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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 144 Antworten
und wurde 8.818 mal aufgerufen
  
 Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien
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Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

02.11.2011 16:35
#101 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Stimmt, auf den östereichischen Küstengewässer gilt er....



zawi Offline



Beiträge: 12

02.11.2011 17:31
#102 RE: Funklizenz Antworten

Europäische Grundlage der gegenseitigen Anerkennung:
CEPT/ERC/REC 31-05 E: Harmonised examination procedures for Maritime Radio Operator's Certificates appropriate to vessels which use the frequencies and techniques of the GMDSS Global Maritime Distress and Safety System on a non-compulsory basis.

Anerkennung in Deutschland
Laut §13 Abs. (4a) Anlage 3 der deutschen Schiffssicherheitsverordnung vom 3. Mai 1971 (BGBI. I S. 641) sind Befähigungsnachweise der EU bzw. des EWR gleichgestellt. Für die Ausübung von Seefunkdienst auf Yachten bedarf es keiner weiteren Anerkennung.

Anerkennung in Österreich
Laut §2 Abs. (1) des österreichischen Funkerzeugnisgesetzes BGBl. 26/1999 werden Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.

Ich gehe mal davon aus das meine SRC Funklizenz international gültig ist, zumindest wurde mir das von meinem Ausbildner versichert. Wenn nicht dann dürfte z.B. Kroatien gar keine in Österreich ausgestellten SRC und den (sh. oben) gleichwertigen RYA SRC Funklizenzen anerkennen, aber dann würde ich gerne die entsprechende Gesetzespassage lesen.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

02.11.2011 20:13
#103 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Anerkennung in Deutschland
Laut §13 Abs. (4a) Anlage 3 der deutschen Schiffssicherheitsverordnung vom 3. Mai 1971 (BGBI. I S. 641) sind Befähigungsnachweise der EU bzw. des EWR gleichgestellt. Für die Ausübung von Seefunkdienst auf Yachten bedarf es keiner weiteren Anerkennung.


Na, dann erkläre doch mal den Usern hier, wer bzw. was der RYA ist !!!
Dein Zitat aus dieser Quelle ist für die RYA nicht zutreffend.

Die QualitäT deren "Ausbildung" hast Du ja bereits mit Deinem Unwissen nachhaltig bestätigt.

Weg Offline



Beiträge: 5.455

02.11.2011 20:26
#104 RE: Funklizenz Antworten

Für Inhaber und Anwärter britischer RYA-SRC Seefunkzeugnisse:

Die erbrachten Leistungen des RYA-SRC werden in Deutschland weitgehend anerkannt. Um ein deutsches SRC zu erlangen ist eine Ergänzungsprüfung erforderlich.

Eine weitere Möglichkeit, das deutsche SRC zu erlangen ist der Besuch eines Eintageskurses inkl. Prüfung am selben Tag zum britischen RYA-SRC und das Bestehen der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC bei einem deutschen DMYV-Prüfungsausschuß wie sie manche Schulen als "Crashkurse" anbieten.
Diese Kurse, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen Seefunkdienst.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.

Alle Klarheiten beseitigt???

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

02.11.2011 21:53
#105 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Die QualitäT deren "Ausbildung" hast Du ja bereits mit Deinem Unwissen nachhaltig bestätigt



Wenn die Qualität der Ausbildung genauso hoch ist wie die der "Infos" in dem Link....

http://www.seefunkschule.at/src.htm

zawi Offline



Beiträge: 12

03.11.2011 12:03
#106 RE: Funklizenz Antworten

Laut §2 Abs. (1) des österreichischen Funkerzeugnisgesetzes BGBl. 26/1999 werden Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.

Die RYA = Royal Yachting Association kann es sich sicher nicht leisten viele Jahre lang international unbrauchbare Funklizenzen anzubieten.

Mich interessiert die ganze Jammerei nicht mehr, also tut besser untereinander eure tollen Funklizenzen lobpreisen und die anderen niedermachen,
echt eine ungute Wortglauberei hier.

Weg Offline



Beiträge: 5.455

03.11.2011 12:52
#107 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von zawi
im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.


Zitat von W.
In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.


Das gilt für Ösistan genauso.

