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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 144 Antworten
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 Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien
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Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

14.11.2009 20:28
#61 RE: Funklizenz Antworten

Sorry, diesen Satz hatte ich übersehen:

Zitat von Daxbauer
...Also keine Charteryacht mit mehr als 12 Meter, schließlich sind die funkausrüstungspflichtig...


Wo steht denn das?
Alle Sportboote sind mW nicht-GMDS-funkausrüstungspflichtig!

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

14.11.2009 22:18
#62 RE: Funklizenz Antworten

so wie ich es geschrieben habe:

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)

hier der § 5 ff

"Mietschiffe" brauchen ein Bootszeugnis

http://www.buzer.de/gesetz/250/b630.htm

die notwendige Pflichtausrüstung steht dazu in Anlage 1

http://www.buzer.de/gesetz/250/a3053.htm


Zusätzlich für Sportboote mit einer Länge über alles von 12,00 Metern und mehr:

40 Fahrtstörungslaternen ***), Bälle gem. KVR

41 Schallsignalanlage ***) gem. KVR

42 Glocke, Durchmesser 200 mm ***) gem. KVR

43 UKW-Sprechfunkanlage/GMDSS zugelassen

44 Navigationsanlage (Funkpeiler,
GPS etc.)

45 Feuerlöscher **) a 2 kg


also: mehr als 12 Meter Charteryacht: GMDSS ausrüstungspflichtig


Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

14.11.2009 22:53
#63 RE: Funklizenz Antworten

Zu den Gesetzen und Verordnungen sollte folgendes angemerkt werden.

Geltungsbereich.

http://www.buzer.de/gesetz/250/a3034.htm

Sestrice Offline



Beiträge: 1.085

15.11.2009 10:17
#64 RE: Funklizenz Antworten

Hallo die Runde

hab mich beim "Erbsenzählen" etwas ausgeklinkt, auch wenn nich GANZ richtiges geschrieben wurde.
muß aber jetzt doch 3 dinge richtigstellen:

- für den ECHTEN NOTFALL gilt : aus der Verantwortung des Skippers - im GEGENSATZ zu den geschriebenen Funk-Bestimmungen,
... ES IST MIT ALLEN MITTELN für Hilfe zu sorgen. Daher auch mit FUNK und MIT GMDSS !!!

- im ECHTEN NOTFALL fragt dich KEINER nach einem Zeugniss oder nach LizensNr. - Da ist Gefahr im Verzug ... da gilt nur RETTEN !

- und auf CHARTER- SCHIFFEN hab ich bis jetzt 2 x Funk MIT GMDSS in Form einer lediglich mit einer Klappe gesicherten NOTFALLTASTE
gefunden. GIBT ES ALSO IN DER PRAXIS ! Laut dem was Daxbauer geschrieben hat, hätt ich auf diesen Schiffen mit meiner Lizens nicht
fahren dürfen ... hab aber einfach meine Crew angewiesen, das dieser Knopf TABU ist. Und noch ein Hinweis : auf KROATISCHEN Schiffen
gelten natürlich nur KROATISCHE Vorschriften. Diese enthalten die INTERNATIONALEN Teile sicher - aber GLEICHZUSETZEN mit den
DEUTSCHEN Vorschriften, sind sie sicher NICHT ! Auf keinem Fall im Wortlaut ... und daher einige dieser Widersprüche.

Theorie und Praxis is halt manchmal a bissal anders

sestrice

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.11.2009 15:49
#65 RE: Funklizenz Antworten

@ Setrice:

Was hast Du denn für eine Lizenz?

@ Minotaurus

Was willst Du uns damit sagen?

Die VO gilt für alle Sportboote unter deutscher Flagge, egal wo sie liegen und für alle!! Sportboote im deutschen Einzugsbereich!!!!

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

15.11.2009 17:30
#66 RE: Funklizenz Antworten

Hallo Daxbauer,
ich glaube, Du verwechselst etwas, worauf Dich Minotaurus mit dem Geltungsbereich der SeeSpbootV hinweisen wollte. Du verwechselst die internationale Funkausrüstungspflicht (gem. SOLAS IV) mit der nationalen Funkausrüstungspflicht (gem. SchSV bzw. SeeSpbootV), nur weil es (in D zufällig) die gleichen Worte sind.

