatalog wird voraussichtlich zum 01.01.2011 umgestellt. Diese Frage wird es dann auf jeden Fall in dieser Form nicht mehr geben.
Unter diesem Link findet man einen
"Fragenkatalog der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC für Inhaber des britischen RYA-SRC"
11. Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschrankt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?
1. UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen
Ich verstehe das so, das ich auf "funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen" nur mit dem SRC nicht funken darf.
Also keine Charteryacht mit mehr als 12 Meter, schließlich sind die funkausrüstungspflichtig.
gemeint ist vermutlich:
für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen und die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen
oder:
Frage 63 SRC:
63. Welche nationale Verordnung legt die Sicherheitsanforderungen für die Ausrüstung von Schiffen unter deutscher Flagge u. a. mit UKWSeefunkanlagen fest? Die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).
Da es mich interessiert, schlage ich in der SchSV nach und siehe da, da steht nichts drin zur Funkausrüstungspflicht, außer dem Hinweis, dass SOLAS anzuwenden ist....
Wozu lerne ich dann, das ich in der SchSV nachschauen kann????
Blödsinn....
oder Frage: 86
86. Welche Funkstelle wird durch den Rufnamen “Warnemünde Traffic” gekennzeichnet? Die Küstenfunkstelle des Revierfunkdienstes in Warnemünde. • Ich denke, es gehört ein "Radio" hinter den Namen oder gilt diese Regel ausgerechnet für “Warnemünde Traffic” nicht, soll ich aus dieser Frage diese Ausnahme lernen?
97. Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden (z. B. für Ausbildungszwecke)? See-Berufsgenossenschaft (See-BG). • 98. Wann benötigt eine Yacht von mehr als 12 Metern Länge ein Funksicherheitszeugnis? Bei gewerblicher Nutzung
Wenn ich aber ein Sportboot "gewerblich" nutze, muss ich mindestens den Sportseeschifferschein oder sogar den Sporthochseeschifferschein haben....
alle vermieteten Sportboote unter deutscher Flagge, die langer sind als 12 Meter, sind ausrüstungspflichtig..
wenn sie zur "gewerblichen" Nutzung vermietet werden, verlieren sie ihr Zeugnis.. also lerne ich wieder mal was falsches....
Wenn ich also eine Charteryacht miete, um darauf Ausbildung z.B. für den SKS zu machen, verliert die Yacht ihr Bootszeugnis ....
Diese brauchen ein "Sicherheitszeugnis", diese richtet sich dann wieder nach SOLAS, Schiffe die nach SOLAS ausrüstungspflichtig sind, darf ich aber mit dem SRC nicht fahren...
Da beißt es sich dann wieder...
Ich muss dann also beim Chartern darauf achten, ob die Yacht ein "Sicherheitszeugnis" hat, oder nur ein "Bootszeugnis"
Die darf ich aber mit meinem SKS/SRC nicht fahren....
Zitat von Daxbauer...Unter diesem Link findet man einen "Fragenkatalog der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC für Inhaber des britischen RYA-SRC" http://www.nautik-funk-berlin.de/Downloa...des-RYA-SRC.pdf Darin folgende Frage und Antwort: 11. Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschrankt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen? 1. UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen Ich verstehe das so, das ich auf "funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen" nur mit dem SRC nicht funken darf. Also keine Charteryacht mit mehr als 12 Meter, schließlich sind die funkausrüstungspflichtig. gemeint ist vermutlich: für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen ...
Hi, Daxberger, Du hast (für mein Hirn) zuviel geschrieben, so dass ich nicht mehr mitbekomme, worauf Du hinaus willst. Kannst Du Dich auch kürzer fassen? Das oben gesagte ist doch völlig richtig. Es ist doch klar:
1. Für funkausrüstungspflichtige Schiffe (gem. SOLAS IV: "Alle Fahrgastschiffe und alle Frachtschiffe von 300 BRZ auf internationaler Fahrt") ist Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) oder Das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) erforderlich (LRC und SRC reichen nicht).
2. Für die nicht-ausrüstungspflichtige Sportschifffahrt ist das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und ausreichend, wenn (und auch nur dann!) sie freiwillig mit GMDS ausgerüstet sind. http://www.esys.org/esys/schein5.html
Kein Vercharterer oder Eigner wird so böd sein, sein Sportboot mit GMDS auszurüsten, wenn er's nicht braucht.
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