prinzipiell muss er anerkannt werden, aber selbst das Bundesministerium für Verkehr hat bei Auslandsreisen "Bedenken", siehe unten
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (FeV) (6) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen.
§ 76 Übergangsrecht (FeV) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
13. § 25 Abs. 1 und Anlage 8, § 26 Abs. 1 und Anlage 8, § 48 Abs. 3 und Anlage 8 (Führerscheine, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) Führerscheine, die nach den bis zum 31. Dezember 1998 vorgeschriebenen Mustern oder nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, auch solche der Nationalen Volksarmee, ausgefertigt worden sind, bleiben gültig.
aus: Bundesministerium für Verkehr http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-F...lt-ein-Fueh.htm Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus bzw. bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Zum Beispiel bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen.
Zitat Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen
Wenn man die 26 € für den neuen Führerschein und die Kosten für das Passfoto nicht mitrechnet, ist es wirklich kaum ein Aufwand.Ach ja, die Zeit hab ich ganz vergessen, die man mit der Fahrerei und Warten verbringt...
Zitat Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen
Wenn man die 26 € für den neuen Führerschein und die Kosten für das Passfoto nicht mitrechnet, ist es wirklich kaum ein Aufwand.Ach ja, die Zeit hab ich ganz vergessen, die man mit der Fahrerei und Warten verbringt...
Vera, da hast Du dem Nagel aber voll auf den Kopf getroffen!
Die eigentliche Frage war jedoch ob es eben mit diesem alten DDR-Führerschein Probleme bei der Einreise gibt. Bei der Beantwortung hatte ich vergessen zu erwähnen, dass man nur Probleme hat, sofern man keinen gültigen Perso oder Reisepass mitführt.
Meine Fahrerlaubnis(das ist heute ein kleiner juristischer Unterschied zum Fürerschein)von 1962 wollte jedenfalls noch nie jemand sehen. Sollte es doch mal so weit sein sage ich einfach "Vorsicht - antik".
Zitat Sollte es doch mal so weit sein sage ich einfach "Vorsicht - antik".
Es könnte aber durchaus passieren, daß Du da z.B. in Ösistan Probleme bekommst ! So haben die deutschen Autofahrern schon Probleme mit ihren alten "grauen Lappen" gemacht - ebvenso die Niederländer ! Das Problem könnte aber auch dadurch entstehen, daß man Dich auf dem alten Paßfoto nicht mehr erkennen kann. Du wirst Dich ja in den paar Jahren zumindest "ganz wenig" verändert haben.
Jedenfalls war das vor ein paar Jahren für mich der Anlaß, den alten FS gegen den Neuen in Scheckkartenformat umzutauschen.
@Fred, ist mir schon klar. Einsperren werden sie mich deswegen nicht und das mit dem Passbild ist auch kein Argument. Icht raue sogar den österreichischen Beamten zu, dass sie anhand der Übereinstimmung der Daten von Fahrerlaubnis und Personalausweis/Reisepass feststellen können, dass es sich um mich handelt.
Zitat Das Problem könnte aber auch dadurch entstehen, daß man Dich auf dem alten Paßfoto nicht mehr erkennen kann. Du wirst Dich ja in den paar Jahren zumindest "ganz wenig" verändert haben.
...das Thema hatten wir schon mal... Das Foto im Führerschein dürfte kein Problem sein; ein erfahrener "Prüfer" wird ihn erstens dennoch erkennen, zweitens kann man sich ja mit dem Pass auf jeden Fall ausweisen und mit den Führerscheindaten abgleichen. Aber es gab mit dem grauen Lappen tatsächlich schon Probleme in Österreich. Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe Ich gebe ihn trotzdem nicht her...
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