Dass Sportboote gem. SOLAS IV international nicht-funkausrüstungspflichtig sind, schließt nicht aus, dass nationale Vorschriften in ihrem Geltungsbereich für Sportboote teilweise eine Funkausrüstungspflicht definieren.
Das ist zwar sprachlich das gleiche, rechtlich ist es aber höchst unterschiedlich, da es andere Rechtgrundlagen hat.
Hier wird internationales Recht von nationalem, regional gültigem Recht überlagert.
Deshalb ist:
1. für international nicht-funkausrüstungspflichtige Sportschiffe (sog. NON-SOLAS) das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich,
2. für nur in D national ausrüstungspflichtige Sportboote gem. See-Sportbootverordnung (Miet- und gewerbl. Sportboote) gilt aufgrund nationalen Rechts ebenfalls das LRC und das SRC.

Und das steht hier in Anlage 3 zur Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) unter A.1., Zitat:
"1.1 Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse sowie Gültigkeits- und Anerkennungsvermerke (Befähigungsnachweise) ausgestellt oder in ihrer Geltungsdauer verlängert: ...
b) für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen und die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen, {gelten}
aa) Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate (LRC)),
bb) Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate (SRC)"


Ist jetzt Dein Problem gelöst?

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

15.11.2009 17:50
#67 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von Sestrice
...für den ECHTEN NOTFALL gilt: aus der Verantwortung des Skippers - im GEGENSATZ zu den geschriebenen Funk-Bestimmungen,
- ES IST MIT ALLEN MITTELN für Hilfe zu sorgen. Daher auch mit FUNK und MIT GMDSS !!!
- im ECHTEN NOTFALL fragt dich KEINER nach einem Zeugniss oder nach LizensNr. - Da ist Gefahr im Verzug ... da gilt nur RETTEN!


Danke für die Klarstellung. Damit wir nicht wieder rumrätseln, hier die Rechtsgrundlage dazu (darin bin ich fitt):
1. für den Skipper: StGB § 13 Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung) in Vbg mit StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
2. für das Crewmitglied nur: StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.11.2009 19:56
#68 RE: Funklizenz Antworten

In Antwort auf:
StGB § 13 Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung) in Vbg mit StGB § 34 Rechtfertigender Notstand



Was willst Du uns damit sagen...

§ 13 StGB kenne ich

§ 34 StGB kenne ich

aber der Zusammenhang erschließt sich mir nicht:

§ 13 StGB gehört zur Tathandlung

§ 34 StGB ist ein RFG für jemanden, der einen Tatbestand erfüllt hat.

Wie gehören die Deiner Meinung nach zusammen?


§ 13 begründet die Strafbarkeit einer (Nicht-)handlung, § 34 hebt sie wieder auf?

Kannst Du mir das an einem Beispiel erläutern?


Und wieso Crewmitglied nur § 323c StGB?

Auch hier können Garantenstellungen vorliegen.
Danke

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.11.2009 19:57
#69 RE: Funklizenz Antworten

@slava

So könnte es gemeint sein....

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

15.11.2009 22:46
#70 RE: Funklizenz Antworten

Was ich mit meinem Beitrag verdeutlichen wollte, das man bei der Beurteilung von Sachverhalten klar differenzieren muss, ob dabei internationales Recht oder nationales Recht berührt wird.

Auch bei der Anführung des StGB ist auf den Geltungsbereich abzustellen.

http://dejure.org/gesetze/StGB

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

15.11.2009 23:31
#71 RE: Funklizenz Antworten

Sorry Minotourus, dich meinte ich nicht, meine Frage war an Slava gerichtet...



nur mal so am Rande:

Auch im Ausland gilt das deutsche Strafrecht für alle Deutschen!!!!

http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

Außer, die Tat ist dort nicht mit Starfe bedroht.

(Beispiel: Fahrerflucht/Unfallflucht war in der ehemaligen DDR nur eine Ordnungswidrigkeit, konnten daher, wenn auf der Transitautobahn passiert, in Westdeutschland nicht verfolgt werden)

In internationalen Gewässer gilt es für Deutsche weltweit.....

-

balticskipper Offline



Beiträge: 73

16.11.2009 13:52
#72 RE: Funklizenz Antworten

Nun driftet Ihr hier alle ab.
Das Nichtvorhandensein einer Funklizenz ist keine Straftat, wenn überhaupt, je nach Land vielleicht eine Ordnungswidrigkeit, also mal die Kirche im Dorf lassen und nicht Paragraphenreiterei betreiben.
In Ländern ohne Führerscheinpflicht brauche ich auch keinen Führerschein, solange ich mich in diesem Land befinde.
Solange es zu keinem wirklichen Schadensfall kommt, passiert überhaupt nichts.
Im anderen Fall kann mir nur meine Versicherung, als Deutscher mit deutschen Vorschriften im Ausland einen Strick daraus drehen, weil sie schlichtweg nicht bezahlen will und sich hinter diesen Vorschriften verschanzt.
Im vorgenannten Fall einer Funklizenz, sehe ich dies überhaupt nicht, es sei denn ich verstoße in Kroatien gegen kroatische Vorschriften, was ja bei bestimmten Charterschiffen möglich sein könnte.
Hier reicht dann aber die kroatische Funklizenz auch für Deutsche!!!
Wenn ich als Deutscher im Ausland eine Straftat begehe unterliege ich immer den Gesetzen des jeweiligen Landes.
Die alte Mär, auf einem deutschen Schiff befinde ich mich auf deutschen Terrotorium hat es nie gegeben, nur auf Kriegsschiffen.

