Kleiner Nachtrag @adikati: Bei der T1-Anmeldung wirst Du auch gefragt an welchem Grenzuebergang Du (mit der Ware) die EU verlassen wirst (innerhalb der gesetzten Frist, z.B. 1 Woche). Den Namen der Grenzstation sollte man wissen, sonst findet ihn die Tante von der Spedition/Zoll in DE nicht in ihrem Rechner vorallem wenn es was kleines ist abseits der ueblichen LKW-Routen. Und wenn sie einen falschen Namen eintippt, dann kommste beim Zoll in SLO an und die suchen Dein T1 (anhand Deiner Papiere) in ihrem System und finden es nicht. Gut, zur Not langt wohl auch der Stempel auf dem Papier als Nachweis fuer die Ausfuhr.
Zitat So, jetzt duerfen die "Rentner" (?) sich wieder die Koeppe einschlagen und spammen
Und wofür war der Quatsch, den du hier so ausführlich beschrieben hast, jetzt eigentlich nützlich??
Fakt ist, ein Deutscher, mit einem Wohnsitz in D und oder einem in D zugelassenem Boot, darf/kann sich die MwSt nicht auszahlen lassen
und ein Ausländer oder ein Deutscher mit einem ausländischem Wohnsitz oder im Ausland zugelassenem Boot, kann sich zwar die D-MwSt auszahlen lassen, darf aber anschließend in CRO die Zollabgaben plus 22% CRO-MwSt bezahlen, so dass das Thema eigentlich schwachsinnig ist, zumindest solange es nur halbwegs legal zugehen soll.
Dass es auch anders gehen kann, will ich erst gar nicht bestreiten, aber danach hat der Fragensteller auch nicht gefragt und außerdem wissen wir immer noch nicht, ob er in CRO einen Wohnsitz hat oder er seinen Kahn immer noch unter der deutschen Flagge in irgendeiner Marina vor sich hindümpeln lässt und nur die Steuer einsacken will.
zumal die Bootsmotoren in CRO zum Teil billiger sind als in D oder Ä
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