Zitat
Erneute Warnung des Bundesverkehrsministeriums

Ein Interview mit der zuständigen Staatssekretärin, Karin Roth aus dem Bundesverkehrsministerium: Auf die Frage, ob ein RYA-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: “Das RYA-Funkzeugnis berechtigt nicht dazu, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.11.2011 13:31
#108 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Laut §2 Abs. (1) des österreichischen Funkerzeugnisgesetzes BGBl. 26/1999 werden Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.




Ich habe dir den § 2 des "Bundesgesetz betreffend Funker-Zeugnisse" mal kopiert, ich lese dort nichts, was Deine Aussage bestätigt...

Zitat
Begriffsbestimmungen



§ 2. In diesem Gesetz bezeichnet der Begriff


1.


„Beweglicher Flugfunkdienst'' einen Funkdienst zwischen einer Bodenfunkstelle und einer Luftfahrzeugfunkstelle oder zwischen Luftfahrzeugfunkstellen; die Luftfahrzeugfunkstelle kann auch eine Luftfahrzeugerdfunkstelle umfassen;

2.


„Binnenflugfunkdienst'' einen beweglichen Flugfunkdienst innerhalb des Bundesgebietes; die Binnenflugfunkstelle kann auch eine Luftfahrzeugerdfunkstelle umfassen;

3.


„Beweglicher Seefunkdienst'' einen Funkdienst zwischen einer Küstenfunkstelle und einer Seefunkstelle oder zwischen Seefunkstellen; die Seefunkstelle kann auch eine Schiffserdfunkstelle umfassen;

4.


„Binnenschiffsfunkdienst'' einen Funkdienst zwischen einer Uferfunkstelle und einer Binnenschiffsfunkstelle oder zwischen Binnenschiffsfunkstellen; die Binnenschiffsfunkstelle kann auch eine Schiffserdfunkstelle umfassen;

5.


„Luftfahrzeugfunkstelle'' eine bewegliche Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeuges;

6.


„Bodenfunkstelle'' eine ortsfeste Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes;

7.


„Seefunkstelle'' eine bewegliche Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Seefahrzeuges;

8.


„Binnenschiffsfunkstelle'' eine Funkstelle des Binnenschiffsfunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Schiffes auf Binnengewässern;

9.


„Küstenfunkstelle'' eine ortsfeste Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes;

10.


„Uferfunkstelle'' eine ortsfeste Funkstelle des Binnenschiffsfunkdienstes;

11.


„Luftfahrzeugerdfunkstelle'' eine bewegliche Erdfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes über Satelliten an Bord eines Luftfahrzeuges;

12.


„Schiffserdfunkstelle'' eine bewegliche Erdfunkstelle des beweglichen Seefunkdienstes über Satelliten an Bord eines Schiffes.



eventuell meinst Du den § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 8

Zitat
Anerkennung ausländischer Funker-Zeugnisse



§ 8. (1) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann unter Bedachtnahme auf das Vorliegen von Gegenseitigkeit und die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Ausland ausgestellte Zeugnisse durch Verordnung anerkennen.

(2) Im Ausland ausgestellte gültige Funker-Zeugnisse können auf Antrag anerkannt werden, wenn der Antragsteller


1.


das 16. Lebensjahr vollendet hat,

2.


die ihm durch das Telekommunikationsgesetz auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung schriftlich bekräftigt hat und wenn

3.


keine Zweifel an der fachlichen Befähigung des Antragstellers bestehen.

(3) Über die Anerkennung gemäß Abs. 2 ist eine Urkunde mit der Bezeichnung „Anerkennung eines Funker-Zeugnisses'' auszustellen.

(4) § 6 Abs. 3 gilt sinngemäß.




Als nächstes wäre dann festzustellen, ob eine solche VO erlassen wurde....

Die wird Dir Dein Ausbildungsbetrieb aber sicherlich nennen können.

Oder wurde deine Lizenz nach § 8 Abs. 2 im Einzelverfahren anerkannt?

Das gilt dann aber immer noch nur für das Österreichische Küstenmeer, nicht für Kroatien, Italien, Deutschland.....

das Gesetz findest Du übrigens hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...nummer=10012896

Weg Offline



Beiträge: 5.455

03.11.2011 13:39
#109 RE: Funklizenz Antworten

Wann kapieren die Leute endlich, daß sie ihre Scheine und Lizenzen da machen, wo sie Zuhause (gemeldet) sind.
Dann gäb's diese müßigen Diskussionen gar nicht.