Ahoi Balticskipper

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

16.11.2009 14:41
#73 RE: Funklizenz Antworten

In Antwort auf:
Wenn ich als Deutscher im Ausland eine Straftat begehe unterliege ich immer den Gesetzen des jeweiligen Landes.
Die alte Mär, auf einem deutschen Schiff befinde ich mich auf deutschen Terrotorium hat es nie gegeben, nur auf Kriegsschiffen.



Im Prinzip hast Du Recht, aber nur fast.....

http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

lies mal den Link, der ist eindeutig

Als Deutscher unterliegst Du immer und überall dem deutschen Strafrecht, außer das, was Du machst, ist in dem betreffenden Land keine Straftat.

Aber auch davon gibt es Ausnahmen.

-

balticskipper Offline



Beiträge: 73

16.11.2009 14:49
#74 RE: Funklizenz Antworten

Daxbauer,

schon gepostet, ist keine Straftat.........

Also lassen wir das, wenn hier Dinge verwechselt werden

Balticskipper

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

16.11.2009 21:04
#75 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von Daxbauer
Sorry Minotourus, dich meinte ich nicht, meine Frage war an Slava gerichtet...
nur mal so am Rande:
Auch im Ausland gilt das deutsche Strafrecht für alle Deutschen!!!!
http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html
Außer, die Tat ist dort nicht mit Starfe bedroht.
(Beispiel: Fahrerflucht/Unfallflucht war in der ehemaligen DDR nur eine Ordnungswidrigkeit, konnten daher, wenn auf der Transitautobahn passiert, in Westdeutschland nicht verfolgt werden)
In internationalen Gewässer gilt es für Deutsche weltweit.....
-



Das gilt nur, wenn der Fall ( Die Tat )vor der deutschen Gerichtsbarkeit verhandelt wird.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.572

16.11.2009 21:11
#76 RE: Funklizenz Antworten

In Antwort auf:
Auch im Ausland gilt das deutsche Strafrecht für alle Deutschen!!!!

Es gilt das Strafrecht des Landes, in dem z.B. ein Deutscher sich einer Straftat schuldig macht.

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

16.11.2009 21:27
#77 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von fredinada

In Antwort auf:
Auch im Ausland gilt das deutsche Strafrecht für alle Deutschen!!!!

Es gilt das Strafrecht des Landes, in dem z.B. ein Deutscher sich einer Straftat schuldig macht.




So ist es, oder es liegt ein Auslieferungsersuchen des Heimatlandes vor, dem stattgegeben wird oder muss (zwischenstaatliche Abkommen), oder der Täter ausgewiesen wird um ihn der Gerichtsbarkeit seines Heimatlandes zuzuführen.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.572

16.11.2009 22:09
#78 RE: Funklizenz Antworten

In Antwort auf:
Es gilt das Strafrecht des Landes, in dem z.B. ein Deutscher sich einer Straftat schuldig macht.

Darum sollte unser neuer Aussenminister besser nicht nach Jemen, Saudi Arabien, Iran und Vereinigte Arabische Emirate fahren, oder sich zumindest nicht erwischen lassen...

Minotaurus Offline




Beiträge: 1.580

16.11.2009 22:31
#79 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von fredinada

In Antwort auf:
Es gilt das Strafrecht des Landes, in dem z.B. ein Deutscher sich einer Straftat schuldig macht.

Darum sollte unser neuer Aussenminister besser nicht nach Jemen, Saudi Arabien, Iran und Vereinigte Arabische Emirate fahren, oder sich zumindest nicht erwischen lassen...




In dem Fall müsste man das Rechtsgebiet der diplomatischen Immunität ( schützt nicht vor Schweinegrippe ) in betracht ziehen.

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.572

16.11.2009 22:44
#80 RE: Funklizenz Antworten

In Antwort auf:
In dem Fall müsste man das Rechtsgebiet der diplomatischen Immunität ( schützt nicht vor Schweinegrippe ) in betracht ziehen.

oder um die Sache zu vereinfachen, einen anderen zu Aussenminister machen...

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