Bisherige Einträge im Reisepass der Eltern werden anerkannt. In Deutschland zumindest werden aber keine neuen Einträge mehr vorgenommen. Dann brauchen die Kinder einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Zitat von VeraBisherige Einträge im Reisepass der Eltern werden anerkannt. In Deutschland zumindest werden aber keine neuen Einträge mehr vorgenommen. Dann brauchen die Kinder einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Ähnliches gilt auch für Österreich: Bisherige Einträge bleiben bis zum 15. Juni 2012 gültig. Neue Miteintragung sind seit 15. Juni 2009 nicht mehr möglich.
Kinderreisepass ist in Deutschland ein Pass, der an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Er wird ausnahmslos mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein. Reisedokumente für Kinder (Kinderausweis) In den europäischen Staaten ist es überhaupt kein Problem, mit Kindern einzureisen. Der maschinenlesbare deutsche Kinderreisepass, der seit 2006 den einstigen Kinderausweis ersetzt, wird überall anerkannt. Früher ausgestellte Dokumente behalten meist bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinder von 0 bis 12 Jahren (also auch Neugeborene) erhalten einen Kinderreisepass, der sechs Jahre gültig ist und mit einem neuen Passbild verlängert werden kann. Zur Beantragung müssen die Eltern eine Geburtsurkunde vorweisen und sich selbst mit einem Ausweis legitimieren. Ab 10 Jahren muss das Kind das Dokument selbst unterschreiben.
Für ältere Kinder (ab 13) muss ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr verlängert. Auch die Möglichkeit, ein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen, besteht nicht mehr.
Osteuropa ist strenger Meistens gelten für die Einreise ins osteuropäische Ausland etwas schärfere Bestimmungen als im Westen. Einige Staaten fordern generell ein Lichtbild, manche ab einem bestimmten Mindestalter des Kindes. Dies betrifft Albanien, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Moldawien, Niederlande, Rumänien, Russland, Slowakei. Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern.
So habe ich es auf unserem Amt auch gesagt bekommen und hab' dann (vor unserer 1. Urlausreise nach Kroatien in 2001) in beide Kinderausweise Bilder machen lassen!
Nette Grüße Biene
Die Biene
Es ist genauso leicht, große Fehler zu machen wie kleine
Das 9-jährige Kind hat wahrscheinlich noch einen Kinderausweis. Da muss dann aber nachträglich unbedingt ein Lichtbild rein (war früher kostenlos). Das jüngere Kind braucht auf jeden Fall einen Kinderreisepass, da Kinderausweise seit 2006 gar nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert wurden.
Zitat von Daxbauerdeine Infos sind 10 Jahre alt! einige dieser Länder sind mittlerweile EU und Schengenmitglieder.....
Und? Befreit Dich das von Deiner Ausweispflicht? Was nutzt mir ein Schengenland bei einer Kontrolle wenn ich mein Kind nicht ausweisen kann?
Die Infos die Biene schrieb sind nach wie vor aktuell.
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro.
Bei uns (Stadt Nürnberg) wurde ein Formular komplett ausgefüllt uns mitgegeben wo wir nur noch unterschrieben und das Bild machen liesen. Den Pass kann man sofort mitnehmen.
Hallo, Community. Wir mussten uns spontan zu einem Urlaub in Kroatien entschließen. Problem: beide Kinderausweise sind abgelaufen. Können uns vorläufige Kinderpersonalausweise bzw. vorläufige Kinderpässe helfen? Wir wollten schon an Pfingsten fahren. Weiß jemand 'was aktuell gültiges?
Wie alt sind die Kinder? Bis 12 Jahren bekommen sie Kinderreisepässe, die teilweise sofort ausgestellt werden. Wenn sie älter sind, brauchen sie einen Personalausweis, ein vorläufiger genügt nicht. Es werden nur vorläufige Reisepässe anerkannt.
Weil vielleicht: 1. bei den Einreisebestimmungen nichts zu vorläufigen Reisepässen bei Kindern steht, weil: 2. in älteren Forumsberichten manchmal das Wort "Willkür" in Verbindung mit slowenischen Grenzern steht und und weil: 3. andere Länder - andere Sitten. Es ist ja möglich, dass Slowenien andere Einreisebestimmungen als Kroatien hat, oder? Deshalb dachte ich mir, ich bitte dieses spezielle Experten-Forum einmal um Erfahrungen aus aktuellen eigenen Erlebnissen.
ich habe am Freitag fuer beide Kinder den biometrischen Reisepass und Perso von der Gemeinde abgeholt, vom Antrag bis zur Abholung dauerte es 3 Wochen.
da hat jeder EU-Bürger ein Einreise- und Aufenthaltsrecht, er muss genauso behandelt werden wie ein Slowene.
Egal ob ein EU-Bürger einen Personalausweis oder einen RP hat, egal ob abgelaufen oder nicht...
Der slowenische Grenzer könnte höchstens argumentieren, er glaubt nicht, dass du EU-Bürger, z.B. Deutscher bist.....
Ansonsten hat er Dich einreisen zu lassen.
Er würde ja auch einen Slowenen ohne Ausweis oder mit abgelaufenem Ausweis einreisen lassen.
Und eine Ausreise darf nur verboten werden, wenn die Papiere für das Zielland nicht vorhanden sind, oder andere wichtige Gründe (Strafverfahren, Unterhaltszahlungen)dem entgegenstehen.
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