Ein Ösi macht ja z.B. seinen Autoführerschein auch nicht in D.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.11.2011 16:01
#110 RE: Funklizenz Antworten

Das ist ja das Seltsame, offensichtich hat er in Österreich den englischen Schein gemacht.....

-

Weg Offline



Beiträge: 5.455

03.11.2011 16:05
#111 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von Daxbauer
Das ist ja das Seltsame, offensichtich hat er in Österreich den englischen Schein gemacht..-


So, wie manch' Deutscher seinen Bootsführerschein in HR macht....

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.11.2011 16:14
#112 RE: Funklizenz Antworten

Schon, es gibt auch genügend Österreicher, die in Deutschland den SBFS machen....

Aber das wäre ja so, als wenn eine deutsche Schule in Deutschland für Deutsche den kroatischen Schein anbietet und prüft.....

Edwin D Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 272

03.11.2011 16:34
#113 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von Daxbauer
Schon, es gibt auch genügend Österreicher, die in Deutschland den SBFS machen....



Was aber für einen Österreicher nicht viel Sinn macht, da für ihn "weniger wert", als das HR-Patent. (Stichwort Funk!)

Ausgenommen natürlich, der Österreicher möchte in deutschen Gewässern fahren.

L.G.

Edwin

Weg Offline



Beiträge: 5.455

03.11.2011 16:49
#114 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von Edwin D
Was aber für einen Österreicher nicht viel Sinn macht, ...


Meine Rede..... Jeder mache seine Scheine da, wo er Zuhause ist.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.11.2011 17:04
#115 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Ausgenommen natürlich, der Österreicher möchte in deutschen Gewässern fahren.



Dafür braucht er dann aber zumindest auf See keinen Führerschein....

-

MATO Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 18

04.11.2011 18:31
#116 RE: Funklizenz Antworten

Wenn ich richtig lesen kann, das Thema ist schon 3 Jahre alt.

Es wird immer wieder über die selbe Sache gestritten "das Recht" "die Anerkennung" "die Funklizenz" "der kroatische Bootsführerschein"
Jemanden, der seit 20- oder mehr Jahren seinen Urlaub in Kroatien verbringt, (und es gibt jährlich über 300.000 ausländischer Boote und Yschten in Kroatien) juckt es wenig, wo er seinen Bootsführerschein und die Funklizenz gemacht hat.
Genau so wenig interessieren den die Vorschriften für die internationalen- oder andere Hoheichtsgewässer, wo er NIE mit seinem Boot unterwegs sein wird.
Diejenigen, die ihren Bootsschein "B" in Kroatien gemacht haben, können glücklich sein. Damit haben sie alles, was sie brauchen, um in der ganzen Adria und mehr, d.h. SL, HR. I, MN, TR, GR mit dem Boot unterwegs zu sein.
Alles andere ist Haarspalterei.
Übrigens der Nautiktourismus in Kroatien bring 800 Millionen Euro Umsatz mit.
Wenn Kroatien EU-Mitglied wird, so entfallen rund 42 Millionen Euro allein für die Vignetten.

Gruß
Mato

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

04.11.2011 19:10
#117 RE: Funklizenz Antworten

Zitat
Damit haben sie alles, was sie brauchen, um in der ganzen Adria und mehr, d.h. SL, HR. I, MN, TR, GR mit dem Boot unterwegs zu sein.



woher weißt Du das?

Kennst Du Dich in den angesprochenen Ländern so gut aus?

Dann kannst Du sicherlich Quellen angeben.

-

vestus Offline



Beiträge: 9

05.11.2011 11:00
#118 RE: Funklizenz Antworten

Zitat von W.
Für Inhaber und Anwärter britischer RYA-SRC Seefunkzeugnisse:

Die erbrachten Leistungen des RYA-SRC werden in Deutschland weitgehend anerkannt. Um ein deutsches SRC zu erlangen ist eine Ergänzungsprüfung erforderlich.

Eine weitere Möglichkeit, das deutsche SRC zu erlangen ist der Besuch eines Eintageskurses inkl. Prüfung am selben Tag zum britischen RYA-SRC und das Bestehen der Anpassungsprüfung zum deutschen SRC bei einem deutschen DMYV-Prüfungsausschuß wie sie manche Schulen als "Crashkurse" anbieten.
Diese Kurse, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen Seefunkdienst.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.

Alle Klarheiten beseitigt???




Moin W.,

was Du hier zitierst ist Geschwafel aus dem letzten Jahrzehnt von einer Staatssekretärin mit Null Rechtskraft.

Anders als bei Führerscheinen, bei denen der jeweilige Staat festlegt welche Scheine in seinem Land gültig sind oder auch nicht, unterliegt der Seefunk, ähnlich dem Basel-Abkommen beim Binnenfunk, internationalen Vereinbarungen, niedergelegt in den Radio Regulation der ITU mit Sitz in Genf.

Darin ist u.a. festgelegt dass Funkbetriebszeugnisse anderer Staaten, sofern sie den Bestimmungen entsprechen, gegenseitig anerkannt werden.

Das RYA-SRC entspricht diesen Bestimmungen.

Obwohl eigentlich überflüssig, wird die Gültigkeit dieser Funkbetriebszeugnisse in der Schiffssicherheitsverordnung, Anlage 3 zu §13a, 2.2.2 ebenfalls manifestiert.

Der Nachteil beim Erwerb des RYA-SRC liegt allerdings eindeutig darin, dass man der internationalen Seefunksprache Englisch halbwegs mächtig sein muss, was beim deutschen SRC nicht unbedingt erforderlich ist.

Wer mit der englischen Sprache Schwierigkeiten hat macht das deutsche SRC und hofft dass der ukrainische Steuermann die gleichen 27 Seefunktexte auswendig gelernt und auch behalten hat, wenn dieser mit einem 200-Meter-Frachter in der Fahrrinne auf sein manöverierunfähiges Sportboot zufährt.

Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Überregulierungen und hätte mir gewünscht dass z.B. ältere Bootsfahrer beim Neuerwerb eines Schiffes weiterhin mit ihrem alten Sprechfunkzeugnis und Sprechfunkgerät rumfahren dürfen ohne ein SRC absolvieren zu müssen, wovon sowieso nix hängenbleibt, aber die einzigen die sich am ach so schlimmen RYA-SRC stören sind DSV, DMYV und deren Lobbyisten.

Es gibt zwei Sachen die riechen nach Fisch. Eine davon ist Fisch....

MfG,
Vestus

Weg Offline



Beiträge: 5.455

05.11.2011 11:32
#119 RE: Funklizenz Antworten

Mahlzeit Vestus,

nichts desto Trotz hat das "Geschwafel" einer Staatssäkretärin für mich mehr Aussagekraft als das Geschreibsel mancher Foris.

Du scheinst ebenfalls das Problem nicht erkannt zu haben. Es geht nicht um die gegenseitige Anerkennung der Lizenzen durch Staaten, das ist ja unstrittig. Das Problem lieht darin, daß Scheine und Lizenzen im Ausland erworben werden und die Leute dann überrascht sind, daß diese für sie nicht gültig sind. Jeder sollte seine Prüfungen im Heimatstaat machen, dann gibt es nicht die geringsten Bedenken ob deren Gültigkeit.

Ich wiederhole mich zwar, aber für dich gerne: Du machst deinen Autoführerschein als Deutscher ja auch in Deutschland und nicht in Kroatien od. England. Der wäre nämlich für dich in D. genauso ungültig wie es (in diesem Falle) Funklizenzen sind.

Zitat
...was beim deutschen SRC nicht unbedingt erforderlich ist.


Die Lizenz, bei der es nicht erforderlich ist, gilt auch nur für und in D.

MfG, W.

vestus Offline



Beiträge: 9

05.11.2011 11:48
#120 RE: Funklizenz Antworten

Leider bist Du nicht auf dem neuesten Stand:

Ein von einem EU-Bürger in einem EU-Land erworbener EU-Führerschein ist in der gesamten EU gültig, d.h. der spanische Student kann in Frankreich seinen Führerschein machen und darf damit sowohl in D als auch bei sich in Espania im Heimaturlaub rumkurven, soweit nicht irgendwelche Sperrfristen vorliegen.

Was dem Autoführerschein seine EU ist dem Funkzeugnis seine ITU.

Ein Blick über den Tellerrand kann manchmal hilfreich sein.

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