ich habe das Forum durchsucht, aber keine klare Stellungnahme zum Thema freiberuflich arbeiten in Kroatien gefunden. Ich weiß, dass ich bei einer Festanstellung eine Arbeitsgenehmigung benötige, die der Arbeitgeber für mich beantragen muss.
Wie ist es, wenn ich als Deutsche für ein kroatisches Reiseunternehmen auf Honorarbasis als Fremdenführerin (für deutsch- u. englischsprachige Gruppen) vor Ort tätig werden möchte? Ich nehme an, dass ich dann auch eine Arbeitsgenehmigung benötige? Muss die dann ebenso der Auftraggeber beantragen?
In Deutschland bin ich steuerlich als Freiberuflerin (Einzelunternehmen) gemeldet (hier als Übersetzerin & Lektorin tätig). Ich bin leider noch sehr unbedarft in diesem Bereich : Ich nehme an, ich müsste mich ebenso steuerlich in Kroatien melden? Wie sähe es mit der Sozialversicherung aus? Für die Zeit, zu der ich eine Gruppe begleite würde, wäre ich mit im Hotel untergebracht, zwischen den Reisen würde ich mir selbst eine Unterkunft (vllt. sogar irgendwann eine Wohnung) suchen oder zurück nach Deutschland gehen, wo ich ein Zimmerchen habe.
Alles nicht einfach, denke ich.
Vielleicht gibt es jemanden, der sich mit diesem etwas spezielleren Fall auskennt.
Vielen Dank schon mal für geduldige Antworten :)
P.S. Für alle, die es interessiert: Ich lerne seit eineinhalb Jahren begeistert Kroatisch und war natürlich schon des Öfteren im Lande